Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte 3. Nachtragssatzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Hilden“.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Einhergehend mit dem
Beschluss des Rates, den Ausländerbeirat mit Beginn seiner jetzigen Wahlperiode
in Integrationsbeirat umzubenennen, ist auch eine Anpassung des § 21 der
Hauptsatzung erforderlich. Gleichzeitig ist es auch sinnvoll, die
Begrifflichkeiten der Vorschrift den heutigen Sprachgewohnheiten anzupassen.
Diese Änderungen entsprechen auch dem in der Sitzung des Rates am 3. November
2004 einstimmig gefassten Beschluss auf der Grundlage des Antrages der Fraktion
Bürgeraktion Hilden.
Im Zusammenhang mit
dieser Änderung kann dann auch die Anpassung des § 13 an die tatsächliche Handhabung
erfolgen.
Günter Scheib
Anlage zur
Sitzungsvorlage 01-017
3. Nachtragssatzung vom …………………
zur Hauptsatzung der Stadt
Hilden vom 4.10.1999
§ 1 Änderung von Vorschriften
a) § 13 wird wie folgt
gefasst:
Rats- und Ausschussmitglieder erhalten auf Kosten der Stadt eine Textausgabe der Gemeindeordnung sowie eine Textausgabe oder eine CD-Rom
der übrigen ortsrechtlichen Bestimmungen – außer Bebauungsplänen – Verträge,
Satzungen und sonstiger Grundlagen für die Gesellschaften der Stadt,
Zweckverbände und kommunalen Arbeitsgemeinschaften.
b)
§ 21
wird wie folgt gefasst:
1) Gemäß § 27 GONW wird zur Mitwirkung der Migrantinnen und Migranten
an den kommunalen Willensbildungsprozessen ein Integrationsbeirat gebildet, der
aus 13 Mitgliedern besteht.
2) Die Mitglieder des Integrationsbeirates erhalten für die Teilnahme
an den Beiratssitzungen Sitzungsgeld und Verdienstausfall, jedoch keine
Aufwandsentschädigung.
§ 2 Inkrafttreten
Diese 3. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Hilden tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.