Betreff
Anhörung gem. § 71 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vor Berufung eines Leiters des Amtes für Jugend, Schule und Sport
Vorlage
WP 14-20 SV III/007
Aktenzeichen
Dez. III / SE
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Durch den Weggang der langjährigen Leiterin des Amtes für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden, Frau Noosha Aubel, ist die Leitungsstelle neu zu besetzen.

 

Der bisherige Stellvertreter von Frau Aubel, Herr Ulrich Brakemeier, wird ab 01.08.2017 neuer Leiter des Amtes für Jugend, Schule und Sport. Herr Brakemeier erfüllt alle Voraussetzungen nach § 72 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), wonach eine besondere persönliche Eignung und eine entsprechende fachliche Qualifikation gefordert werden.

 

gez.

Birgit Alkenings