Betreff
IHK Innenstadt Hilden - Budget des Stadterneuerungsprogramms 2017 des Landes NRW für Hilden; Maßnahmentausch
Vorlage
WP 14-20 SV 61/144
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP_IHK_B 2 alt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss

 

a)  den vorliegenden Antrag für das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ zum Städtebauförderungsprogramm 2017 zurückzuziehen und

b)  bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen, die im Städtebauförderungsprogramm  2017 für Hilden enthaltenen Fördermittel in Höhe von 170.000 € für das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ umzuwidmen;

c)  für das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ bis zum 06.10.2017 einen neuen Förderantrag in dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ (2017) zu stellen und

d)  falls das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ keinen Zuschlag im Programm „Zukunft Stadtgrün“ erhält, einen neuen Förderantrag zum Projekt für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadterneuerungsprogramm 2018 bis zum 01.12.2017 zu stellen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Pressemitteilung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2017 wurde das Städtebauförderprogramm 2017 veröffentlicht. Demzufolge werden der Stadt Hilden anstatt der mit Förderantrag vom 30.11.2016 zum Stadterneuerungsprogramm 2017 beantragten Förderung in Höhe von 735.000€ (50% der geschätzten Kosten von 1.470.000€ für die Maßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“) lediglich 170.000€ in Aussicht gestellt.

Grund hierfür ist eine deutliche „Überzeichnung“ des aktuellen Programms (d.h. es wurde weit mehr Förderungsmittel beantragt als überhaupt Finanzmittel zur Verfügung stehen – lt. Bezirksregierung rund 5 Mio. € „zu viel“), so dass das Land NRW aus internen Sparzwängen die Bezirksregierungen angewiesen hat, in den jeweiligen Budgets Kürzungen vorzunehmen.

 

Die Bezirksregierung machte deutlich, dass das verminderte Budget für Hilden in keinem Zusammenhang mit den Antragsinhalten der Stadt Hilden steht.

 

Das zur Verfügung stehende Budget kann nicht als eine erste Anteilsfinanzierung des beantragten Projekts B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ verstanden werden, weil mit den Mitteln nur ein in sich funktionsfähiger und sinnvoller Abschnitt – also eine in sich abgeschlossene Maßnahme – gefördert werden kann. Deshalb ist es auf jeden Fall erforderlich, den zum 30.11.2016 gestellten Förderantrag zur Maßnahme B1 zu modifizieren.

 

Mit Fördermitteln in Höhe von 170.000€ ergibt sich (bei einer Förderquote von 50%) ein Projekt-Volumen von 340.000€.

 

Für die Stadt Hilden ergeben sich nun bezüglich des für das Programm 2017 beantragten Projekts B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ folgende Handlungsalternativen:

 

  1. Mit einem Projekt-Volumen von 340.000€ lässt sich aus dem Antrag für die Maßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ kein für sich allein funktionsfähiger Abschnitt herauslösen. Zum einen beruht das auf den gegenseitigen Abhängigkeiten der Planungsdetails im Umgestaltungsentwurf für den Stadtpark; es würde also nur Stückwerk entstehen, über dessen positive Effekte für den Stadtpark keine Aussagen möglich sind. Zum anderen ist nicht absehbar, ob – sollte einen solcher Abschnitt definiert werden – noch einmal die Chance besteht, die Umsetzung der Planungen für den Stadtpark als Ganzes gefördert zu bekommen.

In einer solchen Situation liegt es dann nahe, die erhaltenen Fördermittel zurückzugeben.

Das kann dann aber auch bedeuten, dass das Projekt „Revitalisierung des Stadtparkes“ insgesamt keine Chance zur Förderung mehr erhält.

 

  1. Statt die bereitstehenden Mittel einfach nicht in Anspruch zu nehmen bzw. sie zurückzugeben, besteht die Möglichkeit, die Fördermittel für ein anderes Projekt zu verwenden.
    Diese Möglichkeit wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf in einem Gespräch am 01.06.2017 ausdrücklich erwähnt. Will man als Stadt (Zuwendungsempfänger) Fördermittel nicht für das beantragte, sondern für ein anderes Projekt (innerhalb des Gesamtprojektes IHK) verwenden, ist das nach entsprechender Rücknahme des ursprünglichen Antrags und Stellung eines neuen Antrags an die Bezirksregierung möglich.

Das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ bietet sich für eine Umsetzung an. Das Projekt hat ungefähr den gleichen Planungsstand wie das Projekt Stadtpark; es wird ebenfalls zurzeit die Entwurfsplanung erarbeitet. Den aktuellen Kostenschätzungen nach würde aber die finanzielle Größenordnung, die mit einer Förderung von 170.000€ erreicht werden kann (=> 340.000€) bei diesem Projekt jedoch um etwa 20.000€ unterschritten, da laut derzeitiger Kostenschätzung das Projekt B2 etwa 360.000€ kosten soll.

 

Um die Fördermittel nicht zurückgeben zu müssen, würde sich aus Sicht der Verwaltung ein „Verlagern“ auf das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ anbieten; ggfs. mit dem Risiko verbunden, die 10.000€ fehlenden Fördermittel selbst tragen zu müssen.

Inhaltlich würde damit das Projekt formal nur um ein Jahr vorgezogen, ohne dass sich Änderungen an den Ansätzen des städtischen Haushalts ergeben.
Grundlage des Antrags wäre die Vorplanung (Variante 2 – siehe Anlage), die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 20.04.2016 – unter dem Vorbehalt der Haushaltssperre – beschlossen worden ist. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutzes am 24.11.2016 wurde beschlossen, die Planung fortzusetzen.

 

Der Planentwurf für den Warrington-Platz sowie die § 14 GemHVO-Unterlagen können dann in der Sitzung des UKS-Ausschusses am 16.11.2017 sowie im H+F-Ausschuss am 29.11.2017 beraten werden.

 

  1. Der vorliegende Antrag für das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ müsste zurückgezogen werden, damit überhaupt die Möglichkeit genutzt werden kann, in einem anderen Förderprogramm einen Antrag zu stellen.

 

Das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ ist für das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens (IHK) ein besonders wichtiges Element. Insofern möchte die Stadt Hilden nicht auf dieses Projekt verzichten.

 

Um dies zu erreichen, gibt es aktuelle folgende Möglichkeiten:

 

A.  Seitens der Bezirksregierung wurde auf ein neues Städtebauförderprogramm “Zukunft Stadtgrün“ aufmerksam gemacht, ein Programm, welches die Aufwertung von Grünflächen zum Ziel hat und zunächst – insbesondere bezüglich der Förderung von Einzelmaßnahmen – auch nur für 2017 bereitsteht. Die Stadt Hilden hat die Chance, sich mit dem Projekt Stadtpark für dieses Programm bis zum 06.10.2017 zu bewerben (einen Förderantrag zustellen). Hierfür sind die bereits vorliegenden Unterlagen aus dem IHK ausreichend.

 

      Die Bezirksregierung Düsseldorf wäre auch bereit, dem zuständigen Landesministerium gegenüber eine Empfehlung für die Stadt Hilden und das Projekt Stadtpark für dieses Förderprogramm auszusprechen.

 

      Da eine Entscheidung zum Programm Zukunft Stadtgrün bereits im November 2017 zu erwarten ist, wird man noch in diesem Jahr Klarheit haben, ob das Projekt Stadtpark berücksichtigt wurde oder nicht.

 

B.  Für den Fall, dass das Projekt im Programm Zukunft Stadtgrün nicht zum Zuge kommt, besteht die Chance, bei der Bezirksregierung Düsseldorf bis zum 01.12.2017 wiederum einen neuen Förderantrag innerhalb des Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – zum Stadterneuerungsprogramm 2018 – zu stellen. Die erforderlichen Unterlagen sind dafür vorhanden. Sie können noch detaillierter bereitgestellt werden, da nach bisheriger Planung  die Entwurfsplanung für den Stadtpark und die damit verbundenen § 14 GemHVO-Unterlagen in der Sitzung des UKS-Ausschuss am 16.11.2017 und im H+F-Ausschuss am 29.11.2017 beraten werden sollen.

 

Was derzeit nicht gesagt werden kann, auch nicht von der Bezirksregierung, ist, wie das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Zukunft finanziell ausgestattet sein wird. Insofern ist auch nicht absehbar, wie die „Erfolgschancen“ der Stadt Hilden mit einem solchen Antrag (in 2017 gestellt für das Jahr 2018; Umsetzung in 2019) sein könnten.

Da es sich aber bei der Revitalisierung des Stadtparkes um ein für die Stadt Hilden und ihre Innenstadt außerordentlich wichtiges Projekt handelt, sollte man aus Sicht der Verwaltung keine Möglichkeit unversucht lassen, Fördermittel des Landes/des Bundes zu erhalten.

 

Seitens der Verwaltung wird daher der Lösung der Vorzug gegeben, anstelle des Stadtparkes zunächst den Warrington-Platz aufzuwerten.

Dann müssen keine Fördermittel zurückgegeben und eine weitere bauliche Maßnahme des IHK könnte umgesetzt werden. Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.

 

Darüber hinaus zeigen die Anträge der Stadt Hilden, dass hier weiter großes Interesse an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes besteht.

 

Werden dennoch keine Fördermittel durch die vergebenden Stellen zur Verfügung gestellt, liegt die fehlende Umsetzung von IHK-Projekten nicht an der Stadt Hilden.

 

 

Gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushalts-

jahr

Kosten-

träger

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

B1 Stadtpark + Fritz-Gressard-Platz

2016

1301010010

414100 / 545007

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

17.300,-

100.000,-

2017

1301010010

414100 / 545007

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

32.700,-

100.000,-

2018

1301010010

414100 / 545007

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

50.000,-

1.210.000,-

2019

1301010010

414100 / 545007

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

655.000,-

45.000,-

 

B2 Warrington-Platz

2016

1301010010

414100 / 545006

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

0,-

40.000,-

2017

1301010010

414100 / 545006

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

20.000,-

50.000,-

2018

1301010010

414100 / 545006

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

20.000,-

262.000,-

2019

1301010010

414100 / 545006

Zuschüsse vom Land /

Aufwand für Festwerte

140.000,-

0,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Durch ein „Vorziehen“ des Antrags für die Maßnahme B2 „Warrington-Platz“ ergeben sich keine Änderungen an den Ansätzen im Haushalt.

Sollte die Maßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ im Programm „Zukunft Stadtgrün“ als Einzelmaßnahme des Jahres 2017 gefördert werden, ergibt sich keine Notwendigkeit, die Ansätze im Haushalt zu ändern.


Gesehen Klausgrete