Betreff
Antrag der FDP-Fraktion, Vorschläge zur Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus in der Südstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/090
Aktenzeichen
66.1 Südstraße
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

 

In den Erläuterungen der Verwaltung wird mitgeteilt, dass in dem Zeitraum vom 10.02.2017 bis 21.02.2017 Geschwindigkeitsmessungen in der Südstraße durchgeführt worden sind. Es wurden Geschwindigkeiten bis zu 71 km/h gemessen. In der ausgebauten Form ist die Südstraße eine kurze und schmale Anliegerstraße. Wir sehen ein hohes Unfallrisiko zu der im Einzelfall gemessenen Höchstgeschwindigkeit.

 

Die Hildener FDP sieht kurzfristigen Handlungsbedarf, um der Raserei auf der Südstraße entgegen zu treten.

 


Antragstext:

 

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten Vorschläge zu unterbreiten, wie man den Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Südstraße entgegen treten kann.
  2. Die Kosten hierzu sind zu ermitteln und in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses zur Beratung vorzulegen

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zusammenfassung

Aus Sicht der Verwaltung kommt ggfls. die Aufbringung eine „30“ Markierung auf der Fahrbahn in Betracht.  Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit gibt es allerdings nicht, da es ja schon eine, rein verkehrsrechtlich betrachtet, hinreichende Beschilderung im Sinne der STVO gibt und die Verkehrsverhältnisse ansonsten auch keine Änderungsnotwendigkeit ergeben. 

 

Sachverhaltsdarstellung

Die Südstraße ist laut Verkehrsentwicklungsplan 2004 eine wichtige Erschließungsstraße und befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Aufgrund der Verkehrsbelastung ist sie nach den Richtlinien als Quartiersstraße (Erschließungsstraße/Haupterschließungsstraße) einzustufen. Hauptsächlich verkehren dort die Anwohner des Wohnquartiers. Zusätzlichen Verkehr erzeugt eine zentral gelegene öffentliche Tiefgarage mit 128 Stellplätzen. Zwischen 22 und 7 Uhr ist keine Einfahrt in die Tiefgarage möglich.

Aus städtebaulicher Sicht befindet sich die Straße (laut aktuellem Abschlussbericht mit Stand von 2010 „Strategisches Innenstadtkonzept für die Stadt Hilden“) in einem (Innenstadt)-Quartier mit einer sehr hohen Siedlungsdichte (ca. 12.000 Einwohner pro Km²).

 

Die Südstraße kann nicht als Teil einer „Abkürzungsstrecke“ im klassischen Sinne gesehen werden, so dass davon auszugehen ist, dass in den Nachtstunden, in denen allein die erhöhten Geschwindigkeiten gemessen wurden, im wesentlichen  Anwohner oder Besucher die Straße befahren.

 

Auf Grundlage des FDP Antrags vom 05. April 2017 hat die Verwaltung mehrere denkbare Möglichkeiten untersucht, die das Geschwindigkeitsniveau verringern könnten. Nachfolgend werden diese kurz vorgestellt.

 

 

1.Zusätzliche Tempo „30“ Markierung auf der Fahrbahn.

Derzeit befindet sich nur eine Tempo 30 Markierung auf der Einfahrt von der Klotzstraße (L 404) in die Südstraße (Westseite). Diese unterstützt den Beginn der Tempo 30 Zonenbeschilderung (Verkehrszeichen 274). Da es sich um eine tempobeschränkte Zone handelt, ist es grundsätzlich ausreichend, nur an den Einfahrbereichen eine Markierung aufzubringen. Aufgrund der Gesamtlänge von ca. 230 Meter und der hohen Nachtgeschwindigkeiten erscheint es jedoch sinnvoll, diese Markierung in etwa auf Höhe der Messstelle (vor Hausnummer 23) zu wiederholen.

Negative Auswirkungen auf die Anwohner sind nicht zu erwarten und diese Maßnahme kann bei guter und trockener Witterung kurzfristig erfolgen.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Variante 1 „Markierung auf der Fahrbahn“ belaufen sich auf ca. 300 EUR.

 

2.Einbau von Schwellen in der Fahrbahn

Die Fahrbahn ist im jetzigen Ausbauzustand frei von verkehrsberuhigenden Aufbauten. Lediglich am Einfahrtsbereich von der Klotzstraße (L 404) ist eine gepflasterte Fläche in der Einfahrt der Tempo-30-Zone. Die Geschwindigkeitsdämpfung erfolgt derzeit über die Baumstandorte in der Fahrbahn und die damit verbundene Einengung.

 

Die Verwaltung hat den Straßenzug hinsichtlich der Einrichtung von Fahrbahnschwellen untersucht. Die einfachste und auch kostengünstigste Variante wären relativ kurze Schwellen, die beispielsweise als Fertigelemente aus Kunststoff oder auch als Asphalterhöhung auf die Fahrbahn aufgebracht werden. In der angrenzenden Heiligenstraße (Hausnummern 64 und 82) beispielsweise, wurden solche Elemente nach einer Erprobungsphase mit Kunststoffschwellen, anschließend aus Asphalt eingesetzt.

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Kunststoffversion belaufen sich auf ca. 800 EUR pro Standort.

 

In der Funktion als Straßenbaulastträger (im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht) ist die Stadt Hilden jedoch verpflichtet, die von ihr unterhaltenen Verkehrswege möglichst gefahrlos zu gestalten.

Da ggf. auch von niedrigen Fahrbahnschwellen (o.ä.) gewisse Gefahren für Verkehrsteilnehmer ausgehen können und darüber hinaus diese auch immer einen Eingriff in die Oberfläche der Fahrbahn (Asphalt oder Pflaster) darstellen, der letztendlich zu Schäden in der öffentlichen Verkehrsfläche führen kann, sind diese immer auch kritisch zu betrachten.

Ebenfalls verringert zwar der Einbau solcher Schwellen das Geschwindigkeitsniveau, erhöht jedoch ganztägig den Geräuschpegel in der Straße. Insbesondere zu den Nachtstunden – in denen das Geschwindigkeitsniveau laut der Messung am höchsten ist – wird die Geräuschkulisse beim Überfahren solcher Schwellen von den Anwohnern häufig als störend empfunden, da beim Überfahren ein kurzes aber lautes Geräusch entsteht. Da es sich um ein Wohngebiet mit einer sehr hohen Siedlungsdichte handelt, wird diese Variante nicht empfohlen.

 

Es könnten an zwei Stellen (vor Hausnummer 7 und 23) Kunststoffschwellen mit einer Höhe von 3 cm eingebaut werden. Sollte sich diese Maßnahme nicht bewähren, ist die Versetzung bzw. Entfernung der Elemente schnell zu realisieren.

 

Sollte die Variante 2 realisiert werden, ist mit Kosten in Höhe von 1.600 EUR zu rechnen.

 

 

3.Vergrößerung von Baumscheiben

Bei den Hausnummern 6 und 20 gibt es sich gegenüberliegende Baumstandort in der Fahrbahn. Diese könnten so weit vergrößert werden, dass eine Engstelle in der Fahrbahn entsteht, so dass kein Kfz-Begegnungsverkehr in der Engstelle mehr möglich wäre. Damit wird zwangsläufig eine Geschwindigkeitsdämpfung erreicht.

 

Wegen der Verkehrsmenge in der Südstraße dürfte dies aber in der Konsequenz zur Problemen in der Verkehrsabwicklung führen.

 

Insbesondere zu den Nachtstunden – in denen das Geschwindigkeitsniveau laut der Messung am höchsten ist- dürfte der Erfolg einer solchen Maßnahme wegen der geringen Verkehrsmenge nicht gegeben sein. Die Variante wird daher nicht empfohlen.

 

 

4.Umstellung der Tempo-30-Zone auf einen Verkehrsberuhigten Bereich

Die Südstraße ist sowohl durch die Kategorisierung als wichtige Erschließungsstraße als auch von den gemessenen Verkehrsbelastungen vom Februar 2017 nicht geeignet, um als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen zu werden. Die verkehrsrechtlichen Regeln lassen dies nicht zu. Hierbei ist insbesondere auch die Anbindung des Parkhauses zu berücksichtigen.

 

Selbst wenn man die Verkehrsbedeutung und die Verkehrsmengen deutlich reduzieren könnte, wäre weitere Voraussetzung eine komplette Umgestaltung/Umbau der Straße.

 

Die Variante kann daher nicht umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

120 10 100 10

52 1151

Verkehrsflächen

300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

- - -

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 (hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete