Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Schule und Sport nimmt den dargestellten Sachstand zur Kenntnis
und stimmt dem integrierten Maßnahmenpaket zu. Einer Arbeitsgruppe „Grundschulentwicklung
in Hilden“, sollen die zuständigen
Verwaltungsvertreter, Schulaufsichtsbeamte, Schul- und Elternvertreter angehören.
Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines konzeptionellen Rahmens
für die Schulentwicklungsplanung.
Die Verwaltung schlägt die folgende
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe vor:
Ratsfraktionen > 10 Mitglieder |
2 Arbeitsgruppenmitglieder |
Ratsfraktionen < 10 Mitglieder |
1 Arbeitsgruppenmitglied |
Stadtschulpflegschaft |
2 Arbeitsgruppenmitglieder |
Untere Schulaufsicht |
1 Arbeitsgruppenmitglied |
Grundschulleitungen |
2 Arbeitsgruppenmitglieder |
Verwaltung |
Mindestens 3 Arbeitsgruppenmitglieder |
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung stellte am 29.5.2017 mit der Sitzungsvorlage WP SV 14-20 51/152 dem Ausschuss für Schule und Sport ein Arbeitsergebnis als Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung 2017 vor. Inhalte der Vorlage waren zum einen die auf Grundlage des Einwohnermeldesystems ermittelten Schülerzahlen für die kommenden 5 Jahre, zum anderen die sich aus dem Datensatz für die Verwaltung ergebenden Handlungsoptionen und Verteilungsprinzipien.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage sah eine Fortsetzung des begonnen Arbeitsprozesses unter Anwendung der in der Vorlage dargelegten Handlungsprämissen vor. Diese beinhalteten eine Verteilung der Schülerströme in Hilden nach dem Prinzip „kurze Beine - kurze Wege“.
Das bedeutet im Einzelnen:
- Die vorrangige Versorgung der Schülerinnen und Schüler im wohnortnahen Bereich
- Die vorrangige Zuständigkeit der katholischen Bekenntnisschulen für katholische Schülerinnen und Schüler
- Die prinzipielle Beibehaltung der freien Schulwahl
- Die passgenauere Verteilung der Hildener Schülerinnen und Schüler auf den vorhandenen Raumbestand und dadurch eine Reduktion der Investitionsnotwendigkeiten
- Die Sicherung einer heterogenen und ausgeglichenen Schullandschaft in Hilden
- Die Sicherung eines qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Ganztagssystems
Nach intensiver Aussprache verwies der Ausschuss für Schule und Sport die Vorlage mit Mehrheit an die Verwaltung zur Überarbeitung zurück. Insbesondere die Reduktion von Zügigkeiten an der Astrid-Lindgren-Schule soll erneut überprüft werden.
Diesem Auftrag nimmt sich die Verwaltung gerne an. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine solitäre Änderung von Zügigkeit an einer Schule Auswirkungen auf das komplexe Gesamtsystem haben würde, die das Ergebnis stark beeinflussen. Notwendige Effekte der Schulentwicklungsplanung blieben so weitgehend aus. Eine Veränderung der Verteilungsmethodik muss einem logischen Prinzip folgen, um die Ergebnisse planbar zu machen und als Grundlage für Investitionsentscheidungen dienen können.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist eine Realisierung der Schulentwicklungsplanung für die kommende Anmeldephase (Oktober 2017 zum Schuljahr 2018/19) nicht mehr möglich. Es wird nunmehr ein Konzeptstart für die übernächste Anmeldephase (Oktober 2018 zum Schuljahr 2019/20) angestrebt. Das gibt Verwaltung und Politik zeitliche Spielräume, um den komplexen Prozess neu auszurichten.
Weiterhin hatte die Verwaltung den Auftrag, Bestand, Bedarf und weitere Maßnahmenplanung des Offenen Ganztagsangebotes in Hilden zu prüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss für Schule und Sport vorzustellen. Diese Fragestellungen sind untrennbar mit der Schulentwicklungsplanung gekoppelt. Verteilung der Schülerschaft, Raum- und Personalressourcen sind die bestimmenden Größenordnungen. Zusätzlich ist es notwendig, erste Ideen für eine Maßnahmenerweiterung (Arbeitstitel VGSplus) im Rahmen eines Pilotprojektes auf den Praxisalltag zu testen. Dies soll in den kommenden 2 Jahren geschehen, um dann rechtzeitig einen in die Schulentwicklungsplanung integrierten Konzeptentwurf vorzulegen.
Die Verwaltung schlägt daher folgendes, integriertes Maßnahmenpaket vor:
- Fortsetzung der Planungsgespräche mit Elternschaft und Schulen zur Klärung der jeweiligen Positionen
- Start eines Pilotprojektes „VGSplus“ zum kommenden Schuljahr
- Auswertung einer entsprechenden Elternbefragung und der Praxiserfahrungen
- Fortschreibung des Zahlenwerkes zum kommenden Schuljahr
- Einrichtung eines Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung zur Beteiligung aller relevanten Akteure
- Zunächst 3 Arbeitssitzungen einer Arbeitsgruppe Grundschulentwicklung in Hilden im Oktober und Dezember 2017 sowie im Februar 2018
- Beauftragung eines externen Schulentwicklungsplaners zur Weiterentwicklung und Moderation des Prozesses
- Beschlussvorlage einer abgestimmten Schulentwicklungsplanung und eines integrierten OGS-Konzeptes im Ausschuss für Schule und Sport und nachfolgend im Rat in der Sommersitzung 2018
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030201 |
Schulverwaltungsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0302010020 |
5291000 |
Schulentwicklungsplanung |
1.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0302010020 |
5291000 |
Schulentwicklungsplanung Der Einsatz
eines externen Schulentwicklungsplaners ist optional möglich. Ein reiner
Moderationsauftrag könnte aus dem Planansatz bestritten werden. Umfänglichere
Planungen würden aus dem zusätzlichen Ansatz zu finanziert. |
6.500,00 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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