Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Unterbringungssituation der
ausländischen Flüchtlinge zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Mit dieser Sitzungsvorlage wird erneut über
die aktuelle Situation der Unterbringung und Betreuung der ausländischen
Flüchtlinge in Hilden berichtet.
Der Zustrom der asylsuchenden Menschen hat
sich weiter verstärkt und an Dynamik zugenommen. So berichtet das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge am 19.03.2015:
„….Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht bislang für das Jahr 2015 von rund
300.000 Asylanträgen aus – nach 202.000 im vergangenen Jahr….“ Die
Bundesinnenministerkonferenz prognostiziert sogar: „Wenn wir unsere Zahlen
hochrechnen, müssen wir 2015 in Deutschland mit 500.000 bis 550.000 neuen
Asylbewerbern rechnen und nicht nur mit 300.000….“
Seit dem Flüchtlingsgipfel am 08.05.2015 geht
das BAMF nunmehr von 450.000 Asylanträgen bundesweit aus. Für NRW ist folglich
mit 84.000 Erstantragstellern und 11.000 Folgeantragstellern zu rechnen.
Die Bewältigung dieser Aufgabe stellt alle
Städte und Gemeinden vor enorme und stetig steigende infrastrukturelle und
personelle Herausforderungen und bildet durchaus einen Sprengsatz für die
kommunalen Haushalte durch die rasant ansteigenden Kosten. Alle kommunalen
Spitzenverbände fordern eine schnelle und dauerhafte finanzielle Entlastung der
Kommunen und eine Beschleunigung der Asylverfahren. Die bisherigen
„Flüchtlingsgipfel“ haben dazu bislang nicht nennenswert beigetragen. Am 27.04.2015
fand ein Informationsgespräch mit den Landtags- und Bundestagsabgeordneten und
den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen in Düsseldorf statt, an dem auch die
Sozialdezernenten der Städte Ratingen und Hilden teilnahmen. Dort wurden die
bekannten Forderungen der kommunalen Spitzenverbände konkretisiert und den
Abgeordneten deutlich gemacht, dass es zwingend erforderlich ist, schon in
Kürze die Kommunen merkbar zu entlasten, die Bearbeitung der Asylverfahren zu
beschleunigen und die Rückführungsmöglichkeiten zu verbessern. Der von der
Stadt Hilden dazu erarbeitete Forderungskatalog wurde den Abgeordneten
vorgetragen und durch eine entsprechende Erwartungshaltung aller Bürgermeister
und Bürgermeisterinnen nachdrücklich bekräftigt. Es bleibt abzuwarten, ob die
Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels, an dem die Kommunen nicht teilgenommen
haben, zu einer tatsächlichen und vor allem kurzfristigen Entlastung der Städte
und Gemeinden führen.
Bislang ist die Unterbringung und Betreuung
der ausländischen Flüchtlinge in Hilden gut gelungen. Aufgrund der schnellen
und stetig steigenden Zuweisungen spitzt sich die Situation in Hilden wie in
vielen anderen Kommunen allerdings zu. Die Zahl der in Hilden untergebrachten
Flüchtlinge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Im Jahr |
2000 |
307 |
|
2005 |
147 |
|
2007 |
101 |
|
2009 |
61 |
|
2010 |
65 |
|
2011 |
65 |
|
2012 |
71 |
|
2013 |
135 |
|
2014 |
247 |
April |
2015 |
320 |
Hält der Zustrom
weiter so dynamisch an, ist mit bis zu 500 Personen im Jahr 2015 zu rechnen.
Es gilt, sich auf
die damit verbundenen erheblichen Belastungen vorzubereiten und entsprechende
Maßnahmen mit allen verantwortlichen Akteuren zu entwickeln.
Unterbringung
und Versorgung:
Bis zum 15.05.2015 wurden zur Unterbringung
der ausländischen Flüchtlinge Übergangsheime an folgenden Standorten
vorgehalten:
- Forststraße 21-23a 180
- 200 Plätze
- Richrather Str. 257 30 -
35 Plätze
- Oststraße
69
40 - 45 Plätze
- Oststraße
71 45 -
50 Plätze
gesamt 295
– 330 Plätze
Der Korridor in der Personenanzahl ergibt sich durch die
unterschiedlichen Familiengrößen, wodurch nicht immer die vollständige
Ausschöpfung der Platzkapazität möglich ist. In der Unterkunft Richrather
Straße 257 hält die Stadt Hilden drei barrierefreie Unterbringungsmöglichkeiten
vor.
Wie bereits berichtet, wurden bis Mitte des Jahres weitere
Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. So wird das Dachgeschoß im Gebäude
Forststraße 23 a ausgebaut. Mit der Fertigstellung ist im Juni 2015 zu rechnen.
Des Weiteren wird das von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft erworbene Wohngebäude
Walder Straße 98 für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen
angemietet werden. Die Umbauarbeiten wurden Anfang Mai abgeschlossen. Die
Nachbarschaft wurde bereits im Januar 2015 über das Vorhaben schriftlich
informiert. Im Rahmen eines Bürgerforums erhielten die Anlieger und Nachbarn am
28.04.2015 ausführliche Informationen über Art und Umfang der Unterbringung und
Betreuung als auch über die betreuenden und begleitenden Sozialarbeiter und
Hausmeister. An dieser Veranstaltung haben 28 Bürger und Bürgerinnen
teilgenommen.
Der Aufruf der Verwaltung, freie Wohnungen bereitzustellen, die von der
Stadt für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen angemietet werden,
war bislang nicht besonders erfolgreich. Die angeschriebenen großen Wohnungsgesellschaften
teilten mit, dass keine geeigneten Wohnungen zur Verfügung stehen. Eine von
einem Bürger angebotene Wohnung konnte zwischenzeitlich angemietet werden. Nach
wie vor werden geeignete Wohnungen gesucht.
Unter Berücksichtigung der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen entwickelt
sich das Platzangebot wie folgt:
Maßnahme |
Zeitpunkt |
Kapazität |
|
||
Anmietung
einer großen Wohnung |
ab Juni 2015 |
10 Plätze |
|
||
Walder Straße 98 |
ab Mai 2015 |
30 – 40 Plätze |
|
||
Ausbau
Dachgeschoss Forststr. 23a |
ab Juli 2015 |
35 - 40 Plätze |
|
||
|
bis Juli 2015 |
75 - 90 Plätze |
|
||
|
|
|
|||
Damit erhöht sich die Gesamtkapazität auf 370 - 420 Plätze.
Dieses Platzangebot wird bei der aktuellen
Entwicklung jedoch nicht ausreichen. Es müssen daher weiter große Anstrengungen
unternommen werden, um weitere Häuser, Wohnungen und Einrichtungen zu
akquirieren und schnell zu prüfen, ob sie für eine Unterbringung geeignet sind.
Auf Vorschlag des Fachdezernates wurde am
07.04.2015 durch den Verwaltungsvorstand die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe
Asyl“ beschlossen, um die Kräfte und Ressourcen aller zuständigen Dienststellen
zu bündeln und eine eng abgestimmte amts- und dezernatsübergreifende
Zusammenarbeit zu erreichen. In den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
arbeiten die Beteiligten vernetzt zusammen. Die Kooperation soll damit vor dem
Hintergrund der steigenden Herausforderungen noch weiter intensiviert und
zugleich systematisiert werden.
Aktuell werden unterschiedliche
Unterbringungsmöglichkeiten geklärt und geprüft. Dazu gehört auch das bislang
vermietete Gebäude Richrather Straße 255, das früher auch als Unterkunft
genutzt wurde. Zudem werden Standorte und Kosten für die Aufstellung von
Modulbauten geprüft.
In einer Sondersitzung des Sozialausschusses
am 16.09.2015 sollen die bis dahin entwickelten möglichen zusätzlichen
Unterbringungseinrichtungen einschließlich der finanziellen Auswirkungen
vorgestellt werden. Angesichts der hohen Zahl an Zuweisungen ist Eile
angebracht, um noch in diesem Jahr weitere Plätze generieren zu können und
nicht Turnhallen für eine temporäre Unterbringung nutzen zu müssen.
Neben den Kosten für die Unterkünfte werden
auch die Kosten für die Leistungen an die Asylbewerber ( Regelsätze und
Krankenhilfe ) steigen. Die im Haushalt eingestellten Mittel werden nicht
ausreichen. Im Jahr 2014 wurden für das Produkt 050303 „Hilfen nach dem
AsylbLG“ Mittel in Höhe von 1.100.000 € bereitgestellt. Mit der SV 50/023 wurde
in der Sozialausschusssitzung am 23.02.2015 bereits darauf hingewiesen, dass
mit den im Haushaltsplan bereitgestellten und auf 2,08 Mio. € angehobenen
Aufwandsmittel voraussichtlich 320 Personen bis zum Ende des Jahres 2015
finanziert werden können. Schon jetzt sind allerdings 326 Personen vorhanden.
Die eingeplanten Aufwandsmittel im Leistungsbereich werden daher nicht ausreichen.
Zwar sind in diesem Jahr erhöhte Zuschüsse des Landes in Höhe 780.000 € zu
erwarten; diese werden bei der sich nunmehr abzeichnenden Entwicklung lediglich
20% der Kosten der Stadt Hilden abdecken können.
Betreuungs-
und Beratungskonzept
Die Flüchtlinge werden aktuell von drei
Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen beraten und betreut. Darüber hinaus sind
zurzeit vier Hausmeister und ein Nachthausmeister für die verschiedenen
Unterbringungseinheiten der Stadt Hilden zuständig.
Die deutlich angestiegene Zahl der ausländischen
Flüchtlinge führt zu einer Überlastung des vorhandenen Personals. Das macht die
temporäre Aufstockung der Personalressourcen zwingend notwendig.
Die Beratung und Betreuung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
·
Aufnahme der
Asylbewerber, An- und Abmeldung
·
Beratung in allen
Bereichen des täglichen Lebens
·
Mittler zwischen den
Institutionen
·
Hilfestellung beim
Asylverfahren, Aufenthalt und sonstiger behördlicher Angelegenheiten
·
Vermittlung, Beratung
und Anmeldung in Schule, Kindergärten etc.
·
Aufenthaltskontrollen
·
Spielangebote für Kinder
·
Sportangebote für
Erwachsene
·
Rückkehrberatung im
Bedarfsfall
·
KJHG-Aufgaben innerhalb
der Unterkunft
·
Auszugsberatung im
Bedarfsfall
·
Freizeitangebote
·
Ferienmaßnahmen
·
Vermittlung von
Schwangerschaftsberatung, Hebammenhilfe etc.
·
Kooperation mit allen
notwendigen Behörden, Vereinen und Verbänden
·
Vernetzung der Akteure
und Koordination des ehrenamtlichen Engagements
·
Nachsorgende Beratung
und Integrationshilfen für anerkannte Flüchtlinge
·
Durchführung
regelmäßiger Sprechzeiten
Aktuell leben 111
Kinder mit ihren Eltern in den Übergangsheimen der Stadt Hilden:
0-5
Jahre = 56 Kinder
6-11
Jahre = 30 Kinder
12-17
Jahre = 25 Kinder
Bislang ist es
gelungen, alle Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit sind mit altersadäquaten
Bildungsangeboten im Kindergarten und in der Schule zu versorgen Die
verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen und Lehrkräfte leisten hier eine
außergewöhnlich gute Arbeit. Die Versorgung der Kinder im Bereich der weiterführenden
Schulen erweist sich für die sogenannten Quereinsteiger als zunehmend
schwierig. Dem Kreisintegrationszentrum gelingt es immer weniger, Schulplätze
zu akquirieren, da den jeweiligen Schulen die Lehrerressourcen fehlen.
Seiteneinsteigerberatung
Für die Seiteneinsteigerberatung für neu zugezogene Familien wurde im
Stellwerk ein gesondertes Betreuungs- bzw. Begleitungssetting konzipiert. Neben
der Basisberatung zum Bildungs- und Teilhabepaket wird zusätzlich die
Beantragung anderer ggf. benötigter Sozialleistungen unterstützt. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt auf einer ausführlichen Beratung zum deutschen Betreuungs-
und Bildungssystem. Für die Einschulung in weiterführende Schulen wird mit dem
Kreisintegrationszentrum Mettmann kooperiert. Die Seiteneinsteigerberatung im
Flüchtlingsbereich, insoweit diese Menschen in den städtischen Übergangsheimen
leben, wird durch die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Besonderen
Sozialen Dienstes des Amtes 50 gewährleistet. Beim Auszug von anerkannten Flüchtlingen
in Wohnungen erfolgt eine Fallübergabe. Eine ordnungsgemäße Übergabe wird durch
regelmäßige Dienstbesprechungen zwischen Amt 50 und Amt 51 gewährleistet.
Willkommenskurs
Darüber hinaus wird seit Juli 2013 vom Stellwerk - Büro für Familien und
Bildung - ein Sprachkurs für Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse, angeboten.
Der Kurs findet in den Räumlichkeiten der AWO Hilden, Josef-Kremer-Haus statt.
Die Teilnehmer werden entsprechend ihrer Sprachkenntnisse von der Dozentin in
zwei Gruppen eingeteilt und mit jeweils 2 x 45 Min. unterrichtet. Ziel ist
hierbei, Müttern ohne Deutschkenntnisse hinreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln,
um kurzfristig am Alltag teilnehmen zu können. In diesem Sinne ist der Kurs auf
die Vermittlung alltagsrelevanter (Sprach-) Inhalte ausgerichtet. Der
Willkommenskurs wurde nach den Osterferien um eine Stunde erweitert und findet
immer dienstags von 09.00 -13.00 h mit aktuell 16 Teilnehmern statt. Mit der
AWO ist die neue Kursdauer abgestimmt.
Ergänzende
Deutschförderung für Grundschüler
Ein weiterer Baustein in der Beratungsarbeit des Stellwerkes in 2015 ist eine in Planung befindliche ergänzende
Deutschförderung für Grundschüler. Für Grundschüler ist kurzfristig ein Ergänzungsunterricht
Deutsch geplant. Neu zugezogene Kinder, die noch keine oder nur geringfügige
Deutschkenntnisse haben, werden im Nachmittagsbereich der OGS von qualifizierten
Honorarkräften zusätzlich in der deutschen Sprache gefördert. Ziel ist hierbei,
die Kinder schnellstmöglich in den Regelunterricht eingliedern zu können. Vor
den Sommerferien wird an zwei Standorten ein solcher Ergänzungsunterricht für
Grundschüler eingeführt. In der Projektphase werden bis September 2015 pro
Schule jeweils 2 Std. zusätzlich für Seiteneinsteiger finanziert. Den
Unterricht übernehmen angestellte OGS Mitarbeiter im Rahmen einer befristeten
Aufstockung der Stunden. Inhalt des Unterrichts ist die Vermittlung von Alltagswissen.
Nach der Projektphase wird in Absprache mit OGS und Schulleitung, anhand der erkannten
Bedarfe ggf. die zukünftige Ausgestaltung des Angebots optimiert.
Jugendmigrationskurs
Außerdem soll in Kooperation des Stellwerkes zusammen mit der VHS Hilden-Haan ein Jugendmigrationskurs
installiert werden. Der Jugendmigrationskurs soll zugereisten Jugendlichen und
jungen Erwachsenen ohne deutsche Sprachkenntnisse einen raschen und unbürokratischen
Erwerb erster deutscher Sprachkenntnisse ermöglichen. Er ist auf Möglichkeiten
und Bedarfe von jungen lernfähigen Menschen abgestimmt. Ziel soll sein, nicht
schulpflichtige Zuwanderer durch das Erlernen der Verkehrssprache die schnelle
Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Junge Menschen
sind in der Regel lern- und aufnahmefähiger, sodass ein auf diese Zielgruppe
abgestimmtes Kursangebot folgerichtig ist. Es ist geplant, dass auch
jugendliche Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus von diesem
Angebot profitieren sollen. Der Jugendmigrationskurs startete am 18.05.2015. Er
wird mit dreimal drei Wochenstunden von der VHS Hilden – Haan durchgeführt. Die
Rekrutierung der Teilnehmer wird durch das Stellwerk geleistet. Es werden auch
berufsschulpflichtige Flüchtlinge daran teilnehmen. Das Berufskolleg Hilden
begrüßt den Jugendmigrationskurs. Die Schüler des BK Hilden würden parallel zu
dem VHS Kurs weiterhin das BK besuchen. Frau Gockel (Schulsozialarbeit BK) wird
eine Liste mit den vorgesehen Schülern aufstellen. Für berufsschulpflichtige
Jugendliche ist somit voraussichtlich eine ganzwöchige Beschulung gesichert.
Freizeit und
Sportangebote
Innerhalb des sozialpädagogischen
Konzeptes steht auch die Arbeit mit den erwachsenen Flüchtlingen im Mittelpunkt.
So gibt es neben dem Gartenprojekt, der geplanten Nähstube, auch ein
Sportprogramm für Männer. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialarbeiter
und einem ehemaligen Hildener Flüchtling durchgeführt. Es besteht neben Joggen,
Krafttraining und Fußball auch aus Boxen. Eine Trainerin für den Frauensport
konnte zwischenzeitlich gefunden werden, so dass es nun auch möglich ist analog
zum Männerfitness einen Frauenkurs anzubieten. Der Frauensportkurs startete im
April. Der Start der Nähstube ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Auf
Einladung des Sportbüros fand am 16.04.2015 ein ausführliches
Informationsgespräch mit dem Stadtsportverband Hilden und interessierten Vertretern
der Hildener Sportvereine statt. Dabei wurden die Möglichkeiten der Hildener
Sportvereine zur Integration und zur Betreuung und Unterstützung von
ausländischen Flüchtlingen erörtert. Die besonderen Rahmenbedingungen und
Herausforderungen in diesem Bereich wurden von den Verwaltungsvertretern
dargestellt. Es gibt eine große Bereitschaft in Hildener Sportvereinen,
asylsuchenden Menschen eine sportliche Heimat zu geben. Es wurde sich darauf
verständigt, dass die Unterstützung durch eine Einbindung in bestehende
Angebote am erfolgversprechendsten ist. Es wird nunmehr eine Information der
ausländischen Flüchtlinge über die unterschiedlichen Sportangebote erfolgen.
Zudem werden die betreuenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für eine
Teilnahme werben.
Sprachkurse für Erwachsene
Darüber hinaus
soll in Kooperation mit der VHS- Hilden-Haan
ein Deutschkurs installiert werden, der speziell auf die Bedürfnisse von
Flüchtlingen abgestimmt ist. Außerdem ist ein weiterer Sprachkurs für
Flüchtlinge geplant. Hierfür werden Kooperationsverhandlungen mit dem marokkanischen
Verein und der evangelischen Kirche geführt. Der aus dem Maßnahmenkatalog
geförderte Sprachkurs wird in zwei Kurse aufgeteilt. Kurs 1 startete am 18.05.
und wird fünf Wochen lang mit dreimal zwei Wochenstunden durchgeführt. Kurs 2
startet nach den Sommerferien und wird sechs Wochen lang mit dreimal zwei
Wochenstunden durchgeführt. Die Ehrenamtskurse der Evangelischen Kirche starten
auch im Mai. Die Projektmittel dafür wurden im März 2015 beantragt und im April
2015 bewilligt.
Besondere Aktionen
Zudem hat das
islamisch-marokkanische Kulturzentrum am 10.05. 2015 ein Fest unter dem Namen
„Tag des Flüchtlings“ organisiert. An diesem Tag hat der Verein die Flüchtlinge
Hildens in seine Moschee eingeladen, um sie dort zu bewirten und die Kinder mit
einer Überraschung zu erfreuen. Dieser Tag diente dazu, den Gemeindemitgliedern
und den Flüchtlingen die Gelegenheit zu geben, miteinander in Kontakt und ins
Gespräch zu kommen. Über 150 Flüchtlinge nahmen an dem fröhlichen und gut
organisierten Fest teil. In Zusammenarbeit mit dem Jugendparlament soll dieses
Jahr am 31.05. 2015 noch ein Sommerfest für die Kinder stattfinden. Mittelpunkt
hier soll die Übergabe von gespendeten Bewegungsspielzeugen sein, die bei diesem
Fest in Aktion genommen werden.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die Vielzahl der Angebote von einer ausgeprägten
Willkommenskultur und einem außergewöhnlichen ehrenamtlichen Engagement
getragen werden. Auf allen Ebenen werden erhebliche Anstrengungen unternommen,
um den ausländischen Flüchtlingen eine wertvolle Unterstützung und Förderung zu
geben. Dazu tragen auch in erheblichem Maß die katholische und evangelische
Kirche in Hilden bei. In einem „runden Tisch“ mit den Kirchengemeinden am
26.02.2015 wurde die Bereitschaft zu einem weiteren Engagement in unterschiedlichen
ehrenamtlichen Bereichen ausdrücklich bekräftigt.
Es steht
allerdings auch fest, dass die
-
erforderlichen zusätzlich zu schaffenden
Unterbringungsplätze
-
aufgrund der anhaltenden hohen Zuweisungen
steigenden Regel- und Krankenhilfekosten
-
Kosten für eine befristete Beschäftigung von
zusätzlichem Personal
eine
überplanmäßige Ausgabe in diesem Haushaltsjahr unumgänglich werden lassen. Die
konkrete Höhe wird durch die Entwicklungen in den nächsten Wochen bestimmt und
spätestens in einer Sondersitzung des Sozialausschusses nach den Sommerferien
benannt werden können. In der Sitzung des Rates am 30.09.2015 besteht dann die
Möglichkeit, die überplanmäßige Ausgabe zu beschließen, damit im Anschluss
weitere Handlungsmöglichkeiten für die Verwaltung gegeben sind.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050303 |
Hilfen nach AsylBLG |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2015 |
0503031000 |
533800 |
Leistungen nach
dem Asylbewerber-leistungsgesetz |
2.080.000 € |
||
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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|
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||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
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|
|
|
|
|
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|
|
|
|
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|
|
|
|
|
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan
enthalten: |
|
nein |
|
|
|||
Vermerk Personaldezernent |