Betreff
Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der Obdachlosenbetreuung durch die SPE Mühle vom 17.07.2012
Vorlage
WP 14-20 SV 50/096
Aktenzeichen
III/50-ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat der Stadt Hilden stimmt der Anpassung der Vereinbarung über die Durchführung der Obdachlosenbetreuung nach Vorberatung durch den Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss rückwirkend zum 01.07.2017 zu.

 

b)    Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss, im Haushaltsjahr 2017  26.615 € im Produkt 100801 „Hilfen für Wohnungslose“ bei Kostenart 531840 „Zuschüsse SPE Mühle“ überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die SPE Mühle erbringt im Rahmen der Vereinbarung im Hinblick auf 7 Arbeitsfelder folgende Leistungen im Überblick:

 

-      Vorbeugende Obdachlosenarbeit/Wohnungssicherung

-      Betreuung der obdachlosen Personen im Notunterkunftsbereich

-      Nachgehende Obdachlosenarbeit

-      Allgemeine Sozialberatung

-      Essen- und Wärmestube

-      Betreuung von Personen in besonderen Wohnformen

-      Allgemeine Erziehungshilfe

 

Insgesamt betreute die SPE Mühle im Jahr 2016 744 Parteien mit 1.282 Personen, wobei 206 Parteien in die Beratung aufgenommen wurden und 276 aus der Beratung ausgeschieden sind.

Bisher wurde diese Leistung mit einer Bezuschussung von 3,3 Sozialarbeiterstellen, 0,4 Geschäftsführungsanteil und 0,7 Vollzeitäquivalent für sachbearbeitende Tätigkeiten erbracht. Zum 31.12.2016 existierten 468 Fälle.

 

Im Jahr 2016 wurden 5.000 Kontobewegungen im Rahmen der freiwilligen Budgetverwaltung erfasst, 4.500 Barauszahlungen über 530.000 € und Mietzahlungen  in Höhe von 425.000 € erbracht. Schulden außerhalb des Insolvenzverfahrens wurden in Höhe von 27.000 € getilgt, Verbindlichkeiten für Energielieferung in Höhe von 73.000 € gezahlt.

 

Die Steigerung sowohl der Gesamtfallzahlen wie auch der Komplexität der Beratungsinhalte und damit verbundenen Aufgaben ließ auch anhand der vorliegenden Jahresberichte erkennen, dass eine Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung in bisherigem Umfang gefährdet ist. Daher wurde in einem Gespräch vereinbart, die Förderung im Rahmen der Vereinbarung auf eine Bezuschussung von 4 Sozialarbeitern und 0,5 Vollzeitäquivalenten für sachbearbeitende Tätigkeiten umzustellen, wobei statt der bisherigen 10 % Gemeinkosten nach KGSt 20% berechnet werden sollten, um die Overhead Kosten des Vereins mit abzudecken. Insgesamt bedingt das eine Bezuschussung in Höhe von 402.570 €.

 

Der Fallzahlenschlüssel der Sozialarbeiter der Besonderen Sozialen Dienste der Stadt Hilden ist mit 1:120 zu betreuenden Personen festgelegt, so dass eine Anpassung auf recht niedrigem Niveau mehr als gerechtfertigt erscheint.

 

Zusätzlich zu diesen Kosten wurden bisher der Betrieb der Wärmestube mit 8.000 €, der Bundesfreiwilligendienst mit 2.160 € und Buskosten in Höhe von 3.840 € bezuschusst. Der Betrieb der Wärmestrube wurde zusätzlich mit 2 € je Essen von der katholischen und evangelischen Kirche bezuschusst.

Diese Bezuschussung sollte insgesamt aus einer Hand erfolgen und in die städtische Vereinbarung einfließen, so dass sich unter Wegfall der Kosten für den Bus und Anpassung der Kosten des Bundesfreiwilligendienstes ein zusätzlicher Aufwand von 25.660 € ergeben würde, der Gesamtzuschuss würde sich somit auf insgesamt 428.230 € statt bisher 363.000 € erhöhen.

 

Die SPE Mühle hat bereits eine Bezuschussung durch den Landschaftsverband Rheinland im Rahmen des §67 SGB XII für Maßnahmen des Betreutes Wohnens beantragt. Das Amt für Soziales und Integration wird eine Bezuschussung über den Kreis Mettmann im Rahmen des SGB II durch das Jobcenter ME-aktiv prüfen lassen.

Sowohl der Landschaftsverband Rheinland, wie auch das Sozialamt des Kreises Mettmann in Form der Schnittstelle zum Jobcenter, sind mit der Thematik bereits vertraut.

Die Sozialberatung und Verhinderung der Obdachlosigkeit wird überwiegend für den Kundenkreis des SGB II geleistet. Sollten in diesen Bereichen Zuschüsse generiert werden, wird der Zuschuss in Höhe von 428.230 € angepasst. Die Möglichkeiten zur Kostensenkung aus dieser Vereinbarung werden bei den jeweiligen Trägern zum 01.01.2018 beantragt.

Trotzdem ist eine Erhöhung des Zuschusses zum 01.07.2017 unerlässlich, da durch den Ruhestand eines Sozialarbeiters Handlungsbedarf bestand und zur Aufrechterhaltung des qualitativen Aspektes eine Vollzeitkraft eingestellt wurde. Die in der Leistungsbeschreibung zum Kontrakt mit der SPE Mühle geforderte klassische Beratung, die nachhaltige aufsuchende Sozialarbeit und die kontinuierliche Problemberatung im Rahmen eines mittel- und langfristigen Prozesses, hätten aufgrund der Vielschichtigkeit und Häufung der Ursachen von Problemen bei einem Fall nicht mehr die geforderte Qualität umfassen können.

 

Für 2017 wird ein Mehraufwand in Höhe von 26.615 € erwartet, die SPE Mühle wird die Zuschüsse der kirchlichen Träger für das Jahr 2017 an die Stadt Hilden ab dem 01.07.2017 erstatten, was in der oben genannten Summe bereits berücksichtigt wurde.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

100801

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

100801 1000

531840

Zuschüsse SPE Mühle

363.000

2018

100801 1000

531840

Zuschüsse SPE Mühle

363.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

100801

531840

Zuschüsse SPE Mühle

389.615

2018

100801

531840

Zuschüsse SPE Mühle

428.500

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete