Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 01/017
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden“.

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Einhergehend mit dem Beschluss des Rates, den Ausländerbeirat mit Beginn seiner jetzigen Wahlperiode in Integrationsbeirat umzubenennen, ist auch eine Anpassung des § 21 der Hauptsatzung erforderlich. Gleichzeitig ist es auch sinnvoll, die Begrifflichkeiten der Vorschrift den heutigen Sprachgewohnheiten anzupassen. Diese Änderungen entsprechen auch dem in der Sitzung des Rates am 3. November 2004 einstimmig gefassten Beschluss auf der Grundlage des Antrages der Fraktion Bürgeraktion Hilden.

 

Im Zusammenhang mit dieser Änderung kann dann auch die Anpassung des § 13 an die tatsächliche Handhabung erfolgen.

 

 

 

 

Günter Scheib


 

Anlage zur Sitzungsvorlage 01-017

 

 

3. Nachtragssatzung vom …………………

zur Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 4.10.1999

 

 

§ 1 Änderung von Vorschriften

 

a)         § 13 wird wie folgt gefasst:

 

Rats- und Ausschussmitglieder erhalten auf Kosten der Stadt eine  Textausgabe der Gemeindeordnung sowie eine Textausgabe oder eine CD-Rom der übrigen ortsrechtlichen Bestimmungen – außer Bebauungsplänen – Verträge, Satzungen und sonstiger Grundlagen für die Gesellschaften der Stadt, Zweckverbände und kommunalen Arbeitsgemeinschaften.

 

b)                 § 21 wird wie folgt gefasst:

 

1) Gemäß § 27 GONW wird zur Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein Integrationsbeirat gebildet, der aus 13 Mitgliedern besteht.

 

2) Die Mitglieder des Integrationsbeirates erhalten für die Teilnahme an den Beiratssitzungen Sitzungsgeld und Verdienstausfall, jedoch keine Aufwandsentschädigung.

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.