Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens - Fortschreibung:
Projektauswahl: A1neu Verbesserung der Verbindung Mittelstraße/Stadtpark/Fritz-Gressrad-Platz
Vorlage
WP 14-20 SV 61/139
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll IHK A 1 neu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das Projekt A1neu „Verbesserung der Verbindung Mittelstraße/ Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz“ in die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Innenstadt Hildens aufzunehmen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

An dieser Stelle wird nicht die gesamte Vorgeschichte des IHK rekapituliert. Vielmehr wird hier auf die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/127

 

Integriertes Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens-Fortschreibung:

1. Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung

2 .Festlegung der Projekte für die Fortschreibung

3. Freigabe der Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung

 

verwiesen, die im Stadtentwicklungsausschuss am 05.04.2017 beraten wurde und den Ablauf der Arbeiten zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens (IHK) bis zu diesem Zeitpunkt ausführlich darstellt.

 

In dieser Sitzung legte der Stadtentwicklungsausschuss unter anderem die Projekte fest, die für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes in Frage kommen (insgesamt fünf). Außerdem wurden die Haushaltsmittel für die Vorentwurfsplanung freigegeben.

 

Das Projekt A1neu „Verbesserung der Verbindung Mittelstraße/ Stadtpark/ Fritz-Gressard-Platz“ gehört zu den für eine Vorplanung ausgewählten Projekten.

 

Die Stadtverwaltung wird die diversen Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hilden in einer eigenen Sitzungsvorlage zusammenfassen, die in der Sitzung des Rates am 12.07.2017 zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung gestellt wird.

 

Alle wesentlichen Inhalte der Vorplanung zum Projekt A1neu gehen  aus den beigefügten Anlagen (Erläuterungsbericht/Kostenschätzung und Plan) hervor.

 

Bei einer Umsetzung der Planungsideen im Rahmen des IHK würden gleich mehrere Ziele erreicht werden können:

 

  • Die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer verbessern sich deutlich und zwar in beiden Richtungen; man kann in einem Zuge die Straße queren;
  • Die Haltemöglichkeiten für die Busse der Linien 785 und O 3 werden ebenfalls deutlich verbessert;
  • Der westliche „Eingang“ zur Fußgängerzone Mittelstraße wird qualitativ mit dem Bereich Kirchhofstraße/Gabelung gleichgestellt;
  • Durch die räumliche Entzerrung der Nutzungen wird die Verkehrssicherheit weiter erhöht.

 

Im Rahmen des „Bürger-Votums“ zu den möglichen neuen IHK-Projekten am 09.03.2017 erhielt das Projekt A1neu 53 Punkte und nahm damit den ersten Platz ein.

 

Die damals bekannte Kostenannahme von ca. 590.000€ wird durch die nun vorliegende Kostenschätzung von ca. 588.000€ ganz leicht unterschritten. Die Kostenschätzung umfasst ca. 71.400€ Planungs-/Ingenieurskosten,  ca. 463.600€ für die Straßenbaumaßnahmen und ca. 53.000€ für den Umbau der Bushaltestelle.

 

Die hier im Rahmen der Vorplanung entwickelte Idee für die Umgestaltung des Einmündungs- und Übergangsbereiches wurde hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit im Bereich der Lichtsignalanlagen durch ein entsprechendes Fachbüro überprüft; eine Querung der Benrather Straße in einem Zuge ist für Fußgänger/Radler möglich, ohne den KFZ-Verkehr zu behindern.

 

Die Lösung des Querungsproblems wird möglich durch den bewussten Verzicht auf eine Rechtsabbiegermöglichkeit aus der Benrather Straße/Klotzstraße in die Mittelstraße von Süden aus. Der hierdurch gewonnene Raum wird für eine funktionalere Bushaltestelle und sichere Fußgänger-Aufstellbereiche verwendet.

Dabei werden die Anliefermöglichkeiten für die gewerblichen Nutzungen der Mittelstraße zwischen Benrather Straße und Schwanenstraße nicht beeinträchtigt, da diese Anlieferungen weiterhin von Norden aus möglich sein werden (über eine verbesserte Linksabbiegerspur) oder bereits heute über Robert-Gies-Straße oder Schwanenstraße/Schwanenplatz erfolgen.

 

Am 01.06.2017 wurde das Ergebnis der Vorplanung mit den für die Städtebauförderung zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf erörtert.

Bezüglich der Maßnahme A1neu kann das Ergebnis dahingehend zusammengefasst werden, dass die Bezirksregierung neben dem Projekt B1 „Revitalisierung Stadtpark“ in der Maßnahme A1neu ein Schlüsselprojekt des Hildener IHK sieht. Das Projekt entspricht voll den Zielen des IHK und dem Handlungsfeld A und stellt einen guten Ersatz für die weggefallenen Projekte dar.

 

 

Entscheidungsrahmen

 

Aufgrund des Verzichtes auf die Projekte A1, A2 und A4 aus dem ursprünglichen Maßnahmen­katalog des IHK (alle aus dem Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“) ist es erforderlich, „Ersatzprojekte“ zu finden. Der gesamte Beratungsprozess seit September 2016 ist darauf ausgerichtet gewesen. Mit dem Projekt A1neu liegt nun ein solches unabdingbares „Ersatzprojekt“ vor. Bezirksregierung, Bürgerschaft und Verwaltung sehen in diesem Projekt eine Schlüsselmöglichkeit, den Zielsetzungen des IHK gerecht zu werden.

 

 

 

Das Projekt A1neu ist ein Projekt im Handlungsfeld A „Erreichbarkeit und Innenstadteingänge“ und hat damit eine besondere Bedeutung für den Erfolg des IHK als Ganzes. Denn der in dieser Vorplanung berücksichtigte Übergang zwischen Stadtpark und Fußgängerzone Mittelstraße ist derzeit eines der funktionalen Hauptprobleme der Hildener Innenstadt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dieses Projekt in die Fortschreibung des IHK aufzunehmen.

 

Die sich hieraus ergebenden folgenden Schritte wären dann die Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Rat (als Eigenanteil der Stadt und zur Durchführung weiterer Planungsschritte) sowie die Vorlage des Projektes bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Bestandteil der Fortschreibung des IHK, die vom Rat der Stadt Hilden am 12.07.2017 beschlossen werden soll.

 

 

Zum Thema Haushalt:

 

Derzeit sind im Haushalt 2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung für die Umsetzung möglicher (Ersatz-)Maßnahmen im Produkt 120101 insgesamt 831.000 Euro sowie im Produkt 090101 30.000 Euro für die Erstellung der Vorplanungen bereitgestellt. Diese 30.000 Euro sind mittlerweile größtenteils für die vorgestellten Vorplanungen verwendet worden.

Es stehen also vom „Budget“ rechnerisch noch 831.000 Euro zur Verfügung.

 

In den jeweiligen „finanziellen Auswirkungen“, die in den projekt-bezogenen Sitzungsvorlagen 61/137 bis 61/141 dargestellt sind, wird mit dem Projekt A1neu begonnen, die Haushaltsmittel zu „verbrauchen“ und die Umsetzungskosten abzurechnen.

Bereits für das Projekt A3neu sind daher zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Für das Projekt B1neu sind dann bereits ausschließlich neue Finanzmittel erforderlich.

Gleiches gilt für die Projekte A5neu und A10neu, die ebenfalls zusätzliche Finanzmittel benötigen, sollten sie umgesetzt werden sollen.

Die Aufnahme der Projekte A1neu, A3neu und B1neu in die Fortschreibung des IHK, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, bedeutet einen Finanzrahmen von ca. 1,275 Mio Euro. Will man auch noch die beiden Projekte A5neu und A10neu berücksichtigen, kommen weitere 1,024 Mio Euro hinzu.

 

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 im Rahmen der Beratung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

50% der vom Zuschussgeber anerkannten Bau- und Planungskosten werden der Stadt Hilden ab dem Jahr 2019 erstattet.
Im letzten Zuwendungsbescheid war folgende Auszahlung der Zuwendung in Aussicht gestellt worden:

    5%  der Zuwendung im Herstellungsjahr           (voraussichtlich 2019)

  25%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +1      (voraussichtlich 2020)

  30%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +2      (voraussichtlich 2021)

  25%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +3      (voraussichtlich 2022)

  15%  der Zuwendung im Herstellungsjahr +4      (voraussichtlich 2023)

 

 

 

Abschließend ein  Hinweis zum Thema Barrierefreiheit:

Als Bestandteil des öffentlichen Raumes muss auch in dem hier betroffenen Bereich der Grundsatz der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Für die Formulierung konkreter Vorstellungen zu dieser Thematik ist das Stadium der Vorplanung jedoch nicht geeignet. Hierzu kann frühestens im Rahmen der Entwurfs- oder Ausführungsplanung eine umsetzungsfähige planerische Aussage getroffen werden.

 

Gez.

B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen u. Brücken

Bezeichnung:

Ersatzmaßnahmen IHK A 1 neu

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze

71.400

2018

1201010010

521151

-

2019

1201010010

521151

516.600

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen wird dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt, falls der Stadtentwicklungsausschuss die Maßnahme A1neu in die Fortschreibung aufnimmt.

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

1.   Städtebauförderantrag wird voraussichtlich in 2018 gestellt.

2.   Die Kosten für die ausgewählten Ersatzmaßnahmen werden in einen gemeinsamen Haushaltsansatz zusammengefasst.

 

Die Aufteilung der im Haushalt 2017 enthaltenen Haushaltsmittel und die je nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss notwendige Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen werden dem Rat am 12.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Im Haushaltsplan 2017 sind für die Umsetzung der Ersatzprojekte im Produkt 120101 folgende Mittel enthalten:

 

Kostenart

2017

2018

2019

2020

414100 Zuwendungen vom Land

0 €

0 €

0 €

351.500 €

521151 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze

85.000 €

43.000 €

703.000 €

0 €

 

Deckungsmöglichkeiten für überplanmäßige Aufwendungen sind derzeit nicht vorhanden. Zusätzliche Aufwendungen würden zu einer Reduzierung der Ausgleichsrücklage führen.

 

gesehen - Klausgrete