Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Sachstandsbericht der Musikschule zur Talentförderung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Talentförderung / Sachstandsbericht
Die Musikschule ist eine kommunal verantwortende Einrichtung mit
bildungs-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Sie ist ein Ort des
Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, ein Ort der Kunst und der
Kultur, ein Ort für Bildung und Begegnung.
Ihre wichtigsten (musik-)pädagogischen Aufgaben lassen sich unter den
folgenden Begriffen zusammenfassen:
·
Musikalische
Grundbildung
·
Breitenförderung
·
Begabtenfindung
und –förderung
·
ggf.
Vorbereitung auf ein Musikstudium
·
Befähigung
zum aktiven Musizieren im Laienbereich bis ins hohe Alter
·
Förderung
von Begegnung und Verständigung in und mit der Musik
·
Mitgestaltung
des kulturellen Lebens vor Ort (Kulturelle Teilhabe)
Um diese Aufgaben dauerhaft und nachhaltig wahrnehmen zu können, ist es
entscheidend, dass das entsprechende Musikschul-Angebot regelmäßig an sich
ändernde Rahmenbedingungen angepasst und entsprechend weiterentwickelt wird.
Die Musikschule bildet daher regelmäßig interne Arbeitsgruppen, in denen
Ausprägung und Erfolg der einzelnen Unterrichts-Angebote der Musikschule
angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen und/oder neuer Herausforderungen
überprüft und ggf. neue Konzepte entwickelt werden.
Eine dieser Arbeitsgruppen hat sich im vergangenen Jahr in mehreren
Sitzungen mit dem Thema Talentförderung befasst, den Ist-Zustand analysiert und
schließlich ein umfassendes neues
Konzept erarbeitet.
Selbstverständlich wurden in der Musikschule auch vor der Entwicklung
dieses Konzeptes bereits Talente gezielt gefördert, was nicht zuletzt auch die
hohe Zahl der Teilnehmer/innen und Preisträger/innen beim Wettbewerb „Jugend
musiziert“ bis hoch zur Bundesebene zeigt.
Bei der Entwicklung des neuen Talentförderkonzeptes aber hat die
Arbeitsgruppe nun einmal ganz genau die verschiedenen Aufgabenbereiche der
Talentförderung betrachtet und detailliert Bedingungen und Möglichkeiten
herausgearbeitet. Ziel ist eine systematischere und auf die individuellen
Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler
ausgerichtete Talentförderung.
Das Konzept wurde dem Gesamt-Kollegium der Musikschule im Februar dieses
Jahres im Rahmen einer Konferenz vorgestellt und soll nun nach und nach
umgesetzt werden.
Es besteht Einigkeit darüber, dass einzelne Punkte noch genauer
ausgearbeitet und geregelt werden müssen. (Damit wird sich die Arbeitsgruppe in
weiteren Treffen beschäftigen.)
Erste Maßnahmen werden aber (nicht zuletzt dank Förderung durch die
Wolfgang Hamann Stiftung) bereits in 2017 umgesetzt.
So erhalten beispielsweise insgesamt 10 von der Stiftung geförderte
Schüler/innen derzeit zusätzliche Unterrichtseinheiten (längere Unterrichtszeit im Hauptfach
und/oder Unterricht in einem zweiten Instrumentalfach), und die Stiftung
fördert in 2017 zwei Workshops im Rahmen der Talentförderung.
Bereits stattgefunden hat (am 11.
März mit insgesamt 56 teilnehmenden Schüler/innen, aufgeteilt in zwei
Altersgruppen) ein Workshop zum Thema „Improvisation“ mit einer versierten Dozentin
aus den Niederlanden. Am 29. September werden sich die teilnehmenden
Schüler/innen bei einem Workshop mit dem Titel „Wie man einen verdammt guten Auftritt hinlegt“ mit den Themen
Lampenfieber und Bühnenpräsenz näher beschäftigen. Hierfür konnte eine auf
diese Themen spezialisierte Dozentin aus Wuppertal gewonnen werden.
Konzept zur gezielten Förderung besonderer
musikalischer Talente
(Stand Mai 2017)
Dieses Konzept zur gezielten Förderung besonderer musikalischer Talente
wurde im Jahr 2016 von einer hierfür gebildeten Arbeitsgruppe mit insgesamt
sieben Lehrkräften und der Schulleiterin erarbeitet und Anfang 2017 dem
Gesamtkollegium der Musikschule vorgestellt. Es soll die Grundlage bilden für
eine systematische und auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der
einzelnen Schüler/innen ausgerichtete Talentförderung.
Im Rahmen der Talentförderung sind im Wesentlichen drei Aufgabengebiete
zu unterscheiden:
·
Talente
suchen
·
Talente
erkennen
·
Talente
fördern und entwickeln
Talente suchen
Durch die deutliche Ausweitung der Kooperationen mit Kindertagesstätten,
Grundschulen und weiterführenden Schulen hat die Musikschule in den letzten 10
– 15 Jahren verschiedene Angebote und Programme zur Breitenförderung etablieren
können, die allen Hildener Kindern einen ersten Zugang zum aktiven
Musizieren ermöglichen.
Kinder, die bereits im Rahmen solcher Kooperationsprogramme ein
besonderes Interesse und erste Anzeichen eines besonderen musikalischen
Talentes zeigen, sollen zukünftig durch besondere begleitende Programme wie
„Expertissimo“ (das in Hilden regelmäßige durchgeführte Förder- und Forder-Programm für
ausgewählte Kinder im Vorschul- und Grundschul-Alter) und ähnlich besondere
Angebote möglichst früh und noch gezielter gefördert werden.
Talente erkennen
Verschiedene Eigenschaften und Merkmale lassen auf ein besonderes
musikalisches Talent schließen. Wenn mehrere dieser Merkmale bei einer/einem
Schüler/in ausgeprägt sind, kann dies ein Anzeichen für ein besonderes
musikalisches Talent sein.
·
Begeisterung
·
Gestaltungwille
·
Fantasie
·
Emotionalität
·
Motorisches
Geschick
·
Klare
Tonhöhen- / Intonationsvorstellung (Gehör)
·
Sicheres
Rhythmusgefühl
·
Besondere
Auffassungs- und Umsetzungsgabe
·
Ausgeprägtes
Verständnis u. Einfühlungsvermögen im Zusammenspiel mit anderen
·
Große
Lernbereitschaft („Hunger“)
·
Ausdauer/Geduld
·
(Bühnen-)
Präsenz
Diese Auflistung ist als eine Art Kriterienkatalog zu verstehen, der die
Lehrkräfte für Anzeichen eines besonderen Talentes sensibilisieren soll, damit
sie sich darüber mit Kolleg(inn)en austauschen und die Schulleitung frühzeitig
informieren können. Gemeinsam soll dann darüber beraten werden, welche
Maßnahmen zur gezielten Förderung des jeweiligen Kindes/Jugendlichen geeignet
erscheinen.
Talente fördern und entwickeln
Die Hinführung zum aktiven Musizieren und die weitere Entwicklung des
Gestaltungs- und Ausdrucksvermögens mit einem Instrument und/oder der Stimme
korrespondiert mit der Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am
Erfolg.
Bei Kindern/Jugendlichen mit einem starkem Interesse und Anzeichen für
ein überdurchschnittliches Talent ist dabei zu beachten, dass sie in besonderem
Maße gefordert und gefördert werden sollten, damit ihre Freude am Musizieren
und dem eigenen Weiterkommen dauerhaft erhalten bleibt.
Dabei ist besonders wichtig, dass
sie ihr überdurchschnittliches musikalisches Potential als etwas Positives
wahrnehmen und ein eigenes Interesse entwickeln können, dieses weiter auszubauen.
Das gelingt besonders gut,…
- …
wenn sie angemessen, aber ohne übersteigerte Erwartungen gefordert werden;
- …
wenn sie von ihrer Familie unterstützt werden;
- …
wenn ihre Leistungen auch von Kindern/Jugendlichen in ihrem direkten
Umfeld
(neidlos) anerkannt werden;
- … wenn ihnen besondere Leistungsanreize geboten werden wie die
Teilnahme an
Wettbewerben (z.B. „Jugend
musiziert“), Auftritte bei besonderen
Veranstaltungen und/oder
Erteilung besonderer Aufgaben innerhalb eines
Ensembles/Orchesters oder im
Zusammenspiel mit einem Orchester oder Chor
(z.B. Position des
Konzertmeisters/der Konzertmeisterin, Übernahme von Solo-
Partien oder Einstudierung von
Solo-Konzerten) und sie solche besonderen
Angebote wahrnehmen;
- …
wenn sie sich mit eigenen Vorlieben einbringen, sich persönliche Ziele
setzen und
ihr Vorgehen (Üben, Proben, …) weitgehend
selbstbestimmt gestalten können
(Partizipation);
- …
wenn ihnen vielfältige musikalische Erlebnisse ermöglicht werden;
- …
wenn sie mit anderen Kindern/Jugendlichen zusammenkommen, die ähnlich
interessiert und talentiert sind
(Community-Gedanke);
- …
wenn ihnen geeignete Instrumente und Notenmaterialien zu Verfügung stehen;
- …
wenn für zusätzliche Fördermaßnahmen (z.B. längere Unterrichtszeiten
und/oder
ein zusätzlich belegtes Instrumentalfach)
keine zusätzlichen Unterrichtsgebühren
anfallen.
Maßnahmen
Folgende Maßnahmen sind geeignet, um
besonders talentierte Schüler/innen angemessen zu fördern:
1. Optimale Unterrichtsbedingungen
- Bereitstellung hochwertigerer Leihinstrumente
(auch bereits für jüngere Schüler/innen)
- Unterricht am Flügel (für Klavier-Schüler/innen)
·
In
regelmäßigen Abständen Unterricht mit Klavierbegleitung / Korrepetition
(für Sänger/innen, Bläser und Streicher)
- Verlängerung der Unterrichtszeit im Hauptfach auf 45 – 60
Minuten/Woche
2. Ergänzender Unterricht (obligatorisch)
- Mitwirkung in mindestens einem Ensemble (Orchester, Chor, Band) der
Musikschule
- Kammermusik
- Musiktheorie, Gehörbildung und Musikgeschichte
3. Zusätzliche Unterrichts- und Kursangebote
- (Kostenfreier) Unterricht in einem zweiten Instrumentalfach oder
Gesang
- Regelmäßige Unterrichtseinheiten mit anderen Lehrkräften der
Musikschule
- Workshops
mit anerkannten (auch externen) Fachleuten zur intensiven Beschäftigung
mit bestimmten Themenstellungen (Stilistische Besonderheiten der
verschiedenen Epochen, Improvisation, Spezielle Spieltechniken, Umgang mit
Lampenfieber u.ä.)
3. Ergänzende Angebote
- Regelmäßige Teilnahme an Vorspielen und Konzerten der Musikschule
- Vorbereitung auf Wettbewerbe wie „Jugend musiziert“
- Intensive Unterrichts- / Probentermine an Wochenenden
- Ggf. Vorbereitung auf Probespiele zur Mitwirkung in Jugendensembles
auf Landes- und/oder Bundesebene
- Begleitete Konzertbesuche / Hinweise auf interessante Konzerte
4. Besondere Maßnahmen
·
Intensiver
Kontakt zu den Eltern
(individuell und in Form von Info-Abenden für alle Eltern besonders
talentierter Schüler/innen)
- Regelmäßige
Durchführung einer intensiven Musikwoche für alle als besonders talentiert
eingeschätzten Schüler/innen in einer gut ausgestatteten Jugendherberge in
attraktiver Umgebung (vorzugsweise in einer Woche der Sommerferien)
- Zusammenführen der besonders talentierten Musikschul-Schüler/innen
(Community-Gedanke)
- Anspruchsvolles gemeinsames Musizieren in wechselnden Besetzungen
(vorgegeben und selbst zusammengestellt – angeleitet und selbst
organisiert)
- Intensive Unterrichts- und Probeneinheiten
- Unterricht bei hoch qualifizierten Dozent(inn)en
- Attraktives Wochen-Projekt
(Lebendige
Musikgeschichte, Instrumentenbau, Musiktheater o.ä.)
- Freizeitaktivitäten mit und ohne Musik
- u.v.m.
- Jahreskonzerte mit den besonderen „Musikschul-Talenten“
·
Ggf.
gezielte Vorbereitung auf ein Musikstudium
(frühzeitiger
Kontakt zu benachbarten Musikhochschulen, intensive Vorbereitung auf die
Aufnahmeprüfung, ...)
Mit der Umsetzung des Konzeptes wird 2017
begonnen.
Im weiteren Prozess soll das Konzept durch
konkrete Schritte zur Systematisierung ergänzt, regelmäßig in seiner
Wirksamkeit überprüft und ggf. überarbeitet werden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040501 Betreiben einer Musikschule |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
0405010010 |
414700 |
Zuschüsse von
priv. Unternehmen |
2.630,- |
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2017 |
0405010010 |
5* |
versch.
Aufwands-konten im Bereich Musikschulunterrichte |
2.630,- |
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Die
Aufwendungen sind durch die Mehrerträge gedeckt. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer gesehen: Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |