- Anpassungen durch den Haushaltsplanentwurf 2016 -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach
Vorberatung im Schul- und Sportausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz die Anpassungen im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm zur Kenntnis.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Zu den Haushaltsplanberatungen des Jahres 2015 hatte die Verwaltung das zuletzt im Jahre 2009 aufgelegte Schulgebäudeunterhaltungsprogramm weiter bis zum Haushaltsjahr 2018 fortgeschrieben. Das im Jahr 2009 aufgestellte Unterhaltungsprogramm musste aktualisiert werden, da gerade in den späteren Programmjahren sich verschiedenen Änderungen und Verschiebungen ergeben hatten. Die Gründe hierfür lagen in verschiedenen anderen, dann durchgeführten Maßnahmen, denen eine vorrangige Priorität zuerkannt wurde (z.B. umfangreiche Um-, Aus- bzw. Neubau von Räumlichkeiten in den Grundschulen für die Unterbringung der Ogata-Gruppen).
Mit dem Schulgebäudeunterhaltungsprogramm sollten u.a. die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt kalkulierbarer gestaltet und letztlich auch Reparaturstaus vermieden werden. Über die Mittelbereitstellung sollte sodann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des jeweiligen Jahres entschieden werden.
Allerdings hatte die Verwaltung bereits in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 26/003 -Neuauflage des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms- darauf hingewiesen, dass für den Planungszeitraum 2016 bis 2018 eine Finanzierungslücke von rd. 1,6 Mio. Euro bestehen würde. Daher waren diesem Gesamtbetrag entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen nicht in der damaligen Finanzplanung enthalten.
Für das Haushaltsjahr 2016 hat sich nach den Haushaltsplananmeldungen insgesamt nunmehr erneut ein Fehlbetrag in 2-stelliger Millionenhöhe ergeben, so dass der Kämmerer sich gezwungen sah, den für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen vorgesehenen Ansatz im Haushaltsplanentwurf auf ein Minimum zu reduzieren. Der Ansatz beläuft sich für die Unterhaltung der Gebäude und der technischen Einrichtungen auf nunmehr 1.954.700 €. Es war daher erforderlich, die Planungen für das Jahr 2016 auf solche Maßnahmen zu beschränken, die für die Substanzerhaltung der Gebäude, für Wartungen/Prüfungen von Gebäudeeinrichtungen und notwendige Reparaturleistungen erforderlich sind. Weitere Maßnahmen, die die Nutzung der Objekte positiv gestalten würden, mussten aber größtenteils zurückgestellt werden.
Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass die derzeitige Entwicklung der Flüchtlingszahlen, die zu einer Unterbringungsverpflichtung durch die Stadt Hilden führen, das Amt für Gebäudewirtschaft personell in erheblichem Maße bindet. Bereits hierdurch wird die Möglichkeit weiterer Unterhaltungsmaßnahmen deutlich eingeschränkt, so dass die Bereitstellung weiterer Mittel nicht zu einer Erhöhung der realisierbaren Maßnahmen führen würde.
Die vorgenommene Überprüfung der für den Haushalt 2016 angemeldeten Einzelmaßnahmen führte auch zu deutlichen Einschränkungen bei den im Schulgebäudeunterhaltungsprogramm aufgeführten Maßnahmen.
Da aus heutiger Sicht nicht erwartet werden kann, dass sich die Haushaltssituation in den kommenden Jahren wesentlich verbessert, wurden auch in der Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 die Ansätze in verringerter Höhe fortgeschrieben. Die Kürzung der in den einzelnen Haushaltsjahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird dann dazu führen, dass auch in der Gebäudeunterhaltung vermehrt „auf Sicht“ gesteuert und nachjustiert werden muss, sofern dies dann erforderlich erscheint. Eine über mehrere Jahre zu erstellende Gebäudeunterhaltungsplanung auch für andere, nicht nur der Substanzerhaltung dienende Maßnahmen macht unter diesen Voraussetzungen keinen Sinn, da sie sich in kurzen Abständen selbst „überholen“ würde. Die Verwaltung wird daher die Planungen für ein mehrjähriges Unterhaltungsprogramm dann erneut aufnehmen, wenn eine Verbesserung der aktuell schlechten Haushaltssituation absehbar ist. Der Kämmerer weist daher auch im Haushaltsplanentwurf darauf hin, dass je nach finanzieller Situation in der Zukunft wieder höhere Aufwendungen eingeplant werden müssen.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301 Gebäudeunterhaltung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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