Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des
Jugendhilfeausschusses, die Neufassung des Kontraktes mit der kath.
Kirchengemeinde St. Jacobus über den Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs
Treffpunkt 41.
- Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die
Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger
anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im
Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 19.02.2015 beschloss der JHA mit Sitzungsvorlage 51/052 den 3. Kinder- und Jugendförderplan.
Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans gehen eine Reihe von Maßnahmen einher. Unter anderem ändern sich die Inhalte und die Systematik der bestehenden Kontrakte. Zudem wird erstmals ein Kontrakt mit der ev. Kirchengemeinde über den Betrieb des Jugendclubs Sonderbar abgeschlossen.
Grundsätzlich wurden die Kontrakte folgendermaßen modifiziert:
- Rahmenvereinbarung
Der eigentliche Kontrakt wurde entschlackt und auf die wesentlichen, insbesondere rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen reduziert.
- Leistungsvereinbarung
Die mit den Trägern gemeinsam erarbeitete Qualitätsvereinbarung wurde in eine Leistungsvereinbarung überführt, welche nun als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist. Diese regelt die pädagogischen Grundsätze der Arbeit und beschreibt die von der Einrichtung selbst gesetzten Ziele. Die Leistungsvereinbarung ist bei allen Trägern sehr ähnlich.
- Struktur-
und Zielvereinbarung
Als weitere Anlage zur Rahmenvereinbarung wurde eine Struktur- und Zielvereinbarung formuliert. Diese beschreibt die konkrete und spezifische Arbeit der Einrichtungen, bspw. Öffnungszeiten, Schwerpunkte, Zielsetzungen. Neben dem Ist-Stand gibt sie zudem einen Ausblick auf das jeweils folgende Jahr. Sie dient der inhaltlichen Konkretisierung der Arbeit und wurde mit jedem Träger individuell vereinbart. Dieses Instrument stellt künftig die Basis des fachlichen Austausches zwischen Träger und Stadt dar. Somit ermöglicht sie auch, die Überprüfung der Ausrichtung nebst ggfls. der Neujustierung.
Die Struktur- und Zielvereinbarung wird jährlich im Herbst zwischen Träger und Stadt erörtert und bei Bedarf angepasst. Sie erlaubt ein flexibles Reagieren auf veränderte Bedarfe, ohne den gesamten Kontrakt ändern zu müssen.
Der Kontrakt mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus über den Betrieb des Kinder- und Jugendtreffs Treffpunkt 41, wurde wie folgt geändert.
Inhaltliche
Änderungen:
In dem seit 2000 mit der kath. Kirchengemeinde St. Jacobus bestehenden Vertrag erfolgte bisher die Finanzierung einer 0,5 VzK für die Arbeit im Kinderclub Kid’s Corner. Des Weiteren wurde eine 1,0 VzK für die Arbeit im Jugendtreff Treffpunkt 41 (vormals Jugendtreff St. Konrad) finanziert.
Im Jahr 2012 beschloss die kath. Kirchengemeinde die Kinder- und Jugendarbeit an einem Ort zu bündeln und gab in der Folge den Kinderclub Kid’s Corner auf. Es wurde vereinbart, dass die für dieses Angebot zur Verfügung gestellte Ressource weiterhin gewährt werden würde, sofern das Angebot entsprechende Erweiterung fände. Diesem Umstand trägt der neue Kontrakt entsprechend Rechnung. So wurden bspw. die Öffnungszeiten deutlich erweitert und die Durchführung eines Abenteuersommers vereinbart
Finanzielle
Änderungen:
Die kath. Kirchgemeinde erhielt in der Vergangenheit für den Betrieb der beiden Kinder- bzw. Jugendtreffs einen Zuschuss in Höhe von 92.853,11 €. Die neue Kontraktsumme wurde auf der Basis des KGSt Gutachtens- Kosten eines Arbeitsplatz- Version 2013/2014 erstellt. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine Kontraktsumme in Höhe von 96.300 €. Die Mittel sind im Haushaltsplan enthalten.
Die Rahmenvereinbarung nebst Anlagen wurden im Vorfeld mit den Trägern erörtert und fanden in der vorliegenden Form vollumfängliche Zustimmung.
Details können dem Kontrakt nebst Anlagen entnommen werden.
Der ebenfalls beigefügte bisherige Kontrakt wird ersetzt.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
0601070030 |
531870/ 531800 |
Zuschüsse |
93.670 € |
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2016ff |
0601070030 |
531870 |
Freiwillige Betriebskostenzuschüsse |
93.150 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Juli 2018 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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