Betreff
Neufassung des Kontraktes mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus - Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs Treffpunkt 41-
Vorlage
WP 14-20 SV 51/064
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des Jugendhilfeausschusses, die Neufassung des Kontraktes mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus über den Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs Treffpunkt 41.
  2. Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes informiert.  

 


Erläuterungen und Begründungen:

Am 19.02.2015 beschloss der JHA mit Sitzungsvorlage 51/052 den 3. Kinder- und Jugendförderplan.

 

Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans gehen eine Reihe von Maßnahmen einher. Unter anderem ändern sich die Inhalte und die Systematik der bestehenden Kontrakte. Zudem wird erstmals ein Kontrakt mit der ev. Kirchengemeinde über den Betrieb des Jugendclubs Sonderbar abgeschlossen.

 

Grundsätzlich wurden die Kontrakte folgendermaßen modifiziert:

 

  1. Rahmenvereinbarung

Der eigentliche Kontrakt wurde entschlackt und auf die wesentlichen, insbesondere rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen reduziert.

 

  1. Leistungsvereinbarung

Die mit den Trägern gemeinsam erarbeitete Qualitätsvereinbarung wurde in eine Leistungsvereinbarung überführt, welche nun als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist. Diese regelt die pädagogischen Grundsätze der Arbeit und beschreibt die von der Einrichtung selbst gesetzten Ziele. Die Leistungsvereinbarung ist bei allen Trägern sehr ähnlich.

 

  1. Struktur- und Zielvereinbarung

Als weitere Anlage zur Rahmenvereinbarung wurde eine Struktur- und Zielvereinbarung formuliert. Diese beschreibt die konkrete und spezifische Arbeit der Einrichtungen, bspw. Öffnungszeiten, Schwerpunkte, Zielsetzungen. Neben dem Ist-Stand gibt sie zudem einen Ausblick auf das jeweils folgende Jahr. Sie dient der inhaltlichen Konkretisierung der Arbeit und wurde mit jedem Träger individuell vereinbart. Dieses Instrument stellt künftig die Basis des fachlichen Austausches zwischen Träger und Stadt dar. Somit ermöglicht sie auch, die Überprüfung der Ausrichtung nebst ggfls. der Neujustierung.

Die Struktur- und Zielvereinbarung wird jährlich im Herbst zwischen Träger und Stadt erörtert und bei Bedarf angepasst. Sie erlaubt ein flexibles Reagieren auf veränderte Bedarfe, ohne den gesamten Kontrakt ändern zu müssen.  

 

Der Kontrakt mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus über den Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs Treffpunkt 41, wurde wie folgt geändert.

 

Inhaltliche Änderungen:

In dem seit 2000 mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus bestehenden Vertrag erfolgte bisher die Finanzierung einer 0,5 VzK für die Arbeit im Kinderclub Kid’s Corner. Des Weiteren wurde eine 1,0 VzK für die Arbeit im Jugendtreff Treffpunkt 41 (vormals Jugendtreff St. Konrad) finanziert.

Im Jahr 2012 beschloss die kath. Kirchengemeinde die Kinder- und Jugendarbeit an einem Ort zu bündeln und gab in der Folge den Kinderclub Kid’s Corner auf. Es wurde vereinbart, dass die für dieses Angebot zur Verfügung gestellte Ressource weiterhin gewährt werden würde, sofern das Angebot entsprechende Erweiterung fände. Diesem Umstand trägt der neue Kontrakt entsprechend Rechnung. So wurden bspw. die Öffnungszeiten deutlich erweitert und die Durchführung eines Abenteuersommers vereinbart

 

Finanzielle Änderungen:

Die kath. Kirchgemeinde erhielt in der Vergangenheit für den Betrieb der beiden Kinder- bzw. Jugendtreffs einen Zuschuss in Höhe von 92.853,11 €. Die neue Kontraktsumme wurde auf der Basis des KGSt Gutachtens- Kosten eines Arbeitsplatz- Version 2013/2014 erstellt. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine Kontraktsumme in Höhe von 96.300 €. Die Mittel sind im Haushaltsplan enthalten.

 

Die Rahmenvereinbarung nebst Anlagen wurden im Vorfeld mit den Trägern erörtert und fanden in der vorliegenden Form vollumfängliche Zustimmung.

 

Details können dem Kontrakt nebst Anlagen entnommen werden.

Der ebenfalls beigefügte bisherige Kontrakt wird ersetzt.

 

 

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060107

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0601070030

531870/

531800

Zuschüsse

93.670 €

2016ff

0601070030

531870

 

Freiwillige Betriebskostenzuschüsse

93.150 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

Juli 2018

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete