Betreff
Produkt Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien - Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands
Vorlage
WP 14-20 SV 51/042
Aktenzeichen
III/ 51 Scha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss im Produkt 060301 -Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien- einen Betrag in Höhe von 250.000 € überplanmäßig bereitzustellen. 

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in den Produkten 110302 „Stadtentwässerung“ (140.000€), 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ (22.000€) und 060301 „Bereitstellung Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien“ (88.000€).

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Für das Produkt 060301 / Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien - wird in 2014 ein Mehraufwand von 250.000 € prognostiziert.

 

Fallzahlentwicklung der Hilfen zur Erziehung

 

Über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung auf Landes- und Bundesebene werden jährlich Statistiken veröffentlicht. Der aktuelle HzE-Bericht der Landesjugendämter in NRW basiert auf den Daten aus 2012. Die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung, Hilfe für jungen Volljährige und Eingliederungshilfe stiegen danach zwischen 2011 und 2012 um 4,45%.  Ein Großteil der Kostensteigerung entfiel auf die Bereiche Heimpflege, Vollzeitpflege und Eingliederungshilfe. Die Fallzahlsteigerung hat sich abgeflacht. Die Fallzahlen im Bereich Eingliederungshilfe sind steigend.

 

In Hilden weisen die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung seit Jahresanfang eine zunehmend rückläufige Tendenz aus (von 311 Fälle Dezember 2013 auf 250 Fälle im Oktober 2014).

 

 

 

Die Entwicklung verläuft jedoch in den einzelnen Leistungsgruppen unterschiedlich.

 

Zu genaueren Erfassung der Entwicklung werden sogenannte Jahresdurchschnittszahlen gebildet. Hierbei werden die Fallzahlen aller Leistungsmonate eines Leistungsbereiches addiert und durch 12 geteilt. Es ergibt sich eine Kennzahl, die auch die Dauer der Leistungen im Kalenderjahr berücksichtigt. Jahresdurchschnittszahlen werden nachfolgend verwendet.

 

Die Entwicklung in den drei großen Leistungsbereichen (ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe) stellt sich in Hilden folgendermaßen dar:

 

2011

2012

2013

2014

Ambulant ohne 35a

79,92

96,50

103,50

89,50

Stationär ohne 35a

122,83

134,33

129,83

136,13

Eingliederungshilfe 35a

20,58

36,25

40,67

47,50

 

 

Während die ambulanten Fälle zurückgehen, sind die stationären Hilfen, nach einem Rückgang in 2013, wieder leicht steigend. Der stärkste Anstieg ist im Bereich der Eingliederungshilfe (Hilfen für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohten jungen Menschen) zu verzeichnen (130,77%).

 

Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII

 

Im Bereich der Eingliederungshilfe fungiert die öffentliche Jugendhilfe als Rehabilitationsträger. Grundlage für den Anspruch auf Eingliederungshilfe ist eine fachärztliche bzw. psychologische Diagnostik zum Vorliegen oder Drohen einer seelischen Behinderung. Von Seiten des Jugendamtes ist zu prüfen, inwieweit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die seelische Behinderung beeinträchtigt wird.

 

Sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich haben sich die Fallzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht.

 

 

In den Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe fallen Legasthenie und Dyskalkulie-Förderungen, Unterstützungsangebote für Asperger-Autisten und deren Familien und schulische Integrationshelfer und die Betreuung seelisch behinderter junger Menschen in eigenen Wohnungen. Die Durchschnittskosten in diesem Bereich sind seit 2011 um 184,91% gestiegen (von 3.802,28€ in 2011 auf 10.833,14€ in 2014). Maßgeblich für den deutlichen Anstieg der Falldurchschnittskosten ist die wachsende Zahl der Integrationshelfer.Integrationshelfer können bei dem Vorliegen einer seelischen Behinderung (Asperger-Autismus, atypischer Autismus u.ä.) beantragt werden, um die Beschulung des jungen Menschen im Regelschulbereich zu ermöglichen. Im Rahmen der Gesetzgebung zur Inklusion (u.a. Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen, NRW 16.10.2013) erhalten die Eltern das Recht zur freien Schulwahl und der Beschulung Ihres Kindes im Regelschulbereich. Das führt zur vermehrten Regelbeschulung von Kindern, die früher in Förderschulen beschult worden.

 

Hinzukommt eine seit mehreren Jahren andauernde Entwicklung, dass der Landschaftsverband sich zunehmend aus der Zuständigkeit der Betreuung seelisch behinderter Kinder herauszieht. Wurde die Betreuung früher von 18 jährigen an den LVR abgegeben, so verweigert der LVR die Fallübernahme zunehmend sogar bei Vollendung des 21. Lebensjahres mit dem Verweis auf die grundsätzliche Zuständigkeit des SGB VIII bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

 

Stationäre Hilfen zur Erziehung

 

Die Entwicklung bei den stationären Hilfen zur Erziehung ist uneinheitlich.

 

§34 Heimpflege

Die Fallzahl im Bereich der Heimunterbringungen ist leicht gesunken und der Aufwand liegt nach letzter Prognose mit 316.000€ unter dem Haushaltsansatz 2014.

 

§ 34 Heimpflege Jahresdurchschnittsfallzahl

2011

2012

2013

2014

48,58

55,58

51,58

50,83

 

§ 42 Inobhutnahmen

Die Fallzahlen bei den Inobhutnahmen sind um 10,71% (3,13 statt 3,50) und die Fallkosten, wegen verkürzter Verweildauer, um 43,00% (11.845,93€ statt 20.782,15€) im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

 

Diesen Entwicklungen stehen erhebliche Aufwandssteigerungen in den Bereichen der Kostenerstattungen an Gemeinden in Vollzeitpflege und der Heimunterbringung und den Mutter-Kind-Leistungen gegenüber.

 

§19 Mutter-Kind-Unterbringungen

Steigende Kosten für Mutter-Kind-Leistungen sind ein allgemeiner Trend. Mütter oder auch Väter,  werden zusammen mit ihrem Baby oder Kleinkind stationär betreut. Diese Unterbringung ist indiziert, wenn es erhebliche Einschränkungen bei der Sicherstellung der Versorgung und Erziehung des Kindes bei den Eltern gibt und diese nicht durch ambulante Maßnahmen kompensiert werden können. Analog der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Trennung der Eltern vom Kind nur als allerletztes Mittel zulässig. Bei erheblichen Kindeswohlgefährdungen ist daher die Mutter-Kind-Unterbringung eine zunehmend im familiengerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren eingeforderte Leistung. Die Fallzahl stieg gegenüber dem Vorjahr um 74,00% (7,25 statt 4,17 Fälle). Dieser Anstieg war in der Höhe nicht absehbar.

 

Hilfe für junge Volljährige

 

Die Fallzahl der stationären Unterbringungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 46,81% gesunken (2,08 statt 3,92 Fälle).

 

Ambulante Hilfe zur Erziehung

 

Die Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung sind rückläufig. Die Anzahl der ambulanten Hilfe nach § 27,2 SGB VIII ist im Vergleich zum Vorjahr um 14,60% gesunken (80,92 statt 94,75 Fälle).

 

Kostenerstattung an Gemeinden in den Bereichen Heimpflege und Vollzeitpflege

 

Der aktuell prognostizierte Mehraufwand gegenüber dem Haushaltsplanansatz 2014 für Erstattungen an Gemeinden im Bereich Heimpflege liegt bei 406.000€ und in der Vollzeitpflege bei 109.000€. Die Notwendigkeit der Erstattungen ergibt sich,  wenn Sorgeberechtigte nach Hilden verziehen. Das bislang zuständige Jugendamt beantragt die Fallübernahme mit dem Zeitpunkt des Umzuges nach Hilden. Die Fallübernahme bzw. Kostenerstattung wird von hier, aufgrund der damit verbundenen Kosten, intensiv geprüft. Bei Vorliegen der Zuständigkeit der Stadt Hilden sind die Kosten der Unterbringung (Heimpflege oder Vollzeitpflege) ab dem Zeitpunkt des Zuzuges der Sorgeberechtigten zu erstatten. Für die Erstattung der Kosten müssen Rückstellungen gebildet werden, da die Rechnungsstellung der abgebenden Kommune zeitverzögert erfolgt.

 

Die Umzüge der Sorgeberechtigten erfolgten im Laufe des Jahres 2014. Diese waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung für 2013 nicht absehbar. In Hinblick auf die allgemeine Finanzsituation der Stadt Hilden, werden für derartige unvorhersehbare Entwicklungen keine Reserven in die Haushaltsanmeldungen eingebracht, um nicht unnötig kommunale Finanzmittel zu binden.

 

Zusammenfassung

 

Die Bereitstellung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie dient der Unterstützung der Familien, der Bereitstellung ausreichender Entwicklungsbedingungen für junge Menschen, der Gewährleistung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Sicherung des Kindeswohls.

 

Die skizzierten Entwicklungen ergeben sich aus gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungsprozessen. Sie sind nur begrenzt zu steuern.

 

Trotz sinkender Gesamtfallzahlen liegt der Aufwand über dem Haushaltsansatz. Der Fallrückgang vollzog sich im Wesentlichen in den ambulanten Hilfen. Die kostenintensiven Hilfen sind demgegenüber gestiegen. Maßgeblich hierfür sind Erstattungen an Gemeinden in den Bereichen Heimpflege und Vollzeitpflege, Mutter-Kind-Leistungen und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen.

 

Einer Aufwandsentlastung durch Fallrückgänge im laufenden Jahr stehen damit hohe Kostenerstattungsverpflichtungen, bedingt durch Zuzüge von Sorgeberechtigten nach Hilden, an andere Kommunen gegenüber (Heim- und Vollzeitpflege: 515.000€). Diese führen trotz Fallrückgang zur einer Steigerung des Aufwandes.Ohne diese zusätzlichen – hohe Kostenerstattungen auslösenden – Zuzüge wäre im Jahr 2014 eine Unterschreitung des Planansatzes im Produkt gelungen.

 

Die Umsetzung der Ergebnisse der INSO-Untersuchung läuft. In diesem Rahmen wird für den Bereich der Eingliederungshilfe eine Spezialisierung eingerichtet, um Knowhow zu bündeln und Steuerungsabläufe zu optimieren. In Hinblick auf die stationären Hilfen zur Erziehung wird ein weiterer Bearbeitungsschwerpunkt für die Bereiche Rückführungsmanagement und Unterstützung bei der Einrichtungssuche aufgebaut.

 

Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern fortlaufend die Leistungsanforderungen an die öffentliche Jugendhilfe. Sinkenden Kosten in einigen Bereichen stehen steigende Aufwände in anderen Bereichen gegenüber.

 

gez.  Alkenings

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060301

Bereitstell. v. Hilfen inner.- u. außerh. v. Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603010080

§34 Heimpflege

533500

 

317.000

0603010090

§Hilfe für junge Volljährige innerhalb von Einrichtungen

523200

 

119.000

0603010090

§41 Hilfe für junge Volljährige – Erstattungen an Gemeinden

533500

 

25.000

0603010050

Tagesgruppe

533500

 

20.000

 

Der Bedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

0603010070

§33 Vollzeitpflege - Erstattungen an Gemeinden

523200

 

109.000

0603010080

§34 Heimpflege - Erstattungen an Gemeinden

523200

 

406.000

0603010120

§19 Mutter-Kind-Leistungen

533500

 

142.000

0603010030

§35a Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen

533400

 

74.000

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020060

Abwasserreinigung (BRW)

448300

Erstattung von Zweck-verbänden

140.000

1301010070

Fließgewässerunterhaltung (BRW)

448300

Zuweisung von Zweck-verbänden

22.000

060301 (verschiedene Kostenträger)

Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien

458200

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

88.000

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete