Betreff
Umbesetzungen in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/056
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat entsendet

 

a) auf Antrag der Allianz für Hilden in den

 

Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

als beratendes Mitglied                                              Marlene Kochmann (sB)

(anstelle von Günter Pohlmann (sB))

 

Stadtentwicklungsausschuss

als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied                   Birgit Behner (sB)

für Ernst Kalversberg

(anstelle von Angelika Urban)

 

b) auf Antrag der FDP in den

 

Haupt- und Finanzausschuss

als stimmberechtigtes Mitglied                                  Thomas Remih

(anstelle von Rudolf Joseph)

 

als stellv. stimmberechtigtes Mitglied                       Rudolf Joseph

(anstelle von Thomas Remih)

 

c) auf Antrag der Bürgeraktion in den

 

Arbeitskreis für Sicherheit und Ordnungspartnerschaften

als stellv. stimmberechtigtes Mitglied                       Peter Wills (sB)

(anstelle von Claudia Beier (sB))


Erläuterungen und Begründungen:

 

Herrn Günter Pohlmann hat erklärt, dass er zum 06.07.2016 auf seinen Sitz im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH als beratendes Mitglied verzichtet.

 

Gem. § 8, Abs. 5 des Gesellschaftervertrags können jene im Rat der Stadt Hilden vertretenen Fraktionen, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH vertreten sind, je ein beratendes Mitglied nebst Stellvertreter/in in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH entsenden, sofern sie kein stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat stellen.

 

Da die Allianz-Fraktion im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH nicht durch ein ordentliches Mitglied vertreten ist, steht ihr das Recht zu, ein (neues) beratendes Mitglied zu entsenden.

 

Der/Die Benannte ist vom Rat zum Mitglied des Ausschusses zu bestellen. Der/Die Bestellte wirkt im Ausschuss mit beratender Stimme mit, das Stimmrecht steht ihm/ihr jedoch nicht zu.

 

Diese Umbesetzung und die übrigen beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.

 

Gem. § 58, Abs. I GO NRW i. V. m. § 40, Abs. II GO NRW stimmt Bürgermeisterin Alkenings nicht mit.

 

Gez. Birgit Alkenings