Projektauswahl: Projekt A5neu Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/ Benrather Straße
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Projekt
A5neu „Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und
Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/ Benrather Straße“ nicht in die Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
An dieser Stelle wird nicht die gesamte Vorgeschichte des
IHK rekapituliert. Vielmehr wird hier auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/127
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt
Hildens-Fortschreibung:
1. Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung
2 Festlegung der Projekte für die Fortschreibung
3. Freigabe der Haushaltsmittel für die
Vorentwurfsplanung
verwiesen, die im Stadtentwicklungsausschuss
am 05.04.2017 beraten wurde und den Ablauf der Arbeiten zur Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens (IHK) bis zu diesem
Zeitpunkt ausführlich darstellt.
Die Stadtverwaltung wird die diversen
Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zur Fort-schreibung des
Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hilden in einer eigenen Sitzungsvorlage
zusammenfassen, die in der Sitzung des Rates am 12.07.2017 zur Beratung und
ggfs. Beschlussfassung gestellt wird.
In der Sitzung am 05.04.2017 legte der
Stadtentwicklungsausschuss unter anderem die Projekte fest, die für die
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes in Frage kommen (insgesamt
fünf). Außerdem wurden die Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung
freigegeben.
Das Projekt A5neu „Vergrößerung der Querungshilfen/ Mittelinseln für Fußgänger und Fahrradfahrer in der Kreuzung Ellerstraße/ Berliner Straße/ Benrather Straße“ gehört zu den für eine Vorplanung ausgewählten Projekten.
Das Projekt A5neu ist ein Projekt im Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“.
Alle wesentlichen Inhalte der Vorplanung gehen aus den beigefügten Anlagen (Erläuterungsbericht/Kostenschätzung und Plan) hervor.
Kern dieser möglichen (Ersatz-)Maßnahme ist die Vergrößerung
der Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer in der Benrather Straße bzw.
Berliner Straße (= Bundesstraße B228) von heute knapp 2,5 m auf künftig 3,5 m.
Die Querungshilfen in der Ellerstraße bzw. in der Benrather Straße (=
Landstraße L85 bzw. L404) nördlich und südlich der Bundesstraße sollen nicht
verbreitert, sondern ggfs. ausschließlich mit taktilen Leitsteinen ausgestattet
werden.
Weiterhin bietet sich an, den östlich in Fahrtrichtung Gabelung angrenzenden
Busteig 2 der Bushaltestelle Fritz-Gressard-Platz, der von den Linien 783 und
784 angefahren wird, barrierearm auszubauen und das desolate Pflaster der
Fahrbahn zu ersetzen.
Im Rahmen des „Bürger-Votums“ zu den möglichen neuen IHK-Projekten am 09.03.2017 erhielt das Projekt A5neu 12 Punkte und nahm damit den fünften und letzten Platz ein.
Die damals bekannte Kostenannahme von ca. 110.000€ wird
durch die nun vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von rund 415.000€ erheblich
unterschritten.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die geschätzten Kosten aufteilen:
· Die Verbreiterung der Querungshilfen mit den dafür notwendigen Arbeiten wird laut Kostenschätzung voraussichtlich rund 288.500 Euro kosten.
· Für die Sanierung der Bushaltestelle (inkl. Fahrbahn und den dahinterliegenden Bürgersteig-Bereich) sowie die Ergänzung der übrigen Querungshilfen im Kreuzungsbereich mit taktilen Leitsteinen entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 126.500 Euro.
Am 01.06.2017 wurde das Ergebnis der Vorplanung mit den für die Städtebauförderung zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert.
Bezüglich dieser hier zu beratenden möglichen (Ersatz-)Maßnahme A5neu kann die Beratung so zusammengefasst werden, dass auch seitens der Bezirksregierung erhebliche Zweifel bestehen, ob für eine Verbreiterung zweier Querungshilfen um 1 m die Ausgabe von 288.500 Euro gerechtfertigt sind. Hier scheint die Kosten-Nutzen-Relation nicht für das Projekt zu sprechen. Im übrigen können mit Ausnahme für eine Umgestaltung der Fläche vor der Gaststätte B20 für die Maßnahme keine Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt werden. Aus Sicht des Städtebauförderungs-Dezernats handelt es sich eher um eine Maßnahme aus dem Bereich der Verkehrsförderung.
Entscheidungsrahmen Aufgrund des Verzichtes auf die Projekte A1, A2 und A4 aus dem ursprünglichen Maßnahmenkatalog des IHK (alle aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“) ist es erforderlich, „Ersatzprojekte“ zu finden. Der gesamte Beratungsprozess seit September 2016 ist darauf ausgerichtet gewesen. Mit dem Projekt A5neu läge nun ein mögliches „Ersatzprojekt“ vor. Bezirksregierung und Verwaltung sehen in diesem Projekt nur eine mögliche Ergänzung zu den Bemühungen, den Zielsetzungen des IHK gerecht werden zu können, deren Nutzen aber den voraussichtlichen Kosten nicht unbedingt entspricht. |
Die Verwaltung
schlägt vor, vor dem Hintergrund des erheblichen finanziellen Aufwands im
Vergleich zu dem geringen Nutzen dieses
Projekt nicht in die Fortschreibung des IHK aufzunehmen.
Abschließend ein Hinweis zum Thema Barrierefreiheit:
Als Bestandteil des öffentlichen Raumes muss auch in dem
hier betroffenen Bereich der Grundsatz der Barrierefreiheit berücksichtigt
werden.
In der Vorplanung sind an den Fußgängerfurten taktile Leitelemente dargestellt,
deren exakte Planung jedoch erst im Zuge von Entwurfs- und Ausführungsplanung
vorgenommen wird. Die taktilen Leitelemente werden, wenn das Projekt weiter geführt
werden sollte, gemäß den Vorgaben zu Barrierefreiheit des Landesbetriebs
Straßenbau NRW ausgeführt.
Zum Thema Haushalt: Derzeit sind im Haushalt 2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung für die Umsetzung möglicher (Ersatz-)Maßnahmen im Produkt 120101 insgesamt 831.000 Euro sowie im Produkt 090101 30.000 Euro für die Erstellung der Vorplanungen bereitgestellt. Diese 30.000 Euro sind mittlerweile größtenteils für die vorgestellten Vorplanungen verwendet worden. Es stehen also vom „Budget“ rechnerisch noch 831.000 Euro zur Verfügung. In den jeweiligen „finanziellen Auswirkungen“, die in den projekt-bezogenen Sitzungsvorlagen 61/137 bis 61/141 dargestellt sind, wird mit dem Projekt A1neu begonnen, die Haushaltsmittel zu „verbrauchen“ und die Umsetzungskosten abzurechnen. Bereits für das Projekt A3neu sind daher zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Für das Projekt B1neu sind dann bereits ausschließlich neue Finanzmittel erforderlich. Gleiches gilt für die Projekte A5neu und A10neu, die ebenfalls zusätzliche Finanzmittel benötigen, sollten sie umgesetzt werden sollen. Die Aufnahme der Projekte A1neu, A3neu und B1neu in die Fortschreibung des IHK, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, bedeutet einen Finanzrahmen von ca. 1,275 Mio Euro. Will man auch noch die beiden Projekte A5neu und A10neu berücksichtigen, kommen weitere 1,024 Mio Euro hinzu. Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 im Rahmen der Beratung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zur Beschlussfassung vor-gelegt. 50% der vom Zuschussgeber anerkannten Bau- und
Planungskosten werden der Stadt Hilden ab dem Jahr 2019 erstattet. 5% der Zuwendung im Herstellungsjahr (voraussichtlich 2019) 25% der Zuwendung im Herstellungsjahr +1 (voraussichtlich 2020) 30% der Zuwendung im Herstellungsjahr +2 (voraussichtlich 2021) 25% der Zuwendung im Herstellungsjahr +3 (voraussichtlich 2022) 15% der Zuwendung im Herstellungsjahr +4 (voraussichtlich 2023) |
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen und
Brü-cken |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
Ersatzmaßnahmen IHK |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze |
54.000 |
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2019 |
1201010010 |
521151 |
361.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Bereitstellung der überplanmäßigen
Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, falls
der Stadtentwicklungsausschuss die Maßnahme A5neu in die Fortschreibung
aufnimmt. |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Sollte die
Maßnahme zur Umsetzung beschlossen werden, entgegen der Empfehlung der
Verwaltung:
Die
Aufteilung der im Haushalt 2017 enthaltenen Haushaltsmittel und die je nach Beschluss
des Stadtentwicklungsausschuss notwendige Bereitstellung der überplanmäßigen
Aufwendungen werden dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Im Haushaltsplan 2017 sind für die
Umsetzung der Ersatzprojekte im Produkt 120101 folgende Mittel enthalten:
Deckungsmöglichkeiten für überplanmäßige
Aufwendungen sind derzeit nicht vorhanden. Zusätzliche Aufwendungen würden zu
einer Reduzierung der Ausgleichsrücklage führen. gesehen - Klausgrete |
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