- Weitere Vorgehensweise -
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden stimmt der Erneuerung des Salzsilos auf dem städtischen Bauhof zu und
beauftragt die Verwaltung, die voraussichtlich entstehenden Kosten von 69.000 €
in den Haushaltsplanentwurf 2018 einzustellen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung
hatte dem Rat der Stadt in der Sitzung vom 06.07.2016 mit der Sitzungsvorlage
26/017 vorgeschlagen, das Salzsilo auf dem städt. Bauhof zum Preis von 107.000
€ zu erneuern, da es nicht mehr standsicher war. Eine Reparatur hätte zum
damaligen Zeitpunkt nach einem Angebot des Herstellers einen Kostenaufwand von
rd. 26.000 € zuzüglich Demontage und Neumontage der elektrischen Leitungen
verursacht. Eine Garantie hinsichtlich der weiteren Nutzungsdauer hätte der
Hersteller jedoch nicht gegeben, da dieser davon ausgegangen ist, dass auch für
die weiteren Stützen des Silos in nächster Zeit Reparaturen erforderlich
würden. Auch eine Anmietung eines Salzsilos hätte nach einer letztjährigen
Angebotseinholung unverhältnismäßig hohe Kosten von jährlich 9.882,95 € Miete
verursacht. Insofern wurde verwaltungsseitig unter Berücksichtigung einer
30-jährigen Nutzungsdauer die Neuanschaffung eines Silos als wirtschaftlichere
Lösung favorisiert.
Diesem
Verwaltungsvorschlag ist der Rat in seiner Sitzung vom 06.07.2016 jedoch nicht
gefolgt. Zur Sicherstellung des Winterdienstes in der Saison 2016/2017
beschloss daraufhin der Haupt- und Finanzausschuss am 07.09.2016 eine
Notreparatur des vorhandenen Salzsilos und die Aufnahme eines entsprechenden
Kostenansatzes in den Nachtragshaushaltsplan.
In der der
Beschlussfassung zu Grunde liegenden SV 26/022 hatte die Verwaltung ausgeführt,
dass diese Notreparatur nach Angabe des Siloherstellers auf die Nutzung der
Anlage für ein weiteres Jahr und bei einer nur 50 %igen Befüllung ausgelegt
ist.
Nachdem nunmehr
die Winterdienstsaison 2016/2017 abgeschlossen ist, steht eine Entscheidung für
die weitere Vorgehensweise für die kommenden Jahre an.
1.
Erfahrungen in der Winterdienstsaison 2016/2017
1.1 Salzlagermenge / Verbräuche
Zu Beginn des
Winters war die Salzhalle mit nahezu 700 t vollständig gefüllt, ebenso wie der
50.000 l fassende Soletank und der Solebereiter mit 10.000 l. In dem Salzsilo,
das überwiegend als Vorratsbehälter zur Solebereitung dient, befanden sich rund
50 t Salz.
Hinsichtlich der
Verbrauchsmengen bei den Winterdiensteinsätzen sei an dieser Stelle der Temperatureinbruch
am 07.01.2017 genannt. Bis zum Nachlassen der extrem tiefen Temperaturen am
Morgen des 08.01.2017 wurden insgesamt rd. 41,6 t Streusalz auf den Straßen
verteilt. Schon in den Vormittagsstunden des 07.01.2017 hatte der Wetterdienst
die Wetterwarnstufe 1 ausgerufen. Diese wurde im Laufe des Tages bis auf Stufe
3 angehoben („…Auftreten von verbreitetem Glatteis. Es treten starke
Behinderungen im Straßen- und Schienenverkehr auf. Vermeiden Sie Autofahrten!
Bleiben Sie zu Hause!“).
1.2
Nachlieferung von Streusalz
Nach dem extremen
Winter 2010/2011 hatte sich die Stadt Hilden zur Beschaffung des Streusalzes
der Einkaufsgemeinschaft des Landesbetriebes Straßen NRW angeschlossen. Nach
den vertraglichen Regelungen mit dem Lieferanten des Streusalzes war dieser
verpflichtet, in der Winterdienstsaison 2016/2017 eine Gesamtmenge von bis zu
420 t zu liefern. Zugleich ist für den Bezugszeitraum vom 01.11. bis zum 31.03.
eine Lieferzeit von 48 Stunden vorgegeben (gerechnet ab 0:00 Uhr nach Abruf).
Diese Frist wurde von den Lieferanten auch 2017 wieder nicht eingehalten. Die
tatsächliche Lieferfrist betrug zwischen 4 und 6 Tagen. Durch die
Bereitschaftsführer des städtischen Bauhofes hätte allerdings zu jeder Tages-
und Nachtzeit eine Anliefermöglichkeit bestanden. Dieses Ergebnis zeigt
deutlich auf, dass die bestehenden Lagerkapazitäten und die mit dem Salzsilo
gegebene Möglichkeit der eigenständigen Soleherstellung auch weiterhin
erforderlich ist.
1.3
Erforderliche Lagerkapazitäten
Nach dem
Gutachten von Prof. Dr. Hanke aus dem Jahr 2011 mussten die zuvor vorhandenen
Lagerkapazitäten zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungssicherheit
erheblich aufgestockt werden. Auch das Strategiepapier der Länderfachgruppe
Straßenbetrieb vom August 2010 fordere eine Mindestlagermenge von 3,5 t pro
Kilometer zu streuender Straße, anzustreben sei jedoch eine Menge von 5,0 t pro
Kilometer.
Während die
Straßen der ersten und zweiten Priorität regelmäßig gestreut werden, werden Straßen
der dritten Priorität nur dann bearbeitet, wenn die Straßen der beiden höheren
Prioritäten in einem einwandfreien Zustand sind. Insofern sollten für die
Bemessung der Salzbevorratung die Streckenlängen der ersten und zweiten
Priorität maßgebend sein.
Nach den
Einsatzdokumentationen des Zentralen Bauhofes sind folgende, zu streuende
Streckenlängen erfasst:
Priorität |
Streckenlänge |
Lagermenge bei 3,5 t/km |
Lagermenge bei 5,0 t/km |
1 |
110 km |
385,0 t |
550,0 t |
2 |
65 km |
227,5 t |
325,0 t |
3 |
110 km |
385,0 t |
550,0 t |
|
|
|
|
1+2 |
175 km |
612,5 t |
875,0 t |
Mittelwert aus 1+2 |
743,75 t |
Nach der aktuell
bestehenden Einordnung der Straßen in unterschiedliche Prioritäten sollte daher
die vorhandene Lagerkapazität in der Salzhalle von max. 700 t und damit ein
Salzsilo von ca. 50 t im Regelfall ausreichend sein.
1.4
Hälftige Befüllung des vorhandenen Salzsilos
Unter Beachtung
der Vorgaben des Gutachters wurde das Salzsilo im vergangenen Winter nur mit
zwei LKW-Lieferungen (rund 50 t) teilbefüllt. Diese Menge hat im Verlauf des
Winters jederzeit ausgereicht, so dass es zu keiner Beeinträchtigung des
laufenden Winterdienstbetriebes gekommen ist.
2.
Handlungsalternativen
2.1
Rampe als Alternative zur Befüllung des Solebereiters
Das bestehende
Salzsilo dient im Regelfall dazu, den Solebereiter automatisiert mit Streusalz
für die Herstellung der Salzsole zu versorgen. In der Sitzungsvorlage 26/022,
die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.09.2016 beraten
worden ist, wurde als Übergangslösung für die Winterdienstzeit 2016/2017 die
Anmietung einer mobilen Rampe in Erwägung gezogen. Eine dauerhafte Lösung ist
dies nach intensiver Überprüfung jedoch nicht. Eine solche mobile Rampe
hat eine Gesamtlänge von rd. 15 Metern. Um mit dem Radlader auf die Rampe
fahren zu können, ist vor dem Fuß der Rampe eine Rangierfläche von weiteren 5
Metern erforderlich. Die Position der Rampe und deren ungefähren Ausmaße sind
im nachfolgenden Luftbild dargestellt.
Im Solebereiter
befindet sich ein Einfülltrichter, der in der Mitte mit einem Schott unterteilt
ist (s. rote Linie im Solebereiter auf dem Luftbild). Das unbehandelte Streusalz
kann nur vor dem Schott eingefüllt werden, da hinter dem Schott das Streusalz
zur Salzsole verflüssigt wird und dann über einen Überlauf in den unter dem
Einfülltrichter befindlichen Auffangbehälter abfließt. Eine mobile Rampe könnte
aufgrund dieser konstruktiven Rahmenbedingungen ausschließlich aus südlicher
Richtung an den Solebereiter herangeschoben werden. Ein seitliches Verschieben
der Rampe ist nicht möglich.
In diesem Fall
würde dann aber die Rampe teilweise die Ausfahrt aus der Fahrzeughalle blockieren
(dort sind die großen Winterdienst-LKW untergestellt). Gleichzeitig verhindert
sie die für den Betriebsablauf unabdingbare Umfahrt. Die Streuer der
Winterdienstfahrzeuge werden vor der Salzhalle mit Streusalz beladen. Um zur
Salzhalle zu kommen, müsste der Wertstoffhof durchfahren werden, der zugleich
auch für den Besucherverkehr geöffnet ist. Weiterhin müssen die Fahrzeuge zur
Betankung mit Salzsole neben den Soletank/-bereiter gestellt werden (im Bereich
Schatten des Salzsilos). Um wiederum dorthin zu gelangen, müssen die
Winterdienstfahrzeuge um den Innenhof herumfahren. Dabei durchqueren sie erneut
die für den Publikumsverkehr des Wertstoffhofes abgetrennten Fahrspuren (mit
den damit verbundenen Risiken).
2.2
Förderpumpe als Alternative zur Befüllung des Solebereiters
Eine in der
Vergangenheit kurzzeitig in Erwägung gezogene Fördereinrichtung für den
Transport von Streusalz direkt in den Solebereiter wurde frühzeitig verworfen.
Eine solche Fördereinrichtung kann nur in der Salzlagerhalle installiert werden
und verfügt über einen Einfülltrichter, der wiederum mit einem Radlader befüllt
werden kann. Durch die erforderliche Aufstell-, vor allem aber durch die
Rangierfläche des Radladers vor dem Einfülltrichter würde die Aufnahmekapazität
der Salzlagerhalle um rd. 25 % sinken. Damit würde unter Berücksichtigung der
Straßenpriorisierung die vom Gutachter benannte Mindestlagermenge deutlich
unterschritten.
2.3
Förderpumpe mit Ansaugschlauch als Alternativlösung
Als mögliche
Handlungsalternative wurde auch der Einsatz einer Förderpumpe in Betracht gezogen,
mit der über einen Ansaugschlauch das Streusalz von der Halle zum Solebereiter
transportiert wird. Die Lösung ist nach Prüfung des Zentralen Bauhofes schon
aus physikalischen Gründen nicht umsetzbar. Für die „Ansaug-Variante“ ist ein beständiger
Unterdruck erforderlich, der für den Transport des Salzes unerlässlich sei. Im
grobkörnigen Streusalz ist jedoch selbst so viel Luft enthalten, dass ein
Unterdruck sich nicht dauerhaft aufrechterhalten lässt. Insofern scheidet diese
Handlungsmöglichkeit aus.
2.4
Nutzung des bestehenden Salzsilos für einen weiteren Winter
Vor dem
vergangenen Winter hatte die Verwaltung durch einen Statiker prüfen lassen, ob
die Nutzung des vorhandenen Salzsilos mit verschiedenen Notreparaturen auch für
eine weitere Winterdienstsaison möglich sei. Letztlich bestand diese
Möglichkeit nach Durchführung verschiedener Reparaturmaßnahmen, jedoch nur mit
einer Befüllung bis zu 50 % der vorhandenen Kapazität.
Die Verwaltung hat
nunmehr durch diesen (herstellerunabhängigen) Statiker erneut prüfen lassen, ob
bzw. unter welchen Voraussetzungen die Silonutzung auch für einen weiteren
Winter möglich ist. Nach dessen statischer Prüfung kann als Folge der Ertüchtigung im
vergangenen Jahr und der damaligen Freigabe durch die Herstellerfirma das Silo
bei 50 %-iger Befüllung auch ein weiteres Jahr genutzt werden. Dabei hat jedoch
auch der Statiker die grundsätzliche Frage aufgeworfen ob eine regelmäßige jährliche
Verlängerung sinnvoll ist, da aus seiner Sicht die Anschaffung eines neuen
Silos unumgänglich ist, um einen dauerhaft sicheren Betrieb bei 100 % Leistung
zu gewährleisten.
Bei der weiteren
Nutzung des alten Silos handelt es sich nur um eine kurzfristige Lösung für einen
Winter, die angesichts der dargestellten erforderlichen Lagermengen eine
dauerhafte Lösung nicht ersetzen kann. Andererseits könnte so eine überplanmäßige
Mittelbereitstellung im Jahr 2017 vermieden und die Maßnahme in 2018 mit dem
Haushaltsplan 2018 „regulär“ finanziert werden. Die Verwaltung hat einen
Hersteller um ein Richtpreisangebot zur Einordnung der entstehenden Kosten bei
Anschaffung eines rd. 50 t fassenden Salzsilos gebeten. Dieses Richtpreisangebot
schließt mit rd. 38.600 €. Hinzu kommen noch die Kosten für
-
vorbereitende Maßnahmen
wie Beseitigung der Altfundamente und Herstellung von für einen neuen Silo
passenden Fundamenten,
-
den Abriss und die
Entsorgung des bestehenden Silos einschl. der alten Fundamente,
-
den Anschluss des
Solebereiters
von 30.400 €, so
dass Gesamtkosten von 69.000 € entstehen würden.
3.
Fazit
Angesichts der
weiteren Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Siloanlage für ein Jahr sollen die
für die Neubeschaffung eines Salzsilos mit einem Fassungsvermögen von rd. 50 t
voraussichtlich entstehenden Kosten von 69.000 € in den Haushaltsplan-Entwurf
für das Jahr 2018 eingestellt werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
kann der Rat der Stadt dann über die tatsächliche Bereitstellung der
Haushaltsmittel entscheiden.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
N.N. |
Erneuerung Salzsilo |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
0113030010 / N.N. |
096002 |
Erneuerung Salzsilo |
69.000,- |
||
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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