Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 17.11.2016
Erläuterungen zum
Antrag:
Die im Rahmen der
Bürgeranhörung vorgetragenen substantiierten Einwände haben die Fülle von
Problemen verdeutlicht, die sich mit der Realisierung des Bauvorhabens
verbinden. Ursächlich ist dafür nicht etwa eine auf zusätzlichen Wohnraum
angelegte Mehrfamilienhausbebauung entlang der Schützenstraße, sondern die für
das Quartier auf Kosten der Grünflächen atypische Einfamilienhaus- Planung im
Innenbereich. Auf die innere Quartierserschließung sollte daher zugunsten einer
optimierten geschlossenen, straßenbegleitenden Bebauung verzichtet werden.
Der Entscheidung
könnte Signalwirkung zukommen, soweit sich weitere Absichten zur
Hinterlandbebauung - beispielsweise im sich weiter nördlich oder unmittelbar
südlich anschließenden Bereich - damit verbinden.
Stadtentwicklung
findet in der Regel dann öffentlich Anerkennung, wenn sie mit Augenmaß gepaart
wird. Zum Augenmaß gehört aber auch, die Interessen von Investoren bei
Entscheidungen zu berücksichtigen und diese mit den städtischen Interessen in
Übereinstimmung zu bringen.
Mit dem
angelaufenen Bauleitplanverfahren wird erklärtermaßen nicht vorrangig das Ziel
verfolgt, in der Summe in nennenswertem Umfang zusätzliche Wohneinheiten zu
schaffen. Vielmehr wird die bestehende Baustruktur ausweislich der vorgelegten
Entwurfspläne zugunsten einer Bebauung mit Einfamilienhäusern und/oder
hochpreisigen Eigentumswohnungen verändert, bei denen das zurzeit nach § 34
BauGB mögliche Bauvolumen entlang der Straße keineswegs ausgeschöpft wird.
Der Fraktion
Bürgeraktion ist es im Übrigen wichtig, der sich abzeichnenden Gefahr einer
Gentrifizierung entgegenzuwirken, bei der langfristig einkommensschwächere
Bevölkerungsgruppen aufgrund steigender Wohnpreise zugunsten wohlhabender
Kreise aus dem Viertel gedrängt werden könnten. Eine derartige Entwicklung
könnte vor allem die an der angrenzenden Uhlandstraße wohnenden Menschen
existenziell treffen. Die dort bereits umgehende Sorge ist nicht von der Hand
zu weisen. Ein derartiger sozioökonomischer Strukturwandel wäre außerdem für
die Stadtentwicklung völlig kontraproduktiv, weil er die ohnehin kaum zu
befriedigende Nachfrage nach preiswertem Wohnraum künstlich erhöht und
zusätzlichen Druck auf die Ausweisung neuer Baugebiete erzeugen würde.
Die Bürgeraktion
hält es für unverantwortlich, angesichts einer sich abzeichnenden, erdrückenden
Ablehnung das Bauleitplanverfahren bis zur Entscheidung über den
Satzungsbeschluss fortzusetzen und unnütz Ressourcen zu verschwenden.
gez. Ludger
Reffgen
Fraktionsvorsitzender
Antragstext:
Die Bürgeraktion nimmt den Verlauf, die Erkenntnisse und das Ergebnis
der Bürgerinformationsveranstaltung vom 03.11.2016 zum Anlass und beantragt für
den Stadtentwicklungsausschuss am 07.12.2016
1.
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans nicht weiter zu verfolgen und den Aufstellungsbeschluss
aufzuheben;
2.
das Bauvorhaben Schützenstr. 41-43 auf die nach §
34 BauGB rechtlich mögliche Bebauung zu reduzieren mit der Maßgabe einer
geschlossenen Straßenbebauung, die das durch die Nachbarbebauung vorgegebene
Bauvolumen übernimmt und ausschöpft.
Stellungnahme der
Verwaltung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.06.2017
In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/134 „2. Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung über den Städtebaulichen Entwurf“ stellt die Verwaltung zwei Entwürfe für eine bauliche Entwicklung der Grundstücke zur Diskussion:
1. „Kompromissvorschlag“: Gemäß des Auftrags des Stadtentwicklungsausschusses mit den Anliegern entwickelter Entwurf mit ca. 15 Wohneinheiten. Der Entwurf entspricht der Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses, eine Wohnbaunutzung zu ermöglichen, die aus einem Mehrfamilien- und mehreren Einfamilienhäusern besteht.
2. „Straßenseitige Bebauung“: Entwurf mit einem Mehrfamilienhaus, ohne Hinterlandbebauung. Der Entwurf ermöglicht nur eine Bebauung an der Straße, es werden ca. 7 Wohneinheiten geschaffen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einbeziehung der Variante „Straßenseitige Bebauung“ in die Beschlussvorlage WP 14-20 SV 61/134 zum Städtebaulichen Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 263 dem Anliegen der Fraktion „Bürgeraktion“ entsprochen wurde, ihren Antrag alternativ zur Diskussion zu stellen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der „Bürgeraktion“ nicht zu folgen, und das Bebauungsplanverfahren auf Basis der Variante „Kompromissvorschlag“ ergebnisoffen fortzuführen.
Hinweis zu den Anlagen:
Die Protokolle der Bürgeranhörung sowie des Gesprächs mit den Anliegern, in dem der Kompromissvorschlag erarbeitet wurde, stehen in gleicher Sitzung in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/134 zur Verfügung. Daher sind hier beigefügt:
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bürgeraktion
Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift vom 01.02.2017
Anlage 3: Beschlusslauf
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Stellungnahme der
Verwaltung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2017
In der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/115 „Beschluss über den städtebaulichen Entwurf“ stellt die Verwaltung diverse Entwürfe für eine bauliche Entwicklung der Grundstücke zur Diskussion. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Variante 5 die Variante, die aus heutiger Sicht alle Belange am besten berücksichtigt.
In der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der Behörden sind keine neuen Erkenntnisse
geäußert wurden, die gegen eine bauliche Entwicklung sprechen.
Der BUND sprach sich gegen eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche
aus.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag nicht zu folgen, und das Bebauungsplanverfahren auf Basis der Variante 5 ergebnisoffen fortzuführen.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Stellungnahme der
Verwaltung zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.12.2016
Planungsziel:
Ziel des mit
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2016 aufgestellten Bebauungsplan-Verfahrens
ist es, im Plangebiet eine Wohnbaunutzung zu ermöglichen, die aus einem
Mehrfamilien- und mehreren Einfamilienhäusern besteht. Das Plangebiet
umfasst das Flurstück
727 (Schützenstraße 43) und einen Teil des Flurstücks 1625 (Schützenstraße 41/ 41A) in
Flur 58 der Gemarkung Hilden.
Wie in der Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss (WP 14-20 SV 61/95) dargestellt, könnte an der Schützenstraße bereits nach geltendem Recht gemäß § 34 BauGB ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Dabei sind Grenzabstände von mindestens 3m Breite zu den Nachbargrundstücken einzuhalten und die erforderlichen Stellplätze müssten im Hinterland nachgewiesen werden.
Von den Eigentümern ist entlang der Schützenstraße ein Mehrfamilienhaus mit ca. 7 Wohneinheiten vorgesehen (3 Geschosse + Staffelgeschoss), während im Hinterland 7 bis 8 Einfamilienhäuser in 1- bis 2-geschossiger Bauweise geplant sind. Mit dieser Bebauung würde das hier zur Verfügung stehende Wohnbauland in innenstadtnaher „integrierter“ Lage zur Nachverdichtung mit gemischten Bauformen (MFH und EFH) genutzt.
Antrag der Fraktion
„Bürgeraktion“:
Gemäß dem Antrag der „Bürgeraktion“ soll eine Bebauung in Form einer „geschlossenen Straßenbebauung, die das durch die Nachbarbebauung vorgegebene Bauvolumen übernimmt und ausschöpft“, ermöglicht werden. Da die umgebende Bebauung jedoch nicht durchgängig als geschlossene Straßenbebauung errichtet, sondern im Gegenteil sehr different ist, ermöglicht § 34 BauGB diese Bauweise an dieser Stelle nicht.
Ziel des Antrags ist die Bebauung entlang der Straße mit einem Mehrfamilienhaus mit mehr Wohneinheiten, als im städtebaulichen Entwurf derzeit vorgesehen ist, und die Freihaltung des Hinterlandes. Auch diese Bebauung könnte jedoch nur auf Grundlage eines Bebauungsplans genehmigt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist daher nicht möglich, wenn dem Bebauungsvorschlag der „Bürgeraktion“ gefolgt werden sollte.
Verfahrensablauf und
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Das Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss fortgesetzt mit der Bürgeranhörung am 03.11.2016. In dieser wurden mehrere Bebauungsvarianten vorgestellt, die die Planungsziele, die mit dem Aufstellungsbeschluss verbunden sind, erreichen würden. Das Protokoll der Bürgeranhörung steht im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung und ist dieser Sitzungsvorlage zur Information beigefügt. Derzeit werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt, um ihre fachlichen Ansichten zum Planvorhaben in der weiteren Planung berücksichtigen zu können. Diese Beteiligung wird am 12.12.2016 abgeschlossen sein. Im Nachgang können die zusammengetragenen Informationen und Anregungen ausgewertet und entsprechend im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2017 können auf dieser Grundlage die Entwurfsvarianten zur Diskussion gestellt und kann ein Entwurf ausgewählt werden. Damit kann auch das Planungsziel konkretisiert oder ggf. geändert werden (Beschluss über den städtebaulichen Entwurf). Auch ist eine Ortsbegehung beantragt worden. Diese kann vor der Sitzung stattfinden, so dass die weiteren Beschlüsse auf fundierter Grundlage erfolgen können.
Die Verwaltung schlägt aus diesen Gründen vor, die Beschlussfassung zum
vorliegenden Antrag auf die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu
vertagen, in der auch über den städtebaulichen Entwurf beraten werden soll.
gez.
Birgit Alkenings