Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2017 ff.
Vorlage
WP 14-20 SV 51/156
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot nach dem SGB VIII sowie KiBiz für Kinder ab Vollendung des Dritten Lebensjahres

 

a) die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der inklusiven Kin-dertageseinrichtung „Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Die Stadt gewährt dem Träger ab Betriebsbeginn 100% der nach KiBiz anerken-nungsfähigen Betriebskosten von 89.600 € pro Jahr davon rd. 56% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge sowie einen Personalkostenzuschuss von rd. 37.000 € pro Jahr.

 

Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und 10.000 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303 „Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“, I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.

 

b) die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der städt. Kinderta-geseinrichtung „Pusteblume“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schul-pflicht. Betriebskosten rd. 128.100 € pro Jahr, davon rd. 35% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.

 

Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und 13.500 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303 „Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“, I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.

 

Für den Betrieb werden zwei ErzieherInnen S8a TVöD und ein/e Praktikant/In benötigt, die Perso-nalkosten betragen ab 2018 rd.126.600 € jährlich.

 

c) Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglich-keit der Inanspruchnahme der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.

 

d) Weitere Planungen, Träger- und Investorenverhandlungen zur Anpassung des Betreuungsan-gebotes für diese Altersgruppe sind durch die Verwaltung vorzunehmen und dem Ausschuss vor-zulegen. Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 zu entscheiden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Inhaltsverzeichnis:

I.          Ausgangssituation

II.         Versorgungssituation der Altersgruppe 0-6 Jahre bis einschließlich 31.07.2018

II.1       Kinder im Alter 0 – 3 Jahre

II.2.      Kinder im Alter 3 -6 Jahre

II.3       Eröffnung 6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Nordlichter“

II.4       Aktueller Sachstand Platzvergabe/unversorgte Kinder

III.        Anpassung der Betreuungsangebote – Bewertung der Maßnahmen

III.1      Kinder im Alter von 0 – 3 Jahre

III.2      Kinder im Alter von 3 – 6 Jahre

IV.       Finanzielle Auswirkungen

V.        Fazit

 

I. Ausgangssituation:

 

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter bis zu 6 Jahren, eine konkrete Bedarfsplanung bis zur Sitzung des JHA im Juni 2017 zu erstellen.

 

Derzeit werden die Zielvorgaben für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen, nur durch Anhebung der Grup-penstärken (124 Überbelegungen) sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten erfüllt. Die Versorgungsquote beträgt derzeit 95%.

 

Auch die mittelfristige Prognose ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 hatte ergeben, dass auch unter Einbezug des Neubaus Kita „Nordlichter“ ab 08.2017 nur durch maximale Überlegung der bestehenden Gruppen, d.h. Anhebung der Gruppenstärken (um 2 Kinder pro Gruppe) sowie War-tezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Durch dieses agieren wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 eine Versorgungsquote von rd. 99 % erwartet.

 

Für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird eine Versorgungsquote von rd. 96% angenommen.

 

Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird für Kinder unter 3 Jahre mit einer Versorgungsquote von rd. 52% (Vorjahr 49,5%), bezogen auf 2 Kernjahrgänge in Höhe von rd. 66% (Vorjahr 63%) geplant. Damit ist zu erwarten, dass auch im Kindergartenjahr 2017/2018 eine Bedarfsdeckung vollständig gelingt. Für die kommenden Jahre ab 08.2018 sollten gemäß der aktuellen Bevölkerungszahlen weitere 80 Plätze geschaffen werden.

Die Kindertagespflege ist weiterhin sehr hoch nachgefragt. Derzeit sind ca. 65 Kindertagespfle-gepersonen (KTP) für die Stadt Hilden tätig. Es gestaltet sich weiterhin schwierig, neue KTP für Hilden zu gewinnen, um der laufenden Fluktuation entgegenzuwirken.

 

Die Bevölkerungszahlen entwickeln sich, im Wesentlichen durch Zuzüge, anders als erwartet. Es sind deutlich spürbare Erhöhungen in den Altersgruppen vorhanden. Diese Entwicklung verzeich-nen auch weitere kreisangehörige Gemeinden. Die Abfrage der Kinderzahlen wurde in der vorlie-genden Planung zudem noch genauer auf den KiBiz-Stichtag abgestimmt. Die Schulentwicklungs-planung kommt zu dem gleichen Ergebnis, auch hier muss von der Notwendigkeit der Angebots-erweiterung ausgegangen werden.

 

Ein Ergebnis des Familienberichtes 2010 war, dass in Hilden ein hoher Anteil an erwerbstätigen Alleinerziehenden sowie an Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, leben.  Dies löst, neben dem Rechtsanspruch nach dem SGB VIII, natürlich auch einen hohen Bedarf an Be-treuungsangeboten aus (hier insbesondere nach einer Ganztagsbetreuung).

 

II.         Versorgungssituation der Altersgruppe 0-6 Jahre bis einschließlich 31.07.2018

 

II.1       Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren

 

II.1.1    Versorgungsquote seit 01.07.2011

 

 

II.1.2. Entwicklung der Platzzahlen seit dem 01.07.2011

 

 

Die Landesvorgabe für den Ausbaustand beträgt 35 % aller Kinder im Alter von 0 – 3 Jahre, davon sollten 30% über die Kindertagespflege versorgt werden.

 

 

 

II.2.1.   Versorgungsquote seit 01.07.2011

 

 

 

II.2.2.   Entwicklung der Platzzahlen seit dem 01.07.2011

 

 

 

 

 

II.3       Eröffnung 6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Nordlichter“

 

Die Baumaßnahme läuft weiterhin nach Plan, die Eröffnung ist für den 01.08.2017 vorgesehen. In Absprache mit dem Träger wurden die Plätze vornehmlich an Familien im direkten sozialen Umfeld vergeben. Die Kita startet mit 10 Kindern, die eine Behinderung haben, davon ist ein Kind unter drei Jahre alt. Aktuell sind noch 12 Plätze für Kinder, die sich dann im letzten Kindergartenjahr befinden, und zwei Plätze für unter 1-jährige Kinder zu vergeben.

 

II.4       Aktueller Sachstand Platzvergabe/unversorgte Kinder

 

Aktuell (Stand 31.05.2017) kann 50 Kindern im Altern von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht kein Angebot ab 01.08.2017 gemacht werden, davon sind 19 Kinder 3,5 Jahre und älter.

Die Planung geht für das Kindergartenjahr 2018/2019 davon aus, dass mindestens 65 weitere Plätze benötigt werden. Mit dem Anspruch aus den Vorjahresplanungen, die Überbelegungen um mindestens 50% zu reduzieren, müssen weitere 60 Plätze geschaffen werden.

 

Weiterhin haben 193 Kinder unter drei Jahren für das kommende Kitajahr keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten. Davon waren

-           93 Kinder im Alter von 2 Jahren,

-           89 Kinder im Alter von 1 Jahr sowie

-           11 Kinder unter 1 Jahr

Diese Familien erhalten alle das Angebot der Kindertagespflege.

87 Kinder wechseln aus der Kindertagespflege in eine Kindertageseinrichtung. Für den U3 Bereich wird weiterhin davon ausgegangen, dass mittelfristig ebenfalls weitere Platzangebote geschaffen werden müssen. Sofern weitere Kindertageseinrichtungen eröffnet oder eine bestehende baulich erweitert wird, sollten dort anteilig auch U3 Plätze eingeplant werden. Wald- und Erlebnisgruppen eigenen sich für diese Altersstufe nicht.

 

III.        Anpassung der Betreuungsangebote

 

III.1      Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren

 

Die Ergebnisse der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung WP 14 – 10 SV 51/143 auf-greifend, sollten perspektivisch 40 weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie 40 weitere Plätze in der Kindertagespflege (KTP) zur Verfügung stehen. Der Anteil in der institutionellen Be-treuung für Kinder unter 2 Jahre ist derzeit sehr gering. Da alle Möglichkeiten zur Erweiterung des Ü3 Angebotes innerhalb bestehender Kindertageseinrichtungen ausgeschöpft sind, sind auf Grund des akuten Platzmangels für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren weitere Unterbringungsmöglichkeiten nicht vorhanden. An – oder Ausbauten erfordern Investitionen (siehe Planungszahl III.2 – Be-wertung der Maßnahmen – Standort Beethovenstraße). Aus diesem Grund sollte als kurz- bzw. mittelfristige Lösung, der Ausbau der KTP möglichst intensiviert werden. Für weitere 40 Plätze müssten ca. 13 zusätzliche KTpersonen gewonnen werden. Die derzeitige Akquise reicht gerade aus, um 220 Plätze zu erhalten. Personell ist die pädagogische Begleitung derzeit mit 64 Fach-kraftstunden (FKS) bereits überlastet. Zeit für intensive Öffentlichkeitsarbeit und Akquise steht nicht zur Verfügung. Der Arbeitsmarkt ist auch für dieses selbständige Tätigkeitsfeld erschöpft. Fachkräfte finden sofort eine Kita-Trägeranstellung. Der überwiegende Bewerberanteil kommt mangels persönlicher Eignung nicht in Frage. Das Ansehen dieser Betreuungsform in der Eltern-schaft ist oftmals nicht sehr ausgeprägt. Es gilt an dieser Stelle für die Fachkräfte der pädagogi-schen Begleitung die KTpersonen tatsächlich in ihrem pädagogischen Alltag zu begleiten, um so dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Dieser Teil der Garantenpflicht der Stadt Hilden kommt mit der derzeitigen Personalausstattung des Bereichs deutlich zu kurz. Begleitung statt Verwaltung muss das Ziel sein.

 

Die Empfehlungen liegen für diesen Bereich zwischen 1 VZ : 40 Betreuungsverhältnisse und 1:60.

 

 

III.2      Kinder im Alter von 3 – 6 Jahre

 

Um die freien Träger in die weiteren Planungen einzubeziehen, wurde am 09.03.2017 eine Träger-konferenz einberufen und die nachfolgenden Möglichkeiten erarbeitet:

 

Angebotserweiterungen:

           Ev. Kita Sonnenschein Erweiterung Waldstück/Schulhof               Stadtteil Ost

           FZG Waldgruppe Abenteuerspielplatz, Richard-Wagner-Str.          Stadtteil Nord

           FZG Waldgruppe Kita „Nordlichter“, Furtwängler Str.2                   Stadtteil Nord

           FZG Erweiterung Kita „Ellen - Wiederhold“, Schalbruch 33            Stadtteil Nord

           Erweiterung Paritätischer Kiga, Schalbruch 31                               Stadtteil Nord

           Erweiterung des FZ Mühle, Mühle 20                                              Stadtteil Mitte

           3. Etage Gebäude Kita im Park, Hofstr. 14a                                   Stadtteil Mitte

           Waldgruppe städt. Kita „Pusteblume“, Walter-Wiederhold-Str.        Stadtteil West

           AWO Wald-/Erlebnisgruppe AWO Kolpingstr.                                 Stadtteil Mitte

 

 

Angebot einer Trägerschaft für einen Neubau

           Johanniter Unfall Hilfe e.V.                                                               Stadtteil offen

           AWO Kreis Mettmann gGmbH                                                        Stadtteil offen

 

Weitere mögliche Maßnahmen:

           Angebot von Krabbel- und Spielgruppen                                          Stadtteil offen

           Kooperation mit der Stadt Haan                                                       Stadtteil Ost

           Nutzung Betreuungsform Kindertagespflege                                   Stadtteil übergreifend

           Standort Beethovenstrasse im Kontext

Schulentwicklungsplanung                                                                           Stadtteil Nord

 

 

Bewertung der Maßnahmen:

 

Das Betreuungsangebot der Kindertagespflege kommt gemäß § 24 SGB VIII für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre nicht in Betracht, da ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung in Kindertageseinrichtun-gen besteht.

Spielgruppen werden in der Regel nicht im für Familien im erforderlichen zeitlichen Umfang geführt und sind konzeptionell eher für Kinder im Alter unter 3 Jahren ausgelegt. Darüber hinaus müssten ohne Anwesenheit eines Elternteils eine Betriebserlaubnis sowie dauerhaft adäquate Räumlichkei-ten zur Verfügung stehen.

 

Die Kooperation mit der Stadt Haan zielte auf einen Neubau einer Kindertageseinrichtung in Haan ab, welche sich in der Nähe zur Ortsgrenze Hilden befindet. Die Idee war, bei der Stadt Haan Plätze für Hildener Kinder einzukaufen. Da die Stadt Haan derzeit jedoch selbst Probleme hat, den Rechtsanspruch auf Betreuung sicherzustellen, hat diese Lösung derzeit keine Aussicht auf Erfolg.

 

Die 3. Etage der Kindertageseinrichtung im Park ist derzeit von der Stadt Hilden an eine Familie vermietet. Um ca. 20 Plätze zu schaffen, müsste die Stadt Hilden eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Zudem müssten die Flucht- und Rettungswege sowie eine Betriebserlaubnis geprüft werden. Diese Maßnahmen wird zunächst nicht weiter verfolgt.

Die Prüfung einer baulichen Erweiterung an den Standorten der ev. Kindertageseinrichtung „Son-nenschein“, der inklusiven Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ sowie des Paritätischen Kin-dergartens e.V. wird zunächst zurückgestellt, da diese Maßnahmen mit einem erheblichen Investi-ven Aufwand verbunden sind.

 

Im Zuge ggf. notwendiger baulichen Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollte der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 – Eintritt der Schulpflicht einbezogen und Synergieeffekte genutzt werden (z.B. Konzept Betreuung von 0 – 14 Jahre). So wäre unter Umständen am Standort Beethovenstraße eine Kombilösung vorstellbar. Gemäß einer ersten Grobschätzung würde diese Lösung für den Bereich Kita voraussichtlich eine Investition von rd. 2,68 Mio. € erfordern.

 

Die Wald- und Erlebnisgruppen für je 15 Kinder an den Standorten inklusive Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ (Nord) und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ (West) würden kos-tengünstige und vor allem kurzfristig umsetzbare Lösungen darstellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. eine 100% Fi-nanzierung der Betriebskosten erwartet. Anschaffungs- und Ausstattungskosten werden von den Fachämtern getragen. Das Fachamt hat im Vorgriff auf die Entscheidung des Rates diesen Träger gebeten, einen positiven Vereinsbeschluss herbeizuführen.

Durch die Nähe zum Hasseler Forst, Garather Forst sowie Bereich Karnap bietet der Standort der Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ ideale Rahmenbedingungen für eine Wald- und Erlebnis-gruppe. Waldpädagogik ist bereits Schwerpunkt der Konzeption.

 

Eine Auswertung der Bedarfsanzeigen nach Stadtteilen (Stand 11.2016) hat ergeben, dass auch die Nachfrage in den Bezirken Nord und West durch die vorgenannten Gruppenerweiterungen bedarfsgerecht entlastet würde.

 

Auch die AWO Kreis Mettmann gGmbH kann sich eine Wander- und Erlebnisgruppe am Standort AWO Kindertageseinrichtung „Kolpingstraße“ (Mitte) vorstellen. Letztlich kann die Einrichtung der-artiger Gruppen aber nicht als einzige Maßnahme herangezogen werden. Dennoch wird auch der Vorschlag der AWO Kreis Mettmann gGmbH im weiteren Jahresverlauf geprüft.

 

Gemäß Auskunft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) stehen noch Mittel aus den Rück-flüssen des Investitionsprogramms für den Ausbau Ü3 zur Verfügung. Aller Voraussicht nach, wird im Sommer 2017 erneut ein Investitionsprogramm für den Ausbau von Ü3 Plätzen zur Verfügung stehen. Bei Inanspruchnahme der Rückflüsse würden diese Mittel jedoch voraussichtlich auf das zu erwartende Kontingent angerechnet.

 

Im Nachgang zu dieser Trägerkonferenz ist die ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH mit der Idee an die Stadt Hilden herangetreten, das Untergeschoss des Gebäudes Elberfelder Str. 106, 40724 Hilden (ehemalige Gaststättenräume) inklusive der zur Verfügung stehenden Außenflächen als eine 2 – 3 gruppige Kindertageseinrichtung umzubauen und an einen anerkannten Träger der Jugendhilfe zu vermieten. Der Investor steht bereits mit einem Träger in Gesprächen und würde der Stadt Hilden deshalb ein Komplettpaket, bestehen aus Träger und Gebäude, anbieten. Gemäß einer ersten Prüfung kann das Gebäude mit Aussicht auf eine Betriebserlaubnis als Kindertageseinrichtung qualifiziert werden. Ggf. kann dieser Anbieter/Träger ebenfalls von den o.g. Bundes-/Landesmittel im Rahmen der Zweckbindungsvorschriften sowie der einschränkenden Vorschriften zur Landesmittelfinanzierung von Mieten profitieren. Der Investor hat signalisiert, dass die Plätze ab Sommer 2018 zur Verfügung stehen würden, sofern der Umbau im Herbst 2017 star-ten kann.

Der Standort des Gebäudes liegt im Einzugsgebiet der Stadtteile Ost – Mitte – Nord (Kleef). Das Fachamt geht davon aus, dass der zukünftige Träger eine 100% Finanzierung der Anschaffungs- und Ausstattungskosten sowie der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß Kinderbildungs-gesetz (KiBiz) erwartet. Bei der Herrichtung dieser mittelgroßen Kindertageseinrichtung sollten direkt auch Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden, um die Attraktivität für Eltern zu steigern.

 

Das KiBiz bietet verschiedene alternative Gruppentypen, mit Auswirkung auf die Gesamtkinder-zahlen und Belegung nach Alter der Kinder:

 

 

Platzzahlen

 

U2

U3

Ü3

gesamt

Alternative I

0

6

59

65

Alternative II

0

12

51

63

Alternative III

5

11

34

50

 

 

Die Alternative II wird seitens des Fachamtes favorisiert. Die Gespräche mit dem Investor und ei-nem Träger dauern an. Die Alternative III wäre als langfristiges Ziel zu bewerten. Mit einem Ergeb-nis der Verhandlungen wird voraussichtlich noch im Sommer 2017 gerechnet.

 

IV.       Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt.

 

Die nachfolgend genannten Kosten werden gerundet und gemäß der Finanzierungssystematik des KiBiz dargestellt.

 

IV.1     Wald- und Erlebnisgruppe Standort inkl. Kindertageseinrichtung „Nordlichter“

 

Aufwand:       Kindpauschalen       15 x IIIb                                              74.600 €

                        Zuschuss Waldgruppe                                                       15.000 €

                                                                                                                      89.600 €

 

                        Personalkostenzuschuss*                                                 11.900 €

                        Personalkostenzuschuss (Praktikant/In)                         25.100 €

                                                                                                                      37.000 €

 

Einnahme:     Landesmittel                         36%                                        26.900 €

                        Kostenbeiträge         19%                                                    14.200 €

                        Landesmittel Ausgleich Elternbeitragsfreiheit                 3.800 €

                        Landesmittel Waldgruppe 36%                                           5.400 €

                                                                                                                      50 300 €

 

Städt. Kosten pro Jahr:                                                                             76.300 €

 

Sonderzuschuss Anschaffung/Ausstattung (Jahr 2017)                      max.    25.000 €

 

Anschluss/Erschließung (Jahr 2017):                                                     10.000 €

 

*KGST-Wert 2 x S8a Vollzeit TVöD = 101.500 €.

Diff. Landesmittel (89.600 €) zu KGST-Wert beträgt 11.900 €.

 

Gemäß Abstimmungsgespräch mit dem Träger am 12.06.2017 kann die Eröffnung einer Wald- und Erlebnisgruppe nur erfolgen, sofern 100% des Trägeraufwandes seitens der Stadt Hilden gedeckt werden. Die vorgenannte Aufstellung schließt entsprechend eine Personalkostenfinanzierung mit ein.

 

 

Diese Kosten würden ebenfalls auf die Erweiterung der AWO Kindertageseinrichtung „Kolping-straße“ (Mitte) zutreffen, sofern dort eine Wald- und Erlebnisgruppe installiert würde.

 

 

IV.2     Wald- und Erlebnisgruppe Standort städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“

 

Aufwand:       Personalkosten 2 x S8a TVöD                                          101.500 €

                        Personalkosten 1 x Praktikant/In                                      25.100 €

                        Päd. Material lfd.                                                                     1.500 €

                                                                                                                      128.100 €

 

Einnahme:     Landesmittel                         30% (von 74.600 €)                 22.400 €

                        Kostenbeiträge         19% (von 74.600 €)                             14.200 €

                        Landesmittel Ausgleich Elternbeitragsfreiheit                   3.800 €

                        Landesmittel Waldgruppe 30%                                             4.500 €

                                                                                                                        44.900 €

 

Städt. Kosten pro Jahr:                                                                               83.200 €

 

Sonderkosten Anschaffung/Ausstattung (Jahr 2017)               max.      25.000 €

 

Anschluss/Erschließung (Jahr 2017):                                                     13.500 €

 

Aufgrund einer geringeren Landesförderung für kommunal geführte Gruppen (30% statt 36% Lan-desmittel) sowie Einbezug der tatsächlichen Personalkosten nach Planwerten, ergibt sich gegen-über der Wald- und Erlebnisgruppe am Standort „Nordlichter“ ein Mehraufwand von rd. 6.900 €.

 

Für Flüchtlingskinder war zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs als Brückenprojekt eine Spiel-gruppe für bis zu 10 Kinder installiert worden. Mit Verweis auf WP 14 – 20 SV 51/143 wurde der Betrieb eingestellt, weil sich gezeigt hat, dass die Standorte KGS Astrid-Lindgren bzw. GGS Schulstraße die Familien nicht erreicht hat. Mit Eröffnung dieser Waldgruppe, könnten auch mehr Flüchtlingskinder ab 3 Jahren einen Betreuungsplatz erhalten, da der Standort dieser Kita zum unmittelbaren Einzugsgebiet der Unterkünfte Forststraße 21 + 21 a zählt. Das Ziel der Integration kann verbessert werden. Im Stadtteil West ist keine weitere Kita vorhanden. Eine von dieser Kita losgelöste Waldgruppe in freier Trägerschaft kommt aus logistischen Gründen nicht in Betracht. Da die benannten Kinder ggf. auch in die GSV Schulstraße/Teilstandort Walter-Wiederhold-Straße zur Schule gehen werden, würde eine enge Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule für den Über-gang aufgrund der bestehenden Kooperationen ermöglicht.

 

 

 

IV.3     Qualifizierung Gebäude Elberfelder Str. 106, Hilden, in freier Trägerschaft

 

Es wird davon ausgegangen, dass der Träger einen einmaligen freiwilligen Zuschuss zur Erst-ausstattung der Plätze mit Möbeln, Küche und pädagogischen Material erwartet.

 

Weitere Haushaltsmittel werden benötigt, sofern die tatsächliche Mietforderung über der gemäß KiBiz förderfähigen Miete liegt. Der förderfähige Mietzins der Kaltmiete liegt aktuell bei 8,34 €/m²/Monat – maximal 555 m². Es ist davon auszugehen, dass dieser Mietzins (auch angelegt auf eine langfristige Vermietung des Objektes von ca. 20 Jahren) nicht auskömmlich für die Qualifizie-rung des Gebäudes ist. Es ist damit zu rechnen, dass der freie Träger die Differenz zwischen för-derfähigen und geforderter Kaltmiete als jährlichen Sonderzuschuss erwartet.

 

V. Fazit:

 

Das Bevölkerungswachstum erschwert die Sicherstellung des Rechtsanspruchs erheblich.

 

Die mittelfristige Prognose ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ergibt, dass auch unter Einbezug des Neubaus Kita „Nordlichter“ ab 08.2017 nur durch Anhebung der Gruppenstärken (um 2 Kinder pro Gruppe) sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im laufenden Kindergartenjahr wird eine Versorgungsquote von rd. 99 %, im Kindergartenjahr 2018/2019 von rd. 96%, erwartet.

 

Die Anpassung der Betreuungsangebote ist kurzfristig, bis spätestens zum 01.08.2018 dringend geboten. Vor diesem Hintergrund schlägt das Fachamt folgende Maßnahmen vor:

 

           Einrichtung einer Wald- und Erlebnisgruppen für 15 Kinder über drei Jahre an dem Standort der inklusive Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ (Nord).

Dies stellt  eine kostengünstige und vor allem kurzfristig umsetzbare Lösung dar.

 

Zur Umsetzung werden ab 2018 ff. laufend Haushaltsmittel in Höhe von rd. 76.300 € pro Jahr benötigt. Für Anschaffung müssen im Haushaltsjahr 2017 17.000 € einmalig überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für Anschlusskosten und Herrichtung des Grundstücks werden in 2017 einmalig 10.000 € überplanmäßig benötigt.

 

           Einrichtung einer Wald- und Erlebnisgruppen für 15 Kinder über drei Jahre am Standort der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ (West).

Dies stellt kostengünstige und vor allem kurzfristig umsetzbare Lösung dar.

 

Zur Umsetzung werden ab 2018 ff. laufend Haushaltsmittel in Höhe von rd. 83.200 € pro Jahr benötigt. Für Anschaffung müssen im Haushaltsjahr 2017 17.000 € einmalig überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Für Anschlusskosten und Herrichtung des Grundstücks werden in 2017 einmalig 13.500 € überplanmäßig benötigt.

 

           Die Einrichtung einer Wald- und Erlebnisgruppe für 15 Kinder über drei Jahre am Standort der AWO Kindertageseinrichtung „Kolpingstraße“ (Mitte) soll seitens des Fachamtes weiter geprüft werden. Das weitere Vorgehen wird dem Ausschuss zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgestellt werden.

 

           Die Verhandlungen mit der ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH zwecks Umbau des Gebäudes Elberfelder Str. 106, Hilden, und Vermietung an einen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe sollen weitergeführt und konkrete Kosten zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

           Vorrangig für alle Anschaffungs- und Ausstattungsmaßnahmen sind Zuschüsse des Bundes oder des Landes NRW nach den Richtlinien für den Ausbau an Plätze für Kinder im Alter von unter/über 3 Jahren. Das Fachamt wird beauftrag, die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.

 

           Für das Kindergartenjahr 2017/2018 wird für Kinder unter 3 Jahre mit einer Versorgungsquote von rd. 52% (Vorjahr 49,5%), bezogen auf 2 Kernjahrgänge in Höhe von rd. 66% (Vorjahr 63%) geplant. Damit ist zu erwarten, dass auch im Kindergartenjahr 2017/2018 eine Bedarfsdeckung vollständig gelingt. Für die kommenden Jahre ab 08.2018 sollten gemäß der Bevölkerungszahlen weitere 80 Plätze geschaffen werden.

 

           Die Kindertagespflege ist weiterhin sehr hoch nachgefragt. Derzeit sind ca. 65 KTP für die Stadt Hilden tätig. Es gestaltet sich weiterhin schwierig, neue KTP für Hilden zu gewinnen, um der laufenden Fluktuation entgegenzuwirken.

 

           Es ist davon auszugehen, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Versorgungssituation der über 3 jährigen Kinder zu verbessern.

Es ist davon auszugehen, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Versor-gungssituation der unter 3 jährigen Kinder zu verbessern.

 

Der Ausschuss wird zeitnah über die weitere Maßnahmenplanung informiert werden.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060101

und

011303

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I2617neu

Bauwagen für Kindertageseinrichtungen

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

Städt. Kita Pusteblume

 

 

 

2017

0113030010/ I2617neu

783100

Auszahlung Erwerb v. Vermögen

30.500

 

 

 

 

 

2018 ff.

0601010030/5111006000

414100

Zuweisungen vom Land

30.700

 

 

433110

Elternbeiträge

14.200

 

Personalkosten (2 x S8a TVöD/ 1 x Praktikant/In)

5*

 

128.100

 

Päd. Material

5*

 

1.500

 

Inkl. Kita Nordlichter

 

 

 

2017

0113030010/ I2617neu

783100

Auszahlung Erwerb v. Vermögen

27.000

 

 

 

 

 

2018 ff.

0601010050/5113001210

414100

Zuweisungen vom Land

36.100

 

 

433110

Elternbeiträge

14.200

 

 

531820

Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse

81.500

 

 

531870

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

55.100

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/InvestitionsNr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0113030010/ I261600107

Unterkünfte für Flüchtlinge

785100

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

57.500

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 

WP 14-20 SV 51/156

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

NEIN

 

 

Planstelle(n):

 

Ab 2018

2 x VZ S8a TVöD (2 x 39 FKS) – 101.500 €/Jahr

1 x Praktikant/In – 25.100 €/pro Jahr

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Die Stellen sind nicht im Stellenplan enthalten. Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag zu b) zustimmt, erfolgt die Aufnahme der Stellen in den Stellenplan 2018.