Betreff
Talentförderung/Sachstandsbericht der Musikschule
Vorlage
WP 14-20 SV 41/059
Aktenzeichen
III/41 Dä
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Sachstandsbericht der Musikschule zur Talentförderung zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

Talentförderung / Sachstandsbericht

 

Die Musikschule ist eine kommunal verantwortende Einrichtung mit bildungs-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Sie ist ein Ort des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, ein Ort der Kunst und der Kultur, ein Ort für Bildung und Begegnung.

 

Ihre wichtigsten (musik-)pädagogischen Aufgaben lassen sich unter den folgenden Begriffen zusammenfassen:

 

·        Musikalische Grundbildung

·        Breitenförderung

·        Begabtenfindung und –förderung

·        ggf. Vorbereitung auf ein Musikstudium

·        Befähigung zum aktiven Musizieren im Laienbereich bis ins hohe Alter

·        Förderung von Begegnung und Verständigung in und mit der Musik

·        Mitgestaltung des kulturellen Lebens vor Ort (Kulturelle Teilhabe)

 

Um diese Aufgaben dauerhaft und nachhaltig wahrnehmen zu können, ist es entscheidend, dass das entsprechende Musikschul-Angebot regelmäßig an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst und entsprechend weiterentwickelt wird.

Die Musikschule bildet daher regelmäßig interne Arbeitsgruppen, in denen Ausprägung und Erfolg der einzelnen Unterrichts-Angebote der Musikschule angesichts sich verändernder Rahmenbedingungen und/oder neuer Herausforderungen überprüft und ggf. neue Konzepte entwickelt werden.

 

Eine dieser Arbeitsgruppen hat sich im vergangenen Jahr in mehreren Sitzungen mit dem Thema Talentförderung befasst, den Ist-Zustand analysiert und schließlich ein umfassendes neues  Konzept erarbeitet.

Selbstverständlich wurden in der Musikschule auch vor der Entwicklung dieses Konzeptes bereits Talente gezielt gefördert, was nicht zuletzt auch die hohe Zahl der Teilnehmer/innen und Preisträger/innen beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ bis hoch zur Bundesebene zeigt.

Bei der Entwicklung des neuen Talentförderkonzeptes aber hat die Arbeitsgruppe nun einmal ganz genau die verschiedenen Aufgabenbereiche der Talentförderung betrachtet und detailliert Bedingungen und Möglichkeiten herausgearbeitet. Ziel ist eine systematischere und auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgerichtete Talentförderung.

 

Das Konzept wurde dem Gesamt-Kollegium der Musikschule im Februar dieses Jahres im Rahmen einer Konferenz vorgestellt und soll nun nach und nach umgesetzt werden.

Es besteht Einigkeit darüber, dass einzelne Punkte noch genauer ausgearbeitet und geregelt werden müssen. (Damit wird sich die Arbeitsgruppe in weiteren Treffen beschäftigen.)

 

Erste Maßnahmen werden aber (nicht zuletzt dank Förderung durch die Wolfgang Hamann Stiftung) bereits in 2017 umgesetzt.

 

So erhalten beispielsweise insgesamt 10 von der Stiftung geförderte Schüler/innen derzeit zusätzliche Unterrichtseinheiten  (längere Unterrichtszeit im Hauptfach und/oder Unterricht in einem zweiten Instrumentalfach), und die Stiftung fördert in 2017 zwei Workshops im Rahmen der Talentförderung.

Bereits stattgefunden hat  (am 11. März mit insgesamt 56 teilnehmenden Schüler/innen, aufgeteilt in zwei Altersgruppen) ein Workshop zum Thema „Improvisation“ mit einer versierten Dozentin aus den Niederlanden. Am 29. September werden sich die teilnehmenden Schüler/innen bei einem Workshop mit dem Titel „Wie man einen verdammt guten Auftritt hinlegt“ mit den Themen Lampenfieber und Bühnenpräsenz näher beschäftigen. Hierfür konnte eine auf diese Themen spezialisierte Dozentin aus Wuppertal gewonnen werden.

 

 

Konzept zur gezielten Förderung besonderer musikalischer Talente

(Stand Mai 2017)

 

Dieses Konzept zur gezielten Förderung besonderer musikalischer Talente wurde im Jahr 2016 von einer hierfür gebildeten Arbeitsgruppe mit insgesamt sieben Lehrkräften und der Schulleiterin erarbeitet und Anfang 2017 dem Gesamtkollegium der Musikschule vorgestellt. Es soll die Grundlage bilden für eine systematische und auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten der einzelnen Schüler/innen ausgerichtete Talentförderung.

 

Im Rahmen der Talentförderung sind im Wesentlichen drei Aufgabengebiete zu unterscheiden:

 

·        Talente suchen

·        Talente erkennen

·        Talente fördern und entwickeln

 

Talente suchen

 

Durch die deutliche Ausweitung der Kooperationen mit Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen hat die Musikschule in den letzten 10 – 15 Jahren verschiedene Angebote und Programme zur Breitenförderung etablieren können, die allen Hildener Kindern einen ersten Zugang zum aktiven Musizieren ermöglichen.

 

Kinder, die bereits im Rahmen solcher Kooperationsprogramme ein besonderes Interesse und erste Anzeichen eines besonderen musikalischen Talentes zeigen, sollen zukünftig durch besondere begleitende Programme wie „Expertissimo“  (das in Hilden regelmäßige durchgeführte Förder- und Forder-Programm für ausgewählte Kinder im Vorschul- und Grundschul-Alter) und ähnlich besondere Angebote möglichst früh und noch gezielter gefördert werden.

 

 

Talente erkennen

 

Verschiedene Eigenschaften und Merkmale lassen auf ein besonderes musikalisches Talent schließen. Wenn mehrere dieser Merkmale bei einer/einem Schüler/in ausgeprägt sind, kann dies ein Anzeichen für ein besonderes musikalisches Talent sein.

 

·        Begeisterung

·        Gestaltungwille

·        Fantasie

·        Emotionalität

·        Motorisches Geschick

·        Klare Tonhöhen- / Intonationsvorstellung (Gehör)

·        Sicheres Rhythmusgefühl

·        Besondere Auffassungs- und Umsetzungsgabe

·        Ausgeprägtes Verständnis u. Einfühlungsvermögen im Zusammenspiel mit anderen

·        Große Lernbereitschaft („Hunger“)

·        Ausdauer/Geduld

·        (Bühnen-) Präsenz

 

Diese Auflistung ist als eine Art Kriterienkatalog zu verstehen, der die Lehrkräfte für Anzeichen eines besonderen Talentes sensibilisieren soll, damit sie sich darüber mit Kolleg(inn)en austauschen und die Schulleitung frühzeitig informieren können. Gemeinsam soll dann darüber beraten werden, welche Maßnahmen zur gezielten Förderung des jeweiligen Kindes/Jugendlichen geeignet erscheinen.

 

 

Talente fördern und entwickeln

 

Die Hinführung zum aktiven Musizieren und die weitere Entwicklung des Gestaltungs- und Ausdrucksvermögens mit einem Instrument und/oder der Stimme korrespondiert mit der Freude am Lernen, am eigenen Tun, an der Leistung und am Erfolg.

 

Bei Kindern/Jugendlichen mit einem starkem Interesse und Anzeichen für ein überdurchschnittliches Talent ist dabei zu beachten, dass sie in besonderem Maße gefordert und gefördert werden sollten, damit ihre Freude am Musizieren und dem eigenen Weiterkommen dauerhaft erhalten bleibt.

 

Dabei ist besonders wichtig,  dass sie ihr überdurchschnittliches musikalisches Potential als etwas Positives wahrnehmen und ein eigenes Interesse entwickeln können, dieses weiter auszubauen.

 

Das gelingt besonders gut,…

 

  • … wenn sie angemessen, aber ohne übersteigerte Erwartungen gefordert werden;

 

  • … wenn sie von ihrer Familie unterstützt werden;

 

  • … wenn ihre Leistungen auch von Kindern/Jugendlichen in ihrem direkten Umfeld

    (neidlos) anerkannt werden;

 

  • … wenn ihnen besondere Leistungsanreize geboten werden wie die Teilnahme an

     Wettbewerben (z.B. „Jugend musiziert“), Auftritte bei besonderen

     Veranstaltungen und/oder Erteilung besonderer Aufgaben innerhalb eines

     Ensembles/Orchesters oder im Zusammenspiel mit einem Orchester oder Chor

    (z.B. Position des Konzertmeisters/der Konzertmeisterin, Übernahme von Solo-

     Partien oder Einstudierung von Solo-Konzerten) und sie solche besonderen

     Angebote wahrnehmen;

 

  • … wenn sie sich mit eigenen Vorlieben einbringen, sich persönliche Ziele setzen und

     ihr Vorgehen (Üben, Proben, …) weitgehend selbstbestimmt gestalten können  

     (Partizipation);

 

  • … wenn ihnen vielfältige musikalische Erlebnisse ermöglicht werden;

 

  • … wenn sie mit anderen Kindern/Jugendlichen zusammenkommen, die ähnlich

     interessiert und talentiert sind (Community-Gedanke);

 

  • … wenn ihnen geeignete Instrumente und Notenmaterialien zu Verfügung stehen;

 

  • … wenn für zusätzliche Fördermaßnahmen (z.B. längere Unterrichtszeiten und/oder

     ein zusätzlich belegtes Instrumentalfach) keine zusätzlichen Unterrichtsgebühren

     anfallen.

 

 

Maßnahmen

 

Folgende Maßnahmen sind geeignet, um besonders talentierte Schüler/innen angemessen zu fördern:

 

 

1. Optimale Unterrichtsbedingungen

 

  • Bereitstellung hochwertigerer Leihinstrumente

(auch bereits für jüngere Schüler/innen)

 

  • Unterricht am Flügel (für Klavier-Schüler/innen)

 

·         In regelmäßigen Abständen Unterricht mit Klavierbegleitung / Korrepetition

(für Sänger/innen, Bläser und Streicher)

 

  • Verlängerung der Unterrichtszeit im Hauptfach auf 45 – 60 Minuten/Woche

 

 

2. Ergänzender Unterricht (obligatorisch)

 

  • Mitwirkung in mindestens einem Ensemble (Orchester, Chor, Band) der Musikschule

 

  • Kammermusik

 

  • Musiktheorie, Gehörbildung und Musikgeschichte

 

 

 

3. Zusätzliche Unterrichts- und Kursangebote

 

  • (Kostenfreier) Unterricht in einem zweiten Instrumentalfach oder Gesang

 

  • Regelmäßige Unterrichtseinheiten mit anderen Lehrkräften der Musikschule

 

  • Workshops mit anerkannten (auch externen) Fachleuten zur intensiven Beschäftigung mit bestimmten Themenstellungen (Stilistische Besonderheiten der verschiedenen Epochen, Improvisation, Spezielle Spieltechniken, Umgang mit Lampenfieber u.ä.)

 

 

3. Ergänzende Angebote

 

  • Regelmäßige Teilnahme an Vorspielen und Konzerten der Musikschule

 

  • Vorbereitung auf Wettbewerbe wie „Jugend musiziert“

 

  • Intensive Unterrichts- / Probentermine an Wochenenden

 

  • Ggf. Vorbereitung auf Probespiele zur Mitwirkung in Jugendensembles auf Landes- und/oder Bundesebene

 

  • Begleitete Konzertbesuche / Hinweise auf interessante Konzerte

 

4. Besondere Maßnahmen

 

·         Intensiver Kontakt zu den Eltern

(individuell und in Form von Info-Abenden für alle Eltern besonders talentierter Schüler/innen)

 

  • Regelmäßige Durchführung einer intensiven Musikwoche für alle als besonders talentiert eingeschätzten Schüler/innen in einer gut ausgestatteten Jugendherberge in attraktiver Umgebung (vorzugsweise in einer Woche der Sommerferien)

 

    • Zusammenführen der besonders talentierten Musikschul-Schüler/innen (Community-Gedanke)
    • Anspruchsvolles gemeinsames Musizieren in wechselnden Besetzungen (vorgegeben und selbst zusammengestellt – angeleitet und selbst organisiert)
    • Intensive Unterrichts- und Probeneinheiten
    • Unterricht bei hoch qualifizierten Dozent(inn)en
    • Attraktives Wochen-Projekt

(Lebendige Musikgeschichte, Instrumentenbau, Musiktheater o.ä.)

    • Freizeitaktivitäten mit und ohne Musik
    • u.v.m.

 

  • Jahreskonzerte mit den besonderen „Musikschul-Talenten“

 

·         Ggf. gezielte Vorbereitung auf ein Musikstudium

(frühzeitiger Kontakt zu benachbarten Musikhochschulen, intensive Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung, ...)

 

 

Mit der Umsetzung des Konzeptes wird 2017 begonnen.

 

Im weiteren Prozess soll das Konzept durch konkrete Schritte zur Systematisierung ergänzt, regelmäßig in seiner Wirksamkeit überprüft und ggf. überarbeitet werden.

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040501 Betreiben einer Musikschule

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0405010010

414700

 

Zuschüsse von priv. Unternehmen

2.630,-

2017

0405010010

5*

versch. Aufwands-konten im Bereich Musikschulunterrichte

2.630,-

 

Die Aufwendungen sind durch die Mehrerträge gedeckt.

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

gesehen: Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen: nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent