Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Planungen des Amtes für Soziales und Integration zur Altenberichterstattung durch das Seniorenbüro der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Seniorenbüro
der Stadt Hilden hat seit dem Jahr 2007 im zweijährigen Turnus einen sehr
umfangreichen und informativen Seniorenbericht veröffentlicht. Dieser Bericht
wurde in erster Linie dem Fachpublikum, den politischen Gremien und den in der
Seniorenarbeit tätigen Netzwerkpartnern zur Verfügung gestellt, auch wenn er
grundsätzlich über das Bürgerinformationssystem auch der Gesamtbevölkerung zur
Verfügung stand.
Aufgrund der
Untersuchung der Forschungsgesellschaft für Gerontologie an der TU Dortmund im
Jahr 2015 im Stadtteil Hilden Nord wurde deutlich, dass es in Hilden ein
überaus breit gefächertes Angebot an Unterstützungsleistungen für Seniorinnen
und Senioren gibt, dieses Angebot Hilfesuchenden häufig jedoch nicht
transparent bzw. bekannt ist.
Dies führte neben
den Überlegungen für Projekte der seniorengerechten Quartiersentwicklung zu der
Überlegung, wie die künftige Senioren-/Altenberichterstattung
zielgruppenorientierter umgestellt werden könnte, ohne weitere
Berichterstattung (mit den entsprechenden statistischen Auswertungen) für ein
Fachpublikum zur Verfügung zu stellen. Die Berichterstattung für ein Fachpublikum sollte gesondert - auch zur Festlegung einer strategischen
Ausrichtung - unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung erstellt werden.
Das Institut für
Gerontologie an der TU Dortmund ist federführend an der Entwicklung einer effektiven
Seniorenberichterstattung beteiligt und wurde daher unter Vorlage der
bisherigen Seniorenberichte konsultiert.
Frau Dr. Olbermann, wissenschaftliche Geschäftsführerin der Forschungsgesellschaft für Gerontologie, Institut für Gerontologie an der TU Dortmund (FFG), und ihre Mitarbeiterinnen haben unter Nutzung der bisherigen Seniorenberichte gemeinsam mit Frau Buhrmester, Seniorenbüro, und der Amtsleitung des Amtes für Soziales und Integration überlegt, wie die Berichterstattung in Hilden in Zukunft aussehen könnte. Der Bericht vereinte bisher die Darstellung vorhandener und stetiger Angebote, die Vorstellung neuer Projekte und Aktivitäten der letzten zwei Jahre sowie die statistischen und konzeptionellen Folgerungen. Der partizipative und auswertende Teil, der von der FFG als Standard empfohlen wird, fehlte bisher bzw. fiel sehr knapp aus.
Es wurde besprochen, die Bereiche, die der Bericht abdecken sollte, in Zukunft auf unterschiedliche Arten weiter abzudecken, indem
· die Darstellung der stetigen Angebote (Vereine, Nachbarschaftszentren, Gruppen…) im neu aufzulegenden Seniorenwegweiser „Älter werden in Hilden“ enthalten sein sollte (die Entwicklung ist 2017 im Projekt der seniorengerechten Quartiersentwicklung enthalten).
· Informationen über neue Aktivitäten, aktuelle Veranstaltungen und Entwicklungen in der Hildener Seniorenarbeit in einem regelmäßig erscheinenden „Newsletter“, der vom Seniorenbüro herausgegeben würde, aufzunehmen. Das Seniorenbüro würde die Berichte der in der Seniorenarbeit tätigen Akteure sammeln und koordinieren. Dieser Newsletter könnte gleichzeitig schon als Instrument zur Beobachtung der Entwicklungen (kleines Monitoring) dienen im Hinblick auf eine detailliertere Betrachtung mit größerem Abstand.
· einen ausführlichen Bericht im Abstand von 4-5 Jahren mit einem statistischem Teil herauszugeben einschließlich Bedarfsanalyse und Wirkungsmessung. Hierzu sollte eine wissenschaftliche Begleitung in Anspruch genommen werden, damit die Berichterstattung zur Festlegung einer strategischen Ausrichtung der Seniorenarbeit in der Stadt Hilden unter dem Blickwinkel der stetigen Herausforderungen aufgrund der demografischen Entwicklung und ständigen Veränderungsprozesse erfolgen könnte.
Die FFG wäre bereit, bei der Erstellung eines ausführlichen Berichtes beratend/unterstützend mitzuwirken, die Grundlagen zu ermitteln und diesen auch wissenschaftlich zu begleiten. Ein erstes Angebot für die Jahre 2018 bis 2020 liegt vor. Das Amt für Soziales und Integration wird sich um weitere Angebote bemühen.
Das neue Erscheinungsdatum des Seniorenberichtes würde im Jahr 2020 liegen, damit der Bericht sowohl aussagekräftige Veränderungen aufzeigen und strategisch fundierte Ziele darstellen könnte. Auch könnten nach einer fünfjährigen Beobachtungsphase besser Aussagen zu künftigen Entwicklungen getroffen werden.
Sobald nähere Informationen zu der Umstellung der Berichterstattung vorliegen, wird erneut im Sozialausschuss berichtet.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
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Pflichtaufgabe
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Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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