Betreff
Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Vorstellung des Projektes : "FriedWald in Hilden" in der UKS-Sitzung am 16.11.17
Vorlage
WP 14-20 SV 68/032
Aktenzeichen
IV/68
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die FriedWald GmbH bietet deutschlandweit eine alternative Form der Bestattung an. Sie beabsichtigt ihre Idee der Waldbestattung auch in Hilden umzusetzen. In der Sitzung des Umweltausschusses am 16.11 sollten daher Vertreter der FriedWald GmbH die Gelegenheit erhalten, ihr Konzept zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. 

 

gez.                                                                                                                            

Klaus-Dieter Bartel


Antragstext:

 

Vertreter der FriedWald GmbH werden zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 16. November eingeladen, um ihre Projektidee für Hilden vorzustellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Juli 2016 hatte eine Mitarbeiterin der FriedWald GmbH um ein Treffen bei der Bürgermeisterin gebeten. Gesprächsinhalt sollte die Errichtung eines Friedwaldes in Hilden innerhalb des Waldbesitzes des Herrn von Dörnberg sein. Nach einem Telefonat, in dem erläutert wurde, dass die Verwaltung die Errichtung nicht befürworten wird, gab es keine weitere Rückmeldung.

 

Die FriedWald GmbH betreibt in Zusammenarbeit mit örtlichen Waldbesitzern Bestattungswälder. Sie hat ihren Betriebssitz in Griesheim, Im Leuschnerpark 3.

 

Unter dem Begriff Bestattungswälder werden verstanden:

Ein Bestattungswald (auch Urnen-, Begräbnis-, Friedwald oder Ruheforst, fälschlich „Waldfriedhof“) ist eine rechtlich festgelegte Waldfläche außerhalb traditioneller Friedhöfe, in der eine Beisetzung von Totenasche möglich ist. Die Grabstelle ist örtlich fixiert, jedoch nicht als solche erkennbar, eine individuelle Pflege ist unzulässig oder unmöglich. (https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungswald)

 

Weitere Mitbewerber mit ähnlichen Geschäftsmodellen sind zum Beispiel

Ø  RuheForst GmbH, An der Sang 30, 57271 Hilchenbach,

Ø  Trostwald, Forstland GmbH, Strauweiler 2, 51519 Odenthal.

Ø  Es gibt auch kommunale Anbieter wie die Technischen Betriebe Remscheid mit dem Begräbniswald im Kempkenholz.

Der nächstgelegene Bestattungswald der FriedWald GmbH befindet sich in Lohmar (Rothenbacher Hof, 53721 Siegburg). Die Entfernung von Hilden beträgt rund 58 km.  

Der nächstgelegene Bestattungswald der RuheForst GmbH befindet sich in Hagen Phillipshöhe. Die Entfernung von Hilden beträgt 51 km.

Der Begräbniswald der Trostwald Odenthal, Forstland GmbH liegt 36 km entfernt.

Die Entfernung zum Begräbniswald in Remscheid beträgt 28 km.

 

Zur Errichtung von Bestattungswäldern in privater Trägerschaft sind die Regelungen des Bestattungsgesetzes NRW maßgebend.  Grundsätzlich dürfen nur Gemeinden oder Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, Friedhöfe als Friedhofsträger unterhalten. Begräbniswälder können nur über die Regelung des § 1 Absatz 4 Bestattungsgesetz NRW betrieben werden. (Friedhofsträger dürfen sich bei Errichtung und Betrieb ihrer Friedhöfe Dritter bedienen. Gemeinden dürfen Errichtung und Betrieb von Friedhöfen unter den Voraussetzungen der Absätze 5 und 6 an private Rechtsträger (übernehmende Stellen) im Wege der Beleihung übertragen.) In § 1 Absatz 6 BestattG NRW ist zudem geregelt:  Friedhöfe, auf denen ausschließlich Totenasche im Wurzelbereich des Bewuchses ohne Behältnis vergraben wird, können übertragen werden, wenn diese keine friedhofstypischen Merkmale aufweisen, insbesondere über keine Gebäude, Grabmale, Grabumfassungen verfügen, und öffentlich zugänglich sind, öffentlich-rechtliche Vorschriften oder öffentliche oder private Interessen nicht entgegenstehen, und die Nutzungsdauer grundbuchrechtlich gesichert ist.

 

Genehmigungsbehörde ist nach § 2 BestattG NRW der Kreis Mettmann. Am Genehmigungsverfahren ist die Gesundheitsbehörde zu beteiligen. Der Bestattungswald untersteht der Rechtsaufsicht des übertragenden Friedhofsträgers als Aufsichtsbehörde (Stadt Hilden). Die Aufsichtsbehörde erlässt im Einvernehmen mit dem Betreiber des Bestattungswaldes die notwendigen satzungsrechtlichen Regelungen.  

Die Stadt Hilden verfügt über drei kommunale Friedhöfe. Die Friedhöfe werden als kostenrechnende Einrichtung betrieben. Der jährliche Kostenaufwand muss über Bestattungsgebühren refinanziert werden. Die Friedhofsgebühren konnten in den letzten Jahren weitestgehend konstant gehalten werden.

 

Auf den Hildener Friedhöfen wurde in den letzten Jahren kontinuierlich das Angebot an Bestattungsformen erweitert und verbessert. Der Trend zu pflegefreien Grabarten wurde aufgenommen. Aber auch das Angebot für Urnenbeisetzungen wurde ausgeweitet.

Auf den Trend zur Baumbestattung wurde reagiert. Es wurden Baumfelder hergerichtet, die seit Herbst 2009 belegt werden können und sehr gut angenommen werden.

Auf speziell angelegten Feldern können auf dem Hildener Südfriedhof Baumbestattungen erfolgen. Unter Hainbuchen werden Plätze für jeweils acht Urnenbeisetzungen

angeboten. Es dürfen dort nur aus Naturstoffen hergestellte Urnen beigesetzt werden. Auf dem Baumgrabfeld können Grabplätze im Sterbefall oder bereits zu Lebzeiten erworben werden. Des Weiteren werden einzelne Grabplätze, sowie Familien –bzw. Freundschaftsbäume angeboten.

 

Auf der übrigen Fläche des Feldes befindet sich Rasen. Die Pflege dieses Feldes obliegt ausschließlich der Stadt Hilden. Angehörige können über den beigesetzten Urnen eine Gedenktafel aus Stein ebenerdig verlegen lassen. Mit den am Rande des Baumfeldes aufgestellten Bänken ist ein Platz zum Verweilen und Gedenken geschaffen worden. Die Baumfelder liegen in unmittelbarer Nähe zur Friedhofskapelle und können über die dort angelegten Wege weitestgehend barrierefrei erreicht werden. Die nächsten Parkmöglichkeiten in der Nähe der Friedhofskapelle sind über die Straße Am Boverhaus zu erreichen.

 

    

 

Bis zum 31.12.16 wurden dort insgesamt 809 Nutzungsrechte vergeben, in dieser Zeit wurden 589 Urnenbeisetzungen vorgenommen. Die Differenz erklärt sich aus dem Verkauf von Nutzungsrechten zu Lebzeiten oder dem gleichzeitigen Kauf von mehreren nebeneinander liegenden Stellen. 

Inzwischen musste schon das zweite Erweiterungsfeld in Betrieb genommen werden.

 

Der bundesweite Trend von der Sarg- zur Aschenbeisetzung hat auch vor Hilden nicht halt gemacht. Dies lässt sich an der nachfolgenden Grafik erkennen:

 

 

Die Gesamtzahl der Grabbereitungen bewegt sich derzeit auf hohem Niveau. Neben demografischen Gründen dürfte dies auch ein Ergebnis der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Bestattungsformen sein. Die bei anderen Städten zu verzeichnende „Abwanderung“ auf andere Friedhöfe konnte minimiert werden. Mittelfristig muß jedoch mit einem stärkeren Rückgang der Fallzahlen gerechnet werden.

Seit 2009/2010 hat die Anzahl der Aschebeisetzungen die Sargbeisetzungen übertroffen. In Hilden benötigt ein Reihengrab die fünffache Fläche im Vergleich zu einem Urnenreihengrab (3,25 m² zu 0,64 m²).  Gepaart mir den verstärkten Rückgaben von mehrstelligen Wahlgräbern führt dieser Trend zu immer größeren Überhangflächen. Der Unterhaltungsaufwand für die gesamten Flächen bleibt gleich, bzw. wird tendenziell weiter steigen, da die freifallenden Grabflächen nicht mehr von den Hinterbliebenen sondern dann durch die Stadt Hilden zu pflegen sind. Bei Beibehaltung der bisherigen Friedhofsflächen wird dies erhebliche Gebührensteigerungen zur Folge haben. Wie schon oben erwähnt, muß der gesamte Aufwand eines Jahres über die Nutzungsrechts- und Beisetzungsgebühren refinanziert werden. Sinkende Beisetzungszahlen und sinkende Verkäufe bei den Nutzungsrechten führen damit unweigerlich zu höheren Kosten die je einzelner Beisetzung, bzw. einzeln verkauften Nutzungsrecht abgerechnet werden müssen.

 

Ein Bedarf für zusätzliche Bestattungsflächen besteht in Hilden nicht.

 

Viele Begräbniswälder befinden sich im eher ländlich geprägten Umfeld. Hilden verfügt über eine vergleichsweise sehr hohe Bevölkerungsdichte von 2.139 Einwohner/km² und liegt unmittelbar im Einzugsbereich von mehreren Großstädten. In den in Hilden liegenden Waldgebieten herrscht ein sehr großer Nutzungsdruck. Die Waldgebiete werden intensiv zur Erholung genutzt. Die unterschiedlichsten Nutzungsgruppen (Jogging, Fahrradfahren, Wandern, Spazieren mit und ohne Hunde, Ausruhen und Verweilen, Natur genießen und beobachten, etc.) treffen aufeinander und können mit einer zusätzlichen Nutzung des Waldes als Begräbniswald Beschränkungen und weitere Konflikte auslösen. Um einen Begräbniswald nutzen und betreiben zu können, bedarf es zudem einer Infrastruktur, die noch nicht oder nur teilweise vorhanden ist. Eingriffe in den bestehenden Wald können nicht ausgeschlossen werden. 

 

Bis auf das eingangs erwähnte Gespräch sind dem Fachamt  keine konkreten Planungen bzw. Anträge zur Errichtung eines Friedwaldes bekannt. Insofern ist es derzeit schwierig, weitere Aussagen zu machen. Neben den oben dargestellten bestattungsrechtlichen Aspekten, dürften bei einer Konkretisierung weitere Fragestellungen zu beantworten sein:

·         Welche Grundstücke sollen konkret als Bestattungswald genutzt werden?

·         Wie erfolgt die verkehrliche Erschließung und mit welchem Verkehrsaufkommen ist zu rechnen?

·         Sind Belange des Natur- oder Landschaftsschutz betroffen?

·         Sind Änderungen im Flächennutzungsplan vorzunehmen?

·         Der Friedhofsträger (Stadt Hilden) bleibt bei Ausfall des privaten Betreibers in der Erfüllungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Beisetzungen. Wie wird dieser Fall z.B. bei einer Insolvenz abgesichert, ohne dass auf den Haushalt der Stadt Hilden zurückgegriffen werden muss?

·         Werden andere Waldnutzungen tangiert (Wanderwege, Fahrradrouten)?

 

Dieser Fragenkatalog ist nicht abschließend. Sicherlich werden im Laufe eines Verfahrens weitere Fragestellungen entstehen.

 

Ausgelöst durch die öffentliche Berichterstattung sind bei Verwaltung und Politik gleichlautende Schreiben eingegangen, das zur allgemeinen Kenntnis der Sitzungsvorlage beigefügt wird. Der Absender, das Ingenieurbüro BGU BaumGrabUrnenanlagen GmbH, Besigheim, hat nach eigenen Angaben über 10 Jahre Erfahrung in der Anlage von Urnengräbern in der Bestattungsform von Baumbestattungen / Baumgräbern, Urnenrasengräbern bzw. Wiesenurnengräbern und in der Anlage von Waldfriedhöfen und Urnenhainen auf Friedhöfen mit den Vorteilen der vorhandenen Strukturen (u. a. Zufahrt, Parkplätze). Der Absender verfügt scheinbar nicht über vollständigen Informationen zur  Struktur der Hildener Friedhöfe, da sein Hinweis auf eigene Möglichkeiten Baumfelder anzubieten, seit 2009 in Hilden schon erfolgreich umgesetzt worden ist. 

 

Die Verwaltung kann die Errichtung eines Friedwaldes in Hilden nicht empfehlen. Die Verwaltung ist jedoch offen für Diskussionen, den in Hilden in den letzten Jahren erfolgreichen Prozess zur Nutzungserweiterung auf den Hildener Friedhöfen weiter fortzusetzen. 

 

 

 

Alkenings

Bürgermeisterin