Betreff
Bericht zur Unterbringungssituation der ausländischen Flüchtlinge
Vorlage
WP 14-20 SV 50/032
Aktenzeichen
Dez. III / 50 Ga/ne Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Unterbringungssituation der ausländischen Flüchtlinge zur Kenntnis.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit dieser Sitzungsvorlage wird erneut über die aktuelle Situation der Unterbringung und Betreuung der ausländischen Flüchtlinge in Hilden berichtet.

 

Der Zustrom der asylsuchenden Menschen hat sich weiter verstärkt und an Dynamik zugenommen. So berichtet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 19.03.2015:

 

„….Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht bislang für das Jahr 2015 von rund 300.000 Asylanträgen aus – nach 202.000 im vergangenen Jahr….“ Die Bundesinnenministerkonferenz prognostiziert sogar: „Wenn wir unsere Zahlen hochrechnen, müssen wir 2015 in Deutschland mit 500.000 bis 550.000 neuen Asylbewerbern rechnen und nicht nur mit 300.000….“

 

Seit dem Flüchtlingsgipfel am 08.05.2015 geht das BAMF nunmehr von 450.000 Asylanträgen bundesweit aus. Für NRW ist folglich mit 84.000 Erstantragstellern und 11.000 Folgeantragstellern zu rechnen.

 

Die Bewältigung dieser Aufgabe stellt alle Städte und Gemeinden vor enorme und stetig steigende infrastrukturelle und personelle Herausforderungen und bildet durchaus einen Sprengsatz für die kommunalen Haushalte durch die rasant ansteigenden Kosten. Alle kommunalen Spitzenverbände fordern eine schnelle und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen und eine Beschleunigung der Asylverfahren. Die bisherigen „Flüchtlingsgipfel“ haben dazu bislang nicht nennenswert beigetragen. Am 27.04.2015 fand ein Informationsgespräch mit den Landtags- und Bundestagsabgeordneten und den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen in Düsseldorf statt, an dem auch die Sozialdezernenten der Städte Ratingen und Hilden teilnahmen. Dort wurden die bekannten Forderungen der kommunalen Spitzenverbände konkretisiert und den Abgeordneten deutlich gemacht, dass es zwingend erforderlich ist, schon in Kürze die Kommunen merkbar zu entlasten, die Bearbeitung der Asylverfahren zu beschleunigen und die Rückführungsmöglichkeiten zu verbessern. Der von der Stadt Hilden dazu erarbeitete Forderungskatalog wurde den Abgeordneten vorgetragen und durch eine entsprechende Erwartungshaltung aller Bürgermeister und Bürgermeisterinnen nachdrücklich bekräftigt. Es bleibt abzuwarten, ob die Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels, an dem die Kommunen nicht teilgenommen haben, zu einer tatsächlichen und vor allem kurzfristigen Entlastung der Städte und Gemeinden führen.

 

Bislang ist die Unterbringung und Betreuung der ausländischen Flüchtlinge in Hilden gut gelungen. Aufgrund der schnellen und stetig steigenden Zuweisungen spitzt sich die Situation in Hilden wie in vielen anderen Kommunen allerdings zu. Die Zahl der in Hilden untergebrachten Flüchtlinge hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

 

Im Jahr

2000

307

 

2005

147

 

2007

101

 

2009

61

 

2010

65

 

2011

65

 

2012

71

 

2013

135

 

2014

247

April

2015

320

 

 

Hält der Zustrom weiter so dynamisch an, ist mit bis zu 500 Personen im Jahr 2015 zu rechnen.

 

 

Es gilt, sich auf die damit verbundenen erheblichen Belastungen vorzubereiten und entsprechende Maßnahmen mit allen verantwortlichen Akteuren zu entwickeln.

 

 

Unterbringung und Versorgung:

 

Bis zum 15.05.2015 wurden zur Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge Übergangsheime an folgenden Standorten vorgehalten:

 

  • Forststraße 21-23a                 180 - 200 Plätze
  • Richrather Str. 257                  30 -  35 Plätze
  • Oststraße 69                            40 -  45 Plätze
  • Oststraße 71                            45 -  50 Plätze

 

gesamt                             295 – 330 Plätze

 

Der Korridor in der Personenanzahl ergibt sich durch die unterschiedlichen Familiengrößen, wodurch nicht immer die vollständige Ausschöpfung der Platzkapazität möglich ist. In der Unterkunft Richrather Straße 257 hält die Stadt Hilden drei barrierefreie Unterbringungsmöglichkeiten vor.

 

Wie bereits berichtet, wurden bis Mitte des Jahres weitere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. So wird das Dachgeschoß im Gebäude Forststraße 23 a ausgebaut. Mit der Fertigstellung ist im Juni 2015 zu rechnen. Des Weiteren wird das von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft erworbene Wohngebäude Walder Straße 98 für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen angemietet werden. Die Umbauarbeiten wurden Anfang Mai abgeschlossen. Die Nachbarschaft wurde bereits im Januar 2015 über das Vorhaben schriftlich informiert. Im Rahmen eines Bürgerforums erhielten die Anlieger und Nachbarn am 28.04.2015 ausführliche Informationen über Art und Umfang der Unterbringung und Betreuung als auch über die betreuenden und begleitenden Sozialarbeiter und Hausmeister. An dieser Veranstaltung haben 28 Bürger und Bürgerinnen teilgenommen.

 

Der Aufruf der Verwaltung, freie Wohnungen bereitzustellen, die von der Stadt für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen angemietet werden, war bislang nicht besonders erfolgreich. Die angeschriebenen großen Wohnungsgesellschaften teilten mit, dass keine geeigneten Wohnungen zur Verfügung stehen. Eine von einem Bürger angebotene Wohnung konnte zwischenzeitlich angemietet werden. Nach wie vor werden geeignete Wohnungen gesucht.

 

Unter Berücksichtigung der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen entwickelt sich das Platzangebot wie folgt:

 

 

Maßnahme

Zeitpunkt

Kapazität

 

 

Anmietung einer großen Wohnung

ab Juni 2015

10 Plätze

 

 

Walder Straße 98

ab Mai 2015

30 – 40 Plätze

 

 

Ausbau Dachgeschoss Forststr. 23a

ab Juli 2015

35 - 40 Plätze

 

 

 

 

bis Juli 2015

 

75 - 90 Plätze

 

 

 

 

 

Damit erhöht sich die Gesamtkapazität auf 370 - 420 Plätze.

 

Dieses Platzangebot wird bei der aktuellen Entwicklung jedoch nicht ausreichen. Es müssen daher weiter große Anstrengungen unternommen werden, um weitere Häuser, Wohnungen und Einrichtungen zu akquirieren und schnell zu prüfen, ob sie für eine Unterbringung geeignet sind.

 

Auf Vorschlag des Fachdezernates wurde am 07.04.2015 durch den Verwaltungsvorstand die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Asyl“ beschlossen, um die Kräfte und Ressourcen aller zuständigen Dienststellen zu bündeln und eine eng abgestimmte amts- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit zu erreichen. In den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern arbeiten die Beteiligten vernetzt zusammen. Die Kooperation soll damit vor dem Hintergrund der steigenden Herausforderungen noch weiter intensiviert und zugleich systematisiert werden.

 

Aktuell werden unterschiedliche Unterbringungsmöglichkeiten geklärt und geprüft. Dazu gehört auch das bislang vermietete Gebäude Richrather Straße 255, das früher auch als Unterkunft genutzt wurde. Zudem werden Standorte und Kosten für die Aufstellung von Modulbauten geprüft.

 

In einer Sondersitzung des Sozialausschusses am 16.09.2015 sollen die bis dahin entwickelten möglichen zusätzlichen Unterbringungseinrichtungen einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorgestellt werden. Angesichts der hohen Zahl an Zuweisungen ist Eile angebracht, um noch in diesem Jahr weitere Plätze generieren zu können und nicht Turnhallen für eine temporäre Unterbringung nutzen zu müssen.

 

Neben den Kosten für die Unterkünfte werden auch die Kosten für die Leistungen an die Asylbewerber ( Regelsätze und Krankenhilfe ) steigen. Die im Haushalt eingestellten Mittel werden nicht ausreichen. Im Jahr 2014 wurden für das Produkt 050303 „Hilfen nach dem AsylbLG“ Mittel in Höhe von 1.100.000 € bereitgestellt. Mit der SV 50/023 wurde in der Sozialausschusssitzung am 23.02.2015 bereits darauf hingewiesen, dass mit den im Haushaltsplan bereitgestellten und auf 2,08 Mio. € angehobenen Aufwandsmittel voraussichtlich 320 Personen bis zum Ende des Jahres 2015 finanziert werden können. Schon jetzt sind allerdings 326 Personen vorhanden. Die eingeplanten Aufwandsmittel im Leistungsbereich werden daher nicht ausreichen. Zwar sind in diesem Jahr erhöhte Zuschüsse des Landes in Höhe 780.000 € zu erwarten; diese werden bei der sich nunmehr abzeichnenden Entwicklung lediglich 20% der Kosten der Stadt Hilden abdecken können.

 

Betreuungs- und Beratungskonzept

 

Die Flüchtlinge werden aktuell von drei Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen beraten und betreut. Darüber hinaus sind zurzeit vier Hausmeister und ein Nachthausmeister für die verschiedenen Unterbringungseinheiten der Stadt Hilden zuständig.

 

Die deutlich angestiegene Zahl der ausländischen Flüchtlinge führt zu einer Überlastung des vorhandenen Personals. Das macht die temporäre Aufstockung der Personalressourcen zwingend notwendig.

 

Die Beratung und Betreuung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

 

·         Aufnahme der Asylbewerber, An- und Abmeldung

·         Beratung in allen Bereichen des täglichen Lebens

·         Mittler zwischen den Institutionen

·         Hilfestellung beim Asylverfahren, Aufenthalt und sonstiger behördlicher Angelegenheiten

·         Vermittlung, Beratung und Anmeldung in Schule, Kindergärten etc.

·         Aufenthaltskontrollen

·         Spielangebote für Kinder

·         Sportangebote für Erwachsene

·         Rückkehrberatung im Bedarfsfall

·         KJHG-Aufgaben innerhalb der Unterkunft

·         Auszugsberatung im Bedarfsfall

·         Freizeitangebote

·         Ferienmaßnahmen

·         Vermittlung von Schwangerschaftsberatung, Hebammenhilfe etc.

·         Kooperation mit allen notwendigen Behörden, Vereinen und Verbänden

·         Vernetzung der Akteure und Koordination des ehrenamtlichen Engagements

·         Nachsorgende Beratung und Integrationshilfen für anerkannte Flüchtlinge

·         Durchführung regelmäßiger Sprechzeiten

 

Aktuell leben 111 Kinder mit ihren Eltern in den Übergangsheimen der Stadt Hilden:

 

0-5 Jahre      = 56 Kinder

6-11 Jahre    = 30 Kinder

12-17 Jahre  = 25 Kinder

 

Bislang ist es gelungen, alle Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit sind mit altersadäquaten Bildungsangeboten im Kindergarten und in der Schule zu versorgen Die verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen und Lehrkräfte leisten hier eine außergewöhnlich gute Arbeit. Die Versorgung der Kinder im Bereich der weiterführenden Schulen erweist sich für die sogenannten Quereinsteiger als zunehmend schwierig. Dem Kreisintegrationszentrum gelingt es immer weniger, Schulplätze zu akquirieren, da den jeweiligen Schulen die Lehrerressourcen fehlen.

 

Seiteneinsteigerberatung

Für die Seiteneinsteigerberatung für neu zugezogene Familien wurde im Stellwerk ein gesondertes Betreuungs- bzw. Begleitungssetting konzipiert. Neben der Basisberatung zum Bildungs- und Teilhabepaket wird zusätzlich die Beantragung anderer ggf. benötigter Sozialleistungen unterstützt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer ausführlichen Beratung zum deutschen Betreuungs- und Bildungssystem. Für die Einschulung in weiterführende Schulen wird mit dem Kreisintegrationszentrum Mettmann kooperiert. Die Seiteneinsteigerberatung im Flüchtlingsbereich, insoweit diese Menschen in den städtischen Übergangsheimen leben, wird durch die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Besonderen Sozialen Dienstes des Amtes 50 gewährleistet. Beim Auszug von anerkannten Flüchtlingen in Wohnungen erfolgt eine Fallübergabe. Eine ordnungsgemäße Übergabe wird durch regelmäßige Dienstbesprechungen zwischen Amt 50 und Amt 51 gewährleistet.

 

Willkommenskurs

Darüber hinaus wird seit Juli 2013 vom Stellwerk - Büro für Familien und Bildung - ein Sprachkurs für Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse, angeboten. Der Kurs findet in den Räumlichkeiten der AWO Hilden, Josef-Kremer-Haus statt. Die Teilnehmer werden entsprechend ihrer Sprachkenntnisse von der Dozentin in zwei Gruppen eingeteilt und mit jeweils 2 x 45 Min. unterrichtet. Ziel ist hierbei, Müttern ohne Deutschkenntnisse hinreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln, um kurzfristig am Alltag teilnehmen zu können. In diesem Sinne ist der Kurs auf die Vermittlung alltagsrelevanter (Sprach-) Inhalte ausgerichtet. Der Willkommenskurs wurde nach den Osterferien um eine Stunde erweitert und findet immer dienstags von 09.00 -13.00 h mit aktuell 16 Teilnehmern statt. Mit der AWO ist die neue Kursdauer abgestimmt.

 

Ergänzende Deutschförderung für Grundschüler

Ein weiterer Baustein in der Beratungsarbeit des Stellwerkes  in 2015 ist eine in Planung befindliche ergänzende Deutschförderung für Grundschüler. Für Grundschüler  ist kurzfristig ein Ergänzungsunterricht Deutsch geplant. Neu zugezogene Kinder, die noch keine oder nur geringfügige Deutschkenntnisse haben, werden im Nachmittagsbereich der OGS von qualifizierten Honorarkräften zusätzlich in der deutschen Sprache gefördert. Ziel ist hierbei, die Kinder schnellstmöglich in den Regelunterricht eingliedern zu können. Vor den Sommerferien wird an zwei Standorten ein solcher Ergänzungsunterricht für Grundschüler eingeführt. In der Projektphase werden bis September 2015 pro Schule jeweils 2 Std. zusätzlich für Seiteneinsteiger finanziert. Den Unterricht übernehmen angestellte OGS Mitarbeiter im Rahmen einer befristeten Aufstockung der Stunden. Inhalt des Unterrichts ist die Vermittlung von Alltagswissen. Nach der Projektphase wird in Absprache mit OGS und Schulleitung, anhand der erkannten Bedarfe ggf. die zukünftige Ausgestaltung des Angebots optimiert.

 

Jugendmigrationskurs

Außerdem soll in Kooperation des Stellwerkes  zusammen mit der VHS Hilden-Haan ein Jugendmigrationskurs installiert werden. Der Jugendmigrationskurs soll zugereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne deutsche Sprachkenntnisse einen raschen und unbürokratischen Erwerb erster deutscher Sprachkenntnisse ermöglichen. Er ist auf Möglichkeiten und Bedarfe von jungen lernfähigen Menschen abgestimmt. Ziel soll sein, nicht schulpflichtige Zuwanderer durch das Erlernen der Verkehrssprache die schnelle Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Junge Menschen sind in der Regel lern- und aufnahmefähiger, sodass ein auf diese Zielgruppe abgestimmtes Kursangebot folgerichtig ist. Es ist geplant, dass auch jugendliche Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus von diesem Angebot profitieren sollen. Der Jugendmigrationskurs startete am 18.05.2015. Er wird mit dreimal drei Wochenstunden von der VHS Hilden – Haan durchgeführt. Die Rekrutierung der Teilnehmer wird durch das Stellwerk geleistet. Es werden auch berufsschulpflichtige Flüchtlinge daran teilnehmen. Das Berufskolleg Hilden begrüßt den Jugendmigrationskurs. Die Schüler des BK Hilden würden parallel zu dem VHS Kurs weiterhin das BK besuchen. Frau Gockel (Schulsozialarbeit BK) wird eine Liste mit den vorgesehen Schülern aufstellen. Für berufsschulpflichtige Jugendliche ist somit voraussichtlich eine ganzwöchige Beschulung gesichert.

 

Freizeit und Sportangebote

Innerhalb des sozialpädagogischen Konzeptes steht auch die Arbeit mit den erwachsenen Flüchtlingen im Mittelpunkt. So gibt es neben dem Gartenprojekt, der geplanten Nähstube, auch ein Sportprogramm für Männer. Dies wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialarbeiter und einem ehemaligen Hildener Flüchtling durchgeführt. Es besteht neben Joggen, Krafttraining und Fußball auch aus Boxen. Eine Trainerin für den Frauensport konnte zwischenzeitlich gefunden werden, so dass es nun auch möglich ist analog zum Männerfitness einen Frauenkurs anzubieten. Der Frauensportkurs startete im April. Der Start der Nähstube ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Auf Einladung des Sportbüros fand am 16.04.2015 ein ausführliches Informationsgespräch mit dem Stadtsportverband Hilden und interessierten Vertretern der Hildener Sportvereine statt. Dabei wurden die Möglichkeiten der Hildener Sportvereine zur Integration und zur Betreuung und Unterstützung von ausländischen Flüchtlingen erörtert. Die besonderen Rahmenbedingungen und Herausforderungen in diesem Bereich wurden von den Verwaltungsvertretern dargestellt. Es gibt eine große Bereitschaft in Hildener Sportvereinen, asylsuchenden Menschen eine sportliche Heimat zu geben. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Unterstützung durch eine Einbindung in bestehende Angebote am erfolgversprechendsten ist. Es wird nunmehr eine Information der ausländischen Flüchtlinge über die unterschiedlichen Sportangebote erfolgen. Zudem werden die betreuenden Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für eine Teilnahme werben.

 

Sprachkurse für Erwachsene

Darüber hinaus soll in Kooperation mit der VHS- Hilden-Haan  ein Deutschkurs installiert werden, der speziell auf die Bedürfnisse von Flüchtlingen abgestimmt ist. Außerdem ist ein weiterer Sprachkurs für Flüchtlinge geplant. Hierfür werden Kooperationsverhandlungen mit dem marokkanischen Verein und der evangelischen Kirche geführt. Der aus dem Maßnahmenkatalog geförderte Sprachkurs wird in zwei Kurse aufgeteilt. Kurs 1 startete am 18.05. und wird fünf Wochen lang mit dreimal zwei Wochenstunden durchgeführt. Kurs 2 startet nach den Sommerferien und wird sechs Wochen lang mit dreimal zwei Wochenstunden durchgeführt. Die Ehrenamtskurse der Evangelischen Kirche starten auch im Mai. Die Projektmittel dafür wurden im März 2015 beantragt und im April 2015 bewilligt.

 

Besondere Aktionen

Zudem hat das islamisch-marokkanische Kulturzentrum am 10.05. 2015 ein Fest unter dem Namen „Tag des Flüchtlings“ organisiert. An diesem Tag hat der Verein die Flüchtlinge Hildens in seine Moschee eingeladen, um sie dort zu bewirten und die Kinder mit einer Überraschung zu erfreuen. Dieser Tag diente dazu, den Gemeindemitgliedern und den Flüchtlingen die Gelegenheit zu geben, miteinander in Kontakt und ins Gespräch zu kommen. Über 150 Flüchtlinge nahmen an dem fröhlichen und gut organisierten Fest teil. In Zusammenarbeit mit dem Jugendparlament soll dieses Jahr am 31.05. 2015 noch ein Sommerfest für die Kinder stattfinden. Mittelpunkt hier soll die Übergabe von gespendeten Bewegungsspielzeugen sein, die bei diesem Fest in Aktion genommen werden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vielzahl der Angebote von einer ausgeprägten Willkommenskultur und einem außergewöhnlichen ehrenamtlichen Engagement getragen werden. Auf allen Ebenen werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den ausländischen Flüchtlingen eine wertvolle Unterstützung und Förderung zu geben. Dazu tragen auch in erheblichem Maß die katholische und evangelische Kirche in Hilden bei. In einem „runden Tisch“ mit den Kirchengemeinden am 26.02.2015 wurde die Bereitschaft zu einem weiteren Engagement in unterschiedlichen ehrenamtlichen Bereichen ausdrücklich bekräftigt.

 

Es steht allerdings auch fest, dass die

 

-        erforderlichen zusätzlich zu schaffenden Unterbringungsplätze

-        aufgrund der anhaltenden hohen Zuweisungen steigenden Regel- und Krankenhilfekosten

-        Kosten für eine befristete Beschäftigung von zusätzlichem Personal

 

eine überplanmäßige Ausgabe in diesem Haushaltsjahr unumgänglich werden lassen. Die konkrete Höhe wird durch die Entwicklungen in den nächsten Wochen bestimmt und spätestens in einer Sondersitzung des Sozialausschusses nach den Sommerferien benannt werden können. In der Sitzung des Rates am 30.09.2015 besteht dann die Möglichkeit, die überplanmäßige Ausgabe zu beschließen, damit im Anschluss weitere Handlungsmöglichkeiten für die Verwaltung gegeben sind.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050303

Hilfen nach AsylBLG

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0503031000

533800

Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz

2.080.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

 

Vermerk Personaldezernent