Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht „Hilfe zur Erziehung“ (HzE-Report) 2015 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der HzE-Report (Bericht „Hilfe zur Erziehung“) wurde erstmals 2013 veröffentlicht. Der HzE-Report ergänzt den jährlichen Geschäftsbericht um erweiterte Analysen der Entwicklungen im Bereich der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe. Der nun vorliegende zweite HzE-Report fokussiert auf die Darstellung von Zeitreihenvergleichen sowohl im Fallzahl- und Transferaufwandsbereich als auch bei den eher qualitativen Merkmalen wie Hilfeanlass, Antragsteller und zentralen soziodemographischen Daten. Die Zeitreihenvergleiche werden graphisch veranschaulicht und die wichtigsten Entwicklungslinien herausgehoben und analysiert. Der HzE-Report soll so einen Beitrag für eine erweiterte professionelle Reflektion der Entwicklungen im Bereich der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe leisten.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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