Betreff
Entwicklung der Sozialhilfekosten
Vorlage
WP 04-09 SV 50/004
Aktenzeichen
III/50 10 61 - fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„ Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung im Ausschusses für Schule, Sport und Soziales bei der Haushaltsstelle 4100.7120 "Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises" einen Betrag von 580.000 € überplanmäßig zur Verfügung.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem 1.1.2001 beteiligen sich die kreisangehörigen (ka) Städte  mit 50 % an den Nettoaufwendungen der Sozialhilfe im Kreis Mettmann. Der Kreis gewährt den ka Städten einen Härteausgleich, wenn infolge erheblicher struktureller Unterschiede die Beteiligung an den Sozialhilfeaufwendungen für diese zu einer erheblichen Härte führt; dies sind gegenwärtig Erkrath,  Monheim am Rhein und Velbert.

 

Für 2004 hat der Kreis von der Stadt Hilden nach dem vorläufigen Heranziehungsbescheid vom 10.11.2003 einen Kostenanteil von 2.114.148 €, zahlbar in monatlichen Raten, gefordert. Maßgeblich für diese Vorauszahlungen sind grundsätzlich die Nettoaufwendungen des Vorjahres; die konkrete Abrechnung erfolgt Ende des Jahres.

Die Nettoaufwendungen des Jahres 2003 betrugen jedoch schon 2.327.056 €; eine Erhöhung der Vorausleistungen ist jedoch nicht gefordert worden.

 

Auf der letzten Sozialamtsleiterkonferenz Ende Oktober 2004 wurde erstmals die Kostenentwicklung im Sozialhilfebereich durch das Kreissozialamt vorgestellt und eine vorläufige Quartalsabrechnung für die ersten drei Quartale vorgelegt. Insgesamt ergeben sich  erhebliche Kostensteigerungen, die kreisweit zu Mehrausgaben von über 3,5 Mio. €  führen. Aus der als Anlage beigefügten vorläufigen Berechnung des Kreises ergibt sich für das Jahr 2004 eine zusätzliche Belastung der Stadt Hilden in Höhe von rd. 580.000 €. Die Aufstellung zeigt zwar eine Reduzierung der zusätzlichen Kosten von Quartal zu Quartal für den Hildener Bereich. Eine große Änderung ist im letzten Quartal  jedoch nicht zu erwarten, zumal das Sozialamt zuletzt eine Vielzahl von Neuanträgen zu bearbeiten hat.

Bei den Hilfen zum Lebensunterhalt ist in Hilden eine Kostensteigerung von 5,11 % (Kreisdurchschnitt: 5,65 %) zu verzeichnen. Rechnet man den zweiten Kostenblock – die Hilfen in besonderen Lebenslagen – hinzu, ist eine Kostensteigerung von 6,6 % in Hilden zu verzeichnen. Der Kreisdurchschnitt liegt mit 5,7 % etwas darunter. Dies ist in Hilden u.a. auf die besonders hohe Zahl von Zuweisungen aus der Gruppe der Spätaussiedler zurück zu führen. Hinzu kommt noch, dass aufgrund der ab 1.1.2005 gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalierung der einmaligen Beihilfen noch vor "Toresschluss" eine Vielzahl von Einzelhilfen beantragt wurden und werden. Die finanzielle Mehrbelastung wäre noch ungleich größer geworden, wenn es nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in diesem Jahr erfolgreich gelungen wäre, eine Vielzahl von Sozialhilfeempfängern in Arbeit zu vermitteln. Bis zum 30.09.2004 wurden 202 Personen in den Arbeitsmarkt integriert. Trotz der enormen Mehrbelastung durch die Hartz IV-Reform wird es damit gelingen, das gute Ergebnis aus dem Jahr 2003 noch zu übertreffen. Damals wurden über das gesamte Jahr hinweg 238 Personen in Arbeit vermittelt.

Die endgültige Abrechnung der Sozialhilfeaufwendungen im Kreis Mettmann bleibt im Hinblick auf eine konkrete Analyse abzuwarten.

 

Auf Vorschlag der Kämmerei soll diese mögliche Mehrbelastung noch in diesem Jahr haushalts- und kassenmäßig abgewickelt werden. Im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe soll ein Betrag in Höhe der jetzt bekannten Mehrbelastung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Günter Scheib

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4100.7120                             

Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2004

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

 

Mehreinnahmen bei H.St. 9000.0030 Gewerbesteuer

Sichtvermerk Kämmerer