Betreff
Nachbenennung in Gremien der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist und sonstigen Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/022
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Gründung der AfD-Fraktion

 

I. entsendet der Rat der Stadt auf Vorschlag der AfD Fraktion bzw. nimmt der Rat Kenntnis von den Benennungen der beratenden Mitglieder in den nachfolgend aufgeführten Gremien der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist (wie beigefügt).

 

1.    Aufsichtsrat Stadt Hilden Holding GmbH

2.    Aufsichtsrat Stadtwerke Hilden GmbH

3.    Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft mbH

4.    Aufsichtsrat Grundstückgesellschaft Stadtwerke Hilden GmbH

5.    Aufsichtsrat Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH

6.    Aufsichtsrat Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH

7.    Aufsichtsrat Stadtmarketing Hilden GmbH

8.    Aufsichtsrat GKA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH

 

à s.  Anlage

 

II. wählt der Rat der Stadt in die nachfolgend aufgeführten Ausschüsse, Organisationen pp. folgende Ratsmitglieder und/oder sachkundige Bürger (wie beigefügt).

 

1.       Integrationsrat

2.       Arbeitskreis “Sicherheit und Ordnungspartnerschaften”

 

à s.  Anlage

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

I. Gremien der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist

 

Nach § 113 Abs. 2 muss in allen Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde vertreten. Sobald weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Diese Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechtes. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Bürgermeister sowohl Mitglied der Gesellschafterversammlung, als auch Mitglied des Verwaltungsrates ist.

 

Die Zusammensetzung der jeweiligen Organe ergibt sich aus den jeweiligen Gesellschaftsverträgen.  Sofern in den Gesellschaftsverträgen geregelt ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden, kann ein Bindungsbeschluss des Rates erfolgen, d.h., dass die Gesellschafterversammlung bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder an den Beschluss(vorschlag) des Rates gebunden ist.

 

Einige Gesellschaftsverträge/Satzungen sehen vor, dass Fraktionen, die kein stimmberechtigtes Mitglied in einem Aufsichtsratsgremium stellen, ein beratendes Mitglied benennen dürfen. Diese beratenden Mitglieder werden –je nach Regelung- von der Fraktion benannt oder auf Vorschlag der Fraktion vom Rat entsendet.

 

Die AfD-Fraktion ist bislang in keinem Gremium vertreten, da sie zum Zeitpunkt der Gremienbesetzung in der konstituierenden Sitzung keinen Fraktionsstatus hatte.

 

II. Sonstige Gremien

 

Integrationsrat: Gem. § 20 der Hauptsatzung der Stadt Hilden gehören dem Integrationsrat 12 direkt gewählte Migrantenvertreter und je ein Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen an.

 

Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften

Bisher wurde nach dem Willen des Rates je ein Vertreter der Fraktionen entsandt

 

 

gez. Birgit Alkenings