Betreff
Existenzgründungsförderung Büroflächen
Vorlage
WP 04-09 SV 23/002
Aktenzeichen
I/23 - SH/pe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:

 

 

1.         Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit ausschließlichem Bedarf an Büroflächen können auf Antrag bei Neuanmietung von Räumen einen städtischen Mietzuschuss in Höhe von 1,28 € pro Quadratmeter und Monat erhalten.

 

2.         Dieser Mietzuschuss wird für maximal 5 Jahre gezahlt; er reduziert sich von Jahr zu Jahr um jeweils 20 % des Ausgangsbetrages, sodass ab dem 6. Jahr kein Zuschuss mehr gezahlt wird.

 

3.         Die Stadt Hilden stellt hierfür einen Haushaltsbetrag in Höhe von 7.500 € pro Jahr für die nächsten 5 Jahre ab 2005 bereit. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Eingang der Anträge bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jahre 1997 hat der Rat der Stadt Hilden beschlossen, im Rahmen einer Public-Private-Partnership zwischen der Bauermann-Gruppe (Gewerbepark Süd) und der Stadt Hilden ein Gründungszentrum an der Hofstraße 64 bauen zu lassen. Neben dem Ausgleich des höheren Leerstandsrisikos besteht die finanzielle Beteiligung der Stadt Hilden darin, Existenzgründerinnen und Existenzgründern (und Existenzsicherern innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung) einen monatlichen Mietzuschuss zu zahlen.

 

Die Einheiten im HGZ (Hildener Gründungszentrum) sind alle vermietet, die Initiative der Stadt Hilden ist weit über die Stadtgrenzen hinaus im Lande positiv aufgenommen worden. Jedoch nicht für alle Existenzgründer ist das räumliche Konzept der HGZ-Einheit, nämlich eine Halle mit rd. 122 qm Fläche und Büroräumen von 28 qm Fläche, geeignet; es hat sich in den zurückliegenden Jahren nicht selten gezeigt, dass von Existenzgründern einfach kleine, dennoch selbstständige Büroeinheiten gesucht werden und auf die Halleneinheit kein Wert gelegt wird.

 

Aus diesem Grunde soll die nun hier zur Diskussion und Abstimmung stehende Initiative dazu dienen, auch jenen Betrieben mit ausschließlichem Büroflächenbedarf und damit außerhalb des Hildener Gründungszentrums  die Möglichkeit für einen Mietzuschuss durch die Stadt Hilden zu geben. Dabei wird – im Gegensatz zur HGZ-Lösung – hierbei der Mietzuschuss auch unabhängig davon gezahlt, in welchem Objekt sich die Büroräume befinden. Andererseits haben die Vermieter hierbei auch keinen Anspruch auf Übertragung eines Mietausfallwagnisses.

 

Neben Existenzgründerinnen und –gründern werden, wie auch schon im Bereich des HGZ, entsprechend der allgemeinen Definition auch Existenzsicherer, also Gründungen innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Gründung, gefördert.

 

Der einzelne Betrieb wird mit max. 60 qm Mietfläche (einschließlich anteiliger Gemeinschaftsfläche) gefördert; der Förderungsbetrag von 1,28 € pro Quadratmeter und Monat ist identisch mit dem Förderbetrag für die Büroflächen im HGZ. Die Zahlung eines Mietzuschusses erfolgt jedoch nur bei Neu-Anmietungen nach dem 01.01.2005; bestehende Mietverhältnisse werden nicht rückwirkend gefördert. Voraussetzung zur Zahlung ist ferner die Vorlage eines von der Industrie- und Handelskammer positiv geprüften Konzeptes eines so genannten Testats.

 

Der monatliche Mietzuschuss reduziert sich also von den 1,28 € pro Quadratmeter und Monat im ersten Jahr über 1,02 € pro Quadratmeter und Monat im zweiten Jahr bis hin zu einem Zuschuss von 0 im sechsten und in folgenden Jahren. Der maximale Zuschuss pro Monat beträgt pro Existenzgründer 77 €.

 

Mit den bereitzustellenden 7.500 € im ersten vollen Jahr können also etwa weitere  8 - 9 Existenzgründer in Hilden gefördert werden.

 

Ein Rechtsanspruch besteht auf die Förderung nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

7910.000.7172                      

Bezeichnung:

Mietzuschuss Hildener Gründungszentrum

Kosten   7.500 € p.a.             

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 -

 

Haushaltsjahr

 

2005

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:             7.500 € pro Jahr

 

Verwaltungshaushalt – bisher nicht etatisiert, sinnvoll:

Erhöhung der bisherigen HGZ-Haushaltsstelle und Änderung der Bezeichnung: Mietzuschuss Existenzgründungen

Sichtvermerk Kämmerer