hier: Aufhebung des HV 6 Vermerkes
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und
Sportausschuss beschließt die Aufhebung des HV6-Vermerkes und beauftragt die
Verwaltung die Erneuerung des Kunstrasenbelags auf dem Sportplatz
Hoffeldstrasse in 2018 gemäß dem
vorgelegten Terminplan durchzuführen.
alternativ:
Der Schul- und
Sportausschuss beschließt die Aufhebung des HV6- Vermerkes und beauftragt die Verwaltung die Erneuerung des
Kunstrasenbelags auf dem Sportplatz
Hoffeldstrasse in 2017 gemäß dem
vorgelegten Terminplan durchzuführen.
Erläuterungen und Begründungen:
Von der Verwaltung war geplant in 2018 den Kunstrasenbelag der Sportanlage Hoffeldstraße und in 2019 den Kunstrasenbelag der Sportanlage Furtwänglerstraße zu sanieren. Zu dem Antrag der CDU-Ratsfraktion, die Sanierung der Sportanlage Hoffeldstraße in das Jahr 2017 vorzuziehen, hat die Verwaltung Stellung genommen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Kunstrasenbelag der Sportanlage Hoffeldstraße zeitnah ausgetauscht werden muss. Diese Notwendigkeit zeigt sich schon in der Tatsache, dass der Austausch des Spielbelages vor der Sanierung der Sportanlage Furtwänglerstraße erfolgen soll, obwohl der Kunstrasenbelag in der Furtwänglerstraße älter ist. Der sehr hohen Nutzung der Sportanlage Hoffeldstraße wird so Rechnung getragen. Nach Abwägung der Sach- und Faktenlage kann von einer Dringlichkeit aber nur bedingt gesprochen werden. Ein sofortiger Austausch des Kunstrasenbelages im Jahr 2017 ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht zwingend notwendig. Es besteht kein Zusammenhang von Verletzungen von Nutzern und dem Zustand der Platzanlage. Anmerkungen bei der Platzabnahme durch den Verband oder in den Spielberichten über eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten sind nicht bekannt. Die Faserhöhe und Füllhöhe des Granulates betragen 18 mm und sind entsprechend ausreichend, um die Sicherheit und die Spielfähigkeit des Platzes zu gewährleisten. Zudem wäre die vorgezogene Sanierung der Sportanlage Hoffeldstraße in 2017 aufgrund des kurzen zeitlichen Aspektes nicht mehr im Konsens einer Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt einer zukunftsweisenden Sport- und entsprechender Sportstättenentwicklung zu sehen.
Die Verwaltung ist durch Ratsbeschluss und nach inzwischen erfolgter Genehmigung des Haushaltes durch den Landrat des Kreises Mettmann grundsätzlich in die Lage versetzt worden, eine Sanierung des Kunstrasenbelages Hoffeldstraße vorzuziehen und noch in 2017 durchzuführen. Unter dem Gesichtspunkt einer Sportförderung gerade der quantitativen und qualitativen hochwertigen Jugendarbeit des VFB Hilden 03 wäre dies sicherlich zu begrüßen Notwendig hierfür ist jedoch ein politischer Beschluss über die Aufhebung des HV6-Sperrvermerkes durch den Schul- und Sportausschuss.
Nachfolgend sollen beide möglichen Abläufe für eine Sanierung in 2017 und 2018 (siehe hierzu auch die beiden Terminrahmenpläne in der Anlage) unter Abwägung aller Risiken vorgestellt werden.
Sanierung in 2017
Nach Aufhebung des HV6-Vermerkes in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses müsste im direkten Anschluss das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Terminwünsche des Vereins zur Bauzeitfestlegung können nicht berücksichtigt werden. Der als Anlage 1 beigefügte Terminplan 2017 zeigt das einzig mögliche Termingerüst auf. Die Ausschreibungsunterlagen sind bereits erstellt. Nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens und Prüfung der eingegangenen Angebote könnte im günstigsten Fall Ende Juni die Auftragserteilung erfolgen. Unmittelbar anschließend könnte Anfang Juli die Bauvorbereitung durch den Auftragnehmer erfolgen (Einsatzplanung Personal, Materialbestellung etc.). Die eigentliche Sanierung des Platzes (Abfuhr und Deponierung, Überarbeitung der elastischen Tragschicht, Verlegen und Verfüllung des neuen Kunstrasenbelags, Erneuerung von Ausstattungselementen) würde in einem Zeitraum von 6 Wochen von Ende Juli bis Anfang September (in den Sommerferien) durchgeführt. Unter Berücksichtigung von einer Witterungsreserve von einer Woche könnte bei optimalem Verlauf eine Freigabe des Sportplatzes mit Beginn der 2.Septemberhälfte erfolgen.
Risiken: Kosteneinhaltung, Firmenkapazitäten, Bauzeit, Witterung
Sanierung in 2018
Für 2018 würde eine Sanierung des Sportplatzes im Frühjahr angestrebt. Dabei können Terminwünsche des Vereins in die Bauplanung einfließen. Die Terminplanung würde also noch mit dem Verein abgestimmt. Zu Beginn des Jahres 2018 könnte das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Nach Prüfung der Angebote kann eine Auftragserteilung Ende Februar 2018 erfolgen. Unmittelbar anschließend könnte im März die Bauvorbereitung durch den Auftragnehmer erfolgen. Von der ersten Aprilwoche bis Mitte Mai würde in einem Zeitraum von 6 Wochen die eigentliche Sanierung des Platzes durchgeführt. (Ein früherer Baubeginn ist nicht möglich, da alle Firmen ihre Bautätigkeiten erst wieder im April eines jeden Jahres aufnehmen) Unter Berücksichtigung einer Woche Witterungsreserve könnte bei optimalem Verlauf eine Platzfreigabe in der letzten Maiwoche erfolgen. Notwendig wäre hier eine Verlagerung des kompletten Trainings- und Spielbetriebes während der laufenden Saison. Eine ggf. mögliche Verschiebung nach hinten wäre aber durch die Sommerferien gegeben.
Variantendiskussion
Grundsätzlich sind bei beiden Varianten in den Terminrahmenplänen identische Zeitansätze gewählt worden, innerhalb derer- bei optimalem Verlauf- eine Belagssanierung durchgeführt werden kann.
Der wesentliche Unterschied bei den beiden Varianten ist in der Risikobetrachtung sehen.
Hier ist zunächst das Witterungsrisiko und die sich daraus ergebenden zeitlichen Verschiebungen zu nennen, welches grundsätzlich bei beiden Varianten zu zeitlichen Verschiebungen führen kann.
Daneben ist bei der Variante „Sanierung in 2017“ auf den sehr kleinen Zeitraum (4 Wochen) zwischen Auftragsvergabe und Durchführung der Arbeiten bzw. Produktion des Kunstrasens hinzuweisen. Hier besteht ein nur schwer kalkulierbares Risiko, inwieweit innerhalb dieses kurzen Zeitraumes die Firmen Personaleinsatzplanung und Produktion umsetzen können, da ein großer Teil der Arbeiten für 2017 bereits beauftragt und eingeplant sein dürfte. Auch hier besteht ein nicht unerhebliches Risiko einer zeitlichen Verschiebung. Hinzu kommt ein hohes Kostenrisiko, da bei einer solch späten Ausschreibung Nachfrage auf begrenzte Firmenkapazitäten trifft.Bei einer geplanten Inbetriebnahme Mitte September 2017 könnten die o.g. Verschiebungen die Fertigstellung des Platzes in einen Zeitraum verschieben, in dem eher ungünstiger Witterungsverhältnisse zu erwarten sind. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass der späten Ausschreibungszeitraum und eine gute Auftragslage der Firmen zu einer geringeren Anzahl von Angeboten und zu höheren Angebotspreisen führen kann.
Bei einer Sanierung in 2018 und frühzeitiger Durchführung der Ausschreibung könnten die o.g. Unwägbarkeiten aus Sicht der Verwaltung deutlich minimiert werden. Zwischen Auftragsvergabe und Baubeginn liegt ein ausreichender Zeitraum, der die Personaleinsatzplanung der ausführenden Firma und die Produktion des Kunstrasens bis zum Baubeginn risikofrei ermöglicht. Eine Ausschreibung zu diesem frühen Zeitpunkt könnte sich auch positiv für die Angebotssituation darstellen Auch wirken sich zeitliche Verschiebungen durch das Witterungsrisiko weniger gravierend aus, da in dieser Jahreszeit eine eher günstigere Witterung zu erwarten und ein Zeitpuffer „nach hinten“ vorhanden ist.
Unter Würdigung aller Aspekte könnte nach Auffassung der Verwaltung eine Sanierung in 2018 wesentlich verlässlicher unter weitest gehender Ausschaltung von möglichen Risiken zum Abschluss gebracht werden.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 080102 |
Bau und Betrieb von Sportaussenanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0801020010 Planung/Bau von Sportaußenanlagen |
521156 |
Unterhaltung der Park-, Sport- und Spielanlagen |
230.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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