Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der
Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung
des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2016 (SV-Nr.:60/025) erfolgt
hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2016.
Laut
Kienbaumgutachten umfasst die Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz
0,6 VZK (Vollzeitbeschäftigte). Davon entfallen auf
§ den technischen
Bereich 0,45 VZK und
§ auf den Verwaltungsbereich
0,15 VZK.
Im Bereich der technischen Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei
0,45 VZK:
§
Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW
am Denkmal und in Denkmalbereichen 42 Stck.
§
Stellungnahmen zu
Bauanträgen 55 Stck.
0,40 VZK
§
Auskunft über Denkmalschutz 5
Stck.
§
Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal
und in den Denkmalbereichen 136 Stck.
Gesamtzeitaufwand
in Stunden ca. 67
Std. 0,05 VZK
Gesamtzeitaufwand
an Arb.-Tagen ca. 9
Tg
Die
Bauberatungsgespräche im Bereich der Unteren Denkmalbehörde nahmen von dem schon
reduzierten „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,40 VZK ca. 12 % (Vorjahr ca. 8 %) in
Anspruch.
Die Bearbeitung
der Anträge auf Genehmigung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
innerhalb der drei im Stadtgebiet liegenden Erhaltungssatzungen: Seidenweberstraße,
Klusenstraße und Grünstraße/Kilvertzheide, erfordern ebenso einen nicht
unerheblichen Zeitanteil.
Ebenso ist die
Untere Denkmalbehörde bei der Betreuung des Gestaltungskonzeptes und der
Beratung zum Fassadenprogramm und der Förderung im Rahmen des integrierten
Handlungskonzeptes mit eingebunden.
Zur fachlichen
Beratung begleitet die Untere Denkmalbehörde in den letzten Jahren die
Brandschutzdienststelle regelmäßig bei in Baudenkmälern stattfindenden
Brandverhütungsschauen.
Verfahrensstand Bau- und Bodendenkmäler
Seit dem 31.12.2015
(SV-Nr.: 60/025) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung
der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.
Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum in die
Denkmalliste eingetragen:
- Richrather Straße 1: Gaststättengebäude „Am Hagelkreuz“
Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum
vorläufig in die Denkmalliste eingetragen:
- Berliner Straße 10: Wohn- und
Geschäftshaus
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen drei
Verfahrensstandlisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden
beigefügt, die fortgeschrieben werden und das Verzeichnis der Baudenkmäler im
Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2016:
- Liste 1: Positivliste (Anlage 1)
- Liste 2: Negativliste (Anlage 2)
- Liste 3: Untersuchungsliste (Anlage 3)
- Verzeichnis der
Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2016
(Anlage 4)
Tag des offenen Denkmals 2016:
Der unter der
Federführung des Kulturamtes und der Unteren Denkmalbehörde im Jahre 2008
gegründete Arbeitskreis hat im Jahre 2016 im Rahmen des „Tags des offenen
Denkmals“ ein umfangreiches Programm organisiert. Das Thema 2016 lautete
„Gemeinsam Denkmale erhalten“. Hierzu wurden Gebäude ausgewählt, bei deren Sanierung
sich die Eigentümer besonders stark engagiert haben. Es konnten elf
Programmpunkte angeboten werden. Die Hildener Stadtführer beteiligten sich
wieder mit Führungen durch das historische Hilden und zur Reformationskirche.
An den
Besichtigungen und Führungen nahmen insgesamt zirka 660 Personen teil.
Tag des offenen Denkmals 2017
Die Untere
Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am
10.September 2017 mitwirken.
Die Planungen für
das Jahr 2017 wurden bereits durch den Arbeitskreis aufgenommen und eine
vorläufige Liste der Programmpunkte erstellt.
Das diesjährige Thema ist „Macht und Pracht“.
Dieser Leitgedanke ist überregional, bietet breite
Interpretationsmöglichkeiten und lässt sich auf alle Epochen beziehen. Er lädt
zum einen zur Präsentation von prachtvollen Bauwerken ein, die der Macht in
ihrer Zeit Ausdruck verliehen. Zum anderen können auch historische Gebäude und
Stätten gezeigt werden, die die anderen Facetten und Gegensätze von Macht und
Pracht wiederspiegeln: bewusst nüchtern oder schlicht gehaltenen
Architekturobjekte sowie Orte, die Machtmissbrauch anmahnen, Bauten, die an die
Armut und Ohnmacht ihrer Zeit und Bewohner erinnern.
Zudem lässt sich auch das Reformationsjahr gut in das Thema einbinden.
Die Vielzahl der
geeigneten Gebäude wird auch in diesem Jahr wieder ein umfangreiches und
interessantes Programm ermöglichen.
gez. Birgit
Alkenings