Betreff
Errichtung einer Salzsiloanlage auf dem städt. Bauhof
- Weitere Vorgehensweise -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/029
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden stimmt der Erneuerung des Salzsilos auf dem städtischen Bauhof zu und beauftragt die Verwaltung, die voraussichtlich entstehenden Kosten von 69.000 € in den Haushaltsplanentwurf 2018 einzustellen.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Verwaltung hatte dem Rat der Stadt in der Sitzung vom 06.07.2016 mit der Sitzungsvorlage 26/017 vorgeschlagen, das Salzsilo auf dem städt. Bauhof zum Preis von 107.000 € zu erneuern, da es nicht mehr standsicher war. Eine Reparatur hätte zum damaligen Zeitpunkt nach einem Angebot des Herstellers einen Kostenaufwand von rd. 26.000 € zuzüglich Demontage und Neumontage der elektrischen Leitungen verursacht. Eine Garantie hinsichtlich der weiteren Nutzungsdauer hätte der Hersteller jedoch nicht gegeben, da dieser davon ausgegangen ist, dass auch für die weiteren Stützen des Silos in nächster Zeit Reparaturen erforderlich würden. Auch eine Anmietung eines Salzsilos hätte nach einer letztjährigen Angebotseinholung unverhältnismäßig hohe Kosten von jährlich 9.882,95 € Miete verursacht. Insofern wurde verwaltungsseitig unter Berücksichtigung einer 30-jährigen Nutzungsdauer die Neuanschaffung eines Silos als wirtschaftlichere Lösung favorisiert.

 

Diesem Verwaltungsvorschlag ist der Rat in seiner Sitzung vom 06.07.2016 jedoch nicht gefolgt. Zur Sicherstellung des Winterdienstes in der Saison 2016/2017 beschloss daraufhin der Haupt- und Finanzausschuss am 07.09.2016 eine Notreparatur des vorhandenen Salzsilos und die Aufnahme eines entsprechenden Kostenansatzes in den Nachtragshaushaltsplan.

In der der Beschlussfassung zu Grunde liegenden SV 26/022 hatte die Verwaltung ausgeführt, dass diese Notreparatur nach Angabe des Siloherstellers auf die Nutzung der Anlage für ein weiteres Jahr und bei einer nur 50 %igen Befüllung ausgelegt ist.

 

Nachdem nunmehr die Winterdienstsaison 2016/2017 abgeschlossen ist, steht eine Entscheidung für die weitere Vorgehensweise für die kommenden Jahre an.

 

 

1.         Erfahrungen in der Winterdienstsaison 2016/2017

 

1.1     Salzlagermenge / Verbräuche

 

Zu Beginn des Winters war die Salzhalle mit nahezu 700 t vollständig gefüllt, ebenso wie der 50.000 l fassende Soletank und der Solebereiter mit 10.000 l. In dem Salzsilo, das überwiegend als Vorratsbehälter zur Solebereitung dient, befanden sich rund 50 t Salz.

 

Hinsichtlich der Verbrauchsmengen bei den Winterdiensteinsätzen sei an dieser Stelle der Temperatureinbruch am 07.01.2017 genannt. Bis zum Nachlassen der extrem tiefen Temperaturen am Morgen des 08.01.2017 wurden insgesamt rd. 41,6 t Streusalz auf den Straßen verteilt. Schon in den Vormittagsstunden des 07.01.2017 hatte der Wetterdienst die Wetterwarnstufe 1 ausgerufen. Diese wurde im Laufe des Tages bis auf Stufe 3 angehoben („…Auftreten von verbreitetem Glatteis. Es treten starke Behinderungen im Straßen- und Schienenverkehr auf. Vermeiden Sie Autofahrten! Bleiben Sie zu Hause!“).

 

 

1.2      Nachlieferung von Streusalz

 

Nach dem extremen Winter 2010/2011 hatte sich die Stadt Hilden zur Beschaffung des Streusalzes der Einkaufsgemeinschaft des Landesbetriebes Straßen NRW angeschlossen. Nach den vertraglichen Regelungen mit dem Lieferanten des Streusalzes war dieser verpflichtet, in der Winterdienstsaison 2016/2017 eine Gesamtmenge von bis zu 420 t zu liefern. Zugleich ist für den Bezugszeitraum vom 01.11. bis zum 31.03. eine Lieferzeit von 48 Stunden vorgegeben (gerechnet ab 0:00 Uhr nach Abruf). Diese Frist wurde von den Lieferanten auch 2017 wieder nicht eingehalten. Die tatsächliche Lieferfrist betrug zwischen 4 und 6 Tagen. Durch die Bereitschaftsführer des städtischen Bauhofes hätte allerdings zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Anliefermöglichkeit bestanden. Dieses Ergebnis zeigt deutlich auf, dass die bestehenden Lagerkapazitäten und die mit dem Salzsilo gegebene Möglichkeit der eigenständigen Soleherstellung auch weiterhin erforderlich ist.

 

 

1.3      Erforderliche Lagerkapazitäten

 

Nach dem Gutachten von Prof. Dr. Hanke aus dem Jahr 2011 mussten die zuvor vorhandenen Lagerkapazitäten zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungssicherheit erheblich aufgestockt werden. Auch das Strategiepapier der Länderfachgruppe Straßenbetrieb vom August 2010 fordere eine Mindestlagermenge von 3,5 t pro Kilometer zu streuender Straße, anzustreben sei jedoch eine Menge von 5,0 t pro Kilometer.

 

Während die Straßen der ersten und zweiten Priorität regelmäßig gestreut werden, werden Straßen der dritten Priorität nur dann bearbeitet, wenn die Straßen der beiden höheren Prioritäten in einem einwandfreien Zustand sind. Insofern sollten für die Bemessung der Salzbevorratung die Streckenlängen der ersten und zweiten Priorität maßgebend sein.

 

Nach den Einsatzdokumentationen des Zentralen Bauhofes sind folgende, zu streuende Streckenlängen erfasst:

 

Priorität

Streckenlänge

Lagermenge bei 3,5 t/km

Lagermenge bei 5,0 t/km

1

110 km

385,0 t

550,0 t

2

65 km

227,5 t

325,0 t

3

110 km

385,0 t

550,0 t

 

 

 

 

1+2

175 km

612,5 t

875,0 t

Mittelwert aus 1+2

743,75 t

 

Nach der aktuell bestehenden Einordnung der Straßen in unterschiedliche Prioritäten sollte daher die vorhandene Lagerkapazität in der Salzhalle von max. 700 t und damit ein Salzsilo von ca. 50 t im Regelfall ausreichend sein.

 

 

1.4      Hälftige Befüllung des vorhandenen Salzsilos

 

Unter Beachtung der Vorgaben des Gutachters wurde das Salzsilo im vergangenen Winter nur mit zwei LKW-Lieferungen (rund 50 t) teilbefüllt. Diese Menge hat im Verlauf des Winters jederzeit ausgereicht, so dass es zu keiner Beeinträchtigung des laufenden Winterdienstbetriebes gekommen ist.

 

 

2.         Handlungsalternativen

 

2.1      Rampe als Alternative zur Befüllung des Solebereiters

 

Das bestehende Salzsilo dient im Regelfall dazu, den Solebereiter automatisiert mit Streusalz für die Herstellung der Salzsole zu versorgen. In der Sitzungsvorlage 26/022, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2016 beraten worden ist, wurde als Übergangslösung für die Winterdienstzeit 2016/2017 die Anmietung einer mobilen Rampe in Erwägung gezogen. Eine dauerhafte Lösung ist dies nach intensiver Überprüfung jedoch nicht. Eine solche mobile Rampe hat eine Gesamtlänge von rd. 15 Metern. Um mit dem Radlader auf die Rampe fahren zu können, ist vor dem Fuß der Rampe eine Rangierfläche von weiteren 5 Metern erforderlich. Die Position der Rampe und deren ungefähren Ausmaße sind im nachfolgenden Luftbild dargestellt.

 

 

 

Im Solebereiter befindet sich ein Einfülltrichter, der in der Mitte mit einem Schott unterteilt ist (s. rote Linie im Solebereiter auf dem Luftbild). Das unbehandelte Streusalz kann nur vor dem Schott eingefüllt werden, da hinter dem Schott das Streusalz zur Salzsole verflüssigt wird und dann über einen Überlauf in den unter dem Einfülltrichter befindlichen Auffangbehälter abfließt. Eine mobile Rampe könnte aufgrund dieser konstruktiven Rahmenbedingungen ausschließlich aus südlicher Richtung an den Solebereiter herangeschoben werden. Ein seitliches Verschieben der Rampe ist nicht möglich.

 

In diesem Fall würde dann aber die Rampe teilweise die Ausfahrt aus der Fahrzeughalle blockieren (dort sind die großen Winterdienst-LKW untergestellt). Gleichzeitig verhindert sie die für den Betriebsablauf unabdingbare Umfahrt. Die Streuer der Winterdienstfahrzeuge werden vor der Salzhalle mit Streusalz beladen. Um zur Salzhalle zu kommen, müsste der Wertstoffhof durchfahren werden, der zugleich auch für den Besucherverkehr geöffnet ist. Weiterhin müssen die Fahrzeuge zur Betankung mit Salzsole neben den Soletank/-bereiter gestellt werden (im Bereich Schatten des Salzsilos). Um wiederum dorthin zu gelangen, müssen die Winterdienstfahrzeuge um den Innenhof herumfahren. Dabei durchqueren sie erneut die für den Publikumsverkehr des Wertstoffhofes abgetrennten Fahrspuren (mit den damit verbundenen Risiken).

 

 

2.2      Förderpumpe als Alternative zur Befüllung des Solebereiters

 

Eine in der Vergangenheit kurzzeitig in Erwägung gezogene Fördereinrichtung für den Transport von Streusalz direkt in den Solebereiter wurde frühzeitig verworfen. Eine solche Fördereinrichtung kann nur in der Salzlagerhalle installiert werden und verfügt über einen Einfülltrichter, der wiederum mit einem Radlader befüllt werden kann. Durch die erforderliche Aufstell-, vor allem aber durch die Rangierfläche des Radladers vor dem Einfülltrichter würde die Aufnahmekapazität der Salzlagerhalle um rd. 25 % sinken. Damit würde unter Berücksichtigung der Straßenpriorisierung die vom Gutachter benannte Mindestlagermenge deutlich unterschritten.

 

 

2.3      Förderpumpe mit Ansaugschlauch als Alternativlösung

 

Als mögliche Handlungsalternative wurde auch der Einsatz einer Förderpumpe in Betracht gezogen, mit der über einen Ansaugschlauch das Streusalz von der Halle zum Solebereiter transportiert wird. Die Lösung ist nach Prüfung des Zentralen Bauhofes schon aus physikalischen Gründen nicht umsetzbar. Für die „Ansaug-Variante“ ist ein beständiger Unterdruck erforderlich, der für den Transport des Salzes unerlässlich sei. Im grobkörnigen Streusalz ist jedoch selbst so viel Luft enthalten, dass ein Unterdruck sich nicht dauerhaft aufrechterhalten lässt. Insofern scheidet diese Handlungsmöglichkeit aus.

 

 

2.4      Nutzung des bestehenden Salzsilos für einen weiteren Winter

 

Vor dem vergangenen Winter hatte die Verwaltung durch einen Statiker prüfen lassen, ob die Nutzung des vorhandenen Salzsilos mit verschiedenen Notreparaturen auch für eine weitere Winterdienstsaison möglich sei. Letztlich bestand diese Möglichkeit nach Durchführung verschiedener Reparaturmaßnahmen, jedoch nur mit einer Befüllung bis zu 50 % der vorhandenen Kapazität.

 

Die Verwaltung hat nunmehr durch diesen (herstellerunabhängigen) Statiker erneut prüfen lassen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Silonutzung auch für einen weiteren Winter möglich ist. Nach dessen statischer Prüfung kann als Folge der Ertüchtigung im vergangenen Jahr und der damaligen Freigabe durch die Herstellerfirma das Silo bei 50 %-iger Befüllung auch ein weiteres Jahr genutzt werden. Dabei hat jedoch auch der Statiker die grundsätzliche Frage aufgeworfen ob eine regelmäßige jährliche Verlängerung sinnvoll ist, da aus seiner Sicht die Anschaffung eines neuen Silos unumgänglich ist, um einen dauerhaft sicheren Betrieb bei 100 % Leistung zu gewährleisten.

 

Bei der weiteren Nutzung des alten Silos handelt es sich nur um eine kurzfristige Lösung für einen Winter, die angesichts der dargestellten erforderlichen Lagermengen eine dauerhafte Lösung nicht ersetzen kann. Andererseits könnte so eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Jahr 2017 vermieden und die Maßnahme in 2018 mit dem Haushaltsplan 2018 „regulär“ finanziert werden. Die Verwaltung hat einen Hersteller um ein Richtpreisangebot zur Einordnung der entstehenden Kosten bei Anschaffung eines rd. 50 t fassenden Salzsilos gebeten. Dieses Richtpreisangebot schließt mit rd. 38.600 €. Hinzu kommen noch die Kosten für

 

-       vorbereitende Maßnahmen wie Beseitigung der Altfundamente und Herstellung von für einen neuen Silo passenden Fundamenten,

-       den Abriss und die Entsorgung des bestehenden Silos einschl. der alten Fundamente,

-       den Anschluss des Solebereiters

 

von 30.400 €, so dass Gesamtkosten von 69.000 € entstehen würden.

 

 

3.         Fazit

 

Angesichts der weiteren Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Siloanlage für ein Jahr sollen die für die Neubeschaffung eines Salzsilos mit einem Fassungsvermögen von rd. 50 t voraussichtlich entstehenden Kosten von 69.000 € in den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2018 eingestellt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen kann der Rat der Stadt dann über die tatsächliche Bereitstellung der Haushaltsmittel entscheiden.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

N.N.

Erneuerung Salzsilo

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

0113030010 / N.N.

096002

Erneuerung Salzsilo

69.000,-

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete