Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss Kenntnis von der Denkmalwürdigkeit
des Gebäudes Richrather Straße 1 (Gaststätte am Hagelkreuz) und beschließt die
Eintragung in die Denkmalliste.
Erläuterungen
und Begründungen:
Aufgrund der anstehenden Sanierung des Gebäudes Richrather Straße 1 wurde das Gebäude durch die Untere Denkmalbehörde hinsichtlich seiner Denkmaleigenschaft als Einzeldenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW überprüft, da das Gebäude in der Auflistung der Gebäude enthalten ist, deren Denkmalwert noch zu prüfen ist.
Zur Feststellung eines möglichen Denkmalwertes fand am 25.03.2015 eine Innen-und Außenbesichtigung des Gebäudes durch Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde statt. Seitens des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland fand keine Teilnahme statt, da Ortsbesichtigungen im Rahmen geplanter Eintragungen nur noch in strittigen Fällen erfolgen.
Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung, der städtebaulich dominanten Lage am Kreuzungspunkt einer alten Wegeverbindung und seines hervorragenden Erhaltungszustandes wurde von der Unteren Denkmalbehörde mit Datum vom 14.08.2015 die vorläufige Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste gemäß § 4 Abs.1 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ( DSchG NRW) angeordnet.
Gemäß § 4 Abs.1 DSchG NRW soll die Untere Denkmalbehörde anordnen, dass das Denkmal vorläufig als eingetragen gilt, wenn damit zu rechnen ist, dass das Gebäude in die Denkmalliste eingetragen wird. Die Anordnung der vorläufigen Unterschutzstellung ist eine Entscheidung der Unteren Denkmalbehörde im Sinne des § 21 Abs.4 Satz 1 DSchG NRW, zu der das Benehmen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland mit Datum vom 03.08.2015 hergestellt wurde.
Im Rahmen der Anhörung wurde seitens der Eigentümerin geäußert, dass der Anbau späteren Datums sei und daher nicht denkmalwert wäre. Die Überprüfung der historischen Aufnahmen und Unterlagen ergab, dass der Anbau bei der Sanierung des Gebäudes vor 1905 noch nicht in der heutigen Form vorhanden war. Auch sind die Putzelemente der Fassade nicht mit denen des Haupthauses in der Fassadengestaltung von 1905 identisch. Daher wurde der Umfang des Baudenkmals hinsichtlich seiner historischen Bedeutung auf den Denkmalwert des Haupthauses und des Restaurationsgartens reduziert. Die Anordnung der vorläufigen Unterschutzstellung des Haupthauses und des Restaurationsgartens wurde gem. § 4 Abs.2 DSchG NRW mit Datum vom 28.09.2015 dem Eigentümer des Gebäudes zugestellt und ist rechtskräftig.
Das Benehmen zu dem geänderten, reduzierten Umfang des Baudenkmals wurde mit Datum vom 21.12.2015 mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hergestellt. Das Verfahren zur endgültigen Eintragung wurde daher am 04.01.2016 eingeleitet. Die vorläufige Eintragung verliert ihre Wirksamkeit, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Verfahren zur endgültigen Eintragung in die Denkmalliste eingeleitet wird.
Das Gebäude wird seit August 2015 saniert. Der Bauantrag und der Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis liegen vor. Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde und dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland zu den geplanten Umbau-und Sanierungsmaßnahmen am Baudenkmal sind bereits erfolgt.
Die Begründung zum Denkmalwert und der genaue Umfang des Baudenkmals ist dem beiliegenden Auszug aus der Denkmalliste zu entnehmen.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Noch nicht zu übersehen |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
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Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Folgende
Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus
der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder
investiver Auszahlung ist die Deckung
gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel aus entsprechenden
Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk Kämmerer Gesehen Klasugrete |
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