2. Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung über den Städtebaulichen Entwurf
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage
des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes „Kompromissvorschlag“ (Mehrfamilienhaus
und Hinterlandbebauung; vom 18.05.2017) fortzuführen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Mit dem
Aufstellungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2016 wurde das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 263 für den Bereich der
Grundstücke Schützenstraße 41/43 eingeleitet. Als Ziel des
Aufstellungsverfahrens wurde definiert, auf den Grundstücken eine Wohnbebauung zu
ermöglichen, die aus einem Mehrfamilienhaus (MFH) und Einfamilienhäusern in
Form von Doppel- und Einzelhäusern (DH sowie EFH) mit gemeinsamer privater
Erschließung bestehen soll.
Die erforderlichen
Verfahrensschritte und -unterlagen werden im Wesentlichen durch das von den
Bauherren beauftragte Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan,
durchgeführt und erarbeitet, während die Verfahrensleitung beim Planungs- und
Vermessungsamt liegt.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen einer Bürgeranhörung vom 03.11.2016
an dem Verfahren beteiligt. In der Bürgeranhörung und im weiteren Verlauf wurde
deutlich, dass etliche Anlieger die Planung in der vorliegenden Form ablehnten
und unzufrieden mit ihrer Beteiligung im Verfahren waren. Es bildete sich eine
Interessengemeinschaft, die diese Ansicht in Form einer Unterschriftenliste
bekundete und sich auch in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.02.2017
zu Wort meldete. In dieser Sitzung hat der StEA über erste Varianten zum
Städtebaulichen Entwurf beraten. Die Kritik der Anlieger betraf insbesondere die
Bebauung auf dem Grundstück Schützenstraße 41, da diese das nördlich gelegene
Grundstück Schützenstraße 37 angeblich stark beeinträchtige. Das Bauvorhaben
auf dem Grundstück Schützenstraße 43 wurde kaum beanstandet.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat daraufhin die Entscheidung über den
städtebaulichen Entwurf vertagt und mehrheitlich die Verwaltung beauftragt, auf
Basis der in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Variante 5 zwischen den
Vorstellungen der Bauherren und der Anlieger in diesem Konflikt möglichst einen
Kompromiss zu finden. Neben einer solchen Kompromissvariante wurde seitens der
Fraktionen Bürgeraktion und Allianz für Hilden (siehe Antragsvorlagen, SV
61/105/1 und
SV 61/107/1, im StEA 01.02.2017, beide vertagt) ein städtebaulicher Entwurf
gefordert, der nur eine Bebauung entlang der Straße ermöglicht. In der
vorliegenden Beschlussvorlage werden beide Varianten vorgestellt. Die im
Februar vorgelegten Varianten stehen entsprechend der Beschlusslage des StEA
nicht mehr zur Entscheidung an.
Vor diesem Hintergrund wird die vertagte Sitzungsvorlage SV 61/115 durch
diese Sitzungsvorlage ersetzt.
Der Kompromissvorschlag wurde in einer Moderationsveranstaltung am
29.03.2017 erarbeitet. Zu der Veranstaltung wurden die Anlieger (dies sind Eigentümer,
Haushaltsvorstände und Gewerbetreibende im und unmittelbar um das Plangebiet)
schriftlich eingeladen. Es nahmen 26 Personen (darunter die Beigeordnete Frau
Hoff und drei Angehörige des Planungs- und Vermessungsamtes) an dem Gespräch teil;
das Protokoll liegt der Sitzungsvorlage bei.
Während des Gesprächs wurde ein neues Bebauungskonzept für das
Grundstück Schützenstraße 41 als Kompromissvorschlag ins Gespräch eingebracht,
auf das sich die Konfliktparteien (Eigentümer der Grundstücke Schützenstraße 37
und 41) im Vorausgang verständigt hatten. Im Laufe der Veranstaltung wurde
dieser Entwurf vorgestellt und besprochen. Die Anwesenden waren mit dieser
Variante einverstanden. Die Einigung der
Konfliktparteien liegt der Stadtverwaltung schriftlich vor.
In der
Moderationsveranstaltung legten die anwesenden Anlieger im Wesentlichen Wert
auf:
-
eine Kompromissfindung der wesentlichen
Konfliktparteien,
-
eine Höhenbegrenzung der Bebauung im Innenbereich
(Festlegung der maximalen Firsthöhe im Bebauungsplan).
Der Entwurf
„Kompromissvorschlag“ ermöglicht den Bau von ca. 15 Wohneinheiten, von denen auf
dem Grundstück Schützenstraße 43 im Mehrfamilienhaus (MFH) ca. 7 Wohneinheiten
entstehen, und 5 Wohneinheiten in zwei Doppelhäusern (DH) und einem Einzelhaus (EFH).
Auf dem Grundstück Schützenstraße 41 sollen zusätzlich zum Bestand maximal 3
Wohneinheiten in einem bezüglich der Geschossigkeit gestuften Doppelhaus entstehen.
Alle Wohneinheiten im Hinterland werden über eine gemeinsame private Erschließung
erreicht und verfügen über Einzelgaragen oder Stellplätze. Das Mehrfamilienhaus
erhält eine Tiefgarage. Die Unterbringung der Stellplätze des MFH in einer
Tiefgarage minimiert die durch Autoverkehr in das Hinterland entstehende Geräuschentwicklung
durch Rangierverkehr und ermöglicht die Anlage einer größeren Gartenfläche am
Mehrfamilienhaus.
Die Geschossigkeit
staffelt sich von der Schützenstraße und Uhlandstraße in den Innenbereich
hinein und die Dachform variiert. Die Bebauung erhält auf dem Nordgrundstück Schützenstraße
41
-
1-2 Geschosse + Staffelgeschoss, mit flachem Pultdach,
-
sowie auf dem
Südgrundstück, Schützenstraße 43:
-
III + Dach: Mehrfamilienhaus an der Schützenstraße (Pultdach),
-
II + Dach: DH und EFH (Satteldach).
Auf dem nördlichen
Grundstück bleibt der im Plangebiet liegende eingeschossige Anbau an das
Vorderhaus erhalten und erhält Bestandsschutz. Die baurechtlich erforderlichen
Abstände des Altbaus zur Neubebauung werden eingehalten.
Bereits in der Bürgeranhörung wurde von
mehreren Anwohnern vorgetragen, dass eine starke Verschattung durch die
Neubebauung befürchtet wird und angenommen wird, dass die Planbebauung ihrerseits
durch die Nachbarbebauung an der Uhlandstraße stark verschattet wird. Daher
wurde die Verschattungssituation der
Neu- und der Bestandsbebauung anhand eines Computermodells untersucht. In der
beiliegenden Verschattungsstudie werden die Auswirkungen (Schattenwurf) der
geplanten Gebäude des Kompromissvorschlags auf die bestehende Bebauung sowie
die Auswirkungen auf das Plangebiet – insbesondere durch die Zeilenbebauung der
Uhlandstraße – für die Beurteilungstage 17. Januar sowie die Tag-Nachtgleiche
(21. März / 23. September) untersucht und bewertet. Die Bebauungsvariante, in
der nur ein Mehrfamilienhaus an der Schützenstraße entsteht, wurde nicht in
Bezug auf die Verschattung untersucht, da diese Bebauung generell bereits ohne
Bebauungsplan bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB zu verwirklichen wäre.
In der Verschattungsstudie wird
festgestellt, „dass bei Umsetzung des Bebauungsplanes auf Grundlage des
Entwurfes ‚Kompromissvorschlag‘ am Stichtag 17. Januar Verschattungen auf die
geplante Bebauung sowie auf die nördliche Nachbarbebauung“ entstehen, von denen
das Erdgeschoss am meisten betroffen ist. Zur Tag-und-Nacht-Gleiche bestehen
keine bedeutsamen Verschattungen mehr. Es wird außerdem festgestellt, dass „für
das Bestandsgebäude „Schützenstraße 37“ (..) aufgrund der bestehenden Gehölz-
und Baumstrukturen jedoch bereits heute davon ausgegangen werden (kann), dass
schon im Bestand keine ausreichende Besonnung gewährleistet ist.“ Von der
Bestandsbebauung an der Uhlandstraße gehen keine signifikanten Verschattungseffekte
aus.
In der Abwägung, welchem städtebaulichen
Entwurf der Vorzug gegeben werden sollte, sind weitere Parameter zu beachten:
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ergeben sich aus Sicht der Verwaltung keine Argumente
gegen die Entwicklung des Plangebietes als Wohnbaufläche.
In der Bürgeranhörung sowie der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde seitens des BUND eine über
die bisherige Begutachtung hinausgehende Artenschutzprüfung für das Plangebiet
gefordert. Gemäß den Ergebnissen der bereits durchgeführten artenschutzrechtlichen
Potenzialabschätzung wurden die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und
Pflanzen als nicht relevant eingestuft, da im Plangebiet keine
planungsrelevanten Arten nachgewiesen wurden. Dennoch werden im Verfahren
weitergehende Untersuchungen durchgeführt.
Die Verwaltung
empfiehlt, entsprechend des Aufstellungsbeschlusses eine Bebauung auch des
Hinterlandes zu ermöglichen. Die mit den Anliegern diskutierte Variante ist
realisierbar, wird von den Anliegern toleriert und bildet hierfür einen
tragfähigen Kompromiss.
Nach Auswahl einer Entwurfsvariante wird im weiteren Verfahren ein
Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf der Begründung sowie ein Vorschlag zur
Bewertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Behörden
erarbeitet, welche dem Stadtentwicklungsausschuss zum Offenlagebeschluss
vorgelegt werden. Der Offenlagebeschluss könnte dann voraussichtlich in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im September sowie des Rates im
Oktober 2017 zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung gestellt werden.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin