Betreff
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens - Fortschreibung:
Projektauswahl: Projekt A10neu Verbesserung der Verbindung Poststraße-Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz
Vorlage
WP 14-20 SV 61/141
Aktenzeichen
IV/61.1 Step IHK 10neu St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Projekt A10neu „Verbesserung der Verbindung Poststraße - Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz“ nicht in die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hilden aufzunehmen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

An dieser Stelle wird nicht die gesamte Vorgeschichte des IHK rekapituliert. Vielmehr wird hier auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/127

 

Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens-Fortschreibung:

1.  Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung

2   Festlegung der Projekte für die Fortschreibung

3.  Freigabe der Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung

 

verwiesen, die im Stadtentwicklungsausschuss am 05.04.2017 beraten wurde und den Ablauf der Arbeiten zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens (IHK) bis zu diesem Zeitpunkt ausführlich darstellt.

 

Die Stadtverwaltung wird die diversen Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hilden in einer eigenen Sitzungsvorlage zusammenfassen, die in der Sitzung des Rates am 12.07.2017 zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung gestellt wird.

 

In der Sitzung am 05.04.2017 legte der Stadtentwicklungsausschuss unter anderem die Projekte fest, die für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes in Frage kommen (insgesamt fünf). Außerdem wurden die Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung freigegeben.

 

Das Projekt A10neu „Verbesserung der Verbindung Poststraße - Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz“ gehört zu den für eine Vorplanung ausgewählten Projekten.

 

Das Projekt A10neu ist ein Projekt im Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“.

 

Alle wesentlichen Inhalte der Vorplanung gehen aus den beigefügten Anlagen (Erläuterungsbericht/Kostenschätzung und Plan) hervor.

 

Diese mögliche (Ersatz-)Maßnahme nimmt Teile des durch Ratsbeschluss vom 21.09.2016 aufgegebenen IHK-Projekts zur Umgestaltung der Benrather Straße von Poststraße bis zur Mittelstraße wieder auf.
Um die Verbindung vom Bahnhof Hilden bzw. der Poststraße zur Fußgängerzone über den Fritz-Gressard-Platz zu optimieren, würde der als Grünfläche gestaltete Fahrbahnteiler zwischen den Fahrspuren der Benrather Straße im Übergangsbereich zwischen der Zwei- und Vierspurigkeit in Fortsetzung der Poststraße umgebaut und eine mit einer Lichtsignalanlage gesicherte Übergangsfurt für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden. Zurzeit queren viele Passanten die Benrather Straße in diesem Bereich ungesichert, um insbesondere die Kreuzung Benrather Straße / Ellerstraße / Berliner Straße zu umgehen.
Um die Flächenansprüche und Fahrbahnbreiten der Kfz-Spuren zu gewährleisten und eine kostenintensive Verschiebung des Gehwegs in die Grünfläche zu vermeiden, wird im Projekt A10neu keine weitere Möglichkeit gesehen, den Fahrradverkehr in Ost-West-Richtung, d.h. entlang der B228 zu optimieren.

 

Im Rahmen des „Bürger-Votums“ zu den möglichen neuen IHK-Projekten am 09.03.2017 erhielt das Projekt A10neu 25 Punkte und nahm damit den dritten Platz ein.

 

Die damals bekannte Kostenannahme von ca. 270.000€ wird durch die nun vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von rund 610.000€ erheblich überschritten.

Am 01.06.2017 wurde das Ergebnis der Vorplanung mit den für die Städtebauförderung zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert.

Bezüglich dieser hier zu beratenden möglichen (Ersatz-)Maßnahme A10neu kann die Beratung so zusammengefasst werden, dass hier – wie bei der aufgegebenen Maßnahme A2 – weiterhin die Möglichkeit einer Städtebauförderung besteht, aber seitens der Bezirksregierung doch Zweifel bestehen, ob für einen neuen gesicherten Übergang die Ausgabe von 610.000 Euro gerechtfertigt ist. Hier scheint die Kosten-Nutzen-Relation nicht für das Projekt zu sprechen.

 

Entscheidungsrahmen

 

Aufgrund des Verzichtes auf die Projekte A1, A2 und A4 aus dem ursprünglichen Maßnahmenkatalog des IHK (alle aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“) ist es erforderlich, „Ersatzprojekte“ zu finden. Der gesamte Beratungsprozess seit September 2016 ist darauf ausgerichtet gewesen. Mit dem Projekt A10neu läge nun ein mögliches „Ersatzprojekt“ vor. Bezirksregierung und Verwaltung sehen in diesem Projekt nur eine mögliche Ergänzung zu den Bemühungen, den Zielsetzungen des IHK gerecht werden zu können, deren Nutzen aber den voraussichtlichen Kosten nicht unbedingt entspricht.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, vor dem Hintergrund des erheblichen finanziellen Aufwands im Vergleich zu dem im Vergleich zur heute geübten Praxis geringen Nutzen dieses Projekt nicht in die Fortschreibung des IHK aufzunehmen.

 

Abschließend ein Hinweis zum Thema Barrierefreiheit:

Als Bestandteil des öffentlichen Raumes muss auch in dem hier betroffenen Bereich der Grundsatz der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
In der Vorplanung sind an den Fußgängerfurten taktile Leitelemente dargestellt, deren exakte Planung jedoch erst im Zuge von Entwurfs- und Ausführungsplanung vorgenommen wird. Die taktilen Leitelemente werden, wenn das Projekt weiter geführt werden sollte, gemäß den Vorgaben zu Barrierefreiheit des Landesbetriebs Straßenbau NRW ausgeführt.

 

Zum Thema Haushalt:

 

Derzeit sind im Haushalt 2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung für die Umsetzung möglicher (Ersatz-)Maßnahmen im Produkt 120101 insgesamt 831.000 Euro sowie im Produkt 090101 30.000 Euro für die Erstellung der Vorplanungen bereitgestellt. Diese 30.000 Euro sind mittlerweile größtenteils für die vorgestellten Vorplanungen verwendet worden.

Es stehen also vom „Budget“ rechnerisch noch 831.000 Euro zur Verfügung.

 

In den jeweiligen „finanziellen Auswirkungen“, die in den projekt-bezogenen Sitzungsvorlagen 61/137 bis 61/141 dargestellt sind, wird mit dem Projekt A1neu begonnen, die Haushaltsmittel zu „verbrauchen“ und die Umsetzungskosten abzurechnen.

Bereits für das Projekt A3neu sind daher zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Für das Projekt B1neu sind dann bereits ausschließlich neue Finanzmittel erforderlich.

Gleiches gilt für die Projekte A5neu und A10neu, die ebenfalls zusätzliche Finanzmittel benötigen, sollten sie umgesetzt werden sollen.

Die Aufnahme der Projekte A1neu, A3neu und B1neu in die Fortschreibung des IHK, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, bedeutet einen Finanzrahmen von ca. 1,275 Mio Euro. Will man auch noch die beiden Projekte A5neu und A10neu berücksichtigen, kommen weitere 1,024 Mio Euro hinzu.

 

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 im Rahmen der Beratung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

50% der vom Zuschussgeber anerkannten Bau- und Planungskosten werden der Stadt Hilden ab dem Jahr 2019 erstattet.
Im letzten Zuwendungsbescheid war folgende Auszahlung der Zuwendung in Aussicht gestellt worden:

    5%  der Zuwendung im Herstellungsjahr           (voraussichtlich 2019)

  25%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +1      (voraussichtlich 2020)

  30%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +2      (voraussichtlich 2021)

  25%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +3      (voraussichtlich 2022)

  15%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +4      (voraussichtlich 2023)

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings
Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Ersatzmaßnahmen IHK

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze

93.000

2019

1201010010

521151

516.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, falls der Stadtentwicklungsausschuss die Maßnahme A10neu in die Fortschreibung aufnimmt.

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Sollte die Maßnahme entgegen der Empfehlung der Verwaltung zur Umsetzung beschlossen werden:

  1. Städtebauförderantrag wird voraussichtlich in 2018 gestellt
  2. Die Kosten für die ausgewählten Ersatzmaßnahmen werden in einen gemeinsamen Haushaltsansatz zusammengefasst.
  3. Für 2017: plus 93.000 €, für 2019: plus 516.000 € nur für Umsetzung A10neu

Die Aufteilung der im Haushalt 2017 enthaltenen Haushaltsmittel und die je nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss notwendige Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen werden dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Haushaltsplan 2017 sind für die Umsetzung der Ersatzprojekte im Produkt 120101 folgende Mittel enthalten:

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

414100 Zuwendungen vom Land

0 €

0 €

0 €

351.500 €

521151 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze

85.000 €

43.000 €

703.000 €

0 €

 

Deckungsmöglichkeiten für überplanmäßige Aufwendungen sind derzeit nicht vorhanden. Zusätzliche Aufwendungen würden zu einer Reduzierung der Ausgleichsrücklage führen.

 

gesehen - Klausgrete