Betreff
Jahresbericht der Freien Träger der Jugendhilfe
Vorlage
WP 14-20 SV 51/155
Aktenzeichen
III/51
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Jahresberichte der Freien Träger für das Berichtsjahr 2016 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

In der Anlage finden sich die Jahresberichte 2016 der Freien Träger der Jugendhilfe. Die Berichte wurden nach einer abgestimmten Struktur verfasst und liegen in eigener Verantwortung der jeweiligen Trägerorganisation.

Es sind folgende Jahresberichte vorhanden:

1.

Freizeitgemeinschaft für Behinderte
      und Nichtbehinderte e.V.

Abenteuerspielplatz

2.

AG Wohlfahrt

Trennungs- und Scheidungsberatung

3.

Kinderschutzbund

institutionelle Förderung

4.

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Jugendclub SonderBar

5.

SPE Mühle

Flexible Erziehungshilfe

6.

SPE Mühle

Jugendclub

7.

SPE Mühle

Schulsozialarbeit

8.

SPE Mühle

Suchtberatung

9.

SPE Mühle

Tagesgruppe

10.

Diakonisches Werk

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

11.

Kath. St. Jacobus Gemeinde

Treff 41

12.

Kipkel e.V.

institutionelle Förderung

13.

Hand in Hand e.V.

institutionelle Förderung (Sachkosten)

 

 

Im Berichtsjahr 2016 wurden für die Dienstleistungen der freien Träger folgende Aufwendungen getätigt:

 

geförderte Einrichtung

                       Fördersumme in 2016

1.

 

 

Freizeitgemeinschaft für Behinderte
      und Nichtbehinderte e.V.
      - Abenteuerspielplatz

248.686,00 

2.

AG Wohlfahrt- T+S

205.232,32 

3.

Kinderschutzbund  (institutionelle Förderung)

4.000,00 

4.

Ev. Kirchengemeinde Hilden – SondeBar

15.000,00 

5.

SPE Mühle – Flex

78.960,00 

6.

SPE Mühle – Jugendclub

147.583,00 

7.

SPE Mühle – Schulsozialarbeit (beendet)

30.778,42 

8.

SPE Mühle – Suchtberatung

129.637,00 

9.

SPE Mühle – Tagesgruppe

262.506,00 

10.

Diakonisches Werk - SPFH

205.575,60 

11.

Kath. St. Jacobus Gemeinde – Treff 41

82.058,00 

12.

Kipkel e.V.

6.000,00 

12.

Hand in Hand e.V.

1440,00 

 

                                              
insgesamt


1.417.456,34 

 

 

In der obigen Liste findet sich der Förderbetrag für die Katholische St. Jacobus Gemeinde anders ausgewiesen als im eigenen Bericht genannt (verausgabter Betrag:  € 82.058,00 / ausgewiesener Betrag: € 96.300,00). Versehentlich wurde wohl die vereinbarte Summe vom Träger eingesetzt, obwohl auf Grund eines Personalausfalls der Gesamtbetrag entsprechend gekürzt wurde.

Der im Vorjahresbericht aufgeführte Treffpunkt Ost des SV Hilden Ost hat im Berichtsjahr keine Mittel für die aktive Jugendförderung erhalten. Der im Berichtsjahr 2016 ausgewiesene Betrag von  € 3.600,00 an den SV Hilden Ost wurde als pauschalisierter Betriebskostenzuschuss für die Einrichtungen des SV Hilden Ost gewährt; deshalb wird er hier nicht extra genannt und ein Bericht liegt nicht vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

2016

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

z.T.

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 Gesehen Klausgrete