Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens:
Übersicht über die aktuellen Maßnahmen (Stand: Februar 2015)
Vorlage
WP 14-20 SV 61/029
Aktenzeichen
IV/61.1 STEP IHK Innenstadt D1a
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss und der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nehmen die Übersicht über die Einzelmaßnahmen im Projekt „Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens“ zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:


Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 einstimmig beschlossen, das u.a. mit drei Stadtkonferenzen erarbeitete „Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens“ (IHK Innenstadt) umzusetzen, wenn das Land NRW der Stadt Hilden entsprechende Städtebaufördermittel zur Verfügung stellt.
Dem „Integrierten Handlungskonzept“ liegt zur Zeit ein Gesamtbudget in Höhe von 7.503.000,- € zu Grunde. Die erwartete Städtebauförderung des Landes beträgt bei einer Anteilsfinanzierung von 50 % voraussichtlich 2.891.500,- €, der diesbezügliche Eigenanteil der Stadt ebenfalls bei 2.891.500,- € und die Kosten Privater bzw. private Zuschüsse 390.000,- €. Für einige Einzelmaßnahmen – im Wesentlichen die Maßnahme A1 und die Umgestaltung von Bushaltestellen – mit einem geschätzten Gesamtkostenbudget von 1.330.000,- € sind Anträge auf Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen vorzubereiten und zu stellen. Die aus dem Städtebauförderprogramm zu bezuschussenden Maßnahmen sind im Haushalt der Stadt (inkl. der mittelfristigen Finanzplanung) enthalten.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 19.11.2014 hat das Land für neun Einzelmaßnahmen, die in 2014 bzw. 2015 begonnen werden sollen, für die Zeit vom 19.11.2014 bis zum 15.12.2018 und einer Anteilfinanzierung von 50% eine Zuwendung in Höhe von 565.100,- € bewilligt. Die weiteren Städtebaufördermittel, die für die übrigen im IHK Innenstadt konzeptionell angedachten „Maßnahmen“ benötigt werden, sind seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in die mittelfristige Finanzplanung des Landes aufgenommen worden.

Nach Freigabe der Haushaltsmittel auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/011 im November/Dezember 2014 hat die Stadtverwaltung mit den Arbeiten zur Umsetzung der geförderten Einzelmaßnahmen begonnen.

In Folge der Kommunalwahl 2014 sind im Rat und im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz eine Reihe neuer Mitglieder vertreten, die das Verfahren zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts im 1. Halbjahr 2013 nicht begleitet haben. Deshalb erscheint es der Stadtverwaltung sinnvoll, mit dieser Sitzungsvorlage und der in den Anlagen 1 und 2 beigefügten Darstellung zu den Einzelmaßnahmen eine Übersicht zu dem Projekt „Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens“ zu geben.

Ziel des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) in 2013 war es, die vielen Ideen und Konzepte, die aus den unterschiedlichen Diskussionsprozessen in den Jahren vorher entstanden sind (z.B. City- und Lichtkonzept, Verkehrsentwicklungsplan), systematisch aufzubereiten, zusammenfassend zu diskutieren und aufeinander abzustimmen. Es wurden die Orte und Rahmenbedingungen mit Verbesserungspotential definiert, wo die Stadt Hilden tätig werden sollte, um den ersten Tendenzen zur Abwärtsentwicklung in der Innenstadt entgegen zu treten und die Attraktivität der Innenstadt nachhaltig zu erhalten.

Das „Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens“ wurde nach einer Reihe von Experteninterviews und drei Stadtkonferenzen entwickelt und in den politischen Gremien beraten (Stadtentwicklungsausschuss am 24.04.2013, 12.06.2013 und 26.06.2013; Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2013; Rat am 10.07.2013).

Das IHK stellt eine Reihe von einzelnen „Maßnahmen“ zusammen, die in einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren umgesetzt sowie abgerechnet sein können und in ihrem gemeinsamen Zusammenwirken bewirken, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten. Insbesondere jede einzelne Baumaßnahme ist jedoch für sich betrachtet grundsätzlich ein eigenständiges Projekt – mit Ausnahme der Maßnahmen A 1 und A 2 zur Benrather Straße –, das in den politischen Gremien eigenständig beraten wird. Trotzdem ist aber zu betonen, dass alle einzelnen Projekte durch das IHK zu einer „Strategie“ gebündelt wurden. Die Stadt Hilden hat sich mit dem Ratsbeschluss vom 10.07.2013 entschieden, die Projekte anzugehen. Daher ist heute seitens der Stadt nicht mehr der Zeitpunkt über das „ob“, sondern nur über das „wie“ zu entscheiden. Über das „ob“ entscheidet das Land NRW mit Hilfe der eventuellen Bewilligung zu den Einzelförderanträgen zu jeder einzelnen „Maßnahme“.


Bei den „Maßnahmen“ des IHK handelt es sich nicht schon um umsetzungsreife Planungen von Umgestaltungen und Änderungen. Zwar sind im IHK auch konzeptionelle Ideen und Vorschläge enthalten, wie die Stadt ggfs. auf die „Probleme“ in den einzelnen definierten Handlungsfeldern reagieren könne. Aber diese sind tatsächlich immer nur als erste Ideen und Vorschläge zu verstehen.
Die Aufnahme einer „Maßnahme“ in das IHK bedeutet, dass zunächst der Planungsprozess angestoßen werden soll, d.h. z.B. Vorentwürfe – ggfs. in mehreren Varianten – erarbeitet werden. Aus diesen können die politischen Gremien den Lösungsvorschlag auswählen können, der umgesetzt werden soll. Erst nach einer Entscheidung wird die Entwurfsplanung zu den Baumaßnahmen erstellt, die wiederum zusammen mit den Ergebnissen der Kostenberechnung (§ 14-Unterlagen) den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Je nach Art der Maßnahme muss dann ein neuer (Folge-)Förderanträge gestellt werden.

Die Aufwendungen für die Planung sowie die anschließenden Baumaßnahmen werden mit Finanzmitteln aus der Städtebauförderung oder eventueller ergänzender bzw. alternativen Förderprogrammen anteilmäßig gefördert.

Im Sinne einer vorausschauenden, nachhaltigen Stadterneuerung, die präventiv bei den absehbaren strukturellen Veränderungen in der Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur ansetzt, soll mit Hilfe der Bearbeitung der „Maßnahmen“ versucht werden, den Wohn- und Handelsstandort Innenstadt zu stärken. Begleitend sollen z.B. an der Berliner Straße, der Benrather Straße und der Itter Barrieren abgebaut, die Eingangssituation in die Innenstadt besonders am Fritz-Gressard-Platz, der Gabelung und der Robert-Gies-Straße verbessert werden, ebenso wie es gilt, unter anderem im Stadtpark und am Warringtonplatz die Aufenthaltsqualität zu steigern. Ziel ist es, private Investitionen durch öffentliche Aktionen beispielsweise am Steinhäuser Zentrum anzustoßen, aber auch den öffentlichen Raum an die privaten Investitionen wie z.B. beim Itter-Karree oder den geplanten Maßnahmen im Bereich der Kirche St. Jacobus anzupassen sowie den Stadtpark als grüne Insel in der Innenstadt als Erholungs- und Aufenthaltsfläche zu modernisieren.

In allen Phasen des Planungs- und Umsetzungsprozesses des „Integrierten Handlungskonzepts“ ist es wichtig, die beteiligten Personen und Interessengruppen – die sogenannten „zentrenrelevante Akteure“ – einzubeziehen.
Um eine erfolgreiche Programmumsetzung zu gewährleisten, ist deshalb der Aufbau einer Arbeits- und Kommunikationsstruktur unabdingbar. Zu Beginn des Förderprogramms stellt dies die wichtigste und häufig auch schwierigste Aufgabe dar. In einem verwaltungsinternen WorkShop hat das mit dem übergeordneten Projektmanagement beauftragte Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH den als Anlage 3 beigefügten Vorschlag für die übergeordnete Projektstruktur zum IHK erarbeitet.

In der Übersicht aller einzelnen „Maßnahmen“ (Anlage 2) sind die aus heutiger Sicht absehbaren zeitlichen Perspektiven sowie die im Haushalt 2014 und im Entwurf des Haushalts 2015 enthaltenen jeweiligen Budgets enthalten. Die kursiv dargestellten Termine sowie das Budget stehen unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit.
Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass bis auf die Maßnahme A3 „Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße – Schulstraße“ vom Land NRW bisher zu keiner Baumaßnahme eine Zuwendung verbindlich zugesagt wurde. Hiervon ausgenommen ist das Werkstattverfahren zur Planung der beabsichtigten Umgestaltung des Stadtparks und des Fritz-Gressard-Platzes. Für die tatsächliche Umgestaltung ist aber auch noch ein eigener Förderantrag zu stellen.

Aktuell hat das IHK mit seinen einzelnen Projekten folgenden Stand:

Nach Eingang des Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19.11.2014 haben sich die politischen Gremien bezüglich des Integrierten Handlungskonzepts vor allem auf Grundlage der Sitzungsvorlagen WP 14-20 SV 66/011 und WP 14-20 SV 66/023 mit der Freigabe und der vorzeitigen Bereitstellung von Finanzmitteln für die diversen einzelnen Projekte im Gesamtprojekt IHK auseinandergesetzt.

Erste inhaltliche Entscheidungen stehen in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 12.03.2015 an.
Mit Hilfe der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/020, die parallel zu dieser Sitzungsvorlage abschließend beraten wird, wird das Werkstattverfahren zur Planung der Umgestaltung des Stadtparks (Maßnahme B 1) vorbereitet. Im Anschluss an den entsprechenden Beschluss soll in den kommenden Monaten das Werkstattverfahren durchgeführt und darauf aufbauend drei Vorentwürfe erarbeitet werden, die am 27.08.2015 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz zur Beratung gestellt werden sollen.

Es ist geplant, in der gemeinsamen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 12.03.2015 ein erstes Konzept für die Organisation und Umsetzung des Verfügungsfonds (inkl. der notwendigen Vergaberichtlinien) (Maßnahme D 3) zur Beratung und ggfs. Beschlussfassung vorzulegen, um den bestehenden Förderantrag zum 13.03.2015 aktualisieren zu können.

Im Stadtentwicklungsausschuss am 26.08.2015 sollen neben dem Gestaltungskonzept für die Innenstadt (Maßnahme D 2) erste Entscheidungen zu den Projekten A 1 und A 2 (Benrather Straße / Fritz-Gressard-Platz) sowie A 4 (Gabelung) herbeigeführt werden. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung zu diesen Bauprojekten zur Beratung zu stellen.

Neben diesen vorbereitenden Planungen wird aber in 2015 auch tatsächlich in der Innenstadt auf Grundlage des IHK etwas umgestaltet.
Von Juni bis Dezember 2015 soll der Kreuzungsbereich Robert-Gies-Straße – Schulstraße gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 12.06.2013 umgebaut werden. Vorbereitende Arbeiten wurden schon durchgeführt.
Und am oberen / östlichen Ende der Mittelstraße werden in der Zeit von Juni bis November 2015 im Zuge des Neubaus des Pfarrzentrums „Atrium St. Jacobus“ und der Wohngebäude Jacobushof die privaten, teilweise öffentlich nutzbaren Wege- und Platzflächen rund um die Kirche St. Jacobus auf Kosten der jeweiligen Bauherren umgestaltet. Als Projekt B 3 werden begleitend die benachbarten städtischen Flächen in der Mittelstraße dieser Gestaltung – wie im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änderung (Ratsbeschluss vom 13.05.2014) vereinbart – angepasst.


gez.
B. Alkenings