Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung des
Jugendhilfeausschusses, die Neufassung des Kontraktes mit der
Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nicht-Behinderte e.V. über den
Betrieb des Abenteuerspielplatzes.
- Der Rat der Stadt Hilden ermächtigt die Verwaltung bei Bedarf die
Anlage C – Struktur- und Zielvereinbarung - in Abstimmung mit dem Träger
anzupassen. Der Jugendhilfeausschuss wird über erfolgte Anpassungen im
Rahmen des jährlichen Geschäftsberichtes informiert.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 19.02.2015 beschloss der JHA mit Sitzungsvorlage 51/052 den 3. Kinder- und Jugendförderplan.
Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans gingen eine Reihe von Maßnahmenplanungen einher. Unter anderem sollten sich die Inhalte und die Systematik der bestehenden Kontrakte ändern.
Die Kontrakte mit:
- St. Jacobus
- SPE Mühle e.V. und
- erstmalig mit der ev. Kirchengemeinde Sonderbar
wurden angepasst und nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 17.06.2015 vom Rat der Stadt Hilden beschlossen.
Der Kontrakt mit der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. konnte aufgrund eines noch ausstehenden Trägergespräches zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschlossen werden. Dies wurde nunmehr nachgeholt.
Mit dem Beschluss des beiliegenden Kontrakts sind alle Kontrakte an die neue Systematik angepasst und der Arbeitsauftrag „Kontraktanpassung“ aus dem Kinder- und Jugendförderplan abgeschlossen.
Der Kontrakt mit der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. über den Betrieb des Abenteuerspielplatzes wurde lediglich an die unten beschriebene Systematik angepasst. Die Kontraktsumme bleibt unverändert. Die Mittel sind im Haushaltsplan enthalten.
Grundsätzlich wurden alle Kontrakte folgendermaßen modifiziert:
- Rahmenvereinbarung
Der eigentliche Kontrakt wurde entschlackt und auf die wesentlichen, insbesondere rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen reduziert.
- Leistungsvereinbarung
Die mit den Trägern gemeinsam erarbeitete Qualitätsvereinbarung wurde in eine Leistungsvereinbarung überführt, welche nun als Anlage Bestandteil der Rahmenvereinbarung ist. Diese regelt die pädagogischen Grundsätze der Arbeit und beschreibt die von der Einrichtung selbst gesetzten Ziele. Die Leistungsvereinbarung ist bei allen Trägern sehr ähnlich.
- Struktur-
und Zielvereinbarung
Als weitere Anlage zur Rahmenvereinbarung wurde eine Struktur- und Zielvereinbarung formuliert. Diese beschreibt die konkrete und spezifische Arbeit der Einrichtungen, bspw. Öffnungszeiten, Schwerpunkte, Zielsetzungen. Neben dem Ist-Stand gibt sie zudem einen Ausblick auf das jeweils folgende Jahr. Sie dient der inhaltlichen Konkretisierung der Arbeit und wurde mit jedem Träger individuell vereinbart. Dieses Instrument stellt künftig die Basis des fachlichen Austausches zwischen Träger und Stadt dar. Somit ermöglicht sie auch, die Überprüfung der Ausrichtung nebst ggfls. der Neujustierung.
Die Struktur- und Zielvereinbarung wird jährlich im Herbst zwischen Träger und Stadt erörtert und bei Bedarf angepasst. Sie erlaubt ein flexibles Reagieren auf veränderte Bedarfe, ohne den gesamten Kontrakt ändern zu müssen.
Details können dem Kontrakt nebst Anlagen entnommen werden.
Der ebenfalls beigefügte bisherige Kontrakt wird ersetzt.
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060107 |
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015 |
0601070020 |
531860 |
Zuschüsse FZG Behinderte u. Nichtbehinderte e.V. |
247.990 € |
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2016ff |
0601070020 |
531860 |
Zuschüsse FZG Behinderte u. Nichtbehinderte e.V. |
261.120 € (inkl.
prognostizierter Indexanpassung) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Dezember/2018 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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