Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf ein
Betreuungsangebot nach dem SGB VIII sowie KiBiz für Kinder ab Vollendung des
Dritten Lebensjahres
a) die
Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der
inklusiven Kin-dertageseinrichtung „Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter
von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Die Stadt gewährt dem Träger ab
Betriebsbeginn 100% der nach KiBiz anerken-nungsfähigen Betriebskosten von
89.600 € pro Jahr davon rd. 56% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge
sowie einen Personalkostenzuschuss von rd. 37.000 € pro Jahr.
Die
Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und
10.000 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303
„Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart
783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“,
I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.
b) die
Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der städt.
Kinderta-geseinrichtung „Pusteblume“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren
bis zum Eintritt der Schul-pflicht. Betriebskosten rd. 128.100 € pro Jahr,
davon rd. 35% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.
Die
Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und
13.500 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303
„Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart
783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“,
I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.
Für den Betrieb
werden zwei ErzieherInnen S8a TVöD und ein/e Praktikant/In benötigt, die
Perso-nalkosten betragen ab 2018 rd.126.600 € jährlich.
c) Die Verwaltung
wird beauftragt die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglich-keit
der Inanspruchnahme der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.
d) Weitere
Planungen, Träger- und Investorenverhandlungen zur Anpassung des
Betreuungsan-gebotes für diese Altersgruppe sind durch die Verwaltung
vorzunehmen und dem Ausschuss vor-zulegen. Über die Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen ist im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2018 zu entscheiden.
Erläuterungen und Begründungen:
Inhaltsverzeichnis:
I. Ausgangssituation
II. Versorgungssituation
der Altersgruppe 0-6 Jahre bis einschließlich 31.07.2018
II.1 Kinder
im Alter 0 – 3 Jahre
II.2. Kinder
im Alter 3 -6 Jahre
II.3 Eröffnung
6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Nordlichter“
II.4 Aktueller
Sachstand Platzvergabe/unversorgte Kinder
III. Anpassung
der Betreuungsangebote – Bewertung der Maßnahmen
III.1 Kinder
im Alter von 0 – 3 Jahre
III.2 Kinder
im Alter von 3 – 6 Jahre
IV. Finanzielle
Auswirkungen
V. Fazit
I.
Ausgangssituation:
Gemäß Beschluss
des Jugendhilfeausschusses vom 22.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zum
bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter bis zu 6
Jahren, eine konkrete Bedarfsplanung bis zur Sitzung des JHA im Juni 2017 zu
erstellen.
Derzeit werden
die Zielvorgaben für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht,
den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen, nur durch Anhebung
der Grup-penstärken (124 Überbelegungen) sowie Wartezeiten für Eltern von bis
zu 6 Monaten erfüllt. Die Versorgungsquote beträgt derzeit 95%.
Auch die mittelfristige
Prognose ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 hatte ergeben, dass auch unter
Einbezug des Neubaus Kita „Nordlichter“ ab 08.2017 nur durch maximale Überlegung
der bestehenden Gruppen, d.h. Anhebung der Gruppenstärken (um 2 Kinder pro
Gruppe) sowie War-tezeiten für Eltern von bis zu 6 Monaten der Rechtsanspruch
erfüllt werden kann. Durch dieses agieren wird für das Kindergartenjahr
2017/2018 eine Versorgungsquote von rd. 99 % erwartet.
Für das
Kindergartenjahr 2018/2019 wird eine Versorgungsquote von rd. 96% angenommen.
Für das
Kindergartenjahr 2017/2018 wird für Kinder unter 3 Jahre mit einer Versorgungsquote
von rd. 52% (Vorjahr 49,5%), bezogen auf 2 Kernjahrgänge in Höhe von rd. 66%
(Vorjahr 63%) geplant. Damit ist zu erwarten, dass auch im Kindergartenjahr
2017/2018 eine Bedarfsdeckung vollständig gelingt. Für die kommenden Jahre ab
08.2018 sollten gemäß der aktuellen Bevölkerungszahlen weitere 80 Plätze
geschaffen werden.
Die
Kindertagespflege ist weiterhin sehr hoch nachgefragt. Derzeit sind ca. 65
Kindertagespfle-gepersonen (KTP) für die Stadt Hilden tätig. Es gestaltet sich
weiterhin schwierig, neue KTP für Hilden zu gewinnen, um der laufenden
Fluktuation entgegenzuwirken.
Die
Bevölkerungszahlen entwickeln sich, im Wesentlichen durch Zuzüge, anders als
erwartet. Es sind deutlich spürbare Erhöhungen in den Altersgruppen vorhanden.
Diese Entwicklung verzeich-nen auch weitere kreisangehörige Gemeinden. Die
Abfrage der Kinderzahlen wurde in der vorlie-genden Planung zudem noch genauer
auf den KiBiz-Stichtag abgestimmt. Die Schulentwicklungs-planung kommt zu dem
gleichen Ergebnis, auch hier muss von der Notwendigkeit der
Angebots-erweiterung ausgegangen werden.
Ein Ergebnis des
Familienberichtes 2010 war, dass in Hilden ein hoher Anteil an erwerbstätigen
Alleinerziehenden sowie an Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig
sind, leben. Dies löst, neben dem
Rechtsanspruch nach dem SGB VIII, natürlich auch einen hohen Bedarf an
Be-treuungsangeboten aus (hier insbesondere nach einer Ganztagsbetreuung).
II. Versorgungssituation
der Altersgruppe 0-6 Jahre bis einschließlich 31.07.2018
II.1 Kinder
im Alter von 0 – 3 Jahren
II.1.1
Versorgungsquote seit 01.07.2011
II.1.2. Entwicklung
der Platzzahlen seit dem 01.07.2011
Die Landesvorgabe
für den Ausbaustand beträgt 35 % aller Kinder im Alter von 0 – 3 Jahre, davon
sollten 30% über die Kindertagespflege versorgt werden.
II.2.1. Versorgungsquote
seit 01.07.2011
II.2.2. Entwicklung
der Platzzahlen seit dem 01.07.2011
II.3 Eröffnung
6-gruppigen Kindertageseinrichtung „Nordlichter“
Die Baumaßnahme
läuft weiterhin nach Plan, die Eröffnung ist für den 01.08.2017 vorgesehen. In
Absprache mit dem Träger wurden die Plätze vornehmlich an Familien im direkten
sozialen Umfeld vergeben. Die Kita startet mit 10 Kindern, die eine Behinderung
haben, davon ist ein Kind unter drei Jahre alt. Aktuell sind noch 12 Plätze für
Kinder, die sich dann im letzten Kindergartenjahr befinden, und zwei Plätze für
unter 1-jährige Kinder zu vergeben.
II.4 Aktueller
Sachstand Platzvergabe/unversorgte Kinder
Aktuell (Stand
31.05.2017) kann 50 Kindern im Altern von 3 Jahren bis zum Eintritt der
Schulpflicht kein Angebot ab 01.08.2017 gemacht werden, davon sind 19 Kinder
3,5 Jahre und älter.
Die Planung geht
für das Kindergartenjahr 2018/2019 davon aus, dass mindestens 65 weitere Plätze
benötigt werden. Mit dem Anspruch aus den Vorjahresplanungen, die Überbelegungen
um mindestens 50% zu reduzieren, müssen weitere 60 Plätze geschaffen werden.
Weiterhin haben
193 Kinder unter drei Jahren für das kommende Kitajahr keinen Platz in einer
Kindertageseinrichtung erhalten. Davon waren
- 93 Kinder im Alter von 2 Jahren,
- 89 Kinder im Alter von 1 Jahr sowie
- 11 Kinder unter 1 Jahr
Diese Familien erhalten
alle das Angebot der Kindertagespflege.
87 Kinder
wechseln aus der Kindertagespflege in eine Kindertageseinrichtung. Für den U3
Bereich wird weiterhin davon ausgegangen, dass mittelfristig ebenfalls weitere
Platzangebote geschaffen werden müssen. Sofern weitere Kindertageseinrichtungen
eröffnet oder eine bestehende baulich erweitert wird, sollten dort anteilig
auch U3 Plätze eingeplant werden. Wald- und Erlebnisgruppen eigenen sich für
diese Altersstufe nicht.
III. Anpassung
der Betreuungsangebote
III.1 Kinder
im Alter von 0 – 3 Jahren
Die Ergebnisse
der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung WP 14 – 10 SV 51/143
auf-greifend, sollten perspektivisch 40 weitere Plätze in
Kindertageseinrichtungen sowie 40 weitere Plätze in der Kindertagespflege (KTP)
zur Verfügung stehen. Der Anteil in der institutionellen Be-treuung für Kinder
unter 2 Jahre ist derzeit sehr gering. Da alle Möglichkeiten zur Erweiterung
des Ü3 Angebotes innerhalb bestehender Kindertageseinrichtungen ausgeschöpft
sind, sind auf Grund des akuten Platzmangels für Kinder im Alter von 3 – 6
Jahren weitere Unterbringungsmöglichkeiten nicht vorhanden. An – oder Ausbauten
erfordern Investitionen (siehe Planungszahl III.2 – Be-wertung der Maßnahmen –
Standort Beethovenstraße). Aus diesem Grund sollte als kurz- bzw.
mittelfristige Lösung, der Ausbau der KTP möglichst intensiviert werden. Für
weitere 40 Plätze müssten ca. 13 zusätzliche KTpersonen gewonnen werden. Die
derzeitige Akquise reicht gerade aus, um 220 Plätze zu erhalten. Personell ist
die pädagogische Begleitung derzeit mit 64 Fach-kraftstunden (FKS) bereits
überlastet. Zeit für intensive Öffentlichkeitsarbeit und Akquise steht nicht
zur Verfügung. Der Arbeitsmarkt ist auch für dieses selbständige Tätigkeitsfeld
erschöpft. Fachkräfte finden sofort eine Kita-Trägeranstellung. Der
überwiegende Bewerberanteil kommt mangels persönlicher Eignung nicht in Frage.
Das Ansehen dieser Betreuungsform in der Eltern-schaft ist oftmals nicht sehr
ausgeprägt. Es gilt an dieser Stelle für die Fachkräfte der pädagogi-schen
Begleitung die KTpersonen tatsächlich in ihrem pädagogischen Alltag zu begleiten,
um so dem Bildungsauftrag gerecht zu werden. Dieser Teil der Garantenpflicht
der Stadt Hilden kommt mit der derzeitigen Personalausstattung des Bereichs
deutlich zu kurz. Begleitung statt Verwaltung muss das Ziel sein.
Die Empfehlungen
liegen für diesen Bereich zwischen 1 VZ : 40 Betreuungsverhältnisse und 1:60.
III.2 Kinder
im Alter von 3 – 6 Jahre
Um die freien
Träger in die weiteren Planungen einzubeziehen, wurde am 09.03.2017 eine
Träger-konferenz einberufen und die nachfolgenden Möglichkeiten erarbeitet:
Angebotserweiterungen:
• Ev. Kita Sonnenschein Erweiterung
Waldstück/Schulhof Stadtteil Ost
• FZG Waldgruppe Abenteuerspielplatz,
Richard-Wagner-Str. Stadtteil
Nord
• FZG Waldgruppe Kita „Nordlichter“,
Furtwängler Str.2 Stadtteil
Nord
• FZG Erweiterung Kita „Ellen -
Wiederhold“, Schalbruch 33 Stadtteil
Nord
• Erweiterung Paritätischer Kiga, Schalbruch
31 Stadtteil
Nord
• Erweiterung des FZ Mühle, Mühle 20 Stadtteil
Mitte
• 3. Etage Gebäude Kita im Park,
Hofstr. 14a Stadtteil
Mitte
• Waldgruppe städt. Kita „Pusteblume“,
Walter-Wiederhold-Str. Stadtteil
West
• AWO Wald-/Erlebnisgruppe AWO
Kolpingstr. Stadtteil
Mitte
Angebot einer
Trägerschaft für einen Neubau
• Johanniter Unfall Hilfe e.V. Stadtteil offen
• AWO Kreis Mettmann gGmbH Stadtteil
offen
Weitere mögliche
Maßnahmen:
• Angebot von Krabbel- und Spielgruppen Stadtteil offen
• Kooperation mit der Stadt Haan Stadtteil
Ost
• Nutzung Betreuungsform
Kindertagespflege Stadtteil
übergreifend
• Standort Beethovenstrasse im Kontext
Schulentwicklungsplanung Stadtteil Nord
Bewertung der
Maßnahmen:
Das Betreuungsangebot
der Kindertagespflege kommt gemäß § 24 SGB VIII für die Altersgruppe 3 bis 6
Jahre nicht in Betracht, da ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung in Kindertageseinrichtun-gen
besteht.
Spielgruppen
werden in der Regel nicht im für Familien im erforderlichen zeitlichen Umfang
geführt und sind konzeptionell eher für Kinder im Alter unter 3 Jahren
ausgelegt. Darüber hinaus müssten ohne Anwesenheit eines Elternteils eine
Betriebserlaubnis sowie dauerhaft adäquate Räumlichkei-ten zur Verfügung
stehen.
Die Kooperation
mit der Stadt Haan zielte auf einen Neubau einer Kindertageseinrichtung in Haan
ab, welche sich in der Nähe zur Ortsgrenze Hilden befindet. Die Idee war, bei
der Stadt Haan Plätze für Hildener Kinder einzukaufen. Da die Stadt Haan
derzeit jedoch selbst Probleme hat, den Rechtsanspruch auf Betreuung
sicherzustellen, hat diese Lösung derzeit keine Aussicht auf Erfolg.
Die 3. Etage der
Kindertageseinrichtung im Park ist derzeit von der Stadt Hilden an eine Familie
vermietet. Um ca. 20 Plätze zu schaffen, müsste die Stadt Hilden eine
Eigenbedarfskündigung aussprechen. Zudem müssten die Flucht- und Rettungswege
sowie eine Betriebserlaubnis geprüft werden. Diese Maßnahmen wird zunächst
nicht weiter verfolgt.
Die Prüfung einer
baulichen Erweiterung an den Standorten der ev. Kindertageseinrichtung
„Son-nenschein“, der inklusiven Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ sowie
des Paritätischen Kin-dergartens e.V. wird zunächst zurückgestellt, da diese
Maßnahmen mit einem erheblichen Investi-ven Aufwand verbunden sind.
Im Zuge ggf.
notwendiger baulichen Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollte
der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 – Eintritt der Schulpflicht
einbezogen und Synergieeffekte genutzt werden (z.B. Konzept Betreuung von 0 –
14 Jahre). So wäre unter Umständen am Standort Beethovenstraße eine Kombilösung
vorstellbar. Gemäß einer ersten Grobschätzung würde diese Lösung für den
Bereich Kita voraussichtlich eine Investition von rd. 2,68 Mio. € erfordern.
Die Wald- und
Erlebnisgruppen für je 15 Kinder an den Standorten inklusive Kindertageseinrichtung
„Nordlichter“ (Nord) und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ (West)
würden kos-tengünstige und vor allem kurzfristig umsetzbare Lösungen darstellen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und
Nichtbehinderte e.V. eine 100% Fi-nanzierung der Betriebskosten erwartet.
Anschaffungs- und Ausstattungskosten werden von den Fachämtern getragen. Das
Fachamt hat im Vorgriff auf die Entscheidung des Rates diesen Träger gebeten,
einen positiven Vereinsbeschluss herbeizuführen.
Durch die Nähe
zum Hasseler Forst, Garather Forst sowie Bereich Karnap bietet der Standort der
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ ideale Rahmenbedingungen für eine Wald- und
Erlebnis-gruppe. Waldpädagogik ist bereits Schwerpunkt der Konzeption.
Eine Auswertung
der Bedarfsanzeigen nach Stadtteilen (Stand 11.2016) hat ergeben, dass auch die
Nachfrage in den Bezirken Nord und West durch die vorgenannten Gruppenerweiterungen
bedarfsgerecht entlastet würde.
Auch die AWO
Kreis Mettmann gGmbH kann sich eine Wander- und Erlebnisgruppe am Standort AWO
Kindertageseinrichtung „Kolpingstraße“ (Mitte) vorstellen. Letztlich kann die
Einrichtung der-artiger Gruppen aber nicht als einzige Maßnahme herangezogen
werden. Dennoch wird auch der Vorschlag der AWO Kreis Mettmann gGmbH im
weiteren Jahresverlauf geprüft.
Gemäß Auskunft
des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) stehen noch Mittel aus den
Rück-flüssen des Investitionsprogramms für den Ausbau Ü3 zur Verfügung. Aller
Voraussicht nach, wird im Sommer 2017 erneut ein Investitionsprogramm für den
Ausbau von Ü3 Plätzen zur Verfügung stehen. Bei Inanspruchnahme der Rückflüsse
würden diese Mittel jedoch voraussichtlich auf das zu erwartende Kontingent
angerechnet.
Im Nachgang zu
dieser Trägerkonferenz ist die ibs Immobilien und Bauträger Service GmbH mit
der Idee an die Stadt Hilden herangetreten, das Untergeschoss des Gebäudes
Elberfelder Str. 106, 40724 Hilden (ehemalige Gaststättenräume) inklusive der
zur Verfügung stehenden Außenflächen als eine 2 – 3 gruppige
Kindertageseinrichtung umzubauen und an einen anerkannten Träger der
Jugendhilfe zu vermieten. Der Investor steht bereits mit einem Träger in
Gesprächen und würde der Stadt Hilden deshalb ein Komplettpaket, bestehen aus
Träger und Gebäude, anbieten. Gemäß einer ersten Prüfung kann das Gebäude mit
Aussicht auf eine Betriebserlaubnis als Kindertageseinrichtung qualifiziert
werden. Ggf. kann dieser Anbieter/Träger ebenfalls von den o.g.
Bundes-/Landesmittel im Rahmen der Zweckbindungsvorschriften sowie der
einschränkenden Vorschriften zur Landesmittelfinanzierung von Mieten
profitieren. Der Investor hat signalisiert, dass die Plätze ab Sommer 2018 zur
Verfügung stehen würden, sofern der Umbau im Herbst 2017 star-ten kann.
Der Standort des
Gebäudes liegt im Einzugsgebiet der Stadtteile Ost – Mitte – Nord (Kleef). Das
Fachamt geht davon aus, dass der zukünftige Träger eine 100% Finanzierung der Anschaffungs-
und Ausstattungskosten sowie der anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß
Kinderbildungs-gesetz (KiBiz) erwartet. Bei der Herrichtung dieser mittelgroßen
Kindertageseinrichtung sollten direkt auch Plätze für Kinder unter drei Jahren
angeboten werden, um die Attraktivität für Eltern zu steigern.
Das KiBiz bietet
verschiedene alternative Gruppentypen, mit Auswirkung auf die Gesamtkinder-zahlen
und Belegung nach Alter der Kinder:
|
Platzzahlen |
|||
|
U2 |
U3 |
Ü3 |
gesamt |
Alternative
I |
0 |
6 |
59 |
65 |
Alternative
II |
0 |
12 |
51 |
63 |
Alternative
III |
5 |
11 |
34 |
50 |
Die Alternative
II wird seitens des Fachamtes favorisiert. Die Gespräche mit dem Investor und
ei-nem Träger dauern an. Die Alternative III wäre als langfristiges Ziel zu
bewerten. Mit einem Ergeb-nis der Verhandlungen wird voraussichtlich noch im
Sommer 2017 gerechnet.
IV. Finanzielle
Auswirkungen
Die finanzielle
Förderung von Kindertageseinrichtungen wird in Form von Pauschalen für jedes in
einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt.
Die nachfolgend
genannten Kosten werden gerundet und gemäß der Finanzierungssystematik des
KiBiz dargestellt.
IV.1 Wald-
und Erlebnisgruppe Standort inkl. Kindertageseinrichtung „Nordlichter“
Aufwand: Kindpauschalen 15 x IIIb 74.600
€
Zuschuss
Waldgruppe 15.000
€
89.600
€
Personalkostenzuschuss* 11.900
€
Personalkostenzuschuss
(Praktikant/In) 25.100
€
37.000
€
Einnahme: Landesmittel
36% 26.900
€
Kostenbeiträge 19% 14.200
€
Landesmittel
Ausgleich Elternbeitragsfreiheit 3.800 €
Landesmittel
Waldgruppe 36% 5.400 €
50
300 €
Städt. Kosten pro Jahr: 76.300
€
Sonderzuschuss Anschaffung/Ausstattung (Jahr
2017) max. 25.000 €
Anschluss/Erschließung (Jahr 2017): 10.000
€
*KGST-Wert 2 x
S8a Vollzeit TVöD = 101.500 €.
Diff.
Landesmittel (89.600 €) zu KGST-Wert beträgt 11.900 €.
Gemäß
Abstimmungsgespräch mit dem Träger am 12.06.2017 kann die Eröffnung einer Wald-
und Erlebnisgruppe nur erfolgen, sofern 100% des Trägeraufwandes seitens der
Stadt Hilden gedeckt werden. Die vorgenannte Aufstellung schließt entsprechend
eine Personalkostenfinanzierung mit ein.
Diese Kosten
würden ebenfalls auf die Erweiterung der AWO Kindertageseinrichtung „Kolping-straße“
(Mitte) zutreffen, sofern dort eine Wald- und Erlebnisgruppe installiert würde.
IV.2 Wald-
und Erlebnisgruppe Standort städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“
Aufwand: Personalkosten
2 x S8a TVöD 101.500
€
Personalkosten
1 x Praktikant/In
25.100 €
Päd.
Material lfd. 1.500 €
128.100
€
Einnahme: Landesmittel
30% (von 74.600 €)
22.400 €
Kostenbeiträge 19% (von 74.600 €) 14.200 €
Landesmittel
Ausgleich Elternbeitragsfreiheit 3.800 €
Landesmittel
Waldgruppe 30% 4.500 €
44.900 €
Städt. Kosten pro Jahr: 83.200 €
Sonderkosten Anschaffung/Ausstattung (Jahr
2017) max.
25.000 €
Anschluss/Erschließung (Jahr 2017): 13.500
€
Aufgrund einer
geringeren Landesförderung für kommunal geführte Gruppen (30% statt 36%
Lan-desmittel) sowie Einbezug der tatsächlichen Personalkosten nach Planwerten,
ergibt sich gegen-über der Wald- und Erlebnisgruppe am Standort „Nordlichter“
ein Mehraufwand von rd. 6.900 €.
Für
Flüchtlingskinder war zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs als Brückenprojekt
eine Spiel-gruppe für bis zu 10 Kinder installiert worden. Mit Verweis auf WP
14 – 20 SV 51/143 wurde der Betrieb eingestellt, weil sich gezeigt hat, dass
die Standorte KGS Astrid-Lindgren bzw. GGS Schulstraße die Familien nicht
erreicht hat. Mit Eröffnung dieser Waldgruppe, könnten auch mehr
Flüchtlingskinder ab 3 Jahren einen Betreuungsplatz erhalten, da der Standort dieser
Kita zum unmittelbaren Einzugsgebiet der Unterkünfte Forststraße 21 + 21 a
zählt. Das Ziel der Integration kann verbessert werden. Im Stadtteil West ist
keine weitere Kita vorhanden. Eine von dieser Kita losgelöste Waldgruppe in
freier Trägerschaft kommt aus logistischen Gründen nicht in Betracht. Da die
benannten Kinder ggf. auch in die GSV Schulstraße/Teilstandort
Walter-Wiederhold-Straße zur Schule gehen werden, würde eine enge
Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule für den Über-gang aufgrund der bestehenden
Kooperationen ermöglicht.
IV.3 Qualifizierung
Gebäude Elberfelder Str. 106, Hilden, in freier Trägerschaft
Es wird davon
ausgegangen, dass der Träger einen einmaligen freiwilligen Zuschuss zur
Erst-ausstattung der Plätze mit Möbeln, Küche und pädagogischen Material
erwartet.
Weitere
Haushaltsmittel werden benötigt, sofern die tatsächliche Mietforderung über der
gemäß KiBiz förderfähigen Miete liegt. Der förderfähige Mietzins der Kaltmiete
liegt aktuell bei 8,34 €/m²/Monat – maximal 555 m². Es ist davon auszugehen,
dass dieser Mietzins (auch angelegt auf eine langfristige Vermietung des
Objektes von ca. 20 Jahren) nicht auskömmlich für die Qualifizie-rung des
Gebäudes ist. Es ist damit zu rechnen, dass der freie Träger die Differenz
zwischen för-derfähigen und geforderter Kaltmiete als jährlichen Sonderzuschuss
erwartet.
V. Fazit:
Das
Bevölkerungswachstum erschwert die Sicherstellung des Rechtsanspruchs
erheblich.
Die
mittelfristige Prognose ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 ergibt, dass auch
unter Einbezug des Neubaus Kita „Nordlichter“ ab 08.2017 nur durch Anhebung der
Gruppenstärken (um 2 Kinder pro Gruppe) sowie Wartezeiten für Eltern von bis zu
6 Monaten der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im laufenden Kindergartenjahr
wird eine Versorgungsquote von rd. 99 %, im Kindergartenjahr 2018/2019 von rd.
96%, erwartet.
Die Anpassung der
Betreuungsangebote ist kurzfristig, bis spätestens zum 01.08.2018 dringend geboten.
Vor diesem Hintergrund schlägt das Fachamt folgende Maßnahmen vor:
• Einrichtung einer Wald- und
Erlebnisgruppen für 15 Kinder über drei Jahre an dem Standort der inklusive
Kindertageseinrichtung „Nordlichter“ (Nord).
Dies stellt eine kostengünstige und vor allem kurzfristig
umsetzbare Lösung dar.
Zur Umsetzung
werden ab 2018 ff. laufend Haushaltsmittel in Höhe von rd. 76.300 € pro Jahr benötigt.
Für Anschaffung müssen im Haushaltsjahr 2017 17.000 € einmalig überplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden. Für Anschlusskosten und Herrichtung des
Grundstücks werden in 2017 einmalig 10.000 € überplanmäßig benötigt.
• Einrichtung einer Wald- und
Erlebnisgruppen für 15 Kinder über drei Jahre am Standort der städt. Kindertageseinrichtung
„Pusteblume“ (West).
Dies stellt
kostengünstige und vor allem kurzfristig umsetzbare Lösung dar.
Zur Umsetzung
werden ab 2018 ff. laufend Haushaltsmittel in Höhe von rd. 83.200 € pro Jahr benötigt.
Für Anschaffung müssen im Haushaltsjahr 2017 17.000 € einmalig überplanmäßig
zur Verfügung gestellt werden. Für Anschlusskosten und Herrichtung des
Grundstücks werden in 2017 einmalig 13.500 € überplanmäßig benötigt.
• Die Einrichtung einer Wald- und
Erlebnisgruppe für 15 Kinder über drei Jahre am Standort der AWO Kindertageseinrichtung
„Kolpingstraße“ (Mitte) soll seitens des Fachamtes weiter geprüft werden. Das
weitere Vorgehen wird dem Ausschuss zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgestellt
werden.
• Die Verhandlungen mit der ibs
Immobilien und Bauträger Service GmbH zwecks Umbau des Gebäudes Elberfelder
Str. 106, Hilden, und Vermietung an einen anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe sollen weitergeführt und konkrete Kosten zum nächstmöglichen
Zeitpunkt dem Ausschuss vorgestellt werden.
• Vorrangig für alle Anschaffungs- und Ausstattungsmaßnahmen
sind Zuschüsse des Bundes oder des Landes NRW nach den Richtlinien für den
Ausbau an Plätze für Kinder im Alter von unter/über 3 Jahren. Das Fachamt wird
beauftrag, die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.
• Für das Kindergartenjahr 2017/2018
wird für Kinder unter 3 Jahre mit einer Versorgungsquote von rd. 52% (Vorjahr
49,5%), bezogen auf 2 Kernjahrgänge in Höhe von rd. 66% (Vorjahr 63%) geplant.
Damit ist zu erwarten, dass auch im Kindergartenjahr 2017/2018 eine Bedarfsdeckung
vollständig gelingt. Für die kommenden Jahre ab 08.2018 sollten gemäß der
Bevölkerungszahlen weitere 80 Plätze geschaffen werden.
• Die Kindertagespflege ist weiterhin
sehr hoch nachgefragt. Derzeit sind ca. 65 KTP für die Stadt Hilden tätig. Es
gestaltet sich weiterhin schwierig, neue KTP für Hilden zu gewinnen, um der
laufenden Fluktuation entgegenzuwirken.
• Es ist davon auszugehen, dass weitere
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Versorgungssituation der über 3
jährigen Kinder zu verbessern.
Es ist davon
auszugehen, dass weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Versor-gungssituation
der unter 3 jährigen Kinder zu verbessern.
Der Ausschuss
wird zeitnah über die weitere Maßnahmenplanung informiert werden.
gez.
Birgit Alkenings
Produktnummer /
-bezeichnung |
060101 und 011303 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren Investitionen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I2617neu |
Bauwagen für Kindertageseinrichtungen |
||||
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan
veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und
Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
Städt. Kita Pusteblume |
|
|
|
||
2017 |
0113030010/ I2617neu |
783100 |
Auszahlung Erwerb v.
Vermögen |
30.500 |
||
|
|
|
|
|
||
2018 ff. |
0601010030/5111006000 |
414100 |
Zuweisungen vom Land |
30.700 |
||
|
|
433110 |
Elternbeiträge |
14.200 |
||
|
Personalkosten (2
x S8a TVöD/ 1 x Praktikant/In) |
5* |
|
128.100 |
||
|
Päd. Material |
5* |
|
1.500 |
||
|
Inkl. Kita Nordlichter |
|
|
|
||
2017 |
0113030010/ I2617neu |
783100 |
Auszahlung Erwerb v. Vermögen |
27.000 |
||
|
|
|
|
|
||
2018 ff. |
0601010050/5113001210 |
414100 |
Zuweisungen vom Land |
36.100 |
||
|
|
433110 |
Elternbeiträge |
14.200 |
||
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531820 |
Gesetzliche Betriebskostenzuschüsse |
81.500 |
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531870 |
Freiwillige Betriebskostenzuschüsse |
55.100 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende
neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und
Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder
investiver Auszahlung ist die Deckung
gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/InvestitionsNr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0113030010/ I261600107 Unterkünfte für
Flüchtlinge |
785100 |
Auszahlung für Hochbaumaßnahmen |
57.500 |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft –
siehe SV? |
ja X (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
NEIN |
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Planstelle(n): Ab 2018 2 x VZ S8a TVöD (2 x 39 FKS) – 101.500 €/Jahr 1 x Praktikant/In – 25.100 €/pro Jahr |
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Vermerk Personaldezernent Die Stellen sind nicht im
Stellenplan enthalten. Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag zu b)
zustimmt, erfolgt die Aufnahme der Stellen in den Stellenplan 2018. |