Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
sowie im Haupt- und Finanzausschuss:
- Dem Sauerländischen Gebirgsverein wird ein freiwilliger Zuschuss
von 102,50€/Jahr gewährt
- Dem BUND-Bund für Umwelt- und Naturschutz (Hilden) wird ein freiwilliger Zuschuss von 920,70€/Jahr
gewährt
- Der Zuschuss an die Vogelberingstation wird gestrichen
Die Bezuschussung
ist auf 3 Jahre (2017-2019) befristet.
Erläuterungen und Begründungen:
Im
Zuständigkeitsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes gibt es 3
Institutionen, welche seit langer Zeit freiwillige Zuschüsse erhalten. Der
Verwaltungsvorstand hat am 19.9.16 über die Beibehaltung/Änderung solcher
freiwilligen Leistungen beraten und Änderungen beschlossen.
Dies wird den
zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Bisher wurden
freiwillige Zuschüsse gewährt an:
- Sauerländischer Gebirgsverein
205€/Jahr
Wanderwegebeschilderung
Seit über 40
Jahren
- BUND-Bund für Umwelt- und Naturschutz (Hilden)
1023€
Vereinsarbeit
Seit über 20
Jahren
- Vogelberingstation
256€
Unterhaltung Beringstation (Gebäude)
Seit über 40 Jahren
Die Institutionen
wurden zur Mittelverwendung und Mittelnotwendigkeit befragt (s. Anlagen). Auf
Basis der Antworten hat der Verwaltungsvorstand folgende Entscheidung
getroffen:
- Sauerländischer Gebirgsverein
Kürzung um 50% auf 102,50€
- BUND-Bund für Umwelt- und Naturschutz (Hilden)
Kürzung um
10% auf 920,70€
- Vogelberingstation
Streichung
des Zuschusses
Die Verwaltung
schlägt vor, auf dieser Basis die Zuschüsse für 2017-2019 zu gewähren.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende Reduzierungen der Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017ff |
1301010010 |
531800 |
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-358,30 |
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2017ff |
1303030040 |
531800 |
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-102,50 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein
x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.12.2019 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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