Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301
-Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien- einen Betrag
in Höhe von 250.000 € überplanmäßig bereitzustellen.Â
Die Deckung
erfolgt durch Mehrerträge in den Produkten 110302 „Stadtentwässerung“
(140.000€), 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ (22.000€) und
060301 „Bereitstellung Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ (88.000€).
Erläuterungen und Begründungen:
Für das Produkt 060301 / Bereitstellung von Hilfen innerhalb und
außerhalb von Familien - wird in 2014 ein Mehraufwand von 250.000 €
prognostiziert.
Fallzahlentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Ãœber die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung auf Landes- und
Bundesebene werden jährlich Statistiken veröffentlicht. Der aktuelle
HzE-Bericht der Landesjugendämter in NRW basiert auf den Daten aus 2012. Die
Ausgaben für Hilfen zur Erziehung, Hilfe für jungen Volljährige und Eingliederungshilfe
stiegen danach zwischen 2011 und 2012 um 4,45%.Â
Ein Großteil der Kostensteigerung entfiel auf die Bereiche Heimpflege,
Vollzeitpflege und Eingliederungshilfe. Die Fallzahlsteigerung hat sich
abgeflacht. Die Fallzahlen im Bereich Eingliederungshilfe sind steigend.
In Hilden weisen die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung seit
Jahresanfang eine zunehmend rückläufige Tendenz aus (von 311 Fälle Dezember
2013 auf 250 Fälle im Oktober 2014).
Die Entwicklung verläuft jedoch in den einzelnen Leistungsgruppen
unterschiedlich.
Zu genaueren Erfassung der Entwicklung werden sogenannte
Jahresdurchschnittszahlen gebildet. Hierbei werden die Fallzahlen aller
Leistungsmonate eines Leistungsbereiches addiert und durch 12 geteilt. Es
ergibt sich eine Kennzahl, die auch die Dauer der Leistungen im Kalenderjahr berücksichtigt.
Jahresdurchschnittszahlen werden nachfolgend verwendet.
Die Entwicklung in den drei großen Leistungsbereichen (ambulante und
stationäre Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe) stellt sich in Hilden
folgendermaßen dar:
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Ambulant ohne 35a |
79,92 |
96,50 |
103,50 |
89,50 |
Stationär ohne 35a |
122,83 |
134,33 |
129,83 |
136,13 |
Eingliederungshilfe 35a |
20,58 |
36,25 |
40,67 |
47,50 |
Während die ambulanten Fälle zurückgehen, sind die stationären Hilfen,
nach einem Rückgang in 2013, wieder leicht steigend. Der stärkste Anstieg ist
im Bereich der Eingliederungshilfe (Hilfen für seelisch behinderte oder von
seelischer Behinderung bedrohten jungen Menschen) zu verzeichnen (130,77%).
Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Im Bereich der Eingliederungshilfe fungiert die öffentliche Jugendhilfe
als Rehabilitationsträger. Grundlage für den Anspruch auf Eingliederungshilfe
ist eine fachärztliche bzw. psychologische Diagnostik zum Vorliegen oder Drohen
einer seelischen Behinderung. Von Seiten des Jugendamtes ist zu prüfen, inwieweit
die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die seelische Behinderung
beeinträchtigt wird.
Sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich haben sich die
Fallzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht.
In den Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe fallen Legasthenie und
Dyskalkulie-Förderungen, Unterstützungsangebote für Asperger-Autisten und deren
Familien und schulische Integrationshelfer und die Betreuung seelisch
behinderter junger Menschen in eigenen Wohnungen. Die Durchschnittskosten in
diesem Bereich sind seit 2011 um 184,91% gestiegen (von 3.802,28€ in 2011 auf
10.833,14€ in 2014). Maßgeblich für den deutlichen Anstieg der Falldurchschnittskosten
ist die wachsende Zahl der Integrationshelfer.Integrationshelfer können bei dem
Vorliegen einer seelischen Behinderung (Asperger-Autismus, atypischer Autismus
u.ä.) beantragt werden, um die Beschulung des jungen Menschen im
Regelschulbereich zu ermöglichen. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Inklusion
(u.a. Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den
Schulen, NRW 16.10.2013) erhalten die Eltern das Recht zur freien Schulwahl und
der Beschulung Ihres Kindes im Regelschulbereich. Das führt zur vermehrten
Regelbeschulung von Kindern, die früher in Förderschulen beschult worden.
Hinzukommt eine seit mehreren Jahren andauernde Entwicklung, dass der
Landschaftsverband sich zunehmend aus der Zuständigkeit der Betreuung seelisch
behinderter Kinder herauszieht. Wurde die Betreuung früher von 18 jährigen an
den LVR abgegeben, so verweigert der LVR die Fallübernahme zunehmend sogar bei
Vollendung des 21. Lebensjahres mit dem Verweis auf die grundsätzliche
Zuständigkeit des SGB VIII bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Die Entwicklung bei den stationären Hilfen
zur Erziehung ist uneinheitlich.
§34 Heimpflege
Die Fallzahl im Bereich der Heimunterbringungen ist leicht gesunken und der
Aufwand liegt nach letzter Prognose mit 316.000€ unter dem Haushaltsansatz 2014.
§ 34 Heimpflege Jahresdurchschnittsfallzahl |
|||
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
48,58 |
55,58 |
51,58 |
50,83 |
§ 42 Inobhutnahmen
Die Fallzahlen bei den Inobhutnahmen sind um 10,71% (3,13 statt 3,50)
und die Fallkosten, wegen verkürzter Verweildauer, um 43,00% (11.845,93€ statt
20.782,15€) im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Diesen Entwicklungen stehen erhebliche Aufwandssteigerungen in den Bereichen
der Kostenerstattungen an Gemeinden in Vollzeitpflege und der Heimunterbringung
und den Mutter-Kind-Leistungen gegenüber.
§19 Mutter-Kind-Unterbringungen
Steigende Kosten für Mutter-Kind-Leistungen sind ein allgemeiner Trend.
Mütter oder auch Väter, werden zusammen
mit ihrem Baby oder Kleinkind stationär betreut. Diese Unterbringung ist indiziert,
wenn es erhebliche Einschränkungen bei der Sicherstellung der Versorgung und
Erziehung des Kindes bei den Eltern gibt und diese nicht durch ambulante
Maßnahmen kompensiert werden können. Analog der verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung ist eine Trennung der Eltern vom Kind nur als allerletztes
Mittel zulässig. Bei erheblichen Kindeswohlgefährdungen ist daher die
Mutter-Kind-Unterbringung eine zunehmend im familiengerichtlichen oder
außergerichtlichen Verfahren eingeforderte Leistung. Die Fallzahl stieg
gegenüber dem Vorjahr um 74,00% (7,25 statt 4,17 Fälle). Dieser Anstieg war in
der Höhe nicht absehbar.
Hilfe für junge Volljährige
Die Fallzahl der stationären Unterbringungen ist im Vergleich zum
Vorjahr um 46,81% gesunken (2,08 statt 3,92 Fälle).
Ambulante Hilfe zur Erziehung
Die Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind
rückläufig. Die Anzahl der ambulanten Hilfe nach § 27,2 SGB VIII ist im
Vergleich zum Vorjahr um 14,60% gesunken (80,92 statt 94,75 Fälle).
Kostenerstattung an Gemeinden in den Bereichen Heimpflege und
Vollzeitpflege
Der aktuell prognostizierte Mehraufwand gegenüber dem
Haushaltsplanansatz 2014 für Erstattungen an Gemeinden im Bereich Heimpflege
liegt bei 406.000€ und in der Vollzeitpflege bei 109.000€. Die Notwendigkeit
der Erstattungen ergibt sich, wenn
Sorgeberechtigte nach Hilden verziehen. Das bislang zuständige Jugendamt
beantragt die Fallübernahme mit dem Zeitpunkt des Umzuges nach Hilden. Die
Fallübernahme bzw. Kostenerstattung wird von hier, aufgrund der damit
verbundenen Kosten, intensiv geprüft. Bei Vorliegen der Zuständigkeit der Stadt
Hilden sind die Kosten der Unterbringung (Heimpflege oder Vollzeitpflege) ab
dem Zeitpunkt des Zuzuges der Sorgeberechtigten zu erstatten. Für die
Erstattung der Kosten müssen Rückstellungen gebildet werden, da die
Rechnungsstellung der abgebenden Kommune zeitverzögert erfolgt.
Die Umzüge der Sorgeberechtigten erfolgten im Laufe des Jahres 2014.
Diese waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für 2013 nicht absehbar.
In Hinblick auf die allgemeine Finanzsituation der Stadt Hilden, werden für
derartige unvorhersehbare Entwicklungen keine Reserven in die
Haushaltsanmeldungen eingebracht, um nicht unnötig kommunale Finanzmittel zu binden.
Zusammenfassung
Die Bereitstellung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte junge Menschen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie dient
der Unterstützung der Familien, der Bereitstellung ausreichender Entwicklungsbedingungen
für junge Menschen, der Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe und der
Sicherung des Kindeswohls.
Die skizzierten Entwicklungen ergeben sich aus gesellschaftlichen und
rechtlichen Veränderungsprozessen. Sie sind nur begrenzt zu steuern.
Trotz sinkender Gesamtfallzahlen liegt der Aufwand über dem
Haushaltsansatz. Der Fallrückgang vollzog sich im Wesentlichen in den
ambulanten Hilfen. Die kostenintensiven Hilfen sind demgegenüber gestiegen.
Maßgeblich hierfür sind Erstattungen an Gemeinden in den Bereichen Heimpflege
und Vollzeitpflege, Mutter-Kind-Leistungen und Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte junge Menschen.
Einer Aufwandsentlastung durch Fallrückgänge im laufenden Jahr stehen damit
hohe Kostenerstattungsverpflichtungen, bedingt durch
Zuzüge von Sorgeberechtigten nach Hilden, an andere Kommunen gegenüber (Heim-
und Vollzeitpflege: 515.000€). Diese führen trotz Fallrückgang zur einer
Steigerung des Aufwandes.Ohne diese zusätzlichen – hohe Kostenerstattungen
auslösenden – Zuzüge wäre im Jahr 2014 eine Unterschreitung des Planansatzes im
Produkt gelungen.
Die Umsetzung der Ergebnisse der INSO-Untersuchung läuft. In diesem
Rahmen wird für den Bereich der Eingliederungshilfe eine Spezialisierung
eingerichtet, um Knowhow zu bündeln und Steuerungsabläufe zu optimieren. In
Hinblick auf die stationären Hilfen zur Erziehung wird ein weiterer
Bearbeitungsschwerpunkt für die Bereiche Rückführungsmanagement und Unterstützung
bei der Einrichtungssuche aufgebaut.
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern fortlaufend die
Leistungsanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Sinkenden Kosten in
einigen Bereichen stehen steigende Aufwände in anderen Bereichen gegenüber.
gez. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Bereitstell. v.
Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2014 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0603010080 |
§34 Heimpflege |
533500 |
|
317.000 |
|||
0603010090 |
§Hilfe für junge Volljährige innerhalb von Einrichtungen |
523200 |
|
119.000 |
|||
0603010090 |
§41 Hilfe für junge Volljährige – Erstattungen an Gemeinden |
533500 |
|
25.000 |
|||
0603010050 |
Tagesgruppe |
533500 |
|
20.000 |
|||
Der Bedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
0603010070 |
§33 Vollzeitpflege - Erstattungen an Gemeinden |
523200 |
|
109.000 |
|||
0603010080 |
§34 Heimpflege - Erstattungen an Gemeinden |
523200 |
|
406.000 |
|||
0603010120 |
§19 Mutter-Kind-Leistungen |
533500 |
|
142.000 |
|||
0603010030 |
§35a Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen |
533400 |
|
74.000 |
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
1103020060 |
Abwasserreinigung (BRW) |
448300 |
Erstattung von
Zweck-verbänden |
140.000 |
|||
1301010070 |
Fließgewässerunterhaltung
(BRW) |
448300 |
Zuweisung von
Zweck-verbänden |
22.000 |
|||
060301 (verschiedene
Kostenträger) |
Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien |
458200 |
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
88.000 |
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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