Betreff
Unterschutzstellung denkwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden; hier: Sachstandsbericht 01.01.2016 bis 31.12.2016
Vorlage
WP 14-20 SV 60/040
Aktenzeichen
Iv/60.2-Her
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Fortschreibung des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2016 (SV-Nr.:60/025) erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2016.

Laut Kienbaumgutachten umfasst die Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz 0,6 VZK (Vollzeitbeschäftigte). Davon entfallen auf

§  den technischen Bereich 0,45 VZK und

§  auf den Verwaltungsbereich 0,15 VZK.

 

Im Bereich der technischen Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei 0,45 VZK:

 

§  Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW

am Denkmal und in Denkmalbereichen                                          42 Stck.

§  Stellungnahmen zu Bauanträgen                                                55 Stck.        0,40 VZK

§  Auskunft über Denkmalschutz                                                     5 Stck.        

 

§  Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal

und in den Denkmalbereichen                                                        136 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                                                  67  Std.        0,05 VZK

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                                              9  Tg         

 

Die Bauberatungsgespräche im Bereich der Unteren Denkmalbehörde nahmen von dem schon reduzierten „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,40 VZK ca. 12 % (Vorjahr ca. 8 %) in Anspruch.

 

Die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb der drei im Stadtgebiet liegenden Erhaltungssatzungen: Seidenweberstraße, Klusenstraße und Grünstraße/Kilvertzheide, erfordern ebenso einen nicht unerheblichen Zeitanteil.

Ebenso ist die Untere Denkmalbehörde bei der Betreuung des Gestaltungskonzeptes und der Beratung zum Fassadenprogramm und der Förderung im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes mit eingebunden.

 

Zur fachlichen Beratung begleitet die Untere Denkmalbehörde in den letzten Jahren die Brandschutzdienststelle regelmäßig bei in Baudenkmälern stattfindenden Brandverhütungsschauen.

 

Verfahrensstand Bau- und Bodendenkmäler

Seit dem 31.12.2015 (SV-Nr.: 60/025) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.

 

Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum in die Denkmalliste eingetragen:

 

  • Richrather Straße 1: Gaststättengebäude „Am Hagelkreuz“

 

Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum vorläufig in die Denkmalliste eingetragen:

 

  • Berliner Straße 10: Wohn- und Geschäftshaus

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen drei Verfahrensstandlisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden beigefügt, die fortgeschrieben werden und das Verzeichnis der Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2016:

 

  • Liste 1: Positivliste (Anlage 1)
  • Liste 2: Negativliste (Anlage 2)
  • Liste 3: Untersuchungsliste (Anlage 3)
  • Verzeichnis der Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2016 (Anlage 4)

 

Tag des offenen Denkmals 2016:

Der unter der Federführung des Kulturamtes und der Unteren Denkmalbehörde im Jahre 2008 gegründete Arbeitskreis hat im Jahre 2016 im Rahmen des „Tags des offenen Denkmals“ ein umfangreiches Programm organisiert. Das Thema 2016 lautete „Gemeinsam Denkmale erhalten“. Hierzu wurden Gebäude ausgewählt, bei deren Sanierung sich die Eigentümer besonders stark engagiert haben. Es konnten elf Programmpunkte angeboten werden. Die Hildener Stadtführer beteiligten sich wieder mit Führungen durch das historische Hilden und zur Reformationskirche.

An den Besichtigungen und Führungen nahmen insgesamt zirka 660 Personen teil.

 

Tag des offenen Denkmals 2017

Die Untere Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 10.September 2017 mitwirken.

Die Planungen für das Jahr 2017 wurden bereits durch den Arbeitskreis aufgenommen und eine vorläufige Liste der Programmpunkte erstellt.

Das diesjährige Thema ist „Macht und Pracht“.

Dieser Leitgedanke ist überregional, bietet breite Interpretationsmöglichkeiten und lässt sich auf alle Epochen beziehen. Er lädt zum einen zur Präsentation von prachtvollen Bauwerken ein, die der Macht in ihrer Zeit Ausdruck verliehen. Zum anderen können auch historische Gebäude und Stätten gezeigt werden, die die anderen Facetten und Gegensätze von Macht und Pracht wiederspiegeln: bewusst nüchtern oder schlicht gehaltenen Architekturobjekte sowie Orte, die Machtmissbrauch anmahnen, Bauten, die an die Armut und Ohnmacht ihrer Zeit und Bewohner erinnern.

Zudem lässt sich auch das Reformationsjahr gut in das Thema einbinden.

 

Die Vielzahl der geeigneten Gebäude wird auch in diesem Jahr wieder ein umfangreiches und interessantes Programm ermöglichen.

 

 

gez. Birgit Alkenings