Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss:
1. Existenzgründerinnen
und Existenzgründer mit ausschließlichem Bedarf an Büroflächen können auf
Antrag bei Neuanmietung von Räumen einen städtischen Mietzuschuss in Höhe von
1,28 € pro Quadratmeter und Monat erhalten.
2. Dieser
Mietzuschuss wird für maximal 5 Jahre gezahlt; er reduziert sich von Jahr zu
Jahr um jeweils 20 % des Ausgangsbetrages, sodass ab dem 6. Jahr kein Zuschuss
mehr gezahlt wird.
3. Die
Stadt Hilden stellt hierfür einen Haushaltsbetrag in Höhe von 7.500 € pro Jahr
für die nächsten 5 Jahre ab 2005 bereit. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach
Eingang der Anträge bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahre 1997 hat der Rat der Stadt Hilden beschlossen, im Rahmen einer
Public-Private-Partnership zwischen der Bauermann-Gruppe (Gewerbepark Süd) und
der Stadt Hilden ein Gründungszentrum an der Hofstraße 64 bauen zu lassen.
Neben dem Ausgleich des höheren Leerstandsrisikos besteht die finanzielle
Beteiligung der Stadt Hilden darin, Existenzgründerinnen und Existenzgründern
(und Existenzsicherern innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung) einen
monatlichen Mietzuschuss zu zahlen.
Die Einheiten im HGZ (Hildener Gründungszentrum) sind alle vermietet,
die Initiative der Stadt Hilden ist weit über die Stadtgrenzen hinaus im Lande
positiv aufgenommen worden. Jedoch nicht für alle Existenzgründer ist das
räumliche Konzept der HGZ-Einheit, nämlich eine Halle mit rd. 122 qm Fläche und
Büroräumen von 28 qm Fläche, geeignet; es hat sich in den zurückliegenden Jahren
nicht selten gezeigt, dass von Existenzgründern einfach kleine, dennoch
selbstständige Büroeinheiten gesucht werden und auf die Halleneinheit kein Wert
gelegt wird.
Aus diesem Grunde soll die nun hier zur Diskussion und Abstimmung
stehende Initiative dazu dienen, auch jenen Betrieben mit ausschließlichem
Büroflächenbedarf und damit außerhalb des Hildener Gründungszentrums die Möglichkeit für einen Mietzuschuss durch
die Stadt Hilden zu geben. Dabei wird – im Gegensatz zur HGZ-Lösung – hierbei
der Mietzuschuss auch unabhängig davon gezahlt, in welchem Objekt sich die
Büroräume befinden. Andererseits haben die Vermieter hierbei auch keinen
Anspruch auf Übertragung eines Mietausfallwagnisses.
Neben Existenzgründerinnen und –gründern werden, wie auch schon im Bereich
des HGZ, entsprechend der allgemeinen Definition auch Existenzsicherer, also
Gründungen innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Gründung, gefördert.
Der einzelne Betrieb wird mit max. 60 qm Mietfläche (einschließlich
anteiliger Gemeinschaftsfläche) gefördert; der Förderungsbetrag von 1,28 € pro
Quadratmeter und Monat ist identisch mit dem Förderbetrag für die Büroflächen
im HGZ. Die Zahlung eines Mietzuschusses erfolgt jedoch nur bei Neu-Anmietungen
nach dem 01.01.2005; bestehende Mietverhältnisse werden nicht rückwirkend
gefördert. Voraussetzung zur Zahlung ist ferner die Vorlage eines von der
Industrie- und Handelskammer positiv geprüften Konzeptes eines so genannten
Testats.
Der monatliche Mietzuschuss reduziert sich also von den 1,28 € pro Quadratmeter
und Monat im ersten Jahr über 1,02 € pro Quadratmeter und Monat im zweiten Jahr
bis hin zu einem Zuschuss von 0 im sechsten und in folgenden Jahren. Der
maximale Zuschuss pro Monat beträgt pro Existenzgründer 77 €.
Mit den bereitzustellenden 7.500 € im ersten vollen Jahr können also
etwa weitere 8 - 9 Existenzgründer in
Hilden gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch besteht auf die Förderung nicht.
Die Verwaltung empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 7910.000.7172 |
Bezeichnung: Mietzuschuss Hildener Gründungszentrum |
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Kosten
7.500 € p.a. Folgekosten |
vorgesehen im - |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: 7.500
€ pro Jahr Verwaltungshaushalt – bisher nicht etatisiert, sinnvoll: Erhöhung der bisherigen HGZ-Haushaltsstelle und Änderung der
Bezeichnung: Mietzuschuss Existenzgründungen |
Sichtvermerk Kämmerer |
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