Betreff
Spielgerätebedarf auf öffentlichen Spielplätzen / Schulhöfen im Stadtgebiet 2015
hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 66/019
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lie-ferung und Montage fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf  den Spielplätzen sowie den Schulhö-fen und Kindergärten im Stadtgebiet  Hilden gemäß der Aufstellung  des Tiefbau- und Grünflä-chenamtes und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkos-ten in Höhe von 59.920,00€ (Schulhöfe und Kindergärten) und 90.950,00€ (Spielplätze) zu. (In den Beträgen sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!)

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanbera-tungen entschieden.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Für  die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten jährlich Haushaltsmittel beantragt. Hierbei wird ein Ersatz durch ein gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich nach ca. 10 Jahren erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).

In den letzten Jahren wurden vermehrt Spielgeräte aus Metall bzw. mit Metallunterkonstruktionen verwendet. Hierdurch wie durch gezielte Renovationsmaßnahmen insbesondere an den relativ teuren Spielkombinationen ist zu erwarten, dass die Standzeiten von Spielgeräten zukünftig über den o.g. Zeitraum hinaus verlängert werden können. Erste Erfahrungen zeigen auch, dass durch diese Verfahrensweise eine Verlängerung der Standzeiten erzielt werden konnte.

 

Neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen sind vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt worden. Außerhalb der Schulzeiten sind diese auch allgemein nutzbar. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2015 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen werden müssen.

Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz von Spielgeräten handelt, erfolgt die Beratung im Rahmen einer Sitzungsvorlage.

 

Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen (Köbener Str., Karl-Robert Kreiten Str., Schumannstr., Nordmarkt, Lortzingstr., Hummelsterstr., Zwirnerweg, Tucherweg, Mühlenstr., Hans-Sachs.-Str., Reisholzstr. Jahnstr., Topsweg, Bruchhauser Kamp, Oerkhaushof, Haselweg, Am Anger, Am Eichelkamp, Am Lindengarten, Gerhard-Hauptmannhof, Henkenheide, Feuerbachweg, Rubensweg, Pungshausstr., Holterhöfchen) sind in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (OGATA Schule Lortzingstr., Schule Schalbruch, Schule Schulstr., Schule Kalstert; Schule Walder Str.) sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Für die Spielgeräteauswahl werden vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Kooperation mit dem Jugendamt bei den Spielmobil-Einsätzen die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen gesammelt und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament bei der späteren konkreten Spielge-räteauswahl berücksichtigt.

 

 

 

gez.

Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000061

 

 

I660000053

Lieferung  u. Montage Spielgeräte – öffentl. Spielplätze

Lieferung u. Montage Spielgeräte – Schulen und Kindergärten

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010030

Spielplätze

096021

Zugänge AIB Sonstiges

90.950,00

1301010050

Außenanlagen an Gebäuden

096021

Zugänge

59.920,00

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 enthalten.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete