Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt Hilden stellt nach
Vorberatung im Ausschusses für Schule, Sport und Soziales bei der Haushaltsstelle
4100.7120 "Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des
Kreises" einen Betrag von 580.000 € überplanmäßig zur Verfügung.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem 1.1.2001 beteiligen sich die kreisangehörigen
(ka) Städte mit 50 % an den Nettoaufwendungen
der Sozialhilfe im Kreis Mettmann. Der Kreis gewährt den ka Städten einen Härteausgleich,
wenn infolge erheblicher struktureller Unterschiede die Beteiligung an den
Sozialhilfeaufwendungen für diese zu einer erheblichen Härte führt; dies sind gegenwärtig
Erkrath, Monheim am Rhein und Velbert.
Für 2004 hat der Kreis von der Stadt Hilden nach dem
vorläufigen Heranziehungsbescheid vom 10.11.2003 einen Kostenanteil von 2.114.148 €, zahlbar in monatlichen
Raten, gefordert. Maßgeblich für diese Vorauszahlungen sind grundsätzlich die
Nettoaufwendungen des Vorjahres; die konkrete Abrechnung erfolgt Ende des
Jahres.
Die Nettoaufwendungen des Jahres 2003 betrugen jedoch
schon 2.327.056 €; eine Erhöhung der
Vorausleistungen ist jedoch nicht gefordert worden.
Auf der letzten Sozialamtsleiterkonferenz Ende Oktober
2004 wurde erstmals die Kostenentwicklung im Sozialhilfebereich durch das
Kreissozialamt vorgestellt und eine vorläufige Quartalsabrechnung für die
ersten drei Quartale vorgelegt. Insgesamt ergeben sich erhebliche Kostensteigerungen, die kreisweit
zu Mehrausgaben von über 3,5 Mio. €
führen. Aus der als Anlage
beigefügten vorläufigen Berechnung des Kreises ergibt sich für das Jahr 2004
eine zusätzliche Belastung der Stadt Hilden in Höhe von rd. 580.000 €. Die Aufstellung
zeigt zwar eine Reduzierung der zusätzlichen Kosten von Quartal zu Quartal für
den Hildener Bereich. Eine große Änderung ist im letzten Quartal jedoch nicht zu erwarten, zumal das Sozialamt
zuletzt eine Vielzahl von Neuanträgen zu bearbeiten hat.
Bei den Hilfen zum Lebensunterhalt ist in Hilden eine
Kostensteigerung von 5,11 % (Kreisdurchschnitt: 5,65 %) zu verzeichnen. Rechnet
man den zweiten Kostenblock – die Hilfen in besonderen Lebenslagen – hinzu, ist
eine Kostensteigerung von 6,6 % in Hilden zu verzeichnen. Der Kreisdurchschnitt
liegt mit 5,7 % etwas darunter. Dies ist in Hilden u.a. auf die besonders hohe
Zahl von Zuweisungen aus der Gruppe der Spätaussiedler zurück zu führen. Hinzu
kommt noch, dass aufgrund der ab 1.1.2005 gesetzlich vorgeschriebenen
Pauschalierung der einmaligen Beihilfen noch vor "Toresschluss" eine
Vielzahl von Einzelhilfen beantragt wurden und werden. Die finanzielle
Mehrbelastung wäre noch ungleich größer geworden, wenn es nicht den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in diesem Jahr erfolgreich gelungen
wäre, eine Vielzahl von Sozialhilfeempfängern in Arbeit zu vermitteln. Bis zum
30.09.2004 wurden 202 Personen in den Arbeitsmarkt integriert. Trotz der
enormen Mehrbelastung durch die Hartz IV-Reform wird es damit gelingen, das
gute Ergebnis aus dem Jahr 2003 noch zu übertreffen. Damals wurden über das gesamte
Jahr hinweg 238 Personen in Arbeit vermittelt.
Die endgültige Abrechnung der Sozialhilfeaufwendungen
im Kreis Mettmann bleibt im Hinblick auf eine konkrete Analyse abzuwarten.
Auf Vorschlag der Kämmerei soll diese mögliche
Mehrbelastung noch in diesem Jahr haushalts- und kassenmäßig abgewickelt
werden. Im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe soll ein Betrag in Höhe der jetzt
bekannten Mehrbelastung zur Verfügung gestellt werden.
Günter Scheib