Beschlussvorschlag:
Nach Gründung der
AfD-Fraktion
I. entsendet der
Rat der Stadt auf Vorschlag der AfD Fraktion bzw. nimmt der Rat Kenntnis von
den Benennungen der beratenden Mitglieder in den nachfolgend aufgeführten
Gremien der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist (wie
beigefügt).
1. Aufsichtsrat Stadt Hilden Holding GmbH
2.
Aufsichtsrat Stadtwerke Hilden GmbH
3.
Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft mbH
4. Aufsichtsrat Grundstückgesellschaft Stadtwerke Hilden GmbH
5. Aufsichtsrat Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
6.
Aufsichtsrat Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH
7. Aufsichtsrat Stadtmarketing Hilden GmbH
8. Aufsichtsrat GKA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
à s.Â
Anlage
II. wählt der Rat der Stadt in die nachfolgend
aufgeführten Ausschüsse, Organisationen pp. folgende Ratsmitglieder und/oder
sachkundige Bürger (wie beigefügt).
1.
Integrationsrat
2.
Arbeitskreis “Sicherheit und
Ordnungspartnerschaftenâ€
à s. Anlage
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gremien der Unternehmen und
Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist
Nach § 113 Abs. 2 muss
in allen Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten
oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen,
an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die
Gemeinde vertreten. Sobald weitere Vertreter zu benennen sind, muss der
Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der
Gemeinde dazuzählen. Diese Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen
Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechtes. Dies
kann im Einzelfall dazu führen, dass der Bürgermeister sowohl Mitglied der
Gesellschafterversammlung, als auch Mitglied des Verwaltungsrates ist.
Die
Zusammensetzung der jeweiligen Organe ergibt sich aus den jeweiligen
Gesellschaftsverträgen. Sofern in den
Gesellschaftsverträgen geregelt ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates
durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden, kann ein Bindungsbeschluss
des Rates erfolgen, d.h., dass die Gesellschafterversammlung bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder
an den Beschluss(vorschlag) des Rates gebunden ist.
Einige
Gesellschaftsverträge/Satzungen sehen vor, dass Fraktionen, die kein
stimmberechtigtes Mitglied in einem Aufsichtsratsgremium stellen, ein
beratendes Mitglied benennen dürfen. Diese beratenden Mitglieder werden –je
nach Regelung- von der Fraktion benannt oder auf Vorschlag der Fraktion vom Rat
entsendet.
Die AfD-Fraktion
ist bislang in keinem Gremium vertreten, da sie zum Zeitpunkt der Gremienbesetzung
in der konstituierenden Sitzung keinen Fraktionsstatus hatte.
II. Sonstige Gremien
Integrationsrat:
Gem. § 20
der Hauptsatzung der Stadt Hilden gehören dem Integrationsrat 12 direkt
gewählte Migrantenvertreter und je ein Ratsmitglied der im Rat vertretenen
Fraktionen an.
Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften
Bisher wurde nach
dem Willen des Rates je ein Vertreter der Fraktionen entsandt
gez. Birgit Alkenings