Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die
Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Der Vorstand,
Gerresheimer Str. 20 b, 40724 Hilden, die Trägerschaft der 6-gruppigen
Kindertageseinrichtung, Furtwängler Str. 2, 40724 Hilden, erhält.
Erläuterungen und Begründungen:
Die 6-gruppige Kindertagesseinrichtung in dem Gebäude der Theodor Heuss
Schule, Furtwängler Str. 2, soll ihren Betrieb nach derzeitiger Umbau - Planung
zum 01.08.2017 aufnehmen. Die Kindertageseinrichtung soll inhaltlich neben dem
Schwerpunkt der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, auch einen inklusiven
Schwerpunkt bieten. Um die frühzeitige Beteiligung des Trägers zu ermöglichen,
soll bereits jetzt die Trägerauswahl erfolgen.
Die Trägerschaft
für Kindertageseinrichtungen ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im § 6
geregelt. Demnach sind Träger einer Kindertageseinrichtung die anerkannten
Träger der Freien Jugendhilfe, Jugendämter und die sonstigen kreisangehörigen
Gemeinden, sowie Gemeindeverbände. Für andere Träger, wie z. B. Unternehmen,
privatgewerbliche Träger und nicht anerkannte Träger der Freien Jugendhilfe ist
keine Bezuschussung bzw. Finanzierung der Betriebskosten im Rahmen des § 20
KiBiz möglich.
Ab dem 01.08.2013
gilt nicht nur der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für drei- bis
sechsjährige Kinder, sondern auch für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr
bis unter drei Jahren. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich an den
öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Um den Anspruchsberechtigten eine gewisse
Auswahl gemäß ihrem weltanschaulichen und kulturellen Hintergrund bieten zu
können, sollte eine vielfältige Trägerlandschaft vorhanden sein.
Im Stadtgebiet Hilden gibt es
- drei evangelische,
- fünf katholische,
- acht städtische Kindertageseinrichtungen sowie
- zehn Kindertageseinrichtungen mit anderen freien Trägern.
Von den Einrichtungen der anderen freien
Trägern gibt es
- zwei Einrichtungen der AWO Kreis Mettmann gGmbH,
- drei Einrichtungen Elterninitiativen,
- eine Einrichtung der SPE Mühle e.V.,
- eine Einrichtung der Caritas für den Kreis Mettmann,
- eine Einrichtung der Johanniter-Unfall- Hilfe e.V. und
- zwei Einrichtungen der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und
Nichtbehinderte e.V.
Durch diese Verteilung wird dem Subsidiaritätsprinzip (Vorrang des
freien Träger = Nachrang der kommunalen Aufgabenübernahme) Rechnung getragen.
Den Familien in Hilden steht eine breite Auswahl an Einrichtungen im
Elementarbereich zur Verfügung.
Bei städtischen Einrichtungen verfügt die Stadt naturgemäß über größere
Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten als bei anderen Trägern.
Das Fachamt hat alle oben genannten Träger informiert, damit diese
Gelegenheit erhalten, ihr Interesse zur Übernahme einer Trägerschaft für die
6-gruppige Kindertageseinrichtung zu bekunden. Ein spezielles Auswahlverfahren
ist nicht vorgeschrieben.
Die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG),
der Vorstand, Gerresheimer Str. 20, Hilden, hat ihr Interesse zur Übernahme der
Trägerschaft bekundet.
Die Interessensbekundung der
FZG ist als Anlage 1 beigefügt. Aus
der Anlage 2 ist eine Kurzkonzeption des Bewerbers zu
entnehmen.
Die FZG widmet sich seit ihrer Entstehung dem Miteinander von
Behinderten und Nichtbehinderten. Die Vereinsmitglieder, der Vorstand und die
beschäftigten Mitarbeiter/innen sind dem integrativen/inklusiven Gedanken im
besonderen Maße verbunden. Wie von der FZG dargestellt, betreibt der Verein
seit vielen Jahren 2 nun „inklusive“ Kindertageseinrichtungen in Hilden und
verfügt demnach über langjährige und weitreichende Erfahrungen im Bereich der
gemeinsamen Förderung und Bildung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum
Eintritt der Schulpflicht. Die Kurzkonzeption greift darüber hinaus die Themen
Bewegung und naturnahe Pädagogik auf. Der Einbezug der angrenzenden Turnhalle
Furtwänglerstraße, des ebenfalls durch die FZG betriebenen Abenteuerspielplatzes
sowie eine angestrebte Kooperation mit dem Jugend- und Kulturzentrum Area 51
würden die räumlichen Überlegungen des Trägers bereichern. Die Konzeption lässt
erkennen, dass die Überlegungen zur Raumplanung insgesamt fundiert sind.
Das Fachamt schlägt vor, der FZG die Trägerschaft für die 6-gruppige
Kindertageseinrichtung, Furtwängler Str. 2, mit den Schwerpunkten
- Inklusion
- Bewegung
- Naturpädagogik
zu übertragen und an den weiteren Planungen konkret zu beteiligen. Da aus
Sicht des Fachamtes mit der geplanten Kindertageseinrichtung ein inklusiver
Förderschwerpunkt in Hilden Nord entstehend soll, ist der Bewerber als
besonders geeignet einzustufen.
Die Auswahl steht dem Subsidiaritätsprinzip nicht entgegen.
Über diese Auswahl konnte mit den anderen in Hilden vertretenen Trägern
ein Einvernehmen erzielt werden.
Die Träger von
Kindertageseinrichtungen erhalten von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe,
gestaffelt nach Art der Trägerschaft, einen Zuschuss, an dem sich das Land in
unterschiedlicher Höhe, ebenfalls gestaffelt nach Art der Trägerschaft,
beteiligt. Die nachfolgende Tabelle zeigt beispielhaft die Betriebskosten für
die geplanten 6 Gruppen in der neuen Kindertageseinrichtung auf:
Beispielrechnung für Betriebskosten nach KiBiz
Gruppe |
Typ |
Plätze U3 |
Plätze Ü3 |
Gesamt |
Betriebskosten 100 % |
1 |
I |
6 |
14 |
20 (35 Std.) |
127.559,00 € |
2 |
I |
6 |
14 |
20 (45 Std.) |
163.585,80 € |
3 |
II |
10 |
0 |
10 (35 Std.) |
129.835,20 € |
4 |
II |
10 |
0 |
10 (45 Std.) |
168.865,10 € |
5 |
III |
0 |
25 |
25 (35 Std.) |
117.237,50 € |
6 |
III |
0 |
20 |
20 (45 Std.) |
150.314,20 € |
|
|
32 |
73 |
105 |
857.396,80 € |
Kostenverteilung der Betriebkosten Träger
nach § 21 KiBiz
Kommune Anderer freier Tr.
Rechtsgrundlage: Träger Anteil 180.053,33
€ 77.165,71 €
§ 20 Abs. 1 KiBiz JA Anteil 677.343,47
€ 780.231,09 €
Rechtsgrundlage: Refinanzierung Land 257.219,04
€ 308.662,85 €
§ 21 Abs. 1 KiBiz Vorteil zur kommunalen 0,00 € 51.443,81
€
Trägerschaft
Durch die Übertragung der Trägerschaft auf einen „anderen freien
Träger“, hier die FZG, ergibt sich ein finanzieller Vorteil zu den
Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gegenüber einer städtischen
Trägerschaft von 6%. Dies entspricht rd. 50.000 € pro Jahr.
Fazit:
Das Fachamt hat alle in Hilden vertretenen Träger informiert, damit
diese Gelegenheit erhalten, ihr Interesse zur Übernahme einer Trägerschaft für
die 6-gruppige Kindertageseinrichtung zu bekunden.
Die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. (FZG),
der Vorstand, Gerresheimer Str. 20, Hilden, hat ihr Interesse zur Übernahme der
Trägerschaft bekundet.
Die FZG hat durch die Vorlage einer Kurzkonzeption dargelegt, dass sie
durch langjährige und weitreichende Erfahrungen im Bereich der gemeinsamen
Förderung und Bildung von Kindern im Alter von 0 Jahren bis zum Eintritt der
Schulpflicht als besonders geeigneter Bewerber einzustufen ist.
Die Auswahl steht dem Subsidiaritätsprinzip nicht entgegen.
Das Fachamt schlägt vor, der FZG die Trägerschaft für die 6-gruppige
Kindertageseinrichtung, Furtwänglerstr. 2 mit den konzeptionellen Schwerpunkten
- Inklusion
- Bewegung
- Naturpädagogik
zu übertragen.
Über diese Auswahl konnte mit den anderen in Hilden vertretenen Trägern
ein Einvernehmen erzielt werden.
Durch die Übertragung der Trägerschaft auf einen „anderen freien
Träger“, hier die FZG, ergibt sich ein finanzieller Vorteil zu den
Betriebskosten der Kindertageseinrichtung gegenüber einer städtischen
Trägerschaft von 6%. Dies entspricht rd. 50.000 € pro Jahr.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
|
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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