Beschlussvorschlag:
Der Paten- und
Partnerschaftsausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Änderungen
zum Haushaltsplanentwurf 2017.
Erläuterungen und Begründungen:
Aktuell sind für den Paten- und Partnerschaftsausschuss keine Anträge der Fraktionen eingegangen. Die Fraktionen haben bis in die Sitzung die Möglichkeit, noch Änderungsanträge einzureichen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen den Ansatz bei der Kostenart
531800 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
im Kostenträger 0115010020 „Partnerschaft mit Nove Mesto n.M.
iHv 5.500 € einzusparen.
Zu Beginn der Partnerschaft mit Nove Mesto n.M. war bei der damaligen Haushaltsstelle „Unterstützung der Partnerstadt“ ein Ansatz von 50.000 DM vorgesehen. Im Zuge von Haushaltssparmaßnahmen wurde dieser Betrag dann zunächst auf 20.000 DM (1997), später auf den bis zuletzt eingestellten Betrag von 5.500 € zurückgefahren. Entsprechend den politischen Beschlüssen dienten die Mittel dazu, den Besuch von Vertretern der Stadt Nové Město nad Metují zu subventionieren. Ohne eine derartige Subvention wäre es der Partnerstadt Nové Město nad Metují in den anfänglichen Jahren rein aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich gewesen, Fahrt und Aufenthalt zu finanzieren. Darüber hinaus wurden Hilfsmaßnahmen, bzw. Hilfsgütertransporte mit diesen Mitteln finanziert.
Der Betrag, der am Ende des Jahres nicht verausgabt wurde, wurde der Stadt Nove Mesto lange Zeit für soziale Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Tschechischen Republik führten dazu, dass diese Mittel immer seltener aufgewendet wurden und nicht verwendete Mittel dem allgemeinen Haushalt zugeführt wurden. Der letzte größere Betrag, der in diesem Sinne verwendet wurde, war im Jahre 2010 die Übergabe eines Krankentransportwagens der Feuerwehr Hilden an die Feuerwehr in Nové Město nad Metují.
Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Ansatz daher künftig ganz entfallen. Diese Einsparung ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf für 2017 bereits berücksichtigt.
gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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