Betreff
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens - Fortschreibung:
Projektauswahl: Projekt A5neu Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/ Benrather Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 61/140
Aktenzeichen
IV/61.1 Step IHK A5neu St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Projekt A5neu „Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/ Benrather Straße“ nicht in die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hilden aufzunehmen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

An dieser Stelle wird nicht die gesamte Vorgeschichte des IHK rekapituliert. Vielmehr wird hier auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/127

 

Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens-Fortschreibung:

1.  Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung

2   Festlegung der Projekte für die Fortschreibung

3.  Freigabe der Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung

 

verwiesen, die im Stadtentwicklungsausschuss am 05.04.2017 beraten wurde und den Ablauf der Arbeiten zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens (IHK) bis zu diesem Zeitpunkt ausführlich darstellt.

 

Die Stadtverwaltung wird die diversen Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zur Fort-schreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hilden in einer eigenen Sitzungsvorlage zusammenfassen, die in der Sitzung des Rates am 12.07.2017 zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung gestellt wird.

 

In der Sitzung am 05.04.2017 legte der Stadtentwicklungsausschuss unter anderem die Projekte fest, die für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes in Frage kommen (insgesamt fünf). Außerdem wurden die Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung freigegeben.

 

Das Projekt A5neu „Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/ Benrather Straße“ gehört zu den für eine Vorplanung ausgewählten Projekten.

 

Das Projekt A5neu ist ein Projekt im Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“.

 

Alle wesentlichen Inhalte der Vorplanung gehen aus den beigefügten Anlagen (Erläuterungsbericht/Kostenschätzung und Plan) hervor.

 

Kern dieser möglichen (Ersatz-)Maßnahme ist die Vergrößerung der Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer in der Benrather Straße bzw. Berliner Straße (= Bundesstraße B228) von heute knapp 2,5 m auf künftig 3,5 m. Die Querungshilfen in der Ellerstraße bzw. in der Benrather Straße (= Landstraße L85 bzw. L404) nördlich und südlich der Bundesstraße sollen nicht verbreitert, sondern ggfs. ausschließlich mit taktilen Leitsteinen ausgestattet werden.
Weiterhin bietet sich an, den östlich in Fahrtrichtung Gabelung angrenzenden Busteig 2 der Bushaltestelle Fritz-Gressard-Platz, der von den Linien 783 und 784 angefahren wird, barrierearm auszubauen und das desolate Pflaster der Fahrbahn zu ersetzen.

 

Im Rahmen des „Bürger-Votums“ zu den möglichen neuen IHK-Projekten am 09.03.2017 erhielt das Projekt A5neu 12 Punkte und nahm damit den fünften und letzten Platz ein.

 

Die damals bekannte Kostenannahme von ca. 110.000€ wird durch die nun vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von rund 415.000€ erheblich unterschritten.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die geschätzten Kosten aufteilen:

·      Die Verbreiterung der Querungshilfen mit den dafür notwendigen Arbeiten wird laut Kostenschätzung voraussichtlich rund 288.500 Euro kosten.

·      Für die Sanierung der Bushaltestelle (inkl. Fahrbahn und den dahinterliegenden Bürgersteig-Bereich) sowie die Ergänzung der übrigen Querungshilfen im Kreuzungsbereich mit taktilen Leitsteinen entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 126.500 Euro.

 

Am 01.06.2017 wurde das Ergebnis der Vorplanung mit den für die Städtebauförderung zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert.

Bezüglich dieser hier zu beratenden möglichen (Ersatz-)Maßnahme A5neu kann die Beratung so zusammengefasst werden, dass auch seitens der Bezirksregierung erhebliche Zweifel bestehen, ob für eine Verbreiterung zweier Querungshilfen um 1 m die Ausgabe von 288.500 Euro gerechtfertigt sind. Hier scheint die Kosten-Nutzen-Relation nicht für das Projekt zu sprechen. Im übrigen können mit Ausnahme für eine Umgestaltung der Fläche vor der Gaststätte B20 für die Maßnahme keine Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt werden. Aus Sicht des Städtebauförderungs-Dezernats handelt es sich eher um eine Maßnahme aus dem Bereich der Verkehrsförderung.

 

Entscheidungsrahmen

 

Aufgrund des Verzichtes auf die Projekte A1, A2 und A4 aus dem ursprünglichen Maßnahmenkatalog des IHK (alle aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“) ist es erforderlich, „Ersatzprojekte“ zu finden. Der gesamte Beratungsprozess seit September 2016 ist darauf ausgerichtet gewesen. Mit dem Projekt A5neu läge nun ein mögliches „Ersatzprojekt“ vor. Bezirksregierung und Verwaltung sehen in diesem Projekt nur eine mögliche Ergänzung zu den Bemühungen, den Zielsetzungen des IHK gerecht werden zu können, deren Nutzen aber den voraussichtlichen Kosten nicht unbedingt entspricht.

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, vor dem Hintergrund des erheblichen finanziellen Aufwands im Vergleich zu dem geringen Nutzen dieses Projekt nicht in die Fortschreibung des IHK aufzunehmen.

 

Abschließend ein Hinweis zum Thema Barrierefreiheit:

Als Bestandteil des öffentlichen Raumes muss auch in dem hier betroffenen Bereich der Grundsatz der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
In der Vorplanung sind an den Fußgängerfurten taktile Leitelemente dargestellt, deren exakte Planung jedoch erst im Zuge von Entwurfs- und Ausführungsplanung vorgenommen wird. Die taktilen Leitelemente werden, wenn das Projekt weiter geführt werden sollte, gemäß den Vorgaben zu Barrierefreiheit des Landesbetriebs Straßenbau NRW ausgeführt.

 

Zum Thema Haushalt:

 

Derzeit sind im Haushalt 2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung für die Umsetzung möglicher (Ersatz-)Maßnahmen im Produkt 120101 insgesamt 831.000 Euro sowie im Produkt 090101 30.000 Euro für die Erstellung der Vorplanungen bereitgestellt. Diese 30.000 Euro sind mittlerweile größtenteils für die vorgestellten Vorplanungen verwendet worden.

Es stehen also vom „Budget“ rechnerisch noch 831.000 Euro zur Verfügung.

 

In den jeweiligen „finanziellen Auswirkungen“, die in den projekt-bezogenen Sitzungsvorlagen 61/137 bis 61/141 dargestellt sind, wird mit dem Projekt A1neu begonnen, die Haushaltsmittel zu „verbrauchen“ und die Umsetzungskosten abzurechnen.

Bereits für das Projekt A3neu sind daher zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Für das Projekt B1neu sind dann bereits ausschließlich neue Finanzmittel erforderlich.

Gleiches gilt für die Projekte A5neu und A10neu, die ebenfalls zusätzliche Finanzmittel benötigen, sollten sie umgesetzt werden sollen.

Die Aufnahme der Projekte A1neu, A3neu und B1neu in die Fortschreibung des IHK, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, bedeutet einen Finanzrahmen von ca. 1,275 Mio Euro. Will man auch noch die beiden Projekte A5neu und A10neu berücksichtigen, kommen weitere 1,024 Mio Euro hinzu.

 

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 im Rahmen der Beratung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zur Beschlussfassung vor-gelegt.

 

50% der vom Zuschussgeber anerkannten Bau- und Planungskosten werden der Stadt Hilden ab dem Jahr 2019 erstattet.
Im letzten Zuwendungsbescheid war folgende Auszahlung der Zuwendung in Aussicht gestellt worden:

    5%   der Zuwendung im Herstellungsjahr       (voraussichtlich 2019)

  25%   der Zuwendung im Herstellungsjahr +1  (voraussichtlich 2020)

  30%   der Zuwendung im Herstellungsjahr +2  (voraussichtlich 2021)

  25%   der Zuwendung im Herstellungsjahr +3  (voraussichtlich 2022)

  15%   der Zuwendung im Herstellungsjahr +4  (voraussichtlich 2023)

 

 

 

gez.

Birgit Alkenings
Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brü-cken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Ersatzmaßnahmen IHK

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze

54.000

2019

1201010010

521151

361.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, falls der Stadtentwicklungsausschuss die Maßnahme A5neu in die Fortschreibung aufnimmt.

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Sollte die Maßnahme zur Umsetzung beschlossen werden, entgegen der Empfehlung der Verwaltung:

  1. Städtebauförderantrag wird voraussichtlich in 2018 gestellt
  2. Die Kosten für die ausgewählten Ersatzmaßnahmen werden in einen gemeinsamen Haushaltsansatz zusammengefasst.
  3. Für 2017: plus 54.000 €, für 2019: plus 361.000 € nur für Umsetzung A5neu

Die Aufteilung der im Haushalt 2017 enthaltenen Haushaltsmittel und die je nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss notwendige Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen werden dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Haushaltsplan 2017 sind für die Umsetzung der Ersatzprojekte im Produkt 120101 folgende Mittel enthalten:

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

414100 Zuwendungen vom Land

0 €

0 €

0 €

351.500 €

521151 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze

85.000 €

43.000 €

703.000 €

0 €

 

Deckungsmöglichkeiten für überplanmäßige Aufwendungen sind derzeit nicht vorhanden. Zusätzliche Aufwendungen würden zu einer Reduzierung der Ausgleichsrücklage führen.

 

gesehen - Klausgrete