Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt verweist den
„Kommunalen Gesamtabschluss der Stadt Hilden“ für das Jahr 2012 zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss.
2. Nach der Prüfung und nach der
Feststellung des vorgelegten Gesamtabschlusses 2012 durch den Rat der Stadt
Hilden wird der Differenzbetrag zwischen der bereits erfolgten Verrechnung im
Einzelabschluss und dem Gesamtjahresergebnis im Gesamtabschluss für das Jahr
2012 von 6.408.268,52 € der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Erläuterungen
und Begründungen:
Ø Kommunaler Gesamtabschluss – rechtliche Rahmenbedingungen
Die Stadt Hilden bedient sich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerledigung verschiedener Rechtsformen (z. B. GmbH). Hierzu hält sie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Dadurch weist die Stadt Hilden konzernähnliche Strukturen auf. Man spricht daher auch vom Konzern “Kommune“ – in diesem Fall also der Konzern “Stadt Hilden“ (wirtschaftliche Einheit -> Einheitsgrundsatz).
Gemäß § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde daher in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Die Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses birgt eine Vielzahl von vorlaufenden Tätigkeiten nicht nur für die Kernverwaltung sondern auch für die in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften.
Ø
Ziel und
Zweck des Gesamtabschlusses
Ziel des kommunalen Gesamtabschlusses ist
es, die Strukturen des Konzerns zu
verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
übersichtlich darzustellen.
Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der voll konsolidierten Tochterunternehmen und die der “Konzernmutter“ Stadt Hilden in den Gesamtabschluss übernommen. Konzerninterne Beziehungen werden durch die Konsolidierungsbuchungen beseitigt (eliminiert). Aufgrund dieser Eliminierungsbuchungen ist ein Vergleich mit den einzelnen Jahresabschlüssen der voll konsolidierten Tochterunternehmen nicht mehr möglich.
Der dritte kommunale Gesamtabschluss für das Jahr 2012 basiert auf Angaben der Tochtergesellschaften bzw. deren jeweiligen Jahresabschlüssen 2012 sowie dem Lage- und Rechenschaftsbericht 2012 der Stadt Hilden.
Die Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften war sehr kooperativ. Die anfallenden Arbeiten stellen für den Konzern „Stadt Hilden“ zusätzlichen Aufwand dar, weil u.a. die städtischen Gesellschaften sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen der „Mutter“ halten müssen.
Natürlich gab es auch im dritten Gesamtabschluss noch neu aufgetretene Fragen zu beantworten, die aber im Vorfeld mit dem Beratungs- und Prüfungsamt gemeinschaftlich geprüft und geklärt werden konnten.
Ø
Inhalt
des kommunalen Gesamtabschlusses
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. §§ 49 ff der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) besteht der kommunale Gesamtabschluss aus
· der Gesamtergebnisrechnung,
· der Gesamtbilanz,
· dem Gesamtlagebericht und
· dem Gesamtanhang.
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel.
Gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW ist dem Gesamtabschluss weiterhin der Beteiligungsbericht beizufügen.
Ø
Erläuterungen
zur Gesamtergebnisrechnung 2012
Die Gesamtergebnisrechnung bildet Erträge und Aufwendungen (Ressourcenaufkommen und –verbrauch) des “Konzerns“ Stadt Hilden ab.
Der Gesamtjahresüberschuss des Konzerns beträgt zum 31.12.2012 insgesamt 13.210.423,06 € (Hinweis. Der Jahresüberschuss der Stadt Hilden beträgt lt. Jahresabschluss 6,8 Mio. €, so dass die Töchter mit insgesamt 6,4 Mio. € zur Verbesserung des Ergebnisses beigetragen haben).
Ø
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt insgesamt 340,5 Mio. € (53,4 %). Der Vorjahrswert betrug 333,1 Mio. € (53,9 %). Dieser Wert ist ausgesprochen gut!
Ø
Ergebnisverwendung
Bei einem Gesamtjahresüberschuss oder einem Gesamtjahresfehlbetrag, in dem Überschüsse oder Fehlbeträge aus dem Einzelabschluss enthalten sind, muss geprüft werden, ob die Überschüsse oder Fehlbeträge bereits der Ausgleichsrücklage (Stadt Hilden) zugeführt oder mit ihr verrechnet wurden.
Für den Überschuss des Einzelabschlusses 2012 ist die Verrechnung mit der Ausgleichrücklage erfolgt.
Dementsprechend muss noch der Differenzbetrag zwischen der bereits erfolgten Verrechnung im Einzelabschluss und dem Gesamtjahresergebnis im Gesamtabschluss mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.
|
2011 |
2012 |
Gesamtjahresergebnis |
+ 3.856.288,83 € |
+ 13.210.423,06 € |
Ø Einzelergebnis Stadt Hilden = Verrechnung mit Ausgleichsrücklage |
- 1.611.854,78 € |
+ 6.802.154,54 € |
Ø Gesamtergebnis abzgl. Einzelergebnis = Verrechnung mit allgemeiner Rücklage |
+ 5.468.143,61 € |
+ 6.408.268,52 € |
Direkte finanzielle oder steuerliche Auswirkungen hat der Gesamtabschluss nicht. Sie ergeben sich aus den jeweiligen Einzelabschlüssen.
Ø
Weiteres
Vorgehen
Nach der Einbringung wird das Beratungs- und Prüfungsamt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses prüfen. Der Rat der Stadt beschließt danach gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW den geprüften Gesamtabschluss. Hier wird auch über die Entlastung des Bürgermeisters entschieden.
Im Anschluss ist der Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
Der umfangreiche Bericht „Kommunaler Gesamtabschluss 2012“ wird im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare können beim Amt für Finanzservice angefordert werden.
gez.
B. Alkenings