Betreff
Bürgerhaushalt der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 20/025
Aktenzeichen
II/20.1-ZVS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss

 

a)    der Bürgerhaushalt der Stadt Hilden wird weiterhin durchgeführt

 

oder

 

b)    der Bürgerhaushalt der Stadt Hilden wird zukünftig nicht mehr durchgeführt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden verschiedenste Einsparvorschläge sowohl durch die Fachämter als auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Hilden eingereicht. Zu diesen Vorschlägen gehört auch der Vorschlag, den Bürgerhaushalt der Stadt Hilden abzuschaffen.

 

Im Folgenden soll der historisch gewachsene Kontext des Bürgerhaushaltes kurz und prägnant dargestellt werden.

 

Am 21. Februar 2001 hat der Rat der Stadt Hilden, nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 31. Januar 2001, einstimmig beschlossen, an dem Modellprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann-Stiftung „Kommunaler Bürgerhaushalt“ teilzunehmen. Als Anlage ist hierzu die Sitzungsvorlage 20/38 vom 17. Januar 2001 beigefügt.

 

Im Jahr 2001 wurde die Stadt Hilden dann eine der  Pilotkommunen nach Auslobung durch die Bertelsmann Stiftung und mit Unterstützung des Innenministeriums NRW zur Durchführung eines städtischen Bürgerhaushalts.

 

Seit dem Jahr 2002 werden die Bürgerinnen und Bürger jährlich über die städtischen Finanzen informiert und an den Haushaltsplanberatungen beteiligt.

 

Verschiedene Wege ist die Stadt Hilden seitdem gegangen, um die Hildener Haushalte zu erreichen und die Bürgerinnen und Bürger für den Haushalt der Stadt Hilden zu interessieren, um die aktive Teilhabe an der Gestaltung des städtischen Haushalts zu fördern.

 

Der Hildener Haushalt wurde auf dem Hildener Wochenmarkt vorgestellt, es wurde ein Hildopoly entwickelt, Bürgerforen wurden abgehalten, ein Ideenwettbewerb wurde durchgeführt ebenso wie ein Diskussionsforum im Internet. Seit 2013 wird äußerst erfolgreich das Konzept der Haushaltsbustour umgesetzt.

 

Auch im Haushaltsjahr 2015 wurde erneut die Möglichkeit angeboten, sich bei einer Haushaltstour zu informieren und einzubringen.

 

Erstmalig gab es drei Touren. Zwei Touren, wie auch im Jahr 2014, für Erwachsene und als Premiere eine Haushaltstour für eine Schulklasse des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums (9.Klasse) und Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments.

 

Für die notwendigen Busse und die Verpflegung sind Aufwendungen in Höhe von 760,94 Euro für die drei Busse und 489,70 Euro für Essen und Getränke entstanden.

 

Insgesamt sind am 29.01.2015 45 Schülerinnen und Schüler über die Finanzen der Stadt Hilden informiert worden. Es wurden vier Stationen angefahren: Feuerwehr, Hildorado, Forst und die GJwH. Die Tour war von großem Interesse geprägt. Die Schülerinnen und Schüler hatten die Möglichkeit, nicht nur mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vier angefahrenen Stationen eine lockere Diskussion zu führen, vielmehr gab sich ihnen auch die Gelegenheit, mit der Bürgermeisterin, dem Kämmerer und dem Dezernenten für Jugend, Schule und Sport ins Gespräch zu kommen.

 

Wie schon in den Vorjahren, war auch die Haushaltstour am 31.01.2015 über die verschiedensten Medien im Vorfeld bekannt gemacht worden. Es wurden 500 Hildener Bürgerinnen und Bürger aus dem Einwohnermeldesystem zufällig ausgewählt und angeschrieben, ebenso wurden Hildener Vereine und Organisationen angeschrieben. Über die städtische Homepage sowie den Facebook-Account des Hildener Bürgerhaushalts und auch über Pressemitteilungen wurde der Kreis der Information über die Möglichkeit der Anmeldung so groß wie möglich gemacht. Innerhalb kürzester Zeit waren zwei Busse ausgebucht.

 

Neben den vor Ort entstandenen Personalaufwendungen, die allerdings im Regelfall nicht zusätzlich bezahlt wurden, fallen für eine Veranstaltung zum Bürgerhaushalt in der Art und Weise, wie sie in den letzten Jahren durchgeführt wurde, Aufwendungen von rd. 2.500,- € an (Portokosten für Einladungen,  Anschreiben, Aufwendungen für die Busse, Getränke , Druckkosten, etc.).

 

Bezogen auf den Gesamthaushalt ist diese Summe sicherlich gering. Im Rahmen der Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen, wo gespart werden kann, gab es natürlich keine finanziellen Größenordnungen und keine sonstigen Vorgaben. Weiterhin ist natürlich zu berücksichtigen, dass im Finanzplanungszeitraum der Betrag immer mit 4 multipliziert werden muss, weil er in allen Jahren eingeplant wird.

 

Weil seinerzeit auch der Rat der Stadt die Entscheidung für eine Beteiligung am Bürgerhaushalt getroffen hat, muss er jetzt auch die Entscheidung treffen, ob trotz der finanziell sehr schwierigen Zeit das Projekt weiter geführt oder gestrichen werden soll.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja – je nach Entscheidung

Produktnummer / -bezeichnung

010901

Haushaltsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete