Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss
a) den vorliegenden Antrag für das Projekt B1
„Revitalisierung des Stadtparkes“ zum Städtebauförderungsprogramm 2017
zurückzuziehen und
b) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu
beantragen, die im Städtebauförderungsprogramm 2017 für Hilden enthaltenen Fördermittel in Höhe
von 170.000 € für das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“
umzuwidmen;
c) für das Projekt B1 „Revitalisierung des
Stadtparkes“ bis zum 06.10.2017 einen neuen Förderantrag in dem Förderprogramm
„Zukunft Stadtgrün“ (2017) zu stellen und
d) falls das Projekt B1 „Revitalisierung des
Stadtparks“ keinen Zuschlag im Programm „Zukunft Stadtgrün“ erhält, einen neuen
Förderantrag zum Projekt für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
im Stadterneuerungsprogramm 2018 bis zum 01.12.2017 zu stellen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Pressemitteilung des Ministeriums für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom
13.04.2017 wurde das Städtebauförderprogramm 2017 veröffentlicht. Demzufolge
werden der Stadt Hilden anstatt der mit Förderantrag vom 30.11.2016 zum
Stadterneuerungsprogramm 2017 beantragten Förderung in Höhe von 735.000€ (50%
der geschätzten Kosten von 1.470.000€ für die Maßnahme B1 „Revitalisierung des
Stadtparkes“) lediglich 170.000€ in Aussicht gestellt.
Grund hierfür ist eine deutliche
„Überzeichnung“ des aktuellen Programms (d.h. es wurde weit mehr Förderungsmittel
beantragt als überhaupt Finanzmittel zur Verfügung stehen – lt. Bezirksregierung
rund 5 Mio. € „zu viel“), so dass das Land NRW aus internen Sparzwängen die
Bezirksregierungen angewiesen hat, in den jeweiligen Budgets Kürzungen
vorzunehmen.
Die Bezirksregierung machte deutlich, dass
das verminderte Budget für Hilden in keinem Zusammenhang mit den
Antragsinhalten der Stadt Hilden steht.
Das zur Verfügung stehende Budget kann nicht
als eine erste Anteilsfinanzierung des beantragten Projekts B1 „Revitalisierung
des Stadtparks“ verstanden werden, weil mit den Mitteln nur ein in sich
funktionsfähiger und sinnvoller Abschnitt – also eine in sich abgeschlossene
Maßnahme – gefördert werden kann. Deshalb ist es auf jeden Fall erforderlich,
den zum 30.11.2016 gestellten Förderantrag zur Maßnahme B1 zu modifizieren.
Mit Fördermitteln in Höhe von 170.000€ ergibt
sich (bei einer Förderquote von 50%) ein Projekt-Volumen von 340.000€.
Für die Stadt Hilden ergeben sich nun bezüglich
des für das Programm 2017 beantragten Projekts B1 „Revitalisierung des
Stadtparks“ folgende Handlungsalternativen:
- Mit einem
Projekt-Volumen von 340.000€ lässt sich aus dem Antrag für die Maßnahme B1
„Revitalisierung des Stadtparks“ kein für sich allein funktionsfähiger
Abschnitt herauslösen. Zum einen beruht das auf den gegenseitigen
Abhängigkeiten der Planungsdetails im Umgestaltungsentwurf für den
Stadtpark; es würde also nur Stückwerk entstehen, über dessen positive
Effekte für den Stadtpark keine Aussagen möglich sind. Zum anderen ist
nicht absehbar, ob – sollte einen solcher Abschnitt definiert werden –
noch einmal die Chance besteht, die Umsetzung der Planungen für den
Stadtpark als Ganzes gefördert zu bekommen.
In einer solchen Situation liegt es dann nahe, die erhaltenen Fördermittel
zurückzugeben.
Das kann dann aber auch bedeuten, dass das Projekt „Revitalisierung des
Stadtparkes“ insgesamt keine Chance zur Förderung mehr erhält.
- Statt die
bereitstehenden Mittel einfach nicht in Anspruch zu nehmen bzw. sie
zurückzugeben, besteht die Möglichkeit, die Fördermittel für ein anderes
Projekt zu verwenden.
Diese Möglichkeit wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf in einem Gespräch am 01.06.2017 ausdrücklich erwähnt. Will man als Stadt (Zuwendungsempfänger) Fördermittel nicht für das beantragte, sondern für ein anderes Projekt (innerhalb des Gesamtprojektes IHK) verwenden, ist das nach entsprechender Rücknahme des ursprünglichen Antrags und Stellung eines neuen Antrags an die Bezirksregierung möglich.
Das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ bietet sich für eine
Umsetzung an. Das Projekt hat ungefähr den gleichen Planungsstand wie das
Projekt Stadtpark; es wird ebenfalls zurzeit die Entwurfsplanung erarbeitet.
Den aktuellen Kostenschätzungen nach würde aber die finanzielle Größenordnung,
die mit einer Förderung von 170.000€ erreicht werden kann (=> 340.000€) bei
diesem Projekt jedoch um etwa 20.000€ unterschritten, da laut derzeitiger
Kostenschätzung das Projekt B2 etwa 360.000€ kosten soll.
Um die Fördermittel nicht zurückgeben zu müssen, würde sich aus Sicht
der Verwaltung ein „Verlagern“ auf das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“
anbieten; ggfs. mit dem Risiko verbunden, die 10.000€ fehlenden Fördermittel
selbst tragen zu müssen.
Inhaltlich würde damit das Projekt formal nur um ein Jahr vorgezogen,
ohne dass sich Änderungen an den Ansätzen des städtischen Haushalts ergeben.
Grundlage des Antrags wäre die Vorplanung (Variante 2 – siehe Anlage), die in
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 20.04.2016 – unter
dem Vorbehalt der Haushaltssperre – beschlossen worden ist. In der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutzes am 24.11.2016 wurde beschlossen, die
Planung fortzusetzen.
Der Planentwurf für den Warrington-Platz sowie die § 14 GemHVO-Unterlagen
können dann in der Sitzung des UKS-Ausschusses am 16.11.2017 sowie im
H+F-Ausschuss am 29.11.2017 beraten werden.
- Der vorliegende
Antrag für das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ müsste zurückgezogen
werden, damit überhaupt die Möglichkeit genutzt werden kann, in einem anderen
Förderprogramm einen Antrag zu stellen.
Das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ ist für das Integrierte
Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens (IHK) ein besonders wichtiges
Element. Insofern möchte die Stadt Hilden nicht auf dieses Projekt verzichten.
Um dies zu erreichen, gibt es aktuelle folgende Möglichkeiten:
A. Seitens
der Bezirksregierung wurde auf ein neues Städtebauförderprogramm “Zukunft
Stadtgrün“ aufmerksam gemacht, ein Programm, welches die Aufwertung von
Grünflächen zum Ziel hat und zunächst – insbesondere bezüglich der Förderung
von Einzelmaßnahmen – auch nur für 2017 bereitsteht. Die Stadt Hilden hat die
Chance, sich mit dem Projekt Stadtpark für dieses Programm bis zum 06.10.2017
zu bewerben (einen Förderantrag zustellen). Hierfür sind die bereits
vorliegenden Unterlagen aus dem IHK ausreichend.
Die
Bezirksregierung Düsseldorf wäre auch bereit, dem zuständigen Landesministerium
gegenüber eine Empfehlung für die Stadt Hilden und das Projekt Stadtpark für
dieses Förderprogramm auszusprechen.
Da eine Entscheidung zum
Programm Zukunft Stadtgrün bereits im November 2017 zu erwarten ist, wird man
noch in diesem Jahr Klarheit haben, ob das Projekt Stadtpark berücksichtigt
wurde oder nicht.
B. Für den Fall, dass das Projekt
im Programm Zukunft Stadtgrün nicht zum Zuge kommt, besteht die Chance, bei der
Bezirksregierung Düsseldorf bis zum 01.12.2017 wiederum einen neuen
Förderantrag innerhalb des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – zum
Stadterneuerungsprogramm 2018 – zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind
dafür vorhanden. Sie können noch detaillierter bereitgestellt werden, da nach
bisheriger Planung die Entwurfsplanung
für den Stadtpark und die damit verbundenen § 14 GemHVO-Unterlagen in der
Sitzung des UKS-Ausschuss am 16.11.2017 und im H+F-Ausschuss am 29.11.2017
beraten werden sollen.
Was derzeit nicht gesagt werden kann, auch
nicht von der Bezirksregierung, ist, wie das Programm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ in Zukunft finanziell ausgestattet sein wird. Insofern ist
auch nicht absehbar, wie die „Erfolgschancen“ der Stadt Hilden mit einem
solchen Antrag (in 2017 gestellt für das Jahr 2018; Umsetzung in 2019) sein
könnten.
Da es sich aber bei der Revitalisierung des
Stadtparkes um ein für die Stadt Hilden und ihre Innenstadt außerordentlich
wichtiges Projekt handelt, sollte man aus Sicht der Verwaltung keine
Möglichkeit unversucht lassen, Fördermittel des Landes/des Bundes zu erhalten.
Seitens der Verwaltung
wird daher der Lösung der Vorzug gegeben, anstelle des Stadtparkes zunächst den
Warrington-Platz aufzuwerten.
Dann müssen keine Fördermittel zurückgegeben
und eine weitere bauliche Maßnahme des IHK könnte umgesetzt werden. Dementsprechend
ist der Beschlussvorschlag formuliert.
Darüber hinaus zeigen die Anträge der Stadt
Hilden, dass hier weiter großes Interesse an der Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes besteht.
Werden dennoch keine Fördermittel durch die
vergebenden Stellen zur Verfügung gestellt, liegt die fehlende Umsetzung von
IHK-Projekten nicht an der Stadt Hilden.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushalts- jahr |
Kosten- träger |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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B1 Stadtpark + Fritz-Gressard-Platz |
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2016 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
17.300,- 100.000,- |
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2017 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
32.700,- 100.000,- |
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2018 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
50.000,- 1.210.000,- |
||||||
2019 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
655.000,- 45.000,- |
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B2 Warrington-Platz |
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2016 |
1301010010 |
414100 / 545006 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
0,- 40.000,- |
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2017 |
1301010010 |
414100 / 545006 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
20.000,- 50.000,- |
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2018 |
1301010010 |
414100 / 545006 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
20.000,- 262.000,- |
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2019 |
1301010010 |
414100 / 545006 |
Zuschüsse vom
Land / Aufwand für
Festwerte |
140.000,- 0,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Durch ein „Vorziehen“ des Antrags für die
Maßnahme B2 „Warrington-Platz“ ergeben sich keine Änderungen an den Ansätzen
im Haushalt. Sollte die Maßnahme B1 „Revitalisierung
des Stadtparks“ im Programm „Zukunft Stadtgrün“ als Einzelmaßnahme des Jahres
2017 gefördert werden, ergibt sich keine Notwendigkeit, die Ansätze im
Haushalt zu ändern.
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