Projektauswahl: Projekt A10neu Verbesserung der Verbindung Poststraße-Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Projekt
A10neu „Verbesserung der Verbindung Poststraße - Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz“
nicht in die Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
An dieser Stelle wird nicht die gesamte Vorgeschichte des
IHK rekapituliert. Vielmehr wird hier auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/127
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt
Hildens-Fortschreibung:
1. Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
2 Festlegung der Projekte für die Fortschreibung
3. Freigabe der Haushaltsmittel für die
Vorentwurfsplanung
verwiesen, die im Stadtentwicklungsausschuss
am 05.04.2017 beraten wurde und den Ablauf der Arbeiten zur Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens (IHK) bis zu diesem
Zeitpunkt ausführlich darstellt.
Die Stadtverwaltung wird die diversen
Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zur Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzepts für die Innenstadt Hilden in einer eigenen Sitzungsvorlage
zusammenfassen, die in der Sitzung des Rates am 12.07.2017 zur Beratung und
ggfs. Beschlussfassung gestellt wird.
In der Sitzung am 05.04.2017 legte der
Stadtentwicklungsausschuss unter anderem die Projekte fest, die für die
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes in Frage kommen (insgesamt
fünf). Außerdem wurden die Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung
freigegeben.
Das Projekt A10neu „Verbesserung der Verbindung Poststraße - Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz“ gehört zu den für eine Vorplanung ausgewählten Projekten.
Das Projekt A10neu ist ein Projekt im Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“.
Alle wesentlichen Inhalte der Vorplanung gehen aus den beigefügten Anlagen (Erläuterungsbericht/Kostenschätzung und Plan) hervor.
Diese mögliche (Ersatz-)Maßnahme nimmt Teile des durch
Ratsbeschluss vom 21.09.2016 aufgegebenen IHK-Projekts zur Umgestaltung der
Benrather Straße von Poststraße bis zur Mittelstraße wieder auf.
Um die Verbindung vom Bahnhof Hilden bzw. der Poststraße zur Fußgängerzone über
den Fritz-Gressard-Platz zu optimieren, würde der als Grünfläche gestaltete
Fahrbahnteiler zwischen den Fahrspuren der Benrather Straße im Übergangsbereich
zwischen der Zwei- und Vierspurigkeit in Fortsetzung der Poststraße umgebaut
und eine mit einer Lichtsignalanlage gesicherte Übergangsfurt für Fußgänger und
Radfahrer eingerichtet werden. Zurzeit queren viele Passanten die Benrather
Straße in diesem Bereich ungesichert, um insbesondere die Kreuzung Benrather
Straße / Ellerstraße / Berliner Straße zu umgehen.
Um die Flächenansprüche und Fahrbahnbreiten der Kfz-Spuren zu gewährleisten und
eine kostenintensive Verschiebung des Gehwegs in die Grünfläche zu vermeiden,
wird im Projekt A10neu keine weitere Möglichkeit gesehen, den Fahrradverkehr
in Ost-West-Richtung, d.h. entlang der B228 zu optimieren.
Im Rahmen des „Bürger-Votums“ zu den möglichen neuen IHK-Projekten am 09.03.2017 erhielt das Projekt A10neu 25 Punkte und nahm damit den dritten Platz ein.
Die damals bekannte Kostenannahme von ca. 270.000€ wird
durch die nun vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von rund 610.000€ erheblich
überschritten.
Am 01.06.2017 wurde das Ergebnis der Vorplanung mit den für die Städtebauförderung zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert.
Bezüglich dieser hier zu beratenden möglichen (Ersatz-)Maßnahme A10neu kann die Beratung so zusammengefasst werden, dass hier – wie bei der aufgegebenen Maßnahme A2 – weiterhin die Möglichkeit einer Städtebauförderung besteht, aber seitens der Bezirksregierung doch Zweifel bestehen, ob für einen neuen gesicherten Übergang die Ausgabe von 610.000 Euro gerechtfertigt ist. Hier scheint die Kosten-Nutzen-Relation nicht für das Projekt zu sprechen.
Entscheidungsrahmen Aufgrund des Verzichtes auf die Projekte A1, A2 und A4 aus dem ursprünglichen Maßnahmenkatalog des IHK (alle aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“) ist es erforderlich, „Ersatzprojekte“ zu finden. Der gesamte Beratungsprozess seit September 2016 ist darauf ausgerichtet gewesen. Mit dem Projekt A10neu läge nun ein mögliches „Ersatzprojekt“ vor. Bezirksregierung und Verwaltung sehen in diesem Projekt nur eine mögliche Ergänzung zu den Bemühungen, den Zielsetzungen des IHK gerecht werden zu können, deren Nutzen aber den voraussichtlichen Kosten nicht unbedingt entspricht. |
Die Verwaltung
schlägt vor, vor dem Hintergrund des erheblichen finanziellen Aufwands im
Vergleich zu dem im Vergleich zur heute geübten Praxis geringen Nutzen dieses Projekt nicht in die
Fortschreibung des IHK aufzunehmen.
Abschließend ein Hinweis zum Thema Barrierefreiheit:
Als Bestandteil des öffentlichen Raumes muss auch in dem
hier betroffenen Bereich der Grundsatz der Barrierefreiheit berücksichtigt
werden.
In der Vorplanung sind an den Fußgängerfurten taktile Leitelemente dargestellt,
deren exakte Planung jedoch erst im Zuge von Entwurfs- und Ausführungsplanung
vorgenommen wird. Die taktilen Leitelemente werden, wenn das Projekt weiter
geführt werden sollte, gemäß den Vorgaben zu Barrierefreiheit des
Landesbetriebs Straßenbau NRW ausgeführt.
Zum Thema Haushalt: Derzeit sind im Haushalt 2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung für die Umsetzung möglicher (Ersatz-)Maßnahmen im Produkt 120101 insgesamt 831.000 Euro sowie im Produkt 090101 30.000 Euro für die Erstellung der Vorplanungen bereitgestellt. Diese 30.000 Euro sind mittlerweile größtenteils für die vorgestellten Vorplanungen verwendet worden. Es stehen also vom „Budget“ rechnerisch noch 831.000 Euro zur Verfügung. In den jeweiligen „finanziellen Auswirkungen“, die in den projekt-bezogenen Sitzungsvorlagen 61/137 bis 61/141 dargestellt sind, wird mit dem Projekt A1neu begonnen, die Haushaltsmittel zu „verbrauchen“ und die Umsetzungskosten abzurechnen. Bereits für das Projekt A3neu sind daher zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Für das Projekt B1neu sind dann bereits ausschließlich neue Finanzmittel erforderlich. Gleiches gilt für die Projekte A5neu und A10neu, die ebenfalls zusätzliche Finanzmittel benötigen, sollten sie umgesetzt werden sollen. Die Aufnahme der Projekte A1neu, A3neu und B1neu in die Fortschreibung des IHK, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, bedeutet einen Finanzrahmen von ca. 1,275 Mio Euro. Will man auch noch die beiden Projekte A5neu und A10neu berücksichtigen, kommen weitere 1,024 Mio Euro hinzu. Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 im Rahmen der Beratung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zur Beschlussfassung vorgelegt. 50% der vom Zuschussgeber anerkannten Bau- und
Planungskosten werden der Stadt Hilden ab dem Jahr 2019 erstattet. 5% der Zuwendung im Herstellungsjahr (voraussichtlich 2019) 25% der Zuwendung im Herstellungsjahr +1 (voraussichtlich 2020) 30% der Zuwendung im Herstellungsjahr +2 (voraussichtlich 2021) 25% der Zuwendung im Herstellungsjahr +3 (voraussichtlich 2022) 15% der Zuwendung im Herstellungsjahr +4 (voraussichtlich 2023) |
gez.
Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
Ersatzmaßnahmen IHK |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung
der Straßen, Wege, Plätze |
93.000 |
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2019 |
1201010010 |
521151 |
516.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Bereitstellung der überplanmäßigen
Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, falls
der Stadtentwicklungsausschuss die Maßnahme A10neu in die Fortschreibung
aufnimmt. |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Sollte die
Maßnahme entgegen der Empfehlung der Verwaltung zur Umsetzung beschlossen
werden:
Die Aufteilung der im Haushalt 2017 enthaltenen Haushaltsmittel und
die je nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss notwendige Bereitstellung
der überplanmäßigen Aufwendungen werden dem Rat am 12.07.2017 zur
Beschlussfassung vorgelegt. |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Haushaltsplan 2017 sind für die
Umsetzung der Ersatzprojekte im Produkt 120101 folgende Mittel enthalten:
Deckungsmöglichkeiten für überplanmäßige
Aufwendungen sind derzeit nicht vorhanden. Zusätzliche Aufwendungen würden zu
einer Reduzierung der Ausgleichsrücklage führen. gesehen - Klausgrete |
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