Betreff
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/085
Aktenzeichen
III/50.2 Nei
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Flüchtlingsunterbringung und deren   Integration zur Kenntnis.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information sowie eine situative Entscheidungsfindung.

 

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Im Jahr 2016 haben sich die Flüchtlingszahlen auf eine Drittel des Vorjahres reduziert. Waren es 2015 noch 890.000, so beantragten im Jahr 2016 noch ca. 280.000 Menschen  Asyl in Deutschland.

 

Im Berichtsmonat Dezember wurden 18.968 Erstanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) entgegengenommen.

 

Folgende Herkunftsländer waren im Berichtsjahr 2016 am stärksten vertreten:

  • Syrien mit 266.250 Erstanträgen,
  • Afghanistan mit 127.012 Erstanträgen,
  • Irak mit 96.116 Erstanträgen (Quelle: BaMF Asylgeschäftsstatistik 12/2016)

.

Der Anteil der sechs Staaten des Westbalkans hat sich in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich verringert und lag im Monat Dezember noch bei 8% aller Asylbewerber.

 

Die Entwicklung der Asylzahlen im Jahr 2017 ist von ganz unterschiedlichen, nicht voraussehbaren Faktoren abhängig. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch davon ausgegangen werden, dass mit einem  Anstieg auf Zahlen wie im Jahr 2015 nicht zu rechnen ist.

 

Die Stadt Hilden hat augenblicklich eine Aufnahmeverpflichtung von 278 Personen aus der Anrechnung der beiden Erstaufnahmen und zusätzlich weitere 133 als anerkannte Flüchtlinge aus der Ausnahmeverpflichtung des § 12a Aufnahmegesetz.

 

In der KW 2, 3 und 4 des laufenden Jahres wurden daher jeweils 20 Personen pro Woche  per §12a Aufnahmegesetz nach Hilden zugewiesen. Diese werden aufgrund der Wohnsitzauflage mindestens drei Jahre in Hilden verbleiben.

 

 

Landeszuschüsse

 

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes die Erstattungssumme des Landes für die Flüchtlingsunterbringung und Betreuung über das FlüAG auf 1,948 Milliarden Euro festzusetzen. Darin sind die Bundesmittel in Höhe von 670 € monatlich pro Flüchtling bereits enthalten. Diese Summe basiert auf der Grundlage der im Gesetz vorgesehenen Prognose von 181.134 Flüchtlingen. Im FlüAG ist vorgesehen, dass die Zahlen zum Stichtag nachträglich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Anpassung der Prognose erfolgt auf der Grundlage der von den Kommunen zu berichtenden tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen am 01.01.2016. Eine Verrechnung des Abweichungsbetrages soll noch im Jahr 2016 kassenwirksam werden. Darüber hinaus soll bei einem Anstieg der Flüchtlingszahlen finanziell nachgesteuert werden.

 

Die Stadt Hilden wird im Jahr 2016  5,649515 Mio. Euro erhalten. Der Ertrag ist im Haushaltsplan 2016 enthalten.

 

Ab dem Jahr 2017 wird die Abrechnung pauschaliert für jeden Flüchtling in Höhe von monatlich 833,33 € erfolgen. Die Abrechnungshöhe soll monatsscharf ermittelt werden. Erkenntnisse oder Erfahrungswerte, ob dies zu einer besseren Kostendeckung führt, liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

 

             

Weitere Entwicklung der Zuweisungen

 

Aktuell sind in Hilden  594 Personen in den Regelunterkünften untergebracht.

 

Die Hauptherkunftsgebiete sind Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea und die Maghreb-Staaten.

Seit November 2016 verzeichnet die Stadt Hilden auch eine Zunahme der Zuweisung aus afrikanischen Staaten wie Guinea, Nigeria oder Liberia.

 

Hilden ist seit Oktober 2016  wieder in der Regelzuweisung. Hier besteht aktuell noch eine Aufnahmeverpflichtung, die aus der Aufgabe der beiden Erstaufnahmen des Landes resultiert. Diese beläuft sich aktuell auf 278 Personen.

 

Die seit August 2016 im Integrationsgesetz verankerte Residenzpflicht wird vorrausichtlich zu längeren Aufenthaltszeiten in den städtischen Übergangsheimen führen, da sich die Wohnsitznahmemöglichkeit per Auflage auf das Gebiet Hilden beschränkt und hier sozialer Wohnraum nur sehr eingeschränkt vorhanden ist.

 

Zusätzlich hat das Land NRW hieraus einen zweiten Zuweisungsstrang nach § 12a Aufnahmegesetz generiert. Die aktuelle Aufnahmequote beläuft sich aus dieser Personengruppe auf 133 Personen.

 

Auch bei den Rückführungen ist eine dynamischere Entwicklung als in den vergangenen Jahren zu beobachten. So fand z.B. die letzte Rückführung ins Heimatland am 18.01.2017 statt. Dieses Instrument greift aber erst dann, wenn alle Rechtsmittel und Beratungsangbote, die den abgelehnten Asylbewerber*in dazu bewegen sollen, Deutschland freiwillig zu verlassen, ausgeschöpft sind.

 

Die Verwaltung hatte sich bei ihren bisherigen Planungen an 1.400 Flüchtlingen am Ende des Jahres 2016 orientiert. Diese wird nicht erreicht werden. Davon ausgehend, dass die Flüchtlingszugangszahlen weiterhin nur moderat im Vergleich zu 2015 ansteigen werden, wird für 2017 eine Zunahme auf 1400 Flüchtlinge prognostiziert.

 

 

 

Maßnahmenpakete zur Schaffung von Unterbringungsplätzen

 

Die Stadt Hilden hat in der Vergangenheit versucht, rechtzeitig Maßnahmenpakete auf den Weg zu bringen, um den nach wie vor nicht nachlassenden Flüchtlingsstrom beherrschbar zu machen. Bis heute ist dies auch sehr gut gelungen. Die erweiterte Platzkapazität in den beiden Notunterkünften und die damit verbundene Anrechnung auf die Zuweisungsquote haben temporär zu einer gewissen Entlastung geführt.

 

Anfang des Jahres 2016 hatte sich die Situation zugespitzt, da es nicht gelang, die Projekte und Platzkapazitäten aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket I zu den vorgesehenen Terminen zu verwirklichen.

Dadurch dass andere Städte den Betrieb ihrer Notunterkünfte direkt am Anfang Jahres einstellen wollten, der Betrieb der beiden Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land in Hilden aber fortgeführt wurde, war Hilden bis zum 30.09.2016 von der Regelzuweisung ausgenommen, so dass die Kapazitäten trotz Bauverzögerung reichten.

 

 

Die aktuellen Ergebnisse der beiden Maßnahmenpakete sehen wie folgt aus:

 

-        Ehemaliges Internatsgebäude Haus C

Das Haus ist seit Februar 2016 in Betrieb und belegt.

 

-        Umbau Richrather Straße 255

Das Gebäude wird seit Februar 2016 zur Unterbringung genutzt

 

-        Modulbau Breddert

Der Modullbau konnte am 11.01.2017 zur Nutzung übergeben werden.

 

-        Modulbau Schalbruch

Der Modulbau wird seit August 2016 zur Unterbringung genutzt.

 

-        Bürogebäude Herderstraße

Das Gebäude wird augenblicklich saniert und für die Unterbringung umgebaut. Der voraussichtliche Nutzungsbeginn ist für Mai 2017 avisiert.

 

-        Modulbau Im Hock

Die notwendigen Mittel sind in den Haushaltsplan aufgenommen, die Planung ruht momentan. Die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen muss abgewartet werden.

 

Mit den geplanten und verwirklichten Projekten lassen sich ca. 900 Plätze generieren, so dass sich insgesamt ca. 1550 Flüchtlinge in dann 21 Übergangsstandorten unterbringen lassen. Dadurch würde der prognostizierte Bedarf abgedeckt werden können.

Jegliche Steigerung der Zuweisungen gegenüber den Prognosen führt zu neuen Handlungsbedarfen und zu einem Nachsteuern der Maßnahmenpakete.

 

 

Integration

 

Eine aktive und umfassende Integration hat in Hilden eine lange Tradition. Die Aufgabe der Integration stellt sich daher dem Grunde nach nicht neu. Allerdings sind der Umfang und die Dimension der zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen angesichts des hohen Flüchtlingszuganges deutlich höher als in der Vergangenheit. Die schutzbedürftigen Flüchtlinge in unserer Gesellschaft erfolgreich zu integrieren, ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben für jede Stadt. Dazu bedarf es einer vorausschauenden und ambitionierten Integrationspolitik. Es gilt große Anstrengungen zu unternehmen, um eine nachhaltig wirkenden Integrationsprozess aktiv zu gestalten und zu prägen.

 

Die Unterbringung der Flüchtlinge in Hilden ist eng mit Maßnahmen zur Integration verzahnt. Daher soll hier auch kurz über neue Entwicklungen in diesem Bereich berichtet werden.

 

Mit dem Strategie- und Handlungskonzept, das in der Sitzung des Sozialausschusses 13.06.2016 vorgestellt und beschlossen wurde, wurde ein Paradigmenwechsel in der Integrationsarbeit in Hilden eingeläutet. Es wird ein Wechsel zu dem Grundsatz „Integration von Anfang an“ angestrebt.

 

Die Erreichung dieses Zieles bedarf der Umstrukturierung und Neuorganisation der Arbeit. Als Leitfaden dient dabei das o.a. Handlungskonzept. Mit dieser Umgestaltung wurde im August 2016 begonnen.

 

 

 

 

Integration/Beratung/Betreuung:

 

Im Arbeitsbereich Integration/Beratung/Betreuung ist eine umfassende Neustrukturierung des

sozialarbeiterischen Handelns geplant. Die bislang verfolgte Strategie der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen auf dem gesamten Stadtgebiet Hildens wird weiterverfolgt und um einen weiteren Baustein der Integration im Quartier erweitert werden. Eine Struktur, die schon seit Jahren in der Quartiersentwicklung in der Seniorenarbeit praktiziert wird und die sich dort bewährt hat. Mit der Eröffnung der drei Einrichtungen Breddert, Schalbruch und Herderstraße mit bis zu maximal 200 Bewohner werden diese nicht mehr zentral aus dem Rathaus betreut, sondern es wird in jedem dieser Häuser ein Team, bestehend aus Sozialarbeiter*in, Hausmeister und Nachtservice geben, welche die Einrichtung und seine Bewohner betreuen und beraten.

 

Hier kommt dem/der zuständigen Sozialarbeiter*in eine neue bedeutende Rolle zu. Er/sie wird

der/die Generalist*in in seinem Stadtteil, seinem Quartier. Diese Person schafft und pflegt die Netzwerke, hält Strukturen vor, bündelt sie und setzt diese dann zum Wohle aller – Geflüchtete und bisherige Bewohner – ganz im Sinne des Integrationsgedankens ein.

 

Diese Vorgabe wurde für die Häuser Schalbruch, Breddert und Forststraße umgesetzt. Die Mitarbeiter*innen habe sich in Ihren jeweiligen Quartieren etabliert und begonnen, ihre Netzwerke zu installieren.

 

 

Ehrenamt und Patenschaftsmodelle

 

Bereits jetzt profitiert die Stadt Hilden von einer außergewöhnlich hohen Hilfsbereitschaft von

über 250 Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich tätig sind. Dieses Engagement

verdient größten Respekt und Dank. Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist eine Basis für

eine gelingende Integration. Hier gilt es, dieses Engagement zu erhalten und auf vielfältige Weise zu fördern sowie zu entwickeln.

 

Vorrangiges Ziel ist es hierbei sich auf die Entwicklung von Patenschaftsmodellen zu konzentrieren. Paten sollen als Vertraute der Flüchtlinge fungieren und Ansprechpartner für deren Sorgen, Nöte und Alltagsprobleme sein. Paten sollen sich als Bindeglieder und Brückenbauer zwischen Verwaltung und Flüchtlingen entwickeln und damit eine sehr wichtige Säule einer gelingenden Integration bilden.

 

Patenschaftsmodelle sollen sich nicht allein auf einzelne Personen beschränken, sondern schließen auch Patenschaften durch Institutionen, Initiativen und Vereinen ein.

 

Ziel des ehrenamtlichen Netzwerkes und der damit verbundenen Patenschaftsmodelle ist es,

den Integrationsprozess zu stabilisieren und zu beschleunigen. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern gelingt nur, wenn alle sie tragen und leben.

 

Um diese große Aufgabe zu steuern, wurde die Stelle einer Ehrenamtskoordinatorin eingerichtet, die zusammen mit der Ehrenamtskoordination der evangelischen Flüchtlingshilfe, diese umfangreichen Prozesse sammelt und im Sinne des Handlungskonzeptes umsetzt.

 

Seit August wurden folgende Projekte und Patenschaften erfolgreich umgesetzt:

 

Wer

Wieviel

Was

Mit wem

Integrationslotsen

Integration Point

6 ausgebildete Integrationslotsen

Begleitung zum

Integration Point und

Unterstützung, Formulare bearbeiten

 

 

AWO Hilden JKH

Integrationslotsen

Verselbständigung der gerade volljährig gewordenen jungen Erwachsenen

 

 

1 ausgebildeter Integrationslotse

Begleitung und Unterstützung

AWO Hilden JKH

Wer

Wieviel

Was

Mit wem

Kath.Pfarrgemeinde St. Jacobus          

 

40 EhrenamtlerInnen mit unterschiedlichen Aufgaben

Begegnungscafé

„Café International“

 

Kath.Pfarrgemeinde St. Jacobus Dr.P.Schnatenberg

 

1 Person

Flüchtlings-Sprechstunde,

Beratung

 

Kath.Pfarrgemeinde St. Jacobus

NBZ Marien

 

12 aktive Ehrenamtliche

„Deutsch mit Nachbarn“

 

Evangelische Kirchengemeinde Hilden

Sprachkurse

 

35 aktive Ehrenamtliche

14 niedrigschwellige Deutschkurse an diversen Orten im Stadtgebiet verteilt

 

Wer

Wieviel

Was

Mit wem

Evangelische

Kirchengemeinde Hilden

200 in unterschiedlichen Bereichen

 

 

Evangelische

Kirchengemeinde Hilden

 

Aktuell 20 Teilnehmer

 

Sportprogramm an diversen Orten im Stadtgebiet verteilt

SV Hilden Nord

HAT Fit

Evangelische

Kirchengemeinde Hilden

 

 

Begegnungscafé

 

Projekte der Schwerpunktsetzung

In den Häusern:

 

 

 

Nähstube Ellerstraße

15

Gardinen nähen

Ehrenamtlichen / Flüchtlingen

Patenschaft über die Kinder im Haus Schalbruch

 

 

Bescherung zu Weihnachten

Nachbarschaftsverein Meide

 

 


Sprachförderung

 

Ein rascher Spracherwerb ist eine der wesentlichsten Integrationsvoraussetzungen. Er sollte

so früh wie möglich beginnen. Für die geflüchteten Menschen in Hilden gibt es ein vielfältiges

Sprachkursangebot – angefangen bei niederschwelligen, von ehrenamtlich durchgeführten

Angeboten, bis hin zu den angebotenen professionellen Kursen der VHS.

 

Jeder Geflüchtete bekommt aktuell nach seiner Ankunft in Hilden ein Angebot zu einem Sprachkurs.

 

Sozialarbeiter unterstützen und motivieren die Flüchtlinge, den richtigen Kurs zu finden und

erfolgreich zu beenden. Ziel muss es sein, dieses hohe Niveau der Sprachkursangebote

dauerhaft zu etablieren und die Passgenauigkeit für die individuellen Bedürfnisse zu

optimieren.

 

Hierbei kommen allen Bereichen der Verwaltung, wie dem Amt für Jugend, Schule und Sport, der Stadtbücherei, der Musikschule und dem Amt für Soziales und Integration wichtige Rollen zu.

 

Die hohe Anzahl der Kurse konnte erhalten bleiben, so dass es trotz zunehmender Flüchtlingszahl immer noch gelingt, jedem Einzelnen von der Ankunft in Hilden einen Platz in einem Sprachkurs zu zuweisen.

 

Integration durch Sport

 

Seit vielen Jahren und Jahrzehnten leistet der Sport einen sehr wichtigen Beitrag zur sozialen

Integration.

 

Sport hilft, Vorurteile abzubauen und Menschen aus fremden Kulturen mit unterschiedlichen Religionen zu verbinden. Sport vermittelt Werte und schafft gemeinsame Begegnungen. Sprachliche Defizite werden schnell kompensiert.

 

In den städtischen Notunterkünften werden niederschwellige Freizeit- und Sportangebote organisiert. Dazu zählen z.B. Sport- und Spielnachmittage für Kinder. Das städt. Sportbüro übernimmt zukünftig verstärkt die Aufgabe des „Brückenbauers“ zwischen den verantwortlichen Sozialarbeitern vor Ort und den einzelnen Sportvereinen und bildet die zentrale Anlauf-, Kooperations- und Kontaktstelle für Sportangebote.

 

Folgende Sportmöglichkeiten für Migranten können zurzeit verstärkt angeboten werden:

 

  • Teilnahme von Flüchtlingen an bestehenden Vereinsangeboten und Kursen
  • Einrichtung zusätzlicher Sportschnupperangebote, um den Zugang zu regelmäßigen Sportangeboten zu erleichtern
  • Einrichtung eines zusätzlichen Schwimmförderangebotes
  • Einrichtung einer Bewegungs- und Fußballgruppe beim Sportverein Hilden Nord

 

Integration durch Arbeit

 

Die Arbeitsvermittlung ist unter den gegebenen Zuständigkeiten nicht Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen, sondern der Arbeitsagenturen und der Jobcenter. Der im Kreis Mettmann eingerichtete Integration Point kann dazu beitragen, möglichst frühzeitig eine Arbeitsmigration der Flüchtlinge mit hoher Bleiberechtsperspektive zu erreichen.

 

Integration Points sind als einheitliche Anlaufstelle von Arbeitsagentur, Jobcenter und Ausländerbehörde konzipiert und dienen sowohl der Flüchtlings- als auch der Arbeitgeberberatung.

 

Es wird sehr darauf ankommen, dass diese Bündelung der Ressourcen durch eine gut funktionierende Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure erfolgreich gestaltet werden kann.

 

Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist  das durch eine Initiative der Rotary-Stiftung mit Qiagen entstandene Modellprojekt „Integrationsfonds Hilden“ für eine Arbeitsmarktqualifikation von Flüchtlingen. In Zusammenarbeit mit Jobcenter, IHK, Bildungsträgern, wie zum Beispiel auch Bildung³ und WIPA, wurden unterschiedliche Module für eine Arbeitsmarktqualifikation entwickelt und durch das Jobcenter auch finanziert.

Die Rotary-Stiftung übernimmt zudem mit Unterstützung des Industrievereins Hilden und der Wirtschaftsförderung die Akquise von Arbeitsstellen im Industrie- und Handwerksbereich. Das Hildener Unternehmen Qiagen hat die Bereitschaft erklärt, explizit für Flüchtlinge Arbeitsplätze bereitzustellen.

Ehrenamtliche Paten sollen eine Mentoren-/Lotsenfunktion in diesem Bereich für die Flüchtlinge übernehmen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt Hilden organisiert dafür die Koordination, Betreuung und Fortbildung der ehrenamtlichen Paten.

Eine Steuerungsgruppe aller Beteiligten einschließlich der Stadt Hilden begleitet diesen Prozess intensiv.

 

Die erste Gruppe von 16 Flüchtlingen hat Ihren Intensivsprachkurs erfolgreich absolviert und befindet sich nun in unterschiedlichen Betrieben in einem dreimonatigen Praktikum.

 

Eine weitere Gruppe ist in Planung.

 

 

Fazit

 

Hilden ist auf die enorme Herausforderung einer nachhaltigen Integration gut vorbereitet. Das

beschlossene Strategie- und Handlungskonzept zur Integration ist eine gute Grundlage und eine Orientierung für die zukünftige Integrationsarbeit, in der auch weiterhin alle Verbände, Vereine, Institutionen, Initiativen aktiv einbezogen werden. Dieses Konzept wird in der Zukunft auch immer wieder eine Ergänzung und Anpassung erfahren.

Sowohl die Unterbringung als auch der begonnene Weg zur Integration ist bislang auch dank des Einsatzes vieler ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger und der vorausschauenden Planung vergleichsweise gut gelungen.

 

Ziel aller Verantwortlichen und Beteiligten muss es sein, dass Integration in Hilden gelingt.

 

 

gez. Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

WP 14-20 SV 50/077