Unterlagen nach §14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den
Ausbau der Erschließungsstraßen im Bebauungsplangebiet Nr. 254 -
Mehrgenerationensiedlung und die Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle,
einschl. Regenwasserversickerung und
stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von:
Straßenausbau 1.620.000,00
€
+ akt.
Eigenleistung 70.000,00 €
SW-Kanal und
RW-Kanal u. Versickerung
1.297.000,00 € .
+
akt. Eigenleistung 70.000,00 € zu.
Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
SW-Kanal u. RW-Kanal u. RW-Versickerung:
bisher bereitgestellt Ansatz 2013-2015 -
47.000,00 € (Planung )
Ansatz
2017 -
30.000,00 €
(Planung)
VE 2017 - 1.220.000,00
€
Ansatz
2018 540.000,00 € (Baukosten)
Ansatz 2019 680.000,00 € (Baukosten)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesamtkosten: 1.297.000,00
€
Straßenausbau :
bisher bereitgestellt: Ansatz 2013-2015
48.000,00 € (Planung)
Ansatz
2017 42.000,00 € (Planung)
VE
2017 823.000,00 €
Ansatz
2018 823.000,00 € (Baukosten)
Ansatz
2020 307.000,00 € (Baukosten)
Ansatz
2021 400.000,00 € (Baukosten)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesamtkosten: 1.620.000,00 €
Erläuterungen und Begründungen:
1. Anlaß und Vorbemerkungen
Die Stadt Hilden plant die Errichtung von
Wohnbebauung im Bereich der ehemaligen „Albert-Schweitzer-Schule“ (Kunibertstr.
/ Am Wiedenhof / Lindenstraße / Am Lindengarten). Der diesbezügliche Bebauungsplan
254 ist rechtkräftig seit dem 2.4.2015.
Hierzu wird mit der Sitzungsvorlage die
Erschließungsplanung (Straßen, Entwässerung, Beleuchtung) zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Das Plangebiet umfasst ca. 2,96 ha Fläche,
die im Westen von der Straße „Am Wiedenhof“, im Norden von der Kunibertstraße,
im Osten durch die Lindenstraße und im Süden durch die Stichstraße „Am
Lindengarten“ bzw. einem Abschnitt des Garather Mühlenbaches begrenzt wird.
Es handelt sich überwiegend um das
Schulgelände der aufgegebenen Albert-Schweitzer-Schule mit Gebäuden und
Freiflächen (Schul- und Innenhöfe) sowie der ehem. Fabricius-Sporthalle. Zwischen
beiden Komplexen erstreckt sich eine Rasenfläche mit Sportanlagen (z.B.
Kleinspielfeld).
Im Süden des Plangebietes befindet sich zwischen
„Am Lindengarten“ und dem Garather Bach eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz.
Das geplante Wohngebiet weist insgesamt 5
Baufelder aus, die sowohl verkehrstechnisch als auch
entwässerungstechnisch erschlossen werden
müssen. Die Anbindungen erfolgen von den umgebenen vorhandenen
Erschließungsanlagen aus.
2. Entwässerungstechnische Erschließung
2.1 Vorhandene Entwässerungseinrichtungen
Die Abwässer im B-Plangebiet werden derzeit
über die vorh. Kanäle der umliegenden Straßen abgeleitet. Das
Gesamteinzugsgebiet wird ausschließlich im Trennsystem entwässert. Derzeit ist
das Kerngebiet des B-Plangebietes mit der Albert-Schweitzer-Schule „Am
Wiedenhof“ bebaut. Das Regenwasser der befestigten Gebäude- und Hofflächen wird
derzeit über die vorh. RW-Kanalisation in den Garather Mühlenbach über die
Einleitung DE-11-G „Am Wiedenhof“ und DE-12-G „Am Lindengarten“ eingeleitet, das
Schmutzwasser der Schule in den städt. SW-Kanal „Am Wiedenhof“. In der
Kunibertstraße befindet sich kein Schmutzwasserkanal und im östl. Abschnitt
auch kein Regenwasserkanal. Die vorh. Kanäle sind im Kanalbestandplan (Anlage 2.1) dargestellt.
2.2 Geplante Entwässerungseinrichtungen
Das geplante Baugebiet wird, wie im
Stadtgebiet üblich, auch weiterhin nach dem Trennsystem
entwässert. Die geplanten Kanäle liegen auf
ganzer Länge im Bereich der geplanten Straßen und Wege. Die Kanäle sind soweit
möglich vernetzt. (Anlage 2.3
Übersichtslageplan)
2.2.1 Regenwasserableitung
Die geplante städt. Regenwasserableitung
umfasst nur die Niederschlagsabflüsse von den geplanten Straßen im B-Plangebiet
und dem östl. Abschnitt der Kunibertstraße. Diese werden einer zentralen
Versickerungsanlage in der Grünanlage zwischen WA4 und WA5 zugeführt.
Die Niederschlagsabflüsse von den einzelnen privaten
Baufeldern werden im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren von den Bauherren
geplant und auf den Grundstücken in dezentralen Versickerungsanlagen
versickert.
Hierdurch wird die derzeitige
Einleitungsstelle (DE-12-G Am Lindengarten) in den Garather Mühlenbach
überflüssig und die Einleitungsmenge der Einleitungsstelle DE-11-G Am Wiedenhof
zur Entlastung des Garather Mühlenbaches reduziert.
Die neuen Regenwasserkanäle werden nach dem
Abriss der Schulgebäude in offener Bauweise in den geplanten
Straßenverbindungen verlegt. Es kommen wandverstärkte Betonrohre mit Fuß mit
Durchmessern DN 300 – DN 400 zur Anwendung.
Die Versickerungsanlage wird aus sog.
Füllkörperrigolen erstellt. Diese bestehen aus einer Anordnung von einzelnen
Kunststoffkästen mit einem Porenvolumen von über 90 %, was eine optimale
Ausnutzung von Speichervolumen bedeutet.
Vor Einleitung in die Versickerungsanlage
werden die Sink- und Schwimmstoffe zum Schutz des Grundwassers in einer
Abscheideanlage zurückgehalten.
2.2.2 Schmutzwasserableitung
Das auf dem B-Plangelände anfallende
Schmutzwasser von 2,9 l/s (12 h Mittel) wird in der Straße Am Wiedenhof über
Anschlussschacht 19 (S1608) in das
städtische Schmutzwasserkanalnetz eingeleitet.
Die neuen Schmutzwasserkanäle werden nach
dem Abriss der Schulgebäude in offener Bauweise in den geplanten
Straßenverbindungen verlegt. Als Rohrdurchmesser wird durchweg DN 250 eingebaut.
Weitere technische Angaben sind dem
Erläuterungsbericht des Ing.-Büros Rupprechter u. Kröber zu entnehmen (Anlage 2.2).
Der Verlauf der Schmutz- und
Regenwasserkanäle ist den Entwurfslageplänen der
Anlagen
2.4 – 2.6 dargestellt.
2.2.3 Niederschlagswasserversickerung
Das Niederschlagswasser der öffentlichen
Straßen und Plätzen soll über eine zentrale Versickerungsanlage in den den
Untergrund / Grundwasser eingeleitet werden. Der Anschluss an die Versickerungsanlage
erfordert entsprechend DWA M 153 eine Vorbehandlung. Um sicher zu sein, auch im
Falle von Ölunfällen und Löschwasseranfall eine zukunftssichere Abscheideanlage
installiert zu haben, wurde außer einem Zulaufschieber DN 400 eine
Sedimentationsanlage mit einer Oberflächenbeschickung von max. 10 m/h und Sink-
und Schwimmstoffabscheidung geplant.
Die anfallenden Sink- und Schwimmstoffe
werden zurückgehalten und bei Bedarf und nach Reinigungsplan durch eine
regelmäßige Kanalspülung gereinigt werden.
Die Versickerungsanlage soll nach Art einer
Rigole, jedoch statt mit Kiesfüllung aus
PP-Kastenelementen (sog. Füllkörperrigole)
erstellt werden. Um das entsprechende Speichervolumen, welches die Differenz
zwischen Zuflußmenge und Versickerungsmenge (kf = 4 * 10-5) ausgleicht, zu erreichen müssen ca. 325 Stück
Sickerkörbe in den Abmessungen 80/80/66, in zwei
Schichten übereinander angeordnet, eingebaut
werden.(Anlage 2.7 Entwurfslageplan
Versickerung)
Die Gesamtkosten für den Bau der
entwässerungstechnischen Erschließung betragen gemäß beigefügter
Kostenberechnung (Anlage 2.8):
SWK-Neubau:
RWK-Neubau:
Versickerung
bisher bereitgestellt Ansatz 2013-2015 -
47.000,00 € (Planung
u.Planungsvorbereit.)
Ansatz
2017 30.000,00 € (Planung)
Ansatz
2018 540.000,00
€ (Baukosten + örtl. Bauleitung)
Ansatz
2019 580.000,00
€ Baukosten + örtl. Bauleitung)
---------------------------------------------------------------------------
Gesamtkosten: 1.297.000,00
€
Von den bisher in den Vorjahren bereitgestellten
Mitteln (47.000,- €) wurden als Haushaltreste ein Betrag in Höhe von 31.430,79
€ nach 2016 übertragen.
Von den bis dahin verausgabten Mitteln
wurden Leistungen für die Entwurfsplanung Bodengutachten und die Untersuchung
von Sinkkasten- und Grundstücksanschlüssen im Straßenbereich abgewickelt. Die
übertragenen Reste werden benötigt um nach Beschlussfassung die weiteren Planungsphasen
und notwendigen Arbeiten beauftragen zu können.
Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen
beigefügt:
Anlage 2.1: Lageplan - Auszug aus dem
Kanalbestandsplan
Anlage 2.2: Erläuterungsbericht
Anlage 2.3: Übersichtslageplan
Anlage 2.4-2.6: Entwurfslagepläne
Anlage 2.7: Entwurfslageplan Versickerung.
Anlage 2.8: Kostenberechnung
Anlage 2.9: Folgekostenberechnung
3. verkehrstechnische
Erschließung
Das neue Wohngebiet wird durch die
Lindenstraße, die Straßen Am Lindengarten und Am Wiedenhof und durch die
Kunibertstraße lagemäßig festgelegt. Diese Straßen bilden die äußere Begrenzung
des Wohngebietes und dienen der verkehrlichen Anbindung an das übrige
städtische Straßennetz.
Der Lindenstraße, als wichtige innerörtliche
Erschließungsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h,
kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. In der Lindenstraße verkehrt die
Buslinie 741 und es besteht eine gute fußläufige Verbindung zum ÖPNV
Verknüpfungspunkt Hilden Süd / Lindenplatz.
Die Lindenstraße wird bis auf den westlichen
Bürgersteig zwischen Kunibertstraße und Am Lindengarten nicht baulich
verändert. Der Bürgersteig muss der neuen baulichen Situation wegen der
geplanten Reihenhausbebauung angepasst werden. Bisher sind hier noch
Senkrechtparkplätze im Bereich der ehemaligen Fabricius-Sporthalle vorhanden.
Die Kunibertstraße wird bereits bisher als
Anliegerstraße für die nördlich angrenzende Wohnbebauung und einen
Gewerbebetrieb genutzt.
Südlich der Kunibertstraße wird das neue
Wohngebiet entstehen. Neben den Anbindungen der Planstraßen 2 und 3 sind auch
direkte Grundstückszufahrten vorgesehen. Die Kunibertstraße bleibt Bestandteil
einer Tempo-30-Zone und wird im Trennprinzip grundhaft ausgebaut. Es werden
also Fahrbahn und Bürgersteige angelegt – Fahrzeugverkehr und Fußgänger werden
flächenmäßig getrennt.
Die weitere innere Erschließung wird durch 7 „Wohnwege“
gewährleistet, die als Verkehrsberuhigte Bereiche (VBB) im Mischprinzip
ausgebaut werden. Dabei ist die Linienführung der Planstraßen 1, 5 und 7 mit
der vorhandenen Straße Am Lindengarten identisch. Die Planstraßen 2, 3, 4 und 6
werden neu angelegt und gliedern das Wohngebiet in die einzelnen Baufelder.
Durch die verkehrliche Gestaltung der
Planstraßen, die teilweise nur für Fußgänger, Radfahrer und Müllabfuhr
(Planstraße 7 und teilweise Planstraße 4) zugelassen sind, wird der durch das
Wohngebiet generierte Verkehr gleichmäßig auf das vorhandene Straßennetz
verteilt und Durchgangsverkehr im Wohngebiet geschickt vermieden.
Zur barrierefreien Straßengestaltung soll
hier auf eine Besonderheit hingewiesen werden.
Bisher wurde die Längsführung von blinden Personen
in Hilden immer entlang der Grundstücksgrenze durch einen geringen
Höhenunterschied bei der äußeren Straßenbegrenzung oder durch die angrenzende
Bebauung (Sockelmauer, Gebäude) selbst gewährleistet.
Im vorliegenden Fall wurde in enger
Abstimmung mit dem Behindertenbeirat eine neue Lösung gefunden, die, nach
entsprechender Praxisbewährung, auch zukünftig in Verkehrsberuhigten Bereichen
zum Einsatz kommen soll.
Die gleichzeitig zur Straßenentwässerung
dienende Mittelrinne wird mit entsprechenden Bodenindikatoren (Rillensteine und
Kontraststeine) zur Orientierung für blinde und sehbehinderte Personen
ausgestattet. Das bietet den Vorteil, dass die Längsführung nicht durch
parkende Fahrzeuge behindert wird, was bei Führung entlang der
Grundstücksgrenze der Fall gewesen wäre. Da die Parkplätze bis auf einen
Aussteigebereich von 0,65 m direkt an der Grundstücksgrenze angeordnet sind,
müssten diese durch blinde Personen immer umlaufen werden. Selbst bei der
entsprechenden Aufkantung (h=2 cm) der Parkplätze ein mühevolles und
unübersichtliches Unterfangen für die Betroffenen. Würden dann noch falsch
geparkte Fahrzeuge hinzukommen, könnte die Orientierung in Gänze verloren gehen.
Dennoch gab es auch einige Bedenken, die hier
zur Abrundung der Informationen nicht unerwähnt bleiben sollen.
Bei Verkehrsbeobachtungen konnte festgestellt
werden, dass Fußgänger in VBB unabhängig von der Gestaltung des Verkehrsraums
eher die Randbereiche nutzen. Dieses Verhalten wurde auch dann beobachtet, wenn
Fußgänger aufgrund von Hindernissen gezwungen wurden, in die mittleren Flächen
auszuweichen. Im Anschluss daran orientierten sie sich zurück in die
Randbereiche, die eine subjektive Sicherheit darstellen, insbesondere, wenn sie
von Kfz überholt werden.
Die hier festgelegte Lösung der Führung von
sehbehinderten und blinden Personen in Straßenmitte entspricht demnach nicht dem üblichen
Verhalten der meisten Fußgänger. Für den Fall des Begegnens und Überholens von
blinden und sehbehinderten Personen durch Kfz muss also auf die Gleichberechtigung
aller Verkehrsteilnehmer in VBB und auch den Paragraphen 1 der StVO vertraut
werden.
Auszug aus der StVO:
§ 1
Grundregeln
(1)
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht.
(2)
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert
oder belästigt wird.
Auch aus Gründen des Komforts gab es
Bedenken, da sich im Bereich der Mittelrinne das Wasser sammelt und im Winter
auch die Gefahr von Glatteisbildung bestehen könnte.
Dennoch wurde einvernehmlich mit dem
Behindertenbeirat eingeschätzt, dass hier die Vorzüge der Längsführung von
blinden und sehbehinderten Personen in Mittellage deutlich überwiegen.
Aufgrund der gepl. neuen Bebauung an der
Lindenstraße wurde über den Standort der vorhandenen Fußgängerampel (LSA)
nachgedacht. Es gab Überlegungen, ob aufgrund der neuen Grundstückszufahrten
(Garagen in den geplanten Reihenhäusern) unmittelbar vor und hinter der LSA ein
neuer Standort für die LSA gefunden werden muss.
Der vorhandene Standort ist aus der
Perspektive der meist Fußgänger sehr gut gewählt. So liegt er doch in der
Schulwegverbindung vom neuen Wohngebiet zum Schulzentrum Holterhöfchen. Weiterhin
ist mit dieser LSA die Fahrbahnquerung vom Wohngebiet zur Bushaltestelle für
die Linie 741 gesichert.
Generell ist der Befahrungskomfort der neuen
Hauszufahrtenen zwar dadurch eingeschränkt, dass man ggf. auf die im
Aufstellbereich der LSA wartenden Fußgänger achten muss. Die Sichtverhältnisse
sind allerdings gut, so dass keinerlei Sicherheitsbedenken vorliegen.
Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile
sollte hier der Standort beibehalten werden.
Die neuen Verkehrsanlagen grenzen auch an vorhandene
Bebauung und dienen damit der verkehrlichen Erschließung der Anlieger. Dies
betrifft den Bereich nördlich der Kunibertstraße und südlich der Straße Am
Lindengarten. Diese Straßen haben nur eine provisorische Befestigung und sind
bisher noch nicht erstmalig endgültig hergestellt.
Im Zuge der verkehrlichen Erschließung
werden beide Straßen nun erstmalig endgültig hergestellt und somit fallen für
die Altanlieger Erschließungsbeiträge an. Aus diesem Grund wurde zur Information
und Beteiligung der Anlieger am 27.10.2015 eine Bürgerinformation durchgeführt.
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung der
Erschließungsbeiträge sind die §§127 ff BauGB in Verbindung mit der Satzung der
Stadt Hilden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 07.11.88. Es
besteht eine Beitragserhebungspflicht nach den beitragsrechtlichen und haushaltsrechtlichen
Vorschriften in Höhe von höchstens 90% der beitragsfähigen Aufwendungen.
In der Diskussion mit den Anliegern gab es
vor allem Fragen zur Beitragserhebung und zur Durchführung und zeitlichen
Umsetzung der Baumaßnahmen für das neue Wohngebiet.
Die geplante Straßengestaltung war kaum
Anlass zur Diskussion und somit kann von einer Zustimmung zur Straßenplanung
ausgegangen werden.
Das Protokoll zur Bürgerinfo liegt als Anlage
bei.
Der zeitliche Rahmen für die Durchführung der
Erschließungsarbeiten ist im Projektzeitplan (Stand Juni 2016) festgelegt und
ist letztlich insbesondere davon abhängig, wie lange die ehemalige Schule noch
als Flüchtlingsunterkunft benötigt wird.
Derzeitig ist geplant, dass die
Erschließungsarbeiten ab Februar 2018 durchgeführt werden. In der ersten
Baustufe werden sämtliche Straßen zunächst als Baustraßen hergestellt.
Nach Verlegung aller
Haupterschließungsleitungen wird der Straßenunterbau und die Straßenentwässerung
vollständig hergestellt und eine provisorische Oberfläche als bituminöse
Tragdeckschicht (10 cm dick) eingebaut.
Diese Vorgehensweise hat sich bewährt, um den
endgültigen Ausbauzustand mit Pflasterdecke, Randeinfassungen und taktilen Sondersteinen
vor der Zerstörung durch den intensiven Baustellenverkehr und
Wiederaufgrabungen für Hausanschlussleitungen in der Hochbauphase zu schützen.
Lediglich der nördliche Gehweg in der
Kunibertstraße wird bereits endgültig in der Baustufe 1 hergestellt, da dieser
nicht durch Baustellenverkehr belastet wird. Damit haben die nördlichen Anlieger
der Kunibertstraße während der gesamten Bauphase des Wohngebietes eine sichere
Fußwegverbindung.
Die Hochbauphase wird sich über mehrere Jahre
erstrecken und es ist heute noch nicht absehbar, wann und in welchen
Abschnitten der endgültige Straßenausbau erfolgen kann. Aus diesem Grund ist es
vorgesehen den Baustraßenzustand mit bituminöser Tragdeckschicht in voller Straßenbreite
herzustellen. Damit sind die Straßen auch für bereits fertiggestellte Baufelder
mit bezogenen Gebäuden für einen Übergangszeitraum nutzbar.
Der Endausbau (Baustufe 2) kann dann ohne
Hochbau-Baustellenverkehr und in wirtschaftlich sinnvollen Abschnitten
durchgeführt werden.
Die Kosten für den Straßenbau belaufen sich
auf insgesamt 1.620.000 €. Dabei fallen 913.000 € auf die Baustufe 1
(Baustraße) und 707.000 € auf die Baustufe 2 (Endausbau).
Wegen der oben beschriebenen schwer
kalkulierbaren zeitlichen Einordnung der Baustufe 2 kann die Preisentwicklung
bei der Kostenberechnung nur sehr ungenügend berücksichtigt werden. Aus diesem
Grund müssen die Kosten für die Baustufe 2 unmittelbar vor der Realisierung ggf.
angepasst und bei Bedarf nochmals beschlossen werden.
Die Gesamtkosten für den Bau der
verkehrstechnischen Erschließung betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 3.4): 1.620.000,00 €.
bisher bereitgestellt: Ansatz 2013-2015 48.000,00 € (Planung)
Ansatz
2017 42.000,00 € (Planung)
VE
2017 823.000,00
€
Ansatz
2018 823.000,00
€ (Baukosten)
Ansatz
2020 307.000,00
€ (Baukosten)
Ansatz
2021 400.000,00
€ (Baukosten)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gesamtkosten: 1.620.000,00 €
Von den bisher in den Vorjahren
bereitgestellten Mitteln (47.000,- €) wurden als Haushaltreste ein Betrag in
Höhe von 31.499,29 € nach 2016 übertragen.
Von den bis dahin verausgabten Mitteln
wurden Leistungen für die Entwurfsplanung und Bodengutachten abgewickelt. Die
übertragenen Reste werden benötigt um nach Beschlussfassung die weiteren
Planungsphasen und notwendigen Arbeiten beauftragen zu können.
Weitere Angaben können den beiliegenden
Anlagen entnommen werden.
Zur verkehrlichen Erschließung sind folgende
Anlagen beigefügt.
Anlage 3.1: Lageplan
Straßenbau
Anlage 3.2: Erläuterungsbericht
Straßenbau
Anlage 3.3: Protokoll
Bürgerinfo
Anlage 3.4: Kostenberechnung
Straßenbau
Anlage 3.5: Folgekostenermittlung
Straßenbau
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661300179 |
B-Plan 254 - Straßenbau |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2013 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
13.000 |
||
2014 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
20.000 |
||
2015 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
15.000 |
||
2017 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
42.000 |
||
2017 VE |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
823.000 |
||
2018 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
823.000 |
||
2020 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
347.000 |
||
2021 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
400.000 |
||
+ aktivierte Eigenleistungen |
|
Straßenbau |
70.000 |
|||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2013 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
13.000 |
||
2014 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
20.000 |
||
2015 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
15.000 |
||
2017 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
42.000 |
||
2017 VE |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
823.000 |
||
2018 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
823.000 |
||
2020 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
307.000 |
||
2021 |
1201010010 / I661300179 |
096010 |
Straßenbau |
400.000 |
||
+ aktivierte Eigenleistungen |
|
Straßenbau |
70.000 |
|||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661300180 |
B-Plan 254 - Kanalbau |
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2013 - 2015 |
1103020010 / I661300180 |
096010 |
Kanalbau |
47.000 |
||
2017 |
1103020010 / I661300180 |
096010 |
Kanalbau |
30.000 |
||
2017 VE |
1103020010 / I661300180 |
096010 |
Kanalbau |
1.220.000 |
||
2018 |
1103020010 / I661300180 |
096010 |
Kanalbau |
540.000 |
||
2019 |
1103020010 / I661300180 |
096010 |
Kanalbau |
680.000 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
+ aktivierte Eigenleistungen |
|
Kanalbau |
51.880 |
|||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Birgit Alkenings