Betreff
Anhörung gem. § 71 Abs. 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vor Berufung eines Leiters des Amtes für Jugend, Schule und Sport
Vorlage
WP 14-20 SV III/007
Aktenzeichen
Dez. III / SE
Art
Mitteilungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Durch den Weggang
der langjährigen Leiterin des Amtes für Jugend, Schule und Sport der Stadt
Hilden, Frau Noosha Aubel, ist die Leitungsstelle neu zu besetzen.
Der bisherige
Stellvertreter von Frau Aubel, Herr Ulrich Brakemeier, wird ab 01.08.2017 neuer
Leiter des Amtes für Jugend, Schule und Sport. Herr Brakemeier erfüllt alle
Voraussetzungen nach § 72 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), wonach eine
besondere persönliche Eignung und eine entsprechende fachliche Qualifikation
gefordert werden.
gez.
Birgit Alkenings