Betreff
Anregung nach § 24 GO: Informierung von Anliegern bei unmittelbarer und mittelbarer Beeinträchtigung spätestens 2 Wochen vor Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Vorlage
WP 14-20 SV 66/025
Aktenzeichen
IV 66.1 Bürger Informationen Tiefbau 24 GO
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 


Antragstext:

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

Herr Breer wünscht Veränderungen der Anliegerinformationen bzgl. geplanter Baumaßnahmen und gibt hierzu 2 Beispiele. Dazu folgende Informationen:

 

1. Die Erschließung des Baugebietes „Meide“ erfolgt nicht durch die Stadt Hilden, sondern liegt in der Verantwortung eines (privaten) Erschließungsträgers.

Im Rahmen der Vorbereitungen zur Umsetzung dieses Unternehmererschließungsvertrages „UEV Meide“ (B-Plan 62 / Steinauer Straße) wurden auf der Straße „Meide“ Sondierungsarbeiten durchgeführt, die Aufschlüsse darüber liefern sollten, ob der neu zu errichtende Kanal auch mit Hilfe von Vortriebsarbeiten (sprich: ohne durchgehenden Kanalgraben) gebaut werden kann.

Diese Arbeiten wurden durch das das Projekt begleitende Ingenieurbüro beauftragt und auch federführend koordiniert.

Leider wurden hierbei die durch das Bauvorhaben betroffenen Anlieger weder durch das vom Bauherrn beauftragte Ingenieurbüro noch durch die bauausführende Firma über die anstehenden Bauarbeiten ausreichend im Vorfeld informiert. Insofern war auch Herr Breer nicht informiert worden.

Nach Rücksprache mit dem o.a. Ingenieurbüro handelte es sich jedoch nur um zeitlich und räumlich begrenzte Erkundungsschürfe, die jederzeit mit befahrbaren Stahlplatten hatten abgedeckt werden können.

 

 

2. Bezüglich der im Antrag benannten zweiten Baumaßnahme „Baustraße“ ist festzustellen, dass hier, wie auch weiter unten noch einmal beschrieben wird, eine umfangreiche Bürgerinformation durch die Verwaltung stattgefunden hat:

 

2 Informationsveranstaltungen

Anwohnerinformationsschreiben: Hinweise / Erläuterungen bzgl. der Anpflanzungen auf der Südseite

Anwohnerinformationsschreiben: Hinweise / Erläuterungen zum Baubeginn der Telekom-Maßnahme

Anwohnerinformationsschreiben: Hinweise / Erläuterungen zum Baubeginn der städt. Maßnahmen

Anwohnerinformationsschreiben: Hinweise / Erläuterungen zur Bauzeitverlängerung

 

Einzig die Verlängerung der Bauzeit (aufgrund von zusätzlichen Arbeiten der Stadtwerke) wurde im unmittelbar vor Baubeginn verteilten Anliegerschreiben nicht explizit erläutert.

Dieses wurde jedoch, nach der Anfrage (die den Weg in die Presse gefunden hatte) eines einzelnen Anliegers, umgehend mittels fernmündlicher Rücksprache mit dem Anlieger, und mit der Zustellung einer weiteren Anliegerinformation, nachgeholt.

 

 

 

Bedauerlicherweise persönlich betroffen durch die Baumaßnahme „Meide“ und ausgehend von dem in der Presse veröffentlichten Artikel zur „Baustraße“, fordert der Antragsteller, dass noch mehr Informationen bzgl. Baustellen, und deren ggf. verkehrlichen Auswirkungen, im Vorfeld der Maßnahmen konkret und ausführlich den betroffenen Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass die im Vorfeld von (größeren) Baumaßnahmen publizierten Informationen bereits jetzt schon zielgerichtet und ausreichend sind.

 

Vor größeren eigenverantwortlichen Baumaßnahmen der Stadtverwaltung finden Bürgeranhörungen statt, es werden Presseartikel veröffentlicht, die Homepage der Stadt Hilden wird diesbezüglich aktualisiert und vor dem eigentlichen Baubeginn werden Anwohnerschreiben verteilt, die noch einmal über die Besonderheiten der jeweiligen Baumaßnahme informieren und auch mit Kontaktdaten der Ansprechpartner (sowohl der Stadtverwaltung als auch der ausführenden Baufirma) versehen sind.

 

Kleinere städtische Baumaßnahmen, wie zum Beispiel örtlich begrenzte Kanal- oder Straßenbaumaßnahmen, werden durch entsprechende Presseartikel und die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadtverwaltung, rechtzeitig der Öffentlichkeit angekündigt.

Darüber hinaus kommt es im Rahmen der Vorbereitungen der Baumaßnahmen auch oftmals in der Örtlichkeit zu Begegnungen zwischen Anliegern, bauausführender Firma und Verwaltungsmitarbeitern, so dass manche der Fragestellungen direkt vor Ort besprochen und auch geklärt werden können.

 

Baumaßnahmen Dritter, wie zum Beispiel Tiefbaumaßnahmen der Versorgungsträger (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, etc.) können im Regelfall nicht durch die Stadtverwaltung nach Außen kommuniziert und/oder vertreten werden.

Diese liegen außerhalb des Einflussbereiches der Stadtverwaltung, so dass es ggf. noch kurz vor Baubeginn zu Änderungen im Terminplan und/oder des Bauablaufes an sich durch die ausführenden Firmen kommen kann, und somit zu Abweichungen von Informationen, die vorher von der Verwaltung an die Bürgerschaft gegeben worden wären.

Hier obliegt es den jeweiligen Versorgungsträgern (und dessen Auftragnehmern) die Baumaßnahmen entsprechend zu publizieren.

 

Eine entsprechende Auflage wurde zusätzlich in den Text der verkehrsrechtlichen Genehmigung (für die vor Ort tätige Baufirma) übernommen.

 

Sofern es sich um größere und ggf. sogar stadtweite Bauvorhaben handelt, ist es jedoch schon jetzt der Regelfall, dass die Stadtverwaltung, nach entsprechender Kenntnisnahme, auf den jeweiligen Vorhabenträger einwirkt und diesen auffordert, Pressemitteilungen und auch entsprechende Anwohnerschreiben zu verfassen und zu verteilen.

Darüber hinaus sei hier erwähnt, dass auch bereits in der Vergangenheit Baumaßnahmen Dritter, mit größerer verkehrlicher Bedeutung, durch die Stadtverwaltung Hilden der Öffentlichkeit vorgestellt wurden (Pressemitteilungen, Veröffentlichung auf der städt. Homepage, Gespräche mit Anwohnern und Firmen).

Stellvertretend sei hier die Erneuerung der Fahrbahndecke der Berliner Straße (B 228) des verantwortlichen Straßenbaulastträgers, Landesbetrieb Straßenbau.NRW, benannt.

 

Dass die derzeitig praktizierte Information durch die Verwaltung bei stadteigenen größeren Baumaßnahmen in umfangreichem Maße erfolgt, zeigen die damit verbundenen Kosten. So entstanden in den letzten Jahren durchschnittlich allein 400€/Jahr Postzustellkosten. Bei einem Kostensatz von 0,40€/Stück bedeutet dies, dass 1.000 Personen durchschnittlich pro Jahr über Baumaßnahmen informiert werden. Hinzuzurechnen sind ca. 1000€/Jahr für stadtinterne Personalkosten (Erstellung Schreiben, Druck, Auftragsabwicklung).

 

Wenn nun dem Antrag entsprechend praktisch für alle städtischen und privaten Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum individualisierte Anliegeranschreiben erfolgen sollen, so ist mit entsprechenden finanziellen und personellen Auswirkungen zu rechnen. Auf der Basis der Bauaktivitäten der zurückliegenden Jahre ergeben sich folgende Schätzungen:

 

150 stadteigene Baustellen

600 private Baustellen

ca. 10 anzuschreibende Anlieger pro Baustelle (2 Häuser mit jeweils 5 Parteien)

7.500 Schreiben x 0,40 = 3.000/Jahr

 

750 Baustellen

2 Std/Schreiben (Informationsbeschaffung, Schreiben erstellen, Druck, Auftragsabwicklung, Buchhaltung)

Stundensatz 35€/Std.

750 x 2 x 35 = 52.500€/ Jahr stadtinterne Personalkosten

 

Diese Angaben beziehen sich nur auf Tiefbaumaßnahmen im Straßenraum. Der Antragsteller begehrt, dass auch über Hochbaumaßen informiert werden soll. Es wird unterstellt, dass es sich hier um private Baumaßnahmen handeln muss.

Durchschnittlich werden vom Bauaufsichtsamt 300 Bau- und Abrissgenehmigungen pro Jahr erteilt.

Wenn darüber ebenfalls informiert werden soll, so erhöhen sich die vorgenannten Kosten auf:

 

Zustellkosten: 4.200€/Jahr

Personalkosten: 73.500€/Jahr

 

Insgesamt betrachtet sind, aus Sicht der Verwaltung, die vom Antragsteller über das normale Maß hinausgehenden Forderungen nach Anliegerinformationen nicht zielführend und nicht tragbar.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Stadtentwicklungsausschuss den Antrag nach § 24 GO NRW abzulehnen und der Verwaltung aufzutragen, den bisher erfolgreich praktizierten Weg der Bürger- und Anliegerinformation weiterhin zu beschreiten.

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

Diverse des Amtes 66

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

Diverse des Amtes 66

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

diverse

diverse

Postzustellkosten

400,-

2015

diverse

diverse

Personalkosten

1.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze, falls dem Antrag stattgegeben würde:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

diverse (externe Kosten)

diverse

diverse

3.400,-

2015

Personalkosten

diverse

diverse

53.500,-

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

April 2018

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

X

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete