Erläuterungen zum
Antrag:
Im Zuge von Begräbnissen auf dem Hauptfriedhof kommt es immer wieder zu erhöhtem Parkdruck auf den Parkflächen an der Kirchhofstraße und der Straße Am Feuerwehrhaus. Insbesondere bei Beisetzungen mit vielen Trauergästen reichen die dortigen Parkplätze bei weitem nicht aus, was zeitweise zu gravierenden Engpässsen beim zur Verfügung stehenden Parkraum führt.
Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich, wenn zumindest ein Teil der Parkflächen im friedhofsnahen Bereich der Sekundarschule von Friedhofsbesuchern mitbenutzt werden könnte. Dies scheitert aktuell daran, dass die sich in räumlicher Nähe zum Südeingang des Friedhofs befindlichen Parkplätze - abgesehen von etwa vier Stellflächen - ausnahmslos für Lehrkräfte reserviert sind.
Im Zusammenhang mit einer Anfrage hatte die Verwaltung im vergangenen Jahr erklärt, einen arbeits- oder dienstrechtlichen Anspruch auf kostenfrei zur Verfügung gestellte Parkplätze gebe es für Lehrkräfte nicht. Damit scheiden rechtliche Hinderungsgründe, die dem Antrag entgegenstehen könnten, aus. Auch sonstige, ernsthafte Einwände, die gegen die gelegentliche Doppelnutzung einiger Parkplätze im Umfeld der Schule sprechen, sind
nicht in Sicht.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Randbereich des Hauptfriedhofs im Holterhöfchen gelegenen Parkplätze der Öffentlichkeit, insbesondere Friedhofsbesuchern, zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zu dem vorgenannten Antrag wird verwaltungsseitig auf folgende Punkte hingewiesen:
Derzeitige
Parkplatzsituation
Im direkten Umfeld des Hauptfriedhofes gibt es derzeit
-in der Straße Am Feuerwehrhaus 65 öffentliche Stellplätze
-in der Straße Kirchofstr(Umfeld Haupteingang Friedhof) 31 öffentliche Stellplätze
-in der Straße Heiligenstr(Umfeld Haupteingang Friedhof) 15 öffentliche Stellplätze
-im Weg von der Pungshausstr zum Osteingang Friedhof 7 öffentliche Stellplätze
Insgesamt gibt es also 118 öffentliche Stellplätze (siehe Anlage 1)
Es können auch noch die über 150 öffentlichen Stellplätze am Lindenplatz hinzugerechnet werden. Die fußläufige Entfernung von dort zum Friedhof ist mit rd. 300m kürzer als die der im Antrag vorgeschlagenen Stellplätze an der Sekundarschule mit 650m.
Auch das Parkhaus Kronengarten mit 300 Stellplätzen liegt mit 500m Entfernung näher.
Verkehrssicherheit
/ Erreichbarkeit
Um zu den Parkplätzen an der Sekundarschule zu gelangen, muss die Parkanlage Holterhöfchen durchfahren werden (siehe Anlage 2). Der Fußweg von dort aus zur Trauerhalle beträgt rd. 650m (S. Anlage 2).
Es finden rd. 250 Beerdigungen jährlich statt. Das Zeitfenster dazu liegt von Montag-Freitag von 9.30-13.15 Uhr.
An der Sekundarschule(+Realschule) lernen ca. 700 Schüler(innen). Für die nachfolgende Betrachtung muss das HGH mit 850 (Schüler(innen) einbezogen werden. Der Schulbetrieb erfolgt ganztags (an 3 Tagen).
Diese Schüler(innen) bewegen sich in den Pausen nicht nur auf dem Schulhof, sondern auf dem Schulgelände insgesamt, möglicherweise auch im Parkgelände. Hinzu kommt natürlich der Weg zur und von der Schule, welcher insbesondere auch auf dem in der Anlage 2 dargestellten potentiellen Fahrweg für Friedhofsbesucher liegt.
Insofern liegt unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit ein Konfliktpotential vor.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass das Bestreben der Verwaltung in der Vergangenheit darauf lag, motorisierten Fahrverkehr so weit wie möglich aus der Parkanlage herauszuhalten. Dafür wurden z.B. neben dem Gebäude des HGH mehrere Durchfahrtsperren eingebaut, um die Verbindung Am Feuerwehrhaus-Punshausstr. zu unterbrechen.
Kontrollmöglichkeit
Mit der derzeitigen Beschilderung der „privaten“ Parkplätze auf den Schulgeländen der Sekundarschule sowie des HGH ist durch schulinterne Parkausweise eine Kontrollmöglichkeit gegeben. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Reservierung für Lehrkräfte nur tagsüber gilt.
Durch diese Kontrollmöglichkeit kann auch illegalem parken entgegengewirkt werden. Hier ist insbesondere der Parkdruck aus dem Berufskolleg zu nennen.
Bei einer Ausweisung von Parkplätzen für Friedhofsbesucher ist eine Kontrollmöglichkeit für diese Parkplätze nicht mehr gegeben, da man ja einen undefinierten Nutzerkreis nicht kontrollieren kann.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Bezeichnung |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
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Investitions-Nr. |
Konto |
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Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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