- Auflösung der Ferdinand Lieven Schule und Übernahme der Schulträgerschaft des Förderzentrums Mitte durch den Kreis Mettmann
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Sport:
1.
Die
Ferdinand-Lieven-Schule, Förderschule der Stadt Hilden mit den
Förderschwerpunkten Lernen sowie soziale
und emotionale Entwicklung wird mit
Wirkung zum Ende des Schuljahres 2015/16 umgehend und vollständig aufgelöst
(Schulnummer 153140).
2.
Für die Beschlussfassung wird gemäß § 80
Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung die sofortige Vollziehung
angeordnet.
3.
Die
Konzepte zur neuen Förderschulstruktur und zur angestrebten Kreisträgerschaft
werden positiv zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit einstimmigem Beschluss vom 15.07.2013 beauftragte der Kreistag den Landrat des Kreises Mettmann mit der Erarbeitung eines Konzeptes für eine zukünftige Förderschulstruktur. Hintergrund für diese Beauftragung war die kurze Zeit später erlassene Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen (MindestgrößenVO). Diese stellten den perspektivischen Bestand der bisher in kommunaler Trägerschaft geführten Förderschulen im Kreis Mettmann, aufgrund deutlich zu geringer Schülerzahlen, in Frage. Die Mitglieder des Ausschusses für Schule und Sport wurden in der Sitzung am 24.09.2014 mit einem Zwischenbericht in der Sitzungsvorlage WP 20-14 SV 51/022 über diese Entwicklung informiert.
Infolge wurden Konzept und Umsetzung einer neuen Förderschulstruktur auf Ebene der verantwortlichen Schuldezernenten und Schulaufsichtsbeamten in einem breit angelegten und transparenten Entwicklungsprozess erarbeitet. Im Ergebnis liegt dieser Vorlage der Entwurf einer Kreisvorlage
„Neue
Förderschulstruktur im Kreis Mettmann – Konzeption“ Nr. 20/014/2015
(Anlagen 1, 1a bis 1c) bei. Diese Vorlage wird dem Kreistag am 22.06.2015 zum Beschluss vorgelegt.
In zeitlicher Abfolge wurde in eben diesem Arbeitskreis auch die Frage der Schulträgerschaft für die Schulen in der neuen Struktur beraten. Nach Abwägung aller möglichen Modelle fiel die Entscheidung auf eine Kreisträgerschaft. Verlauf und Abwägung des Entscheidungsprozesses sowie die z.Zt. kalkulierbaren inhaltlichen und ressourcentechnischen Auswirkungen werden in der Kreisvorlage
„Neue
Förderschulstruktur im Kreis Mettmann – Schulträgerschaft“ Nr. 40/018/2015
(Anlage 2) ausführlich dargestellt. Auch diese Vorlage wird dem Kreistag am 22.06.2015 zum Beschluss vorgelegt.
Aus der Umsetzung dieser beiden Beschlüsse ergeben sich schulstrukturelle Handlungsnotwendigkeiten für die Stadt Hilden. Das Konzept sieht vor, im Kreisgebiet insgesamt 4 Förderzentren zu bilden. Die Stadt Hilden wird zusammen mit den Städten Erkrath und Haan in das Förderzentrum Mitte integriert. Hier wird eine Verbundschule mit einem unbefristeten Hauptstandort, einem unbefristeten Teilstandort und einem weiteren auf zwei Jahre befristeten Teilstandort installiert. Dazu liegt dieser Sitzungsvorlage eine weitere Anlage (3) des Kreises bei. Das Gebäude der bisherigen Ferdinand - Lieven - Schule wird Hauptsandort des neuen Förderzentrums
„Neue
Förderschulstruktur im Kreis Mettmann“
- Auflösung der Paul Maar Schule in den
Städten Hilden und Monheim
- Gründung des Förderzentrums Mitte Nr. 40/015/2015
Die im Beschluss des Kreises dazu aufgeführte Bezeichnung der neuen Schule lautet:
„Förderzentrum Mitte“
Förderschule des Kreises Mettmann im integrativen Verbund
mit dem Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung
sowie Lernen - Primar- und Sekundarstufe I -
und dem Förderschwerpunkt Sprache - Primarstufe -
Hauptstandort: Lortzingstraße 1, 40724 Hilden
Teilstandort: Rathelbeckerweg 45-47,
40699 Erkrath“
Otto-Hahn-Straße 6,
40721 Hilden (nur bis 31.07.2019)
Voraussetzung für die Gründung des Förderschulzentrums Mitte ist die Auflösung der kommunalen Ferdinand Lieven Förderschule zum Ende des Schuljahres 2015/2016, die der Rat der Stadt Hilden zu beschließen hat. Hier kommt nun eine zeitlich Komponente zu tragen. Um Schülern, Eltern und Lehrerschaft eine verbindliche Perspektive für die Zukunft der Förderschule zu geben, müssen diese Entscheidungen spätestens zum Beginn des Schuljahres 2015/16 verbindlich getroffen sein. Aus diesem Grund legt die Fachverwaltung diese Vorlage schon zu diesem Zeitpunkt – also vor der endgültigen Beschlussfassung des Kreistages vor. Am Verlauf der Vorberatungen am 21.05.2015 Kreisausschuss für Sport und Schule und 15.06.2015 Kreisausschuss kann allerdings eine eindeutige Tendenz erkannt werden.
Auflösung
der Ferdinand Lieven Schule
Voraussetzung für einen solchen Beschluss ist nach § 76 Abs.1 Schulgesetz NRW die Einbeziehung der betroffenen Schule. Schulleitung und Lehrerschaft waren über Beteiligung an entsprechenden Arbeitskreisen der unteren Schulaufsichtsbehörde über die anstehenden Planungen informiert. Es bestand und besteht die Möglichkeit an der pädagogischen Umsetzung des neuen Konzeptes mitzuwirken.
Am 20.4.2015 fand eine außerordentliche Schulkonferenz in der Ferdinand Lieven Schule statt, an der auch ein Vertreter des bisherigen Schulträgers teilgenommen hat. Einziger Tagesordnungspunkt war die Auflösung der Schule und die Erarbeitung einer Stellungnahme der Schulkonferenz. Diese Stellungnahme liegt hier vor (Anlage 4). Die Schulkonferenz gibt dem Bedauern über die Auflösung der Ferdinand Lieven Schule Ausdruck. Damit wird vor allem die Zufriedenheit mit der bisher geleisteten pädagogischen Arbeit verdeutlicht. Weiterhin verbindet sich mit der Stellungnahme auch die Hoffnung auf eine langfristige und qualitativ hochwertige Anschlusslösung. Diese Stellungnahme spiegelt auch die Einschätzung der Fachverwaltung der Stadt Hilden.
Kündigung
der öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Haan
Im Jahr 2008 wurde eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Haan und der Stadt Hilden über den Zusammenschluss der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen getroffen. Diese wurde durch einen Beschluss des Rates am 12.12.2012 in der SV WP 09-14 SV 51/213 aktualisiert. Durch die angestrebte Auflösung der Ferdinand – Lieven - Schule wird diese Vereinbarung gegenstandslos. § 4 der Kontraktes sieht vor: „Die Vereinbarung tritt am 01.08.2012 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Sie endet mit der Auflösung der Hildener Förderschule“ Eine explizite Kündigung des Vertrages durch die Stadt Hilden ist somit nicht notwendig. Der Rat der Stadt Hilden wird auf diesem Wege vom Ende der Vereinbarung in Kenntnis gesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen für die Stadt Hilden
Zu den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hilden ist augenblicklich noch keine abschließende Zahl zu benennen. Auch wenn schon in einigen Bereichen Aushandlungsergebnisse vorliegen, muss der Kreis noch zahlreiche Variablen, insbesondere im Bereich der Gebäudebewirtschaftung ermitteln. Die aus den bisherigen Verhandlungen erkennbaren Linien machen aber deutlich, dass es sich im Ergebnis mindestens um eine „schwarze Null“ handeln sollte.
Fazit
Die Auflösung der Ferdinand Lieven Schule und
Überführung in ein neues Förderzentrum Mitte stellen einen bedeutsamen Eingriff
in die Struktur der Hildener Schullandschaft dar. Dennoch erscheint dieser Weg,
auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden
Konsequenzen ohne Alternative. Die durch den Inklusionsprozess angestoßenen
Entwicklungen sind im Fluss und eine Schulstruktur ohne Förderschulen im Primar-
und Sekundarbereich ist auch bis auf weiteres noch nicht erkennbar. Daher macht
es auch aus Sicht der Fachverwaltung großen Sinn die Kräfte zu bündeln, um die
anspruchsvollen pädagogischen Förderkonzepte zu qualifizieren, aber auch
wirtschaftlich verkraftbar zu gestalten. Das dabei der Kreis die Trägerschaft übernimmt,
stellt in diesem Zusammenhang eine
weitere Zäsur dar. Es wird erkennbar, dass dieser Wechsel durch einen
intensiven, offenen und fairen Aushandlungsprozess zu Stande gekommen ist. Das
verdeutlichen u.a. die umfänglichen und strukturierten Konzeptionspapiere. Auch
für Schüler- und Elternschaft bringt die neue Struktur durch die Wohnortnähe
erhebliche Vorteile mit sich. Die
entstehenden Schnittstellen in die Kommunen des Kreises sind ressourcentechnisch
bekannte Größen und somit kalkulierbar. Die pädagogische und netzwerkorientierte Arbeit vor Ort ist über
die gute Vorarbeit der Kompetenzzentren stabil und gewachsen, so dass sicher
davon auszugehen ist, dass einer gewinnbringenden zukünftigen Kooperation auch
in Hilden nichts im Wege stehen wird.
Sollte die erarbeitete Förderschulstruktur im Kreis Mettmann umgesetzt werden, schließt die städtische Ferdinand-Lieven-Schule am 31.07.2016 ihre Pforten und am selben Standort würde am 01.08.2016 das Förderzentrum Mitte als Förderschule des Kreises Mettmann mit dem Hauptstandort Lortzingstr. 2 eröffnet. Damit hätten alle Hildener Eltern von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung die Möglichkeit, neben dem bestehenden allgemeinen Schulangebot eine Förderschule zu wählen
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030106 |
Förderschule |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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