Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss bzw. der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den
Geschäftsbericht 2014 des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Anlage wird der fünfte Geschäftsbericht des Amtes für Jugend, Schule und Sport vorgelegt. Er bezieht sich auf das Jahr 2014.
Der Geschäftsbericht ist Teil eines langfristig angelegten Strategie- und Qualitätsentwicklungs-prozesses, zu dem neben einem transparenten Berichtswesen auch die Veröffentlichung der Jahresplanung (jeweils im letzten Fachausschuss eines Jahres für das Folgejahr) und die Umsetzung mittelfristiger Entwicklungsziele gehören. Mittels unterschiedlicher Methoden wird dabei kontinuierlich verfolgt, ob die eingeschlagenen Wege zielführend sind und die verfolgten Ziele weiterhin bedarfsgerecht. Eine lernende und bürgerorientierte Organisationskultur herauszubilden ist dabei immerwährendes Leitziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Schule und Sport. Ein entsprechendes Leitbild wurde in 2010 entwickelt und veröffentlicht
(vgl. WP 09-14 SV 51/137 – „Strategische Weiterentwicklung des Amtes für Jugend, Schule und Sport“).
Der Geschäftsbericht gibt einen Überblick über das Aufgabenspektrum des Amtes für Jugend, Schule und Sport im zurückliegenden Jahr. Er wird jeweils in der Sommersitzung den Fachausschüssen vorgelegt. Der Bericht gewährt einen differenzierten Einblick in die Arbeit des Fachamtes. Dabei werden neben den inhaltlichen Beschreibungen auch finanzielle Rahmenbedingungen, wichtige Kennzahlen und kommunale Zahlen, Daten und Fakten abgebildet. Ebenso erfolgt eine Bewertung des Arbeitsprogrammes des Jahres 2014 Anhand dieser Bewertung wird der jeweilige Umsetzungsstand der Maßnahmen/Aufgaben/Projekte sichtbar.
Bei Bedarf werden ausgewählte Themen auch weiterhin mit einer eigenen, detaillierten Sitzungsvorlage bedacht.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Nein |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja
(hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja
(hier ankreuzen) |
nein
(hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer
Gesehen
Klausgrete
|
||||||