Betreff
Integriertes Handlungskonzept Innenstadt (IHK) hier: Zwischenbericht zur Entwurfsplanung für das Projekt B1 "Revitalisierung Stadtpark und Fritz-Gressard Platz"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/089
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt:

 

1. Die Entwurfsplanung ist entsprechend dem in der Sitzungsvorlage dargestellten Zwischenbericht fortzuführen.

2.. Die § 14 – Unterlagen zur Entwurfsplanung sind nach Fertigstellung dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (16.11.17) und dem Haupt- und Finanzausschuss (29.11.17) zur Beschlussfassung vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 24.11.2016 hat der UKS unter TOP 3 (Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/074) beschlossen:

 

1.Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag für das Projekt B1 –Revitalisierung Stadtpark- und Fritz-Gressard-Platz- auf der Basis des Vorentwurfes zu stellen.

2.Im Förderantrag ist auf Basis des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 18.2.16 auf die noch erforderlichen Planungsanpassungen in der Entwurfsplanung hinzuweisen.

3.Die Entwurfsplanung ist wieder aufzunehmen.

4.Der Terminrahmenplan der SV 66/074 ist bis zur Baubeschlussfassung Grundlage für die weitere Projektbearbeitung.

 

 

Verfahrensstand

Von der Verwaltung wurde am 30.11.2016 auf Basis des Vorentwurfes der Förderantrag unter Hinweis auf die noch erforderlichen Planungsanpassungen bei der Bezirksregierung gestellt. Gleichfalls wurde das Büro scape mit der Wiederaufnahme der Entwurfsplanung beauftragt.

Wie in der o.g. Sitzungsvorlage  von der Verwaltung zugesagt, sollte in der Sitzung des UKS am 11.5.17 die Entwurfsplanung mit einem  Zwischenbericht vorgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Bearbeitung der Entwurfsplanung den Intentionen des UKS entspricht und die Beschlusslage richtig umgesetzt wird. Dies erfolgt im Rahmen dieser Sitzungsvorlage.

Dem Terminrahmenplan entsprechend sollen nach Fertigstellung der Entwurfsplanung die § 14 – Unterlagen dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (16.11.17) und dem Haupt- und Finanzausschuss (29.11.17) zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Von der Bezirksregierung wurde als Förderantragsabgabetermin (Aktualisierung) der 1.12.17 festgelegt.

 

 

Zwischenbericht

Im Rahmen der Konkretisierung der Vorplanung durch das Planungsbüro hat sich gezeigt, dass nicht alle in den Vorplanungsentwurf aufgenommen Ideen und Anregungen auch innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens umgesetzt werden können. Teilweise wurden auch Maßnahmen nachträglich in das Budget aufgenommen (z.B. der Bau einer barrierefreien Toilettenanlage im Stadtparkkiosk), die im ursprünglichen Vorentwurf nicht enthalten waren. Ebenfalls wurden die Ansätze für die Spiel- bzw.  Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche nach Durchführung der Workshops erhöht.

 

Da die in der Haushaltsplanung eingestellten Finanzmittel eine Obergrenze darstellen - Baukostenanteil max. 1 Mio €  netto - ,  musste die Planung in einigen Details angepasst bzw. reduziert werden, um das Planungsziel mit dem vorhandenen Budget zu erreichen.

Diese Anpassungen erfolgten insbesondere durch Reduzierung von Flächen, die nicht dem Kernbereich des Stadtparks (rückwärtiger Bereich der Stadthalle) zuzurechnen sind bzw. sich in einem guten Zustand (Geh- und Radweg entlang der Itter) befinden. Ebenfalls wurden Reduzierungen bei den Ausstattungsgegenständen vorgenommen (Fortfall der Infostelen an der Itter, Entfall der Effektbeleuchtung).Trotz dieser Anpassungen werden die Umgestaltungen der seinerzeit im Werkstattverfahren bzw. in der Empfehlungskommission genannten wesentlichen Arbeitsbereiche, erfolgen können. Hier sind zu nennen:

 

           Fritz-Gressard-Platz mit Brunnenanlage

           Innenhof zwischen Steinhäuser-Center und Stadthalle

           Gartenband mit Rosengarten, Spielplatz, Kiosk und Minigolfanlage

           Waldspielbereich

           Schaffung von Aufenthaltsbereichen an der Itterpromenade

 

 

In der Sitzung wird der Zwischenstand der Entwurfsplanung vom Büro scape vorgetragen. Der Sitzungsvorlage sind zu diesem Zwischenstand  als Anlage

 

  • der aktuelle Lageplan
  • ein Übersichtsplan mit den Änderungen zum Vorentwurf
  • eine Kostenübersicht der Änderungen zum Vorentwurf
  • die aktuelle Kostenberechnung der Baumaßnahme
  • der aktuelle Erläuterungsbericht

 

beigefügt. Dort sind auch im Detail die einzelnen Vorschläge zu den Planungsanpassungen nach Lage und Kostenvolumen aufgeführt. Im weiteren Verlauf werden an dieser Stelle deshalb nur die wesentlichen Änderungen zum Vorentwurf dargestellt:

 

Bereich Befestigte Flächen und Baukonstruktionen (Nr. gem. Übersichtsplan Änderungen zum Vorentwurf)

  • Erhalt des bestehenden Itter Geh- und Radweges / Entfall der nördlich geplanten Ergänzung

zur Stadthalle (Nr. 2,1, 2.2, und 2.3)

  • Erhalt der bestehenden rückwärtigen Flächen der Stadthalle und des südlich umlaufenden

Gehweges( Nr. 2.4, und 2.7)

  •  Erhalt der Bestandstreppen zum Steinhäuser-Zentrum / Vorplatz Stadthalle (Nr. 2.5)

(Änderungen aufgrund des Brandschutzkonzeptes)

  • Anpassung der "Grünen Insel" in Größe und Lage, Entfall der Sitzmauer (Nr. 2.6)

(Änderungen aufgrund des Brandschutzkonzeptes)

  • Entfall des zusätzlichen Zuganges von der Hofstraße mittels Treppen zum Spielplatz und Rosengarten (Nr. 2.8)
  • Entfall der Sitzmauer am Rosengarten / Ersatz durch Sitzbänke (Nr. 2.9)
  • Erhalt des Sitzplatzes am Stadtparkteich / Erneuerung der Bänke (Nr. 2.10)
  • Entfall der Sanierung (Plattenfläche) der Minigolfanlage (Nr.2.11) 

 

 

 

Ausstattung und Bepflanzung (Nr. gem. Übersichtsplan Änderungen zum Vorentwurf)

  • Reduzierung der Bäume / Entfall der Bäume entlang der Uferkante am Stadthallenteich (Nr. 3.1)
  • Reduzierung der Staudenflächen/Ersatz durch Blumenwiese/Vermehrte Geophytenpflanzung (3.2)
  • Reduzierung der Bepflanzung der Flachwasseruferzone (Nr. 3.3)
  • Reduzierung der Hecken im Bereich der Minigolfanlage zum öffentlichen Weg (Nr. 3.4)
  • Anpassung der Sitzinseln im Gartenband durch Sitzbänke ohne innere Grüninsel,

Sitzinsel um Bestandsbaum entfällt (Nr. 3.5)

  • Entfall der Sanierung der Bestandsbrücke des Stadthallenteiches

(Lackierung ggf. im Rahmen der Unterhaltungspflege) (Nr. 4.4)

  • Entfall einer Fertiggarage zur Lagerung der benötigten Arbeitsgeräte

zur Pflege des Stadtparks (Amt 68) (Nr. 3.7)

  • Reduzierung der Anzahl der Bänke (Nr. 3.8)
  • Entfall der Infostelen an den Sitzplätzen Itter Geh-und Radweg (Nr. 3.9)
  • Austausch der Abfallbehälter mit dem Leitprodukt der Stadt Hilden (Nr. 3.10)
  • Entfall des Versetzens der vorhandenen Mastleuchten (Nr. 3.11), statt dessen Austausch der Mastleuchten im Rahmen des Erneuerungsprogrammes durch die  Fa. SWARCO (ist im bestehenden Beleuchtungsvertrag enthalten)
  • Entfall der Effektbeleuchtung (Bodenstrahler Bäume, Fassadenbeleuchtung Villa und

Beleuchtung Uferkante) (Nr. 3.12)

 

 

 

Im Zuge der verwaltungsinternen Erörterung wurde zusätzlich noch auf die folgenden Aspekte hingewiesen, deren Umsetzung in der Ausschusssitzung noch diskutiert werden sollte:

 

  1. Die Anlegung einer Hundewiese (eingezäunte und gekennzeichnete Fläche) im nordwestlichen Bereich des Stadtparks (Zugang Itterstrasse), um eine Verschmutzung der Liege-, Spielwiesen im Stadtpark zu minimieren
  2. Die Erneuerung des Oberflächenbelags vom Durchgang Vorplatz Stadthalle bis zur Itterbrücke (Nr. 2.4), als Fortführung der Wegebeziehung Mittelstraße – Bahnhof
  3. Die Reduzierung / Modifikation der „Wassersitzplätze Itterpromenade“

(Umbau der vorhanden Plätze durch Öffnung zur Itter hin, Ausrichtung der Sitzrichtung sowohl in Richtung in Park und zur Itter,  Reduzierung auf max. 2 Sitzplätze wegen dem Ausblick auf derzeitiges  Gewerbegebiet)

  1. Erneuerung des Wegebelags auf der Wegeverbindung Hofstraße - Stadtparkvilla nur in Teilbereichen
  2. Beibehaltung der vorhandenen nördlichen Ufereinfassung im Bereich westlich der Brücke Stadthallenteich (vor dem ehemaligen Stadthallenrestaurantbereich)

 

Durch die Kosteneinsparungen bei den Punkten 3-5 könnten die zusätzlichen Maßnahmen 1 + 2 im vorhandenen Budget gegenfinanziert werden.

 

 

 

Die aufgeführten Planungsanpassungen sind möglich, ohne das Hauptkonzept für die Revitalisierung des Stadtparks und des Fritz Gressard Platzes zu verändern. Die wesentlichen Planungsinhalte wie die

 

-Umgestaltung des Fritz Gressard Platzes mit Brunnenanlage

-Umgestaltung des Stadthallenvorplatzes

-Umbau Stadthallenteich mit Sitzstufenanlage

-Bau des Gartenbandes

-Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten entlang der Itter

-Schaffung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

 

werden auch nach der beabsichtigten Planungsanpassung wie beabsichtigt umgesetzt.

 

 

 

gez.

Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

GRÜNFLÄCHEN

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

100.000,-

zzgl. 100.000,-

HAR aus 2016

2017

1301010010

414100

 

Zuweisungen vom Land

32.700,-

2018

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

1.210.000,-

2018

1301010010

414100

Zuweisungen vom Land

50.000,-

2019

1301010010

545007

Aufwendungen für Festwerte Grünflächen

45.000,-

2019

1301010010

414100

Zuweisungen vom Land

655.000,-

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

               x

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen, in Vertretung Danscheidt