Geänderter Beschlussvorschlag:
Der
Beschlussvorschlag ist dreigeteilt:
1.   Der Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die geplanten Verbesserungsmaßnahmen bei
den drei Tiefgaragen der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH zur Kenntnis.
2.   Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss und Haupt- und
Finanzausschuss die Anhebung der Parkgebühren auf den städtischen oberirdischen
Parkplätzen auf den Betrag von 0,40 Euro für die halbe und 0,80 Euro für jede
volle Stunde zum 01.01.2015.
3.   Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss und Haupt- und
Finanzausschuss die Anhebung der Parkgebühren auf den städtischen oberirdischen
Parkplätzen auf den Betrag von 0,50 Euro für die halbe und 1,00 Euro für die
volle Stunde zum 01.01.2017.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen in den Parkhäusern Nove-Mesto-Platz, Am Rathaus und Südstraße sowie der Vergabe des Parkhauspachtvertrages an das Parkraummanagement Knipping zum 01.01.2015 hat der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH eine Anhebung der Parkgebühren auf 1,00 €/h bzw. 0,50 € für die ½ Stunde beschlossen. Der Pachtvertrag soll in Kürze gezeichnet werden.
Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen:
- nach Verschönerungsmaßnamen durch den Pächter - voraussichtlich zum 01.07.2015 - auf 0,80 €/h bzw. 0,40 €/ je ½ Stunde. Unter Verschönerungsmaßnahmen sind der Anstrich der Parkhäuser, ein neues Beleuchtungssystem sowie ein zeitgemäßes Bezahlsystem zu verstehen.
- nach den Sanierungen der einzelnen Parkhäuser auf 1,00 €/h bzw. 0,50 €/ je ½ Stunde. Der Zeitpunkt der Erhöhung ist an den Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in dem jeweiligen Parkhaus gekoppelt. Die vollständige Sanierung aller Parkhäuser ist für Januar 2017 anvisiert. Unter Sanierungsmaßnahmen sind beispielsweise die Sanierung der Fahrbahnen im Parkhaus „Am Rathaus“ zu verstehen, die vollständig neu aufgebaut werden müssen.
Die Erhöhung der Parkgebühren der Verkehrsgesellschaft ist wirtschaftlich motiviert, senkt aber nur das Defizit für den Betrieb der Parkhäuser. Gewinne werden weiterhin nicht erzielt. Zudem werden die Sanierungsmaßnahmen für die Parkhäuser mit der Erhöhung refinanziert.
Die Nutzer der Parkhäuser profitieren gleichermaßen von Verschönerungsmaßnahmen als auch den Sanierungsmaßnahmen.
Maßnahmen im öffentlichen Raum
Zur Verkehrssteuerung ist es notwendig, auch die Parkgebühren für die oberirdischen Stellplätze analog anzupassen. Es soll vermieden werden, dass sich Parksuchverkehre - nach vermeintlich billigeren Parkplätzen im öffentlichen Raum - ausprägen.
Daher wird vorgeschlagen, die Parkgebühren ähnlich der Parkhäuser der Verkehrsgesellschaft für die öffentlichen Flächen anzupassen:
- zum 01.01.2015 auf 0,80 €/h bzw. 0,40 €/ je ½ Stunde im Vorgriff auf die Verschönerung der Parkhäuser
- zum 01.01.2017 auf 1,00 €/h bzw. 0,50 €/ je ½ Stunde. Zu diesem Zeitpunkt wären alle Parkhäuser saniert.
Mit der moderaten Erhöhung zum 01.01.2015 verschiebt sich der Standortwettbewerbsvorteil für die Einkaufsstadt Hilden innerhalb der Region, wie ein überschlägiger Vergleich mit den Parkgebühren verdeutlicht:Â
Standort |
Gebühr für 1 Stunde |
Gebühr für ½ Stunde |
Anmerkungen |
Solingen |
1,00 € |
0,50 € |
Gebühren bis max. 1,20 €/h |
Benrath |
1,00 € |
0,50 € |
öffentlicher Parkraum ist kostenfrei. Gebühren bis max. 1,20 €/h in Parkhaus |
Langenfeld |
0,50 € je Stunde |
0,50 € |
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Erkrath/Hochdahl |
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keine Gebühren |
Haan |
0,60 € für die erste Stunde 0,40 für die zweite Stunde |
0,40 € |
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In Haan, Erkrath und Langenfeld sind die Gebühren nach einer Erhöhung niedriger, in Solingen und Benrath nach wie vor teurer. Nebeneffekt der Gebührenerhöhung sind Mehreinnahmen im Haushalt in Höhe von: 100.000,00 € bei gleichbleibendem Parkverhalten.Â
Mit der weiteren Erhöhung zum 01.01.2017 würde Hilden mit dem Parkgebührenniveau der Nachbarkommunen gleichziehen. Die Gebührenerhöhung würde sich wiederum mit weiteren 100.000 € Mehreinnahmen niederschlagen.
gez. Birgit Alkenings
Geänderte finanzielle
Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja, Mehreinnahmen von ca. 100.000 €/Jahr, ab 2017 Mehreinnahmen in Höhe von 200.000 €/Jahr |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
020702 |
Ãœberwachung des ruhenden Verkehrs |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0207020040 |
Leerung
Parkautomaten |
433300 |
Parkentgelte |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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