Betreff
Freiwillige Zuschüsse: BUND, SGV und Vogelberingstation
Vorlage
WP 14-20 SV 66/077
Aktenzeichen
66.3 Freiwillige Zuschüsse
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss:

 

  • Dem Sauerländischen Gebirgsverein wird ein freiwilliger Zuschuss von 102,50€/Jahr gewährt
  • Dem BUND-Bund für Umwelt- und Naturschutz (Hilden) wird ein freiwilliger Zuschuss von 920,70€/Jahr gewährt
  • Der Zuschuss an die Vogelberingstation wird gestrichen

 

Die Bezuschussung ist auf 3 Jahre (2017-2019) befristet.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Zuständigkeitsbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes gibt es 3 Institutionen, welche seit langer Zeit freiwillige Zuschüsse erhalten. Der Verwaltungsvorstand hat am 19.9.16 über die Beibehaltung/Änderung solcher freiwilligen Leistungen beraten und Änderungen beschlossen.

 

Dies wird den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

Bisher wurden freiwillige Zuschüsse gewährt an:

 

  • Sauerländischer Gebirgsverein

205€/Jahr

Wanderwegebeschilderung

Seit über 40 Jahren

 

  • BUND-Bund für Umwelt- und Naturschutz (Hilden)

1023€

Vereinsarbeit

Seit über 20 Jahren

 

  • Vogelberingstation

            256€

            Unterhaltung Beringstation (Gebäude)

            Seit über 40 Jahren

 

Die Institutionen wurden zur Mittelverwendung und Mittelnotwendigkeit befragt (s. Anlagen). Auf Basis der Antworten hat der Verwaltungsvorstand folgende Entscheidung getroffen:

 

  • Sauerländischer Gebirgsverein

            Kürzung um 50% auf 102,50€

 

  • BUND-Bund für Umwelt- und Naturschutz (Hilden)

Kürzung um 10% auf 920,70€

 

  • Vogelberingstation

Streichung des Zuschusses

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf dieser Basis die Zuschüsse für 2017-2019 zu gewähren.

 

 

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende Reduzierungen der Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017ff

1301010010

531800

 

-358,30

2017ff

1303030040

531800

 

-102,50

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

            x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.12.2019

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete