Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss
und im Haupt- und Finanzausschuss den anliegenden Kontrakt über die Leistungen der
Suchthilfe mit dem SPE Mühle e.V. rückwirkend zum 1.7.2017.
Erläuterungen und Begründungen:
Zum 01.07.2017 soll der Kontrakt über die Suchthilfe des SPE Mühle e.V. an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden:
- Der Kontrakt wurde analog aller Kontrakte des Amtes für Jugend, Schule und Sport an die neue Systematik angepasst. Er verfügt nunmehr über die Anlagen B (Leistungsbeschreibung zur Rahmenvereinbarung) und die Anlage C (Ziel- und Strukturvereinbarung zur Leistungsbeschreibung).
- In den finanziellen Auswirkungen wurde die Eingruppierung der Fachkräfte von S14 auf S12 gesenkt. Die Berechnung von Fachkräften mit übertarifrechtlicher übergeleiteter Entlohnung wurde gestrichen. Dies trägt dem Ausscheiden von Mitarbeitern Rechnung und ist Ergebnis der Gespräche mit dem SPE Mühle e.V.
Aus dieser Absenkung ergibt sich
die Reduzierung der Kontraktsumme von 136.196,66
in 2017 auf nunmehr 134.435,83 in 2017 und 132.675 € in 2018 incl.
aller nach KGSt Tabelle ausgewiesenen pauschalierten Sachkosten.
Der neue Kontrakt wird bei Beschluss rückwirkend zum 01.07.2017 wirksam.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
070102 |
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung |
||||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||||||
|
||||||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||||
2017 |
0701020010 |
531840 |
Betriebskostenzuschuss
Suchtberatung |
136.200,- € |
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||||
2017 |
0701020010 |
531840 |
Betriebskostenzuschuss
Suchtberatung |
134.435,83 € |
||||||
2018 |
0701020010 |
531840 |
Betriebskostenzuschuss
Suchtberatung |
132.675,-- € |
||||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
06/2020 |
|||||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen - Klausgrete |
||||||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
|
|
|
Planstelle(n): Keine Auswirkungen |
|||
Vermerk Personaldezernent |