Betreff
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege - Anregungen der AfD Fraktion
Vorlage
WP 14-20 SV 51/082
Aktenzeichen
III/51 - Funke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die von der AfD Fraktion vorgeschlagenen Anregungen in die Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. §§ 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) nicht aufzunehmen und umzusetzen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 17.06.15 mit den Änderungen der Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. §§ 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) befasst und die Neufassung mit Wirkung zum 01.09.2015 beschlossen. Bereits im Jugendhilfeausschuss am 11.06.2015 waren auf Vorschlag der AfD-Fraktion inhaltliche und textliche Veränderungen in die Neufassung eingearbeitet worden. Diese Änderungen wurden auch im Rat der Stadt Hilden beschlossen.

 

Darüber hinaus legte die AfD-Fraktion in der Sitzung des Rates weitere neue Anregungen zur Veränderung der Richtlinien vor, siehe Anlage 1. Dies war verbunden mit der Bitte, diese Vorschläge mit den betroffenen Personen zu beraten.

 

Das Fachamt hat den Antrag der AfD geprüft und an einem Informations- und Austauschabend am 13.08.2015 mit den Tagespflegepersonen besprochen. Des Weiteren wurde auch eine Tagespflegeperson, die Mitglied des Jugendamtselternbeirates ist, um Stellungnahme gebeten. Das Protokoll aus dem Diskussionsabend als auch die Stellungnahme des Mitgliedes des Jugendamtselternbeirates sind als Anlage 2 und 3 beigefügt.

 

Beide Vorschläge der AfD – Faktion gehen davon aus, dass Tagespflegepersonen für eine betreuungsfreie Zeit eine möglichst hohe Geldleistung erzielen möchten. Dem wurde nachdrücklich widersprochen. Die befragten Tagespflegepersonen brachten zum Ausdruck, dass ihnen nur ein schmales Urlaubsfenster verbleibt, um im Einvernehmen mit allen Eltern den Jahresurlaub zu planen. Je nach Familien – und Kinderkonstellation werden sowohl die Ferienzeiten als auch die Vor-/ Nachsaison gleichzeitig als Urlaubswunsch von den Familien geäußert. In erster Linie versuche man den Familien gerecht zu werden. Die Urlaubsplanung wird meistens zum Ende eines Jahres für das Folgejahr abgestimmt.

 

Weiterhin wurde von den Tagespflegepersonen argumentiert, dass die vorgeschlagene Regelung zur Berechnung der Geldleistung für eine Betreuungsunterbrechung nach dem Durchschnitt aus einem vergangenen Zeitraum einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die Leistungserbringer und die Verwaltung auslöst, der bereits ab dem 1. Tag betreuungsfreie Zeit entsteht. Zum 01.08.2013 wurde zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Verwaltung und Tagespflegepersonen eine pauschalierte Gewährung der Geldleistung eingeführt. Derzeit sind bis zu 30 Tage Unterbrechung unerheblich. Gerade die zuverlässige planbare Zahlung zum ersten des Monats stellt einen Anreiz dar und verringert zudem den Verwaltungsaufwand.

Die von der AfD vorgeschlagenen Regelungen würde die Rückkehr zur Spitzabrechnung bedeuten. Das Pflegegeld könnte so nicht mehr zum ersten des Monats erfolgen, sondern erst nach Berechnung.

Die Tagespflegepersonen müssten wieder monatlich Belege erbringen, die dann gemäß einer aufwendigen Durchschnittsberechnung zu einer Geldleistung führt. Da sich die Höhe der Geldleistung auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirkt, müssten auch Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung jeweils monatlich berechnet und festgesetzt werden. Nach der Festsetzung durch die Sozialversicherungsträger müsste wiederum die Verwaltung Geldleistungen nachbewilligen oder zurückfordern, da 50% der Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden.

Im Ergebnis waren die Befragten sich einig, dass auch eine evtl. Mehreinnahme durch diese Regelung in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.

 

Auch die Möglichkeit der Urlaubsübertragung bis zum 31.01. des Folgejahres dient in erster Linie einer flexiblen Urlaubsabsprache zwischen den Beteiligten, da gerade in der letzten Woche des Jahres sowie in der ersten Woche des Folgejahres Urlaub gewünscht wird. Durch die pauschalierte Zahlung kann auch hier mit einem geringen prüfenden Verwaltungsaufwand gezahlt werden.

 

Aus Sicht des Fachamtes bleibt festzustellen, dass sich die Tagespflegepersonen kritisch, aber konstruktiv mit den Anregungen auseinandergesetzt haben. Die von den Tagespflegepersonen vorgebrachten Argumente werden durch die fachliche Einschätzung der Verwaltung gestützt.

 

Im Ergebnis schlägt das Fachamt vor, die von der AfD vorgeschlagenen Regelungen nicht in die Richtlinien aufzunehmen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings